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   VGH Bayern, 06.06.2018 - 16a D 16.1928   

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https://dejure.org/2018,22994
VGH Bayern, 06.06.2018 - 16a D 16.1928 (https://dejure.org/2018,22994)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.06.2018 - 16a D 16.1928 (https://dejure.org/2018,22994)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Juni 2018 - 16a D 16.1928 (https://dejure.org/2018,22994)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayDG Art. 10, Art. 14 Abs. 1 S. 2, Art. 25, Art. 55, Art. 63 Abs. 1 S. 1; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2, § 340 Abs. 1, Abs. 3; BeamtStG § 34 S. 3
    Zurückstufung eines Polizeibeamten um eine Stufe wegen ungerechtfertigter Schläge mit dem Einsatzstock bei Eskalation nach Fußballspiel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Zurückstufung eines Polizeibeamten um eine Stufe wegen ungerechtfertigter Schläge mit dem Einsatzstock bei Eskalation nach Fußballspiel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Polizeibeamter; Gefährliche Körperverletzung im Amt; Augenblicksversagen; Besondere Ausnahme- und Stresssituation; Zurückstufung; Berufung; Disziplinarverfahren; Einsatzstock; Fußballspiel; Eskalation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2018 - 16a D 16.1928
    Dieses Dienstvergehen hat der Beklagte innerdienstlich begangen, weil sein pflichtwidriges Verhalten in sein Amt und in seine dienstlichen Pflichten eingebunden war (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - ZBR 2016, 254 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z.B. Kern- oder Nebenpflichtverletzungen, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z.B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für seine Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - ZBR 2016, 254 - juris Rn. 16).

    Zur Bestimmung des Ausmaßes des Vertrauensschadens, der durch eine vom Beamten vorsätzlich begangene Straftat hervorgerufen worden ist, greift der Senat auch bei innerdienstlich begangenen Straftaten nunmehr auf den Strafrahmen zurück und folgt damit der geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - ZBR 2016, 254; B.v. 05.7.2016 - 2 B 24/16 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2018 - 16a D 16.1928
    Zur Bestimmung des Ausmaßes des Vertrauensschadens, der durch eine vom Beamten vorsätzlich begangene Straftat hervorgerufen worden ist, greift der Senat auch bei innerdienstlich begangenen Straftaten nunmehr auf den Strafrahmen zurück und folgt damit der geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - ZBR 2016, 254; B.v. 05.7.2016 - 2 B 24/16 - juris Rn. 14).

    Bei einem innerdienstlichen Dienstvergehen, bei dem der Beamte gerade nicht wie jeder andere Bürger, sondern in seiner dienstlichen Pflichtenstellung und damit als Garant einer unparteilichen und gesetzestreuen Verwaltung betroffen ist, kommt dem abgeurteilten Strafmaß (hier: acht Monate) entgegen der Auffassung des Beklagten bei der Bestimmung der konkreten Disziplinarmaßnahme keine "indizielle" oder "präjudizielle" Bedeutung zu (BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 2 B 24/16 - juris Rn. 15), zumal das Landgericht die Anwendung des für einen minder schweren Fall vorgesehenen Ausnahmestrafrahmens (§ 224 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. StGB: drei Monate bis fünf Jahre) nicht für geboten hielt.

  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 16a D 14.1992

    Zurückstufung eines Polizeibeamten um zwei Besoldungsstufen wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2018 - 16a D 16.1928
    Das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) besitzt einen besonders hohen Rang (BayVGH, U.v. 18.1.2017 - 16a D 14.1992 - juris Rn. 49 m.w.N.; BayVGH, U.v. 12.7.2017 - 16a D 15.368 - juris Rn. 53).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2018 - 16a D 16.1928
    Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich klargestellt, dass die Ausschöpfung des maßgeblich in Anlehnung an die abstrakte Strafandrohung gebildeten Orientierungsrahmens nur in Betracht kommt, wenn dies auch dem Schweregehalt des vom Beamten konkret begangenen Dienstvergehens entspricht (BVerwG, U.v. 28.7.2011 - 2 C 16.10 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2018 - 16a D 16.1928
    Die Disziplinargerichte müssen für eine solche Betrachtung und Ausschöpfung des Orientierungsrahmens - nach oben wie nach unten - unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände offen sein (BVerwG, U.v. 23.7.2013 - 2 C 63.11 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 12.07.2017 - 16a D 15.368

