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   VGH Bayern, 06.02.2018 - 3 CS 17.1778   

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https://dejure.org/2018,4512
VGH Bayern, 06.02.2018 - 3 CS 17.1778 (https://dejure.org/2018,4512)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.02.2018 - 3 CS 17.1778 (https://dejure.org/2018,4512)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - 3 CS 17.1778 (https://dejure.org/2018,4512)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BeamtStG § 10 S. 1, § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4, Abs. 3 S. 1, Abs. 5; LlbG Art. 12 Abs. 5
    Sofortvollzug der Entlassung eines Probezeitbeamten wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung eines Beamten in der Probezeit wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen

  • rewis.io

    Sofortvollzug der Entlassung eines Probezeitbeamten wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Endgültige Nichtbewährung; Strafbefehl; Verletzung von Dienstgeheimnissen; Probezeit; Sofortvollzug; aufschiebende Wirkung der Klage

  • rechtsportal.de

    Entlassung eines Beamten in der Probezeit wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 3 CS 15.2220

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2018 - 3 CS 17.1778
    Die Zweifel müssen jedoch auf tatsächlichen Feststellungen und Erkenntnissen basieren und dürfen sich nicht im Bereich bloßer Mutmaßungen bewegen (stRspr., vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 11.8.2017 - 3 CS 17.512 - juris Rn. 2; B.v. 16.12.2015 - 3 CS 15.2220 - juris Rn. 31 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.08.2017 - 3 CS 17.512

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelnder charakterlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2018 - 3 CS 17.1778
    Die Zweifel müssen jedoch auf tatsächlichen Feststellungen und Erkenntnissen basieren und dürfen sich nicht im Bereich bloßer Mutmaßungen bewegen (stRspr., vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 11.8.2017 - 3 CS 17.512 - juris Rn. 2; B.v. 16.12.2015 - 3 CS 15.2220 - juris Rn. 31 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 22.10.2018 - 1 B 1594/18

    Entlassung eines Beamten auf Probe

    Die Zweifel müssen jedoch auf tatsächlichen Feststellungen und Erkenntnissen basieren und dürfen sich nicht im Bereich bloßer Mutmaßungen bewegen (Bay. VGH, Beschl. v. 06.02.2018 - 3 CS 17.1778 - juris Rn. 6; OVG NRW, Beschl. v. 13.04.2017 - 6 A 8/17 - juris Rn. 3 jeweils m.w.N.).
  • VG Schleswig, 17.04.2019 - 12 B 14/19

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen des Vorwurfs des Sympathisierens mit

    Indem er jedoch unter anderem darauf abstellt, dass es mit dem Ziel der Wahrung von Akzeptanz und Legitimation des öffentlichen Dienstes gegenüber der Bevölkerung nicht vereinbar sei, einen Justizvollzugsbeamten, der daran zweifeln lasse, sich mit seinem gesamten Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und deren Einhaltung zu bekennen, "im Dienst zu belassen", wird erkennbar, dass er auch das dem Sofortvollzug entgegenstehende Interesse des Antragstellers - den Verbleib im Dienst - bei der Anordnung des Sofortvollzugs berücksichtigt hat (im Ergebnis wie hier VGH München, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 3 CS 17.1778 -, juris, Rn. 4).

    Die Zweifel müssen jedoch auf tatsächlichen Feststellungen und Erkenntnissen basieren und dürfen sich nicht im Bereich bloßer Mutmaßungen bewegen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 1 B 1594/18 -, juris, Rn. 7; VGH München, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 3 CS 17.1778 -, juris, Rn. 6).

  • VGH Bayern, 22.04.2022 - 3 CS 21.3245

    Entlassung einer Professorin (W 2) aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen

    § 80 Abs. 3 VwGO erfordert zudem keine näheren Angaben zur Nachbesetzung für die Planstelle der Antragstellerin (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 6.2.2018 - 3 CS 17.1778 - juris Rn. 5).
  • VG Bremen, 19.08.2021 - 6 V 629/21

    Recht der Landesbeamten - Asperger; Autismus; Beamtenverhältnis auf Probe;

    Die zu treffende Prognoseentscheidung ist daher gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des dem Dienstherrn zukommenden Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BVerwG, Urt. v. 19.03.1998 - 2 C 5/97 - juris Rn. 20; BayVGH, Beschl. v.06.02.2018 - 3 CS 17.1778 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Beschl. v. 25.07.2000 - 2 BS 59/00 -, juris Rn. 13).
  • VG Schleswig, 15.11.2020 - 12 B 83/20

    Entlassung

    Diese müssen auf tatsächlichen Feststellungen und Erkenntnissen basieren und dürfen sich nicht im Bereich bloßer Mutmaßungen bewegen (BVerwG, Beschl. v. 20.07.2016 - 2 B 18/16 -, Rn. 26; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 19.09.2019 - 6 B 539/19 -, Rn. 4; VGH München, Beschl. v. 06.02.2018 - 3 CS 17.1778 -, Rn. 6, jeweils juris).
  • VG Schleswig, 16.10.2019 - 12 B 56/19

    Entlassung in der Probezeit

    Die Zweifel müssen jedoch auf tatsächlichen Feststellungen und Erkenntnissen basieren und dürfen sich nicht im Bereich bloßer Mutmaßungen bewegen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 22.10.2018 - 1 B 1594/18 - juris Rn. 7; VGH München, Beschluss vom0 6.02.2018 - 3 CS 17.1778 - juris Rn. 6).
  • VG Magdeburg, 11.05.2022 - 5 B 42/22

    Grundlagen der Bewährungsfeststellung im Beamtenverhältnis auf Probe

    Sie muss auf tatsächlichen Feststellungen und Erkenntnissen basieren und darf sich nicht im Bereich bloßer Mutmaßungen bewegen (vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 1 B 1594/18 - juris Rn. 7; VGH Bayern, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 3 CS 17.1778 - juris Rn. 6).
  • VG Magdeburg, 26.01.2022 - 5 B 293/21

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Die angenommenen ernsthaften Zweifel an der Eignung - hierzu zählt u. a. die charakterliche Eignung (BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 18/16 - juris Rn. 26) - des Beamten müssen indes auf tatsächlichen Feststellungen und Erkenntnissen basieren und dürfen sich nicht im Bereich bloßer Mutmaßungen bewegen (vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 1 B 1594/18 - juris Rn. 7; VGH Bayern, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 3 CS 17.1778 - juris Rn. 6).
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