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   VGH Bayern, 06.02.2023 - 10 ZB 23.18   

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VGH Bayern, 06.02.2023 - 10 ZB 23.18 (https://dejure.org/2023,3303)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.02.2023 - 10 ZB 23.18 (https://dejure.org/2023,3303)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Februar 2023 - 10 ZB 23.18 (https://dejure.org/2023,3303)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 11 Abs. 1, Abs. 2 S. 1
    Fehlender Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen der Ausweisung und dem Einreise- und Aufenthaltsverbot sowie seiner Befristung

  • rewis.io

    Ausweisung, (kein) Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen Ausweisung und fehlendem befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbot

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Saarland, 26.11.2019 - 1 A 3/18

    Übernahme eines Hochschullehrers in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2023 - 10 ZB 23.18
    Wie bei der Abschiebungsandrohung (vgl. dazu BVerwG, U.v. 6.2.2019 - 1 A 3/18 - BVerwGE 164, 317 - juris Rn. 83; Dollinger in Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, § 11 AufenthG Rn. 45) gibt es insofern keinen Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen der Ausweisung und dem Einreise- und Aufenthaltsverbot sowie seiner Befristung (so auch Katzer in BeckOK MigR, Stand 15.10.2022, § 11 AufenthG Rn. 5; Huber in Huber/Mantel, AufenthG, 3. Aufl. 2021, § 11 Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.01.2020 - 10 ZB 19.2235

    Abgelehnte Berufungszulassung - Ausweisung eines assoziationsberechtigten

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2023 - 10 ZB 23.18
    Dementsprechend verlangt die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2020 - 10 ZB 19.2235 - Rn. 4; B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris Rn. 10).
  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2023 - 10 ZB 23.18
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2023 - 10 ZB 23.18
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 28.09.2022 - 10 C 22.1648

    Erfolgreiche PKH-Beschwerde in aufenthaltsrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2023 - 10 ZB 23.18
    Schließlich gebietet auch Unionsrecht nicht die Annahme eines Rechtswidrigkeitszusammenhangs zwischen Ausweisung und Einreise- und Aufenthaltsverbot, da nicht schon die Ausweisung, sondern erst die Abschiebungsandrohung eine Rückkehrentscheidung im Sinne der RL 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. EU, Nr. L 348, S. 98 ff. - Rückkehrrichtlinie) darstellt (BVerwG, Urt. v. 16.2.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 41; B.v. 9.5.2019 - 1 C 14.19 - juris Rn. 30 u. 32; BayVGH, B.v. 28.9.2022 - 10 C 22.1648 - juris Rn. 8), die gem. Art. 11 Abs. 1 RL 2008/115/EG mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot zu verbinden ist (vgl. dazu Dörig, ZAR 2022, 244/245).
  • BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21

    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2023 - 10 ZB 23.18
    Schließlich gebietet auch Unionsrecht nicht die Annahme eines Rechtswidrigkeitszusammenhangs zwischen Ausweisung und Einreise- und Aufenthaltsverbot, da nicht schon die Ausweisung, sondern erst die Abschiebungsandrohung eine Rückkehrentscheidung im Sinne der RL 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. EU, Nr. L 348, S. 98 ff. - Rückkehrrichtlinie) darstellt (BVerwG, Urt. v. 16.2.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 41; B.v. 9.5.2019 - 1 C 14.19 - juris Rn. 30 u. 32; BayVGH, B.v. 28.9.2022 - 10 C 22.1648 - juris Rn. 8), die gem. Art. 11 Abs. 1 RL 2008/115/EG mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot zu verbinden ist (vgl. dazu Dörig, ZAR 2022, 244/245).
  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967

    Vorliegen des Ausweisungsinteresses wegen eines nicht geringfügigen Verstoßes

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2023 - 10 ZB 23.18
    Dementsprechend verlangt die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2020 - 10 ZB 19.2235 - Rn. 4; B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 14.19