    Entfernung eines Polizeioberrates aus dem Dienst wegen wiederholter

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2018 - 16a D 16.1928
    Das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) besitzt einen besonders hohen Rang (BayVGH, U.v. 18.1.2017 - 16a D 14.1992 - juris Rn. 49 m.w.N.; BayVGH, U.v. 12.7.2017 - 16a D 15.368 - juris Rn. 53).
  • BVerwG, 27.12.2017 - 2 B 18.17

    Aufklärungspflicht; Beamter; Bemessungsentscheidung; Bindungswirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2018 - 16a D 16.1928
    Darüber hinaus entfällt die Bindungswirkung, wenn neue Beweismittel eingeführt werden, die dem Strafgericht nicht zur Verfügung standen und nach denen seine Tatsachenfeststellungen zumindest auf erhebliche Zweifel stoßen (BVerwG, B.v. 27.12.2017 - 2 B 18/17 - juris Rn. 28 m.w.N.).
  • BayObLG, 09.10.2020 - 202 StRR 58/20

    Gefährliche Körperverletzung im Amt durch Reizgaseinsatz eines Polizisten -

    Daneben hätte sich das Landgericht aber auch mit möglichen disziplinarischen Folgen für den Angeklagten auseinandersetzen müssen, die hier schon deshalb nahe liegen, weil der Angeklagte mit seinen Taten den Kernbereich seiner Dienstpflichten als Polizeibeamter verletzt hat (Kudlich in: Satzger/Schluckebier/Widmaier StGB 3. Aufl. § 340 Rn. 16; vgl. auch BayVGH, Urt. v. 06.06.2018 - 16a D 16.1928 und VG Wiesbaden, Urt. v. 27.09.2012 - 28 K 389/11. WI. D beide bei juris).
  • VGH Bayern, 18.01.2023 - 16b D 21.560

    Disziplinarrecht des Bundes, Polizeivollzugsbeamter, Körperverletzung im Amt in

    Bei Übergriffen von Polizeibeamten auf im Gewahrsam befindliche Personen werde im Regelfall die Dienstentfernung für erforderlich erachtet (BayVGH, U.v. 6.6.2018 - 16a D 16.1928 - juris Rn. 42; U.v 12.7.2017 - 16a 15.368 - juris Rn. 52).

    Darin unterscheide sich der vorliegende Fall von dem vom Senat mit Urteil vom 6. Juni 2018 (16a D 16.1928) entschiedenen Fall, in dem es eine aufgeheizte Einsatzsituation mit unmittelbaren Gefahren für die Unversehrtheit der Polizisten gegeben habe.

    Vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des Senats (BayVGH, U.v. 18.1.2017 - 16a D 14.1992; U.v. 12.7.2017 - 16a D 15.368; U.v.6.6.2018 - 16a D 16.1928 - jew. juris, zu Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG) zu von einem Polizeibeamten begangenen Körperverletzungen im Amt kommt vorliegend eine Milderung der vom Verwaltungsgericht verhängten Disziplinarmaßnahme der Zurückstufung (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 BDG) auf eine Kürzung der Dienstbezüge (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 BDG), wie sie mit der Berufung angestrebt wird, nicht in Betracht.

    Gerade von einem Polizeibeamten wird erwartet, dass er das hohe Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit eines ihm gegenübertretenden Bürgers achtet und nicht ohne rechtfertigenden Grund beeinträchtigt (BayVGH, U.v 6.6.2018, a.a.O. juris Rn. 42; UA S. 19, 4.2).

    Die Verhängung der so ermittelten höchsten Disziplinarmaßnahme ist gleichwohl nur zulässig, wenn sie dem Schweregehalt des vom Beamten konkret begangenen Dienstvergehens entspricht (BVerwG, U.v. 28.7.2011 - 2 C 16.10 - juris Rn. 29; U. v. 10.12.2015, a.a.O., juris Rn. 17; BayVGH, U.v.6.6.2018 - 16a D 16.1928 - juris Rn. 44).

    3.4.3 Die nach alldem angemessene Disziplinarmaßnahme der Zurückstufung des Beklagten reiht sich in die Rechtsprechung des Senats ein (vgl. 3.; BayVGH, U.v. 6.6.2018, a.a.O.).

  • VG Regensburg, 18.03.2019 - RN 10 A DK 18.936

    Kürzung von Dienstbezügen eines Polizeibeamten

    Ein wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Ausübung seines Dienstes verurteilter Beamter müsse mit seiner Entfernung rechnen (vgl. BayVGH vom 6.6.2018 Az. 16a D 16.1928).
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