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   VGH Bayern, 05.12.2019 - 11 CS 19.2070   

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https://dejure.org/2019,44712
VGH Bayern, 05.12.2019 - 11 CS 19.2070 (https://dejure.org/2019,44712)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.12.2019 - 11 CS 19.2070 (https://dejure.org/2019,44712)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Dezember 2019 - 11 CS 19.2070 (https://dejure.org/2019,44712)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Abs. 2a, Abs. 4 S. 1, § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 14 Abs. 1 S. 3, § 46 Abs. 1 S. 1, § 47 Abs. 1; Anlage 4 Nr. 9.2.1 und 9.2.2; BayVwVfG Art. 25 Abs. 1, Art. 46
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Regelmäßiger Cannabiskonsument; Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar; Ermessensfehler; Vorlage eines negativen Gutachtens; Beratung durch die Behörde; Verwertungsverbot; aufschiebende Wirkung; Beschwerde; Cannabis; Cannabiseinfluss; ...

  • rechtsportal.de

    Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund regelmäßigen Cannabiskonsums; Verwertbarkeit eines negativen Fahreignungsgutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 07.11.2018 - 11 CS 18.435

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Multipler Sklerose

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2019 - 11 CS 19.2070
    Der Antragsteller hat das Gutachten der AVUS GmbH vom 12. Februar 2019 vorgelegt, das eine neue Tatsache mit selbständiger Bedeutung darstellt (vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 18, 24 f.; B.v. 7.11.2018 - 11 CS 18.435 - juris Rn. 14 m.w.N.) und überzeugend und nachvollziehbar zu dem Ergebnis gekommen ist, dass er ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist.

    Einem Verwertungsverbot steht regelmäßig auch das Interesse der Allgemeinheit entgegen, vor Kraftfahrern geschützt zu werden, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben (BayVGH, U.v. 8.8.2016 und B.v. 7.11.2018 a.a.O. m.w.N.).

  • VG Augsburg, 18.09.2015 - Au 7 K 15.637

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2019 - 11 CS 19.2070
    Unabhängig davon, ob nur bei Hinzutreten weiterer Tatsachen in den jeweils anderen Maßnahmenkatalog übergegangen werden kann (vgl. Dronkovic in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Aufl. 2017, § 2a StVG Rn. 12), oder ob beide Maßnahmen unabhängig voneinander ergriffen werden können (vgl. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 2a Rn. 47 f.), muss aber auf jeden Fall bei einer im Ermessen stehenden Gutachtensanordnung begründet werden, warum ein Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG nicht ausreicht (vgl. VG Augsburg, U.v. 18.9.2015 - Au 7 K 15.637 - juris Rn. 33 ff.).
  • VGH Bayern, 08.11.2017 - 11 CS 17.1850

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verstoß gegen das Trennungsgebot

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2019 - 11 CS 19.2070
    Dieses Seminar hatte der Senat als Auflage im Beschwerdeverfahren bezüglich der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 27. April 2017 angeordnet (B.v. 8.11.2017 - 11 CS 17.1850).
  • VGH Bayern, 08.08.2016 - 11 B 16.595

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis nach psychologischem

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2019 - 11 CS 19.2070
    Der Antragsteller hat das Gutachten der AVUS GmbH vom 12. Februar 2019 vorgelegt, das eine neue Tatsache mit selbständiger Bedeutung darstellt (vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 18, 24 f.; B.v. 7.11.2018 - 11 CS 18.435 - juris Rn. 14 m.w.N.) und überzeugend und nachvollziehbar zu dem Ergebnis gekommen ist, dass er ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist.
  • VGH Bayern, 09.03.2020 - 11 CS 20.72

    Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde bei Anordnung eines medizinisch-psychologischen

    Unabhängig davon, ob nur bei Hinzutreten weiterer Tatsachen in den jeweils anderen Maßnahmenkatalog übergegangen werden kann (vgl. Dronkovic in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Aufl. 2017, § 2a StVG Rn. 12) oder ob beide Maßnahmen unabhängig voneinander ergriffen werden können (vgl. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 2a StVG Rn. 47 f.), muss aber auf jeden Fall bei einer im Ermessen stehenden Gutachtensanordnung begründet werden, warum ein Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG nicht ausreicht (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2019 - 11 CS 19.2070 - juris Rn. 18; VG Augsburg, U.v. 18.9.2015 - Au 7 K 15.637 - juris Rn. 33 ff.).
  • VG Köln, 24.11.2021 - 26 K 475/21
    vgl. u. a. BGH, Urt. v. 06.02.1997 - III ZR 241/95, juris, Rn. 9; BayVGH, Beschl. v. 05.12.2019 - 11 Cs 19.2070, juris, Rn. 16 zu Art. 25 BayVwVfG.
  • VGH Bayern, 22.04.2020 - 11 CS 19.2434

