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   VGH Bayern, 06.06.2018 - 8 ZB 17.2076   

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VGH Bayern, 06.06.2018 - 8 ZB 17.2076 (https://dejure.org/2018,16120)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.06.2018 - 8 ZB 17.2076 (https://dejure.org/2018,16120)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Juni 2018 - 8 ZB 17.2076 (https://dejure.org/2018,16120)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 5, § 124a Abs. 4 S. 4; LuftVG § 19c Abs. 1; BADV § 7 Abs. 1
    Auswahlverfahren für die Bodenabfertigungsdienste - Flughafen München

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgemäße Durchführung eines Auswahlverfahrens für die Bodenabfertigungsdienste am Flughafen München; Ausschluss eines Angebotes wegen Verstoß gegen zwingende Vorgaben in Bezug auf die Mustermengen- und Gesamtkostenkalkulation

  • rewis.io

    Auswahlverfahren für die Bodenabfertigungsdienste - Flughafen München

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bodenabfertigungsdienste; Flughafen München; Auswahlverfahren; Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); ernstliche Zweifel; Darlegungsanforderungen; Verkehrs- und Sicherheitsregeln für den nicht-öffentlichen Teil eines Flughafens; Fahrbahnmarkierungen; gerichtliche ...

  • rechtsportal.de

    Ordnungsgemäße Durchführung eines Auswahlverfahrens für die Bodenabfertigungsdienste am Flughafen München; Ausschluss eines Angebotes wegen Verstoß gegen zwingende Vorgaben in Bezug auf die Mustermengen- und Gesamtkostenkalkulation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (28)

  • VGH Bayern, 08.05.2017 - 8 CS 17.432

    Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung für die Erbringung von

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2018 - 8 ZB 17.2076
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 8. Mai 2017 (Az. 8 CS 17.432, Rn. 42 ff.) dargelegt hat, liegt kein Rechtsverstoß vor.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen kann auf die zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung sowie auf den Beschluss des Senats vom 8. Mai 2017 (Az.: 8 CS 17.432, Rn. 44 ff.) verwiesen werden, mit denen sich der klägerische Vortrag nicht hinreichend auseinandersetzt.

    Im Übrigen hat sich der Senat im Beschluss vom 8. Mai 2017 (Az. 8 CS 17.432, Rn. 42 ff.) inhaltlich mit den von Klägerseite aufgeworfenen Rechtsfragen eingehend auseinandergesetzt.

    Der Senat hat dazu in seinem Beschluss vom 8. Mai 2017 (Az.: 8 CS 17.432, Rn. 14 ff.) ausgeführt:.

    Die Kalkulation der Beigeladenