Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.03.2018 - 21 CE 17.2547   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,5663
VGH Bayern, 06.03.2018 - 21 CE 17.2547 (https://dejure.org/2018,5663)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.03.2018 - 21 CE 17.2547 (https://dejure.org/2018,5663)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. März 2018 - 21 CE 17.2547 (https://dejure.org/2018,5663)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,5663) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; BJagdG § 18 S. 3; GG Art. 3
    Vorläufige Wiedererteilung eines Jagdscheins und waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine vorläufige Wiedererteilung eines Jagdscheins bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens im Wege der einstweiligen Anordnung; Angemessenheit einer Sperrfrist

  • rewis.io

    Vorläufige Wiedererteilung eines Jagdscheins und waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf eine vorläufige Wiedererteilung eines Jagdscheins bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens im Wege der einstweiligen Anordnung; Angemessenheit einer Sperrfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2018 - 21 CE 17.2547
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung ausgeführt, dass im Verfahren gem. § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine Vorwegnahme der Hauptsache nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht kommt, wenn das Abwarten der Hauptsacheentscheidung für den Antragsteller schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Es kann jedenfalls nicht angenommen werden, dass das Hauptsacheverfahren bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden, bloß summarischen Prüfung des Sachverhalts erkennbar zugunsten des Antragstellers ausgehen würde (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2013 - 6 VR 3/13 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 23.12.2015 - 21 ZB 15.2418

    Widerruf der Waffenbesitzkarte aufgrund nicht sorgfältiger Aufbewahrung von

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2018 - 21 CE 17.2547
    Mit seit 5. Januar 2016 rechtskräftigen Bescheiden vom 17. Dezember 2014 und 23. Februar 2015 hatte das Landratsamt den Jagdschein und die waffenrechtlichen Erlaubnisse des Antragstellers (Mitbenutzungserlaubnis für die in die Waffenbesitzkarten seiner Ehefrau eingetragenen Schusswaffen) wegen Unzuverlässigkeit (Verstöße gegen Aufbewahrungspflichten von Schusswaffen) widerrufen (vgl. VG München, U.v. 7.10.2015 - M 7 K 15.912 - und U.v. 7.10.2015 - M 7 K 15.915; BayVGH, B.v. 23.12.2015 - 21 ZB 15.2418 und 21 ZB 15.2419).

    Die dem Antragsteller im Widerrufsverfahren zur Last gelegten Verstöße gegen Aufbewahrungsvorschriften hat der Senat seinerzeit als schwerwiegend eingestuft (BayVGH, Beschlüsse vom 23.12.2015 - 21 ZB 15.2418 und 15.2419, jeweils S. 4).

  • VG München, 07.10.2015 - M 7 K 15.912

    Widerruf einer waffenrechtlichen Mitnutzungserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2018 - 21 CE 17.2547
    Mit seit 5. Januar 2016 rechtskräftigen Bescheiden vom 17. Dezember 2014 und 23. Februar 2015 hatte das Landratsamt den Jagdschein und die waffenrechtlichen Erlaubnisse des Antragstellers (Mitbenutzungserlaubnis für die in die Waffenbesitzkarten seiner Ehefrau eingetragenen Schusswaffen) wegen Unzuverlässigkeit (Verstöße gegen Aufbewahrungspflichten von Schusswaffen) widerrufen (vgl. VG München, U.v. 7.10.2015 - M 7 K 15.912 - und U.v. 7.10.2015 - M 7 K 15.915; BayVGH, B.v. 23.12.2015 - 21 ZB 15.2418 und 21 ZB 15.2419).
  • VGH Bayern, 23.12.2015 - 21 ZB 15.2419

    Sorgfaltsanforderungen bezüglich der Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2018 - 21 CE 17.2547
    Mit seit 5. Januar 2016 rechtskräftigen Bescheiden vom 17. Dezember 2014 und 23. Februar 2015 hatte das Landratsamt den Jagdschein und die waffenrechtlichen Erlaubnisse des Antragstellers (Mitbenutzungserlaubnis für die in die Waffenbesitzkarten seiner Ehefrau eingetragenen Schusswaffen) wegen Unzuverlässigkeit (Verstöße gegen Aufbewahrungspflichten von Schusswaffen) widerrufen (vgl. VG München, U.v. 7.10.2015 - M 7 K 15.912 - und U.v. 7.10.2015 - M 7 K 15.915; BayVGH, B.v. 23.12.2015 - 21 ZB 15.2418 und 21 ZB 15.2419).
  • VG Augsburg, 07.02.2022 - Au 8 S 22.1

    Erfolglose vorläufige Rechtsschutzbegehren gegen den Widerruf von

    Aber auch wenn man davon ausgeht, dass die Rechtslage noch offen ist, kann der Antragsteller im Übrigen einen Anordnungsanspruch vorliegend nicht glaubhaft machen, da nicht angenommen werden kann, dass das Hauptsacheverfahren nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 Abs. 1 VwGO anzustellenden, summarischen Prüfung des Sach- und Streitstandes erkennbar zugunsten des Antragstellers ausgehen würde (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2018 - 21 CE 17.2547 - juris Rn. 15).

    Ein (sinngemäß) "Nicht-auf-die-Jagd-gehen-können" bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren kann - jedenfalls ohne weitere Umstände, die hier weder substantiiert dargelegt noch glaubhaft gemacht wurden - eine von § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO verlangte "Dringlichkeit" nicht begründen (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2018 - 21 CE 17.2547 - juris Rn. 11).

    Bei der im vorliegenden Falle begehrten Erteilung eines Jagdscheins geht das Gericht nach den vorstehenden Maßgaben von einer solchen unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache aus (vgl. auch BayVGH, B.v. 6.3.2018 - 21 CE 17.2547 - juris Rn. 11).

  • OVG Thüringen, 19.03.2021 - 3 EO 163/21

    Erteilung eines Jagdscheines im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

    Allein der Umstand, dass ein Jäger seine jagdliche Tätigkeit wegen der voraussichtlichen Dauer des Hauptsacheverfahrens nicht mehr ausüben können wird, vermag eine die Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigende Dringlichkeit nicht zu begründen (BayVGH, Beschluss vom 6. März 2018 - 21 CE 17.2547 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Juli 2013 - 16 B 742/13 - jeweils zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht