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   VGH Bayern, 06.04.2016 - 4 ZB 15.1562   

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https://dejure.org/2016,9215
VGH Bayern, 06.04.2016 - 4 ZB 15.1562 (https://dejure.org/2016,9215)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.04.2016 - 4 ZB 15.1562 (https://dejure.org/2016,9215)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. April 2016 - 4 ZB 15.1562 (https://dejure.org/2016,9215)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Ungültigerklärung der Stadtrats- und Oberbürgermeisterwahlen in der Landeshauptstadt München vom 16. März 2014; Anforderungen an eine geheime Abstimmung bei der Aufstellungsversammlung für die Stadtratswahl; Geltung der Grundsätze für die Wahl zum Landtag für ...

  • rewis.io

    Keine Verpflichtung aus verfassungsrechtlichen Wahlrechtsgrundsätzen, bei der Aufstellung von Kandidaten für Wahlen auf kommunaler Ebene die Benutzung von Wahlkabinen zwingend vorzuschreiben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage auf Ungültigerklärung der Stadtrats- und Oberbürgermeisterwahlen in der Landeshauptstadt München vom 16. März 2014; Anforderungen an eine geheime Abstimmung bei der Aufstellungsversammlung für die Stadtratswahl; Geltung der Grundsätze für die Wahl zum Landtag für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2016 - 4 ZB 15.1562
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Leitentscheidung zur Kandidatenaufstellung, worauf das Verwaltungsgericht zu Recht hinweist, die zentralen Wahlrechtsgrundsätze auch auf das Wahlvorschlagsrecht angewandt (BVerfG, B. v. 20.10.1993 - 2 BvC 2/91 - BVerfGE 89, 243/251 m. w. N.).

    Einzuhalten ist daher (nur) ein Kernbestand an Verfahrensgrundsätzen, ohne die ein Kandidatenvorschlag schlechterdings nicht Grundlage eines demokratischen Wahlvorgangs sein kann (BVerfG, a. a. O., BVerfGE 89, 243/252 f.).

    Die Beschränkung auf Verstöße gegen elementare Regeln zur Gewährleistung eines demokratischen Wahlvorgangs wahrt die Autonomie der Parteien und trägt dem Charakter der - an der Nahtstelle zwischen parteiinternen Angelegenheiten und staatlicher Wahlvorbereitung angesiedelten - Abstimmung bei der Kandidatenaufstellung Rechnung (BVerfG, a. a. O., BVerfGE 89, 243/253).

    Die daraus resultierenden graduellen Unterschiede bei der Absicherung einer geheimen Abstimmung tragen auch der vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobenen Bedeutung des Bestandsschutzes der durch Wahl hervorgebrachten Volksvertretungen Rechnung (vgl. BVerfG, a. a. O., BVerfGE 89, 243/253).

    Eine Abweichung namentlich von dem zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, a. a. O., BVerfGE 89, 243/251 ff.) liegt gerade nicht vor.

  • BVerfG, 03.07.2009 - 2 BvR 1291/09

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des passiven Wahlrechts auf

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2016 - 4 ZB 15.1562
    Demgegenüber scheidet die vom Kläger befürwortete analoge Anwendung des Art. 38 GG, der die Wahlen zum Deutschen Bundestag betrifft, auf Wahlen und Abstimmungen in den Ländern einschließlich der kommunalen Ebene schon mit Rücksicht auf die selbstständigen Verfassungsräume von Bund und Ländern aus (vgl. etwa BVerfG, B. v. 16.7.1998 - 2 BvR 1953/95 - BVerfGE 99, 1/7; B. v. 3.7.2009 - 2 BvR 1291/09 - BVerfGK 16, 31/32 = juris Rn. 3 ff.; jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 08.12.2009 - 47-III-09

    Wahlprüfung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2016 - 4 ZB 15.1562
    aa) Zur Bestimmung der Anforderungen an eine geheime Abstimmung bei der Aufstellungsversammlung für die Stadtratswahl nach Art. 29 Abs. 1, Abs. 3 GLKrWG hat sich das Verwaltungsgericht zu Recht auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Aufstellung der Stimmkreisbewerber für die Landtagswahl nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Landtagswahl, Volksbegehren, Volksentscheid und Volksbefragung (Landeswahlgesetz - LWG) gestützt (BayVerfGH, E. v. 8.12.2009 - Vf. 47-III-09 - VerfGH 62, 229 = BayVBl 2010, 172; E. v. 23.10.2014 - Vf. 20-III-14 - juris Rn. 39 ff.).
  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2016 - 4 ZB 15.1562
    Demgegenüber scheidet die vom Kläger befürwortete analoge Anwendung des Art. 38 GG, der die Wahlen zum Deutschen Bundestag betrifft, auf Wahlen und Abstimmungen in den Ländern einschließlich der kommunalen Ebene schon mit Rücksicht auf die selbstständigen Verfassungsräume von Bund und Ländern aus (vgl. etwa BVerfG, B. v. 16.7.1998 - 2 BvR 1953/95 - BVerfGE 99, 1/7; B. v. 3.7.2009 - 2 BvR 1291/09 - BVerfGK 16, 31/32 = juris Rn. 3 ff.; jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 23.10.2014 - 20-III-14

    Kandidatenaufstellung für Landtagswahl

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2016 - 4 ZB 15.1562
    aa) Zur Bestimmung der Anforderungen an eine geheime Abstimmung bei der Aufstellungsversammlung für die Stadtratswahl nach Art. 29 Abs. 1, Abs. 3 GLKrWG hat sich das Verwaltungsgericht zu Recht auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Aufstellung der Stimmkreisbewerber für die Landtagswahl nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Landtagswahl, Volksbegehren, Volksentscheid und Volksbefragung (Landeswahlgesetz - LWG) gestützt (BayVerfGH, E. v. 8.12.2009 - Vf. 47-III-09 - VerfGH 62, 229 = BayVBl 2010, 172; E. v. 23.10.2014 - Vf. 20-III-14 - juris Rn. 39 ff.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2016 - 4 ZB 15.1562
    Der Kläger hat weder einen einzelnen tragenden Rechtssatz noch eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 m. w. N.).
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