Rechtsprechung
VGH Bayern, 06.02.2015 - 22 B 12.269 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 1004 i.V.m. § 906 BGB, § 2 Abs. 2 und Abs. 6 Satz 1, § 5 Abs. 4 der 18. BImSchV, Art. 1 Satz 1, Art. 3, Art. 4, Art. 5 Abs. 2 und 3 KJG
Immissionsschutzrecht: Der von Jugendspielplätzen ausgehende Lärm ist zumutbar | Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch; Lärmimmissionen; Jugendspielplatz mit "Streetballanlage"; Bauplanungsrechtliche Festsetzung als "Spielplatz"; Bestimmungswidrige Nutzung des ... - Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 1004 i.V.m. § 906 BGB, § 2 Abs. 2 und Abs. 6 Satz 1, § 5 Abs. 4 der 18. BImSchV, Art. 1 Satz 1, Art. 3, Art. 4, Art. 5 Abs. 2 und 3 KJG
Immissionsschutzrecht: Der von Jugendspielplätzen ausgehende Lärm ist zumutbar | Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch; Lärmimmissionen; Jugendspielplatz mit "Streetballanlage"; Bauplanungsrechtliche Festsetzung als "Spielplatz"; Bestimmungswidrige Nutzung des ...
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bewertung der von einem Jugendspielplatz mit Streetballanlage ausgehenden Lärmimmissionen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Abwehrrechte der Nachbarn gegen die von einem Jugendspielplatz mit Streetballanlage ausgehenden Lärmimmissionen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Abwehrrechte der Nachbarn gegen die von einem Jugendspielplatz mit Streetballanlage ausgehenden Lärmimmissionen
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 1004 i.V.m. § 906 BGB, § 2 Abs. 2 und Abs. 6 Satz 1, § 5 Abs. 4 der 18. BImSchV, Art. 1 Satz 1, Art. 3, Art. 4, Art. 5 Abs. 2 und 3 KJG
Immissionsschutzrecht: Der von Jugendspielplätzen ausgehende Lärm ist zumutbar | Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch; Lärmimmissionen; Jugendspielplatz mit "Streetballanlage"; Bauplanungsrechtliche Festsetzung als "Spielplatz"; Bestimmungswidrige Nutzung des ...
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 19.05.2010 - Au 4 K 05.455
- VGH Bayern, 06.02.2015 - 22 B 12.269
Wird zitiert von ... (16)
- VG Aachen, 30.10.2015 - 6 K 1111/15
Immissionsschutzrecht; Lärm; Basketball; Streetball; Spielplatz; Grünanlage; …
Darüber hinaus schließt die bauplanungsrechtliche Festsetzung eines "Spielplatzes" selbst die Einrichtung eines Jugendspielplatzes für Jugendliche im Alter von vierzehn bis achtzehn Jahren nicht aus, vgl. BayVGH, Urteil vom 6. Februar 2015 - 22 B 12.269 - juris Rn. 28, sodass aufgrund der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen die Beklagte sogar einen solchen mit auf Jugendliche zugeschnittener Ausstattung in bauplanungsrechtlich zulässiger Weise hätte errichten können. - VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 10 S 2264/16
Unterlassungsanspruch wegen Lärmimmissionen von einem als öffentliche Einrichtung …
Für Störungen durch Nutzungen außerhalb dieses Rahmens ist der Anlagenbetreiber nur verantwortlich, wenn sich in dem bestimmungswidrigen Verhalten eine mit der Einrichtung verbundene besondere Gefahrenlage realisiert und damit der Fehlgebrauch bei einer wertenden Betrachtungsweise als zurechenbare Folge der Schaffung bzw. des Betriebs der Einrichtung anzusehen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 06.03.2012 - 10 S 2428/11 - VBlBW 2012, 469; BayVGH, Beschluss vom 03.08.2015 - 22 CE 15.1140 - ZUR 2015, 691 sowie Urteil vom 06.02.2015 - 22 B 12.269 - juris Rn. 61 f.). - VG Stuttgart, 11.06.2019 - 2 K 6575/16
Zweifamilienhaus als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge
Denn für die Geltendmachung eines solchen öffentlich-rechtlichen Abwehranspruchs ist die allgemeine Leistungs-(Unterlassungs-) Klage statthaft, da die Kläger nicht den Erlass eines Verwaltungsakts, sondern ein sonstiges Behördenhandeln begehren (…BVerwG, Urt. v. 29.04.1988 - 7 C 33.87 - NJW 1988, 2396;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.05.2014, a.a.O., Rn. 19; Bay. VGH, Urt. v. 06.02.2015 - 22 B 12.269 - juris, Rn. 19).
- VGH Bayern, 03.08.2015 - 22 CE 15.1140
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Unterbindung einer …
Der Antragsteller macht einen öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch im Wege einer Leistungs- bzw. Unterlassungsklage in der Hauptsache geltend (…vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1988 - 7 C 33/87 - BVerwGE 79, 254 ff., juris Rn. 9; BayVGH, U.v. 6.2.2015 - 22 B 12.269 - Rn. 19;… VGH BW, U.v. 23.5.2014 - 10 S 249/14 - juris Rn. 22), auf den er auch seinen Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO stützt.Es reicht nicht jede Ausstattung eines Spielplatzes mit adäquaten Spielgeräten, um bereits daraus eine Anreizwirkung und eine Verantwortlichkeit des Einrichtungsträgers abzuleiten, sondern die Ausstattung muss zu einer regelwidrigen Nutzung geradezu "einladen" (BayVGH, U.v. 6.2.2015 - 22 B 12.269 - Rn. 62 m.w.N.).
Erdhaufen sind vielmehr ein probates Mittel, unerwünschtes Fußballspielen durch Unterbrechung sonst bespielbarer ebener Flächen zu unterbinden (vgl. BayVGH, U.v. 6.2.2015 - 22 B 12.269 - Rn. 62).
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2021 - 10 S 654/21
Anspruch auf ordnungsbehördliches Einschreiten des Nachbarn aus einer …
Deswegen begründet § 22 BImSchG im Nachbarschaftsverhältnis auch keine unmittelbaren Ansprüche; hieran ändert sich nichts, wenn der Anlagenbetreiber bzw. Störer ein öffentlich-rechtlicher Hoheitsträger ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29.04.1988 - 7 C 33.87 - BVerwGE 79, 254 = juris Rn. 11;… Senatsurteil vom 23.05.2014 - 10 S 249/14 - VBlBW 2015, 81 = juris Rn. 22; BayVGH, Urteil vom 06.02.2015 - 22 B 12.269 - juris Rn. 22). - VG Augsburg, 13.12.2017 - Au 4 K 17.1431
Nachbarklage gegen Nutzungserweiterung eines Allwetterplatzes
Dies kann auch dazu führen, dass eine Störung als sozialadäquat hingenommen werden muss (im Ganzen vgl. BayVGH, U.v. 6.2.2015 - 22 B 12.269 - juris Rn. 58 f.).Zum anderen handelt es sich hierbei im Einklang mit der oben zitierten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH, U.v. 6.2.2015 - 22 B 12.269 - juris Rn. 58 f.) um sozialadäquate und damit hinzunehmende Störungen.
- VG München, 27.09.2021 - M 28 K 19.6031
Immissionsschutzrecht, Nachbarklage auf Unterlassung von Lärmeinwirkungen aus dem …
Die Klägerin hat im insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BayVGH, U.v. 6.2.2015 - 22 B 12.269 - juris Rn. 35) keinen Anspruch darauf, die Beklagte zu verpflichten, Lärmeinwirkungen aus dem Betrieb des kommunalen Freibades auf das klägerische Grundstück zu unterlassen, die die Grenzwerte nach der Freizeitlärm-Richtlinie für ein reines Wohngebiet tags innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten überschreiten (nachfolgend I.) bzw. die die entsprechenden Grenzwerte nach der 18. BImSchV überschreiten (nachfolgend II.).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Nachbar einer von der öffentlichen Hand (schlicht-hoheitlich) betriebenen Anlage einen am Maßstab des § 22 BImSchG i.V.m. § 3 Abs. 1 BImSchG ausgerichteten öffentlich-rechtlichen Anspruch darauf, dass unzumutbare Lärmbelästigungen aus dem Betrieb der Anlage unterbleiben oder auf ein Mindestmaß beschränkt werden (vgl. im Einzelnen: BayVGH, U.v. 6.2.2015 - 22 B 12.269 - juris Rn. 21 f.;… VGH BW, U.v. 23.5.2014 - 10 S 249/14 - juris Rn. 22 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 29.4.1988 - 7 C 33.87 - BVerwGE 79, 254, und U.v. 19.1.1989 - 7 C 77/87 - BVerwGE 81, 197).
