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   VGH Bayern, 05.11.2019 - 11 B 19.703   

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https://dejure.org/2019,37909
VGH Bayern, 05.11.2019 - 11 B 19.703 (https://dejure.org/2019,37909)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.11.2019 - 11 B 19.703 (https://dejure.org/2019,37909)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. November 2019 - 11 B 19.703 (https://dejure.org/2019,37909)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVO § 12 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 3, 39 Abs. 3 Satz 1; BayVwVfG Art. 35 Satz 2, 44 Abs. 1
    Parkflächenmarkierung und die Verpflichtung zum uneingeschränkten Erlass eines Halteverbots

  • rewis.io

    Parkflächenmarkierung und die Verpflichtung zum uneingeschränkten Erlass eines Halteverbots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    (Teil-)Anfechtungsklage gegen ein verkehrsrechtliches Zusatzzeichen; Einheitliche Regelung; Enge Straßenstelle; Parken gegenüber Grundstücksein- und -ausfahrten; Anfechtungsklage; Berufung; Zusatzzeichen; Verkehrszeichen; Strassenstelle; Parkverwaltung; Haltverbot; ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer (Teil-)Anfechtungsklage gegen ein verkehrsrechtliches Zusatzzeichen über eine Parkflächenmarkierung; Teilbarkeit von Allgemeinverfügungen; Parken gegenüber Grundstücksein- und -ausfahrten an engen Straßenstellen; Prüfung eines Anspruchs auf Aufhebung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 81/19

    Abwasserbeitrag; Bebauungsplan; Überschwemmungsgebiet; Ewigkeitsmangel;

    Ein solche "isolierte Anfechtung" kann aber nach den anerkannten Grundsätzen der Teilanfechtung von Verwaltungsakten nicht zu einer Teilaufhebung nur des Neuregelungsteils führen, wenn der Aufhebungsausspruch mit dem Neuregelungsausspruch stehen und fallen soll; maßgeblich ist, ob der nicht angefochtene Teil der Regelung unabhängig von dem angefochtenen Teil rechtlich Bestand haben kann und ob er von der Behörde selbstständig erlassen worden wäre (- oder von Rechts wegen hätte erlassen werden müssen) (vgl. grundlegend BayVGH, Beschl. v. 5. November 2019 - 11 B 19.703 -, juris Rn. 28 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 82/19
    Ein solche "isolierte Anfechtung" kann aber nach den anerkannten Grundsätzen der Teilanfechtung von Verwaltungsakten nicht zu einer Teilaufhebung nur des Neuregelungsteils führen, wenn der Aufhebungsausspruch mit dem Neuregelungsausspruch stehen und fallen soll; maßgeblich ist, ob der nicht angefochtene Teil der Regelung unabhängig von dem angefochtenen Teil rechtlich Bestand haben kann und ob er von der Behörde selbstständig erlassen worden wäre (- oder von Rechts wegen hätte erlassen werden müssen) (vgl. grundlegend BayVGH, Beschl. v. 5. November 2019 - 11 B 19.703 -, juris Rn. 28 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 06.12.2022 - 7 B 21.1315

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Wohnung des unterhaltsberechtigten

    Da der Kläger den Streitgegenstand nach Rechtshängigkeit verändert hat (vgl. Rennert a.a.O. § 91 Rn. 8), liegt zugleich eine Klageänderung im Sinne des § 91 VwGO vor (Rennert a.a.O. § 44 Rn. 10, BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 11 B 19.703 - juris Rn. 44).
  • VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176

    Erforderlichkeit einer verkehrsrechtlichen Regelung - Beweislast der

    Zwar ist die Teilbarkeit einer Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen nicht grundsätzlich ausgeschlossen (BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 11 B 19.703 - juris Rn. 28; B.v. 23.10.2009 - 11 ZB 07.1580 - juris Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2022 - 1 LB 7/21

    Bezeichnung des Herkunftsstaates als Staat, in den nicht abgeschoben werden darf,

    Der verbleibende "Rest" darf nicht zu etwas qualitativ anderem werden (Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 42 Rn. 17; Bay. VGH, Beschluss vom 05.11.2019 - 11 B 19.703 -, Rn. 28, juris).
  • VG Bayreuth, 14.12.2021 - B 1 K 21.926

    Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten, Anordnung eines Verkehrszeichens,

    Der Beklagte wollte aber ersichtlich kein uneingeschränktes Durchfahrtverbot (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 11 B 19.703 - BeckRS 2019, 27485 Rn. 26 ff.), sondern eine weitgehende Minimierung des Verkehrs auf den Personenkreis, der auf die Benutzung angewiesen ist.

    Sondersituationen kann insoweit durch Erteilung von Ausnahmegenehmigungen hinreichend Rechnung getragen werden (BVerwG, U.v. 27.2.2018 - 7 C 30.17 - BeckRS 2018, 8822 Rn. 41; BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 11 B 19.703 - BeckRS 2019, 27485 Rn. 38; VG Würzburg, U.v. 24.3.2021 - W 6 K 19.1594 - BeckRS 2021, 15335 Rn. 26).

  • VGH Bayern, 22.06.2022 - 11 ZB 22.256

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung, Kraftfahrverbot mit Zusatzzeichen "Land- und

    Nach § 39 Abs. 3 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (StVO, BGBl I S. 367), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2021 (BGBl I S. 3091), sind auch Zusatzzeichen Verkehrszeichen und zwar Teil der Allgemeinverfügung, die aus dem Zusatzzeichen und einem anderen Verkehrszeichen, auf das sich das Zusatzzeichen bezieht (vgl. § 39 Abs. 3 Satz 3 StVO), besteht (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 11 B 19.703 - juris Rn. 27 m.w.N.).

    Steht - wie hier - der Erlass des Verwaltungsakts im Ermessen der Behörde, ist auch von Bedeutung, ob die Behörde den Verwaltungsakt auch ohne die angegriffene Teilregelung erlassen hätte; durch eine bloße Teilaufhebung darf ihr nicht eine Restregelung aufgezwungen werden, die sie so nicht erlassen hätte (vgl. BVerwG, B.v. 1.7.2020 a.a.O.; BayVGH, B.v. 5.11.2019 a.a.O. Rn. 28).

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2022 - 1 LB 6/21

    Dublin-Verfahren; Bezeichnung des Herkunftsstaates als Staat, in den nicht

    Der verbleibende "Rest" darf nicht zu etwas qualitativ anderem werden (Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 42 Rn. 17; Bay. VGH, Beschluss vom 05.11.2019 - 11 B 19.703 -, Rn. 28, juris).
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