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2023 - 10 ZB 23.18
    Schließlich gebietet auch Unionsrecht nicht die Annahme eines Rechtswidrigkeitszusammenhangs zwischen Ausweisung und Einreise- und Aufenthaltsverbot, da nicht schon die Ausweisung, sondern erst die Abschiebungsandrohung eine Rückkehrentscheidung im Sinne der RL 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. EU, Nr. L 348, S. 98 ff. - Rückkehrrichtlinie) darstellt (BVerwG, Urt. v. 16.2.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 41; B.v. 9.5.2019 - 1 C 14.19 - juris Rn. 30 u. 32; BayVGH, B.v. 28.9.2022 - 10 C 22.1648 - juris Rn. 8), die gem. Art. 11 Abs. 1 RL 2008/115/EG mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot zu verbinden ist (vgl. dazu Dörig, ZAR 2022, 244/245).
  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2023 - 10 ZB 23.18
    Die titelvernichtende Wirkung der Ausweisung und die damit einhergehende Ausreisepflicht können allerdings nach der gesetzlichen Konzeption nicht durch eine Befristung der Wirkungen der Ausweisung, sondern nur durch eine auf den Erlasszeitpunkt rückwirkende Aufhebung beseitigt werden (BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 22), denn der Ablauf der Frist allein führt nicht zu einem Wiederaufleben des mit der Ausweisung kraft Gesetzes erloschenen Aufenthaltstitels (BVerwG, U.v. 22.10.2009 - 1 C 26.08 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 01.12.2009 - 10 ZB 08.2496

    Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis; Vertrauensschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2023 - 10 ZB 23.18
    Fragen, die sich ohne weiteres ohne die Durchführung eines Berufungsverfahrens anhand des Gesetzes und der dazu ergangen obergerichtlichen Rechtsprechung beantworten lassen, rechtfertigen dabei nicht die Zulassung der Berufung (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2009 - 10 ZB 08.2496 - juris Rn. 22; B.v. 7.10.2009 - 10 ZB 09.2142 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 47.20

    Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots bei

  • VGH Bayern, 07.10.2009 - 10 ZB 09.2142

    Ausweisung

  • VGH Bayern, 23.11.2023 - 19 CS 23.1442

    Rechtmäßige Ausweisung eines albanischen Staatsangehörigen mit kroatischem

    Es handelt sich dabei um einen gegenüber der Ausweisung eigenständigen Verwaltungsakt, der gesondert anfechtbar ist (BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 21.17 - juris Rn. 22; U.v. 7.9.2021 - 1 C 47.20 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 6.2.2023 - 10 ZB 23.18 - juris Rn. 9; B.v. 12.7.2023 - 10 C 23.1117 - juris Rn. 9; Dollinger in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, § 11 Rn. 7).

    Es besteht des Weiteren kein Rechtmäßigkeitszusammenhang von Ausweisung und Einreise- und Aufenthaltsverbot (vgl. mit ausführlicher Begründung: BayVGH, B.v. 6.2.2023 - 10 ZB 23.18 - juris Rn. 9 ff.; B.v. 12.7.2023 - 10 C 23.1117 - juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 12.07.2023 - 10 C 23.1117

    Anordnung eines zehnjährigen Einreise- und Aufenthaltsverbots und Feststellung

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die Anordnung eines (zu befristenden) Einreise- und Aufenthaltsverbots ein gegenüber der Ausweisung eigenständiger Verwaltungsakt ist, der mit der Anfechtungsklage anzugreifen ist und dessen Rechtswidrigkeit zur Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots insgesamt führt (BVerwG, U.v. 7.9.2021 - 1 C 47.20 - juris Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 6.2.2023 - 10 ZB 23.18 - juris Rn. 9).

    Zwischen der Ausweisung und dem Einreise- und Aufenthaltsverbot sowie seiner Befristung gibt es keinen Rechtswidrigkeitszusammenhang (BayVGH, B.v. 6.2.2023 - 10 ZB 23.18 - juris Rn. 9 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 01.02.2024 - 10 CE 24.191

    Abschiebungsschutz, Duldung aus familiären Gründe, beabsichtigter Aufbau einer

    Soweit sich der Antragsteller darauf beruft, im Rahmen der Rückkehrentscheidung sei nach der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auch das Kindeswohl zu berücksichtigen (vgl. EuGH, U.v. 11.3.2021 - C-112/20 - juris Rn. 43), hat das Verwaltungsgericht zu Recht darauf hingewiesen, dass die Abschiebungsandrohung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Bescheid vom 23. April 2020, die nach nationalem Recht die Rückkehrentscheidung darstellt (BVerwG, U.v. 16.2.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 41; B.v. 9.5.2019 - 1 C 14.19 - juris Rn. 30 u. 32; BayVGH, B.v. 6.2.2023 - 10 ZB 23.18 - juris Rn. 12; B.v. 28.9.2022 - 10 C 22.1648 - juris Rn. 8), seit dem Abschluss des ersten Asylverfahrens rechtskräftig bestätigt (VG Augsburg, U.v. 19.4.2021 - Au 4 K 20.30581) und damit bestandskräftig ist.
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