Im Einzelfall stehen diese Immissionsrichtwerte aber einer "Feinabstimmung" nicht entgegen, wenn die typisierende Betrachtungsweise des Verordnungsgebers unangemessen erscheint und dies erforderlich ist, um einen rücksichtsvollen Umgang einander abträglicher Nutzungen zu ermöglichen (…vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6/98 - juris Rn. 25 ff.; BayVGH, U.v. 6.2.2015 - 22 B 12.269 - juris Rn. 39.;… U.v. 24.8.2007 - 22 B 05.2870 - juris Rn. 29 f.).
- VGH Bayern, 16.06.2015 - 15 B 13.424
Zum Anspruch auf Erteilung eines abgrabungsrechtlichen Vorbescheids für ein …
1120 (…vgl. BayVGH, B.v. 31.5.2007 - 15 CS 07.389 - juris Rn. 18; U.v. 6.2.2015 - 22 B 12.269 - juris Rn. 39;… OVG NRW, B.v. 12.2.2013 - 2 B 1336/12 - BauR 2013, 1078 = juris Rn. 24 ff. m.w.N.), ist davon auszugehen, dass jedenfalls durch entsprechende Auflagen im Vorbescheid ein ausreichender Schutz vor Lärmimmissionen sichergestellt werden kann. - VGH Bayern, 24.07.2019 - 22 ZB 19.132
Abwehranspruch gegen Lichtimmissionen durch Straßenlaternen
Gegen diesen rechtlichen Ansatz ist auch nichts einzuwenden (vgl. für einen gleichgelagerten Sachverhalt: BayVGH, U.v. 18.12.1990 - 8 B 87.3780 - NJW 1991, 2660; für den ähnlichen Fall der in Betracht kommenden Abwehrrechte von Nachbarn gegen die durch eine öffentliche Einrichtung verursachten Lärmbelastungen: vgl. BayVGH, U.v. 6.2.2015 - 22 B 12.269 - juris Rn. 22, 23). - VGH Bayern, 16.03.2016 - 22 ZB 15.2447
Erfolglose Nachbarklage wegen Lärmeinwirkungen durch eine Schule
Der beschließende Senat übt das durch die letztgenannte Vorschrift eröffnete Ermessen in Hauptsacheverfahren, in denen sich ein Drittbetroffener gegen Geräusche wendet, die von Spiel- oder Sportplätzen sowie von vergleichbaren Einrichtungen ausgehen, in gefestigter Spruchpraxis dahingehend aus, dass die "Bedeutung der Sache" für den Rechtsschutzsuchenden, sofern er sich nicht lediglich gegen zeitlich oder sachlich begrenzte, von der inmitten stehenden Einrichtung ausgehende Belästigungen wendet, in Anlehnung an die Empfehlung in der Nummer 19.2 in Verbindung mit der Nummer 2.2.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit 15.000,00 EUR veranschlagt wird (vgl. eingehend BayVGH, B. v. 6.2.2015 - 22 B 12.269 - juris Rn. 70 m. w. N.). - VG Ansbach, 16.07.2015 - AN 3 K 14.01344
Sozialadäquanz von Kinderlärm; Bewegungs- und Spielpausenhof einer Schule
- VG Ansbach, 28.10.2021 - AN 17 K 20.00907
Baugenehmigung, Bebauungsplan, Wohngebiet, Mischgebiet, Gemeinde, Bescheid, …
- VGH Bayern, 09.07.2014 - 22 C 14.1462
Bolzplatz in gemeindlicher Trägerschaft; Klagen von Nachbarn auf …
- VG Karlsruhe, 15.04.2021 - 10 K 3918/20
Unterlassungsbegehren bezüglich Äußerungen des Umweltbundesamtes von Äußerungen …
- VG Frankfurt/Main, 27.05.2019 - 7 K 4666/15
Lärmschutz; Spielplatz
- VG München, 04.12.2019 - M 28 K 19.5408
Abwehr von Beeinträchtigungen durch gemeindlichen Bolzplatz