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   VGH Bayern, 06.05.2016 - 3 ZB 15.924   

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VGH Bayern, 06.05.2016 - 3 ZB 15.924 (https://dejure.org/2016,10752)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.05.2016 - 3 ZB 15.924 (https://dejure.org/2016,10752)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Mai 2016 - 3 ZB 15.924 (https://dejure.org/2016,10752)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ursache im Rechtssinn für die Anerkennung eines Dienstunfalls eines Beamten; Anerkennung einer somatoformen Schmerzstörung (chronische Kopfschmerzen) als Dienstunfallfolge aus einem Unfallereignis; Wesentliche Rückführung einer Schädigung auf den Dienstunfall

  • rewis.io

    Anerkennung von Dienstunfallfolgen - chronische Kopfschmerzen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstunfallrecht; Dienstunfallfolge; somatoforme Schmerzstörung; chronischer Kopfschmerz; Sachaufklärung; Kausalzusammenhang; Dienstunfall; Kopfschmerzen

  • rechtsportal.de

    Ursache im Rechtssinn für die Anerkennung eines Dienstunfalls eines Beamten; Anerkennung einer somatoformen Schmerzstörung (chronische Kopfschmerzen) als Dienstunfallfolge aus einem Unfallereignis; Wesentliche Rückführung einer Schädigung auf den Dienstunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 09.10.2015 - 3 ZB 12.1708

    Beamtenversorgung; Meniskusabriss auf dem Weg zum Dienst; Anerkennung als

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2016 - 3 ZB 15.924
    Beim Zusammentreffen mehrerer Ursachen ist eine als alleinige Ursache im Rechtssinn anzusehen, wenn sie bei natürlicher Betrachtungsweise überragend am Erfolg mitgewirkt hat oder zumindest annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolgs hatte wie die anderen Umstände insgesamt (vgl. BayVGH, B. v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 12).

    Keine Ursache im Rechtssinn sind sog. Gelegenheitsursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst nur eine rein zufällige Beziehung besteht, etwa wenn die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden eines Beamten so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (vgl. BayVGH, B. v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 13).

    Lassen sich die anspruchsbegründenden Voraussetzungen für einen Dienstunfall nicht aufklären, geht die Nichterweislichkeit dieser Tatsachen nach allgemeinen Beweisgrundsätzen zulasten des Beamten; dies gilt auch für den erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen Unfallgeschehen und Körperschaden (vgl. BayVGH, B. v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 14).

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2016 - 3 ZB 15.924
    Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris).
  • VGH Bayern, 04.08.2003 - 1 C 03.950

    Befangenheitsantrag, Sachverständiger,. Gerichtspersonen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2016 - 3 ZB 15.924
    Diese Maßstäbe gelten auch für die Ablehnung eines Sachverständigen im Verwaltungsprozess (vgl. BayVGH, B. v. 4.8.2003 - 1 C 03.950 - BayVBl 2004, 733 - juris).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2016 - 3 ZB 15.924
    Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris).
  • VGH Bayern, 15.06.2015 - 5 ZB 14.1919

    Meldung als nicht transplantabel; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Rechtsweg;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2016 - 3 ZB 15.924
    Etwas anders gilt nur, wenn sich dem Gericht eine weitere Sachverhaltsermittlung oder Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen oder sonst geboten gewesen wäre (vgl. BayVGH, B. v. 15.6.2015 - 5 ZB 14.1919 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 55.09

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Infektionskrankheit; ionisierende

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2016 - 3 ZB 15.924
    Typizität bedeutet in diesem Zusammenhang allerdings nur, dass der Kausalverlauf so häufig vorkommen muss, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BVerwG, U. v. 28.4.2011 - 2 C 55/09 - ZBR 2012, 38 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 24.04.2015 - 3 B 14.1141

    Unfall bei Probefahrt mit historischen Fahrzeug als Dienstunfall

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2016 - 3 ZB 15.924
    1.1 Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayBeamtVG ist ein Dienstunfall ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist (vgl. BayVGH, U. v. 24.4.2015 - 3 B 14.1141 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 20.06.2016 - 3 ZB 14.1450

    Anerkennung eines Dienstunfalls - Eröffnung dienstlicher Beurteilung

    Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayBeamtVG ist ein Dienstunfall ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist (vgl. BayVGH, B. v. 6.5.2016 - 3 ZB 15.924 - juris Rn. 4).

    Keine Ursache im Rechtssinn sind sog. Gelegenheitsursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst nur eine rein zufällige Beziehung besteht, etwa wenn die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden eines Beamten so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (BayVGH, B. v. 6.5.2016 - 3 ZB 15.924 - juris Rn. 6).

  • VG Kassel, 19.01.2017 - 1 K 137/13

    Die Beteiligten streiten um die dienstunfallrechtliche Anerkennung eines

    Diese Maßstäbe gelten auch für die Ablehnung eines Sachverständigen im Verwaltungsprozess (vgl. zu Vorstehendem Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 06. Mai 2016 - 3 ZB 15.924 -, Rn. 19, juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.07.2016 - 3 B 15.563

    Dienstunfall eines Hochschullehrers durch lautes Sprechen nach Mikrofonausfall

    Entscheidend ist vielmehr, ob dem schadhaften Zustand (hier) der Karotis die wesentliche Bedeutung für die Dissektion zukommt (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.2002 - 2 C 22/01 - ZBR 2003, 140 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 6.5.2016 - 3 ZB 15.924 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 04.02.2019 - 3 C 16.1620

    Ablehnung eines Sachverständigen

    Insoweit liegt ein anderer Sachverhalt als derjenige, der dem Beschluss des Senats vom 6. Mai 2016 (3 ZB 15.924 - juris) zugrunde lag, vor.
  • VGH Bayern, 27.02.2018 - 3 ZB 16.938

    Posttraumatische Nasendeformation und die Annahme einer Dienstunfallfolge

    Soweit, wie im Zulassungsantrag vorgetragen, der Zeuge G... geschildert hätte, dass nach seinem Schlag vom 7. Dezember 2010 beim Kläger im Vergleich zum vorigen Zustand eine Nasenrückenabweichung nach links vorgelegen hätte, hätte es dem anwaltlich vertretenen Kläger oblegen, durch Stellung eines entsprechenden Beweisantrags (§ 86 Abs. 2 VwGO) auf eine aus seiner Sicht notwendige Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken (BayVGH, B.v. 6.5.2016 - 3 ZB 15.924 - Rn. 13).
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