Rechtsprechung
VGH Bayern, 06.05.2016 - 3 ZB 15.924 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ursache im Rechtssinn für die Anerkennung eines Dienstunfalls eines Beamten; Anerkennung einer somatoformen Schmerzstörung (chronische Kopfschmerzen) als Dienstunfallfolge aus einem Unfallereignis; Wesentliche Rückführung einer Schädigung auf den Dienstunfall
- rewis.io
Anerkennung von Dienstunfallfolgen - chronische Kopfschmerzen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Dienstunfallrecht; Dienstunfallfolge; somatoforme Schmerzstörung; chronischer Kopfschmerz; Sachaufklärung; Kausalzusammenhang; Dienstunfall; Kopfschmerzen
- rechtsportal.de
Ursache im Rechtssinn für die Anerkennung eines Dienstunfalls eines Beamten; Anerkennung einer somatoformen Schmerzstörung (chronische Kopfschmerzen) als Dienstunfallfolge aus einem Unfallereignis; Wesentliche Rückführung einer Schädigung auf den Dienstunfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 03.02.2015 - B 5 K 12.604
- VGH Bayern, 06.05.2016 - 3 ZB 15.924
- VG Bayreuth, 12.07.2016 - B 5 K 12.604
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 09.10.2015 - 3 ZB 12.1708
Beamtenversorgung; Meniskusabriss auf dem Weg zum Dienst; Anerkennung als …
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2016 - 3 ZB 15.924
Beim Zusammentreffen mehrerer Ursachen ist eine als alleinige Ursache im Rechtssinn anzusehen, wenn sie bei natürlicher Betrachtungsweise überragend am Erfolg mitgewirkt hat oder zumindest annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolgs hatte wie die anderen Umstände insgesamt (vgl. BayVGH, B. v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 12).Keine Ursache im Rechtssinn sind sog. Gelegenheitsursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst nur eine rein zufällige Beziehung besteht, etwa wenn die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden eines Beamten so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (vgl. BayVGH, B. v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 13).
Lassen sich die anspruchsbegründenden Voraussetzungen für einen Dienstunfall nicht aufklären, geht die Nichterweislichkeit dieser Tatsachen nach allgemeinen Beweisgrundsätzen zulasten des Beamten; dies gilt auch für den erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen Unfallgeschehen und Körperschaden (vgl. BayVGH, B. v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 14).
- BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch …
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2016 - 3 ZB 15.924
Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris). - VGH Bayern, 04.08.2003 - 1 C 03.950
Befangenheitsantrag, Sachverständiger,. Gerichtspersonen
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2016 - 3 ZB 15.924
Diese Maßstäbe gelten auch für die Ablehnung eines Sachverständigen im Verwaltungsprozess (vgl. BayVGH, B. v. 4.8.2003 - 1 C 03.950 - BayVBl 2004, 733 - juris).
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2016 - 3 ZB 15.924
Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris). - VGH Bayern, 15.06.2015 - 5 ZB 14.1919
Meldung als nicht transplantabel; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Rechtsweg; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2016 - 3 ZB 15.924
Etwas anders gilt nur, wenn sich dem Gericht eine weitere Sachverhaltsermittlung oder Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen oder sonst geboten gewesen wäre (vgl. BayVGH, B. v. 15.6.2015 - 5 ZB 14.1919 - juris Rn. 29). - BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 55.09
Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Infektionskrankheit; ionisierende …
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2016 - 3 ZB 15.924
Typizität bedeutet in diesem Zusammenhang allerdings nur, dass der Kausalverlauf so häufig vorkommen muss, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BVerwG, U. v. 28.4.2011 - 2 C 55/09 - ZBR 2012, 38 - juris Rn. 18). - VGH Bayern, 24.04.2015 - 3 B 14.1141
Unfall bei Probefahrt mit historischen Fahrzeug als Dienstunfall
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2016 - 3 ZB 15.924
1.1 Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayBeamtVG ist ein Dienstunfall ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist (vgl. BayVGH, U. v. 24.4.2015 - 3 B 14.1141 - juris Rn. 23).
- VGH Bayern, 20.06.2016 - 3 ZB 14.1450
Anerkennung eines Dienstunfalls - Eröffnung dienstlicher Beurteilung
Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayBeamtVG ist ein Dienstunfall ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist (vgl. BayVGH, B. v. 6.5.2016 - 3 ZB 15.924 - juris Rn. 4).Keine Ursache im Rechtssinn sind sog. Gelegenheitsursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst nur eine rein zufällige Beziehung besteht, etwa wenn die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden eines Beamten so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (BayVGH, B. v. 6.5.2016 - 3 ZB 15.924 - juris Rn. 6).
- VG Kassel, 19.01.2017 - 1 K 137/13
Die Beteiligten streiten um die dienstunfallrechtliche Anerkennung eines …
Diese Maßstäbe gelten auch für die Ablehnung eines Sachverständigen im Verwaltungsprozess (vgl. zu Vorstehendem Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 06. Mai 2016 - 3 ZB 15.924 -, Rn. 19, juris m.w.N.). - VGH Bayern, 28.07.2016 - 3 B 15.563
Dienstunfall eines Hochschullehrers durch lautes Sprechen nach Mikrofonausfall
Entscheidend ist vielmehr, ob dem schadhaften Zustand (hier) der Karotis die wesentliche Bedeutung für die Dissektion zukommt (…vgl. BVerwG, U.v. 18.4.2002 - 2 C 22/01 - ZBR 2003, 140 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 6.5.2016 - 3 ZB 15.924 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 04.02.2019 - 3 C 16.1620
Ablehnung eines Sachverständigen
Insoweit liegt ein anderer Sachverhalt als derjenige, der dem Beschluss des Senats vom 6. Mai 2016 (3 ZB 15.924 - juris) zugrunde lag, vor. - VGH Bayern, 27.02.2018 - 3 ZB 16.938
Posttraumatische Nasendeformation und die Annahme einer Dienstunfallfolge
Soweit, wie im Zulassungsantrag vorgetragen, der Zeuge G... geschildert hätte, dass nach seinem Schlag vom 7. Dezember 2010 beim Kläger im Vergleich zum vorigen Zustand eine Nasenrückenabweichung nach links vorgelegen hätte, hätte es dem anwaltlich vertretenen Kläger oblegen, durch Stellung eines entsprechenden Beweisantrags (§ 86 Abs. 2 VwGO) auf eine aus seiner Sicht notwendige Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken (BayVGH, B.v. 6.5.2016 - 3 ZB 15.924 - Rn. 13).