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

    Da der Antragsteller das Fahreignungsgutachten, das sein Trennvermögen verneint, vorgelegt hat, kommt es nicht darauf an, ob dieses zu Recht angeordnet worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2019 - 11 CS 19.2070 - juris Rn. 14 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.04.2023 - 11 ZB 23.498

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und CE

    Seine Angaben sind - unabhängig davon, ob er verpflichtet war, einen Nachweis über seine Fahrpraxis beizubringen (so VG München, U.v. 9.12.2014 - M 1 K 14.3941 - juris Rn. 17; U.v. 6.8.2013 - M 1 K 13.2608 - juris Rn. 17; Trésoret a.a.O. § 24 FeV Rn. 83, § 76 FeV Rn. 243), bevor der Behörde Tatsachen im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV bekannt waren - auch verwertbar (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 11 CS 20.1203 - juris Rn. 20 zu einem rechtswidrig angeforderten Gesundheitsfragebogen; BayVGH, B.v. 5.12.2019 - 11 CS 19.2070 - juris Rn. 14 f. m.w.N. zu einem rechtswidrig angeordneten, aber dennoch vorgelegten Fahreignungsgutachten).
  • VGH Bayern, 05.10.2020 - 11 CS 20.1203

    Anforderungen an die Anordnung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auch wenn aufgrund der polizeilichen Mitteilung ausschließlich Fragen zur Schwerhörigkeit veranlasst waren (vgl. SächsOVG, B.v. 17.3.2020 - 6 B 314/19 - juris Rn. 6) und der Antragsteller sonstige Fragen zu seinem Gesundheitszustand nicht hätte beantworten müssen, führt dies nicht zu einem Verwertungsverbot hinsichtlich der durch die Vorlage des ärztlichen Befundberichts und des Attests erlangten Kenntnisse (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2019 - 11 CS 19.2070 - juris Rn. 14 f. m.w.N. zu einem rechtswidrig angeordneten, aber dennoch vorgelegten Fahreignungsgutachten).
  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 11 CS 20.2627

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Selbst wenn Erkenntnisse unrechtmäßig erlangt worden sind, führt dies im Sicherheitsrecht regelmäßig nicht zu einem Verwertungsverbot (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 11 CS 20.1203 - juris Rn. 20; B.v. 5.12.2019 - 11 CS 19.2070 - juris Rn. 14 f. m.w.N.; B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - Blutalkohol 55, 264 = juris Rn. 12 ff.; BVerwG, U.v. 28.4.2010 - 3 C 2.10 - BVerwGE 137, 10 = juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 23.08.2021 - 11 CS 21.1837

    Eignungszweifel bei gelegentlichem Cannabis- und Mischkonsum

    Service GmbH, Service-Center B., vom 24. März 2021 (Absendedatum) ohnehin eine neue Tatsache mit selbständiger Bedeutung, die von der Fahrerlaubnisbehörde bei der Beurteilung der Fahreignung berücksichtigt werden durfte (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2019 - 11 CS 19.2070 - juris Rn. 14 f.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Auflage 2021, § 11 FeV Rn. 26 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.02.2022 - 8 ZB 21.2299

    Öffentliche Bekanntmachung der Einziehung eines beschränkt öffentlichen Weges

    Die Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht erfordert die substanziierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts zu einer für den Rechtsmittelführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.2019 - 2 B 72.18 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 5.12.2019 - 8 ZB 19.956 - BeckRS 2019, 32438 Rn. 38).
  • VG München, 27.10.2021 - M 19 K 21.2669

    Örtliche Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde, Perpetuatio fori,

    Dies ergibt sich aus dem Gutachten der T. N. Mobilität GmbH & Co. KG vom ... März 2021, das eine neue Tatsache mit selbständiger Bedeutung schafft, die von der Fahrerlaubnisbehörde bei der Beurteilung der Fahreignung berücksichtigt werden durfte (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2021 - 11 CS 21.1837 - juris Rn. 16; B.v. 5.12.2019 - 11 CS 19.2070 - juris Rn. 14 f.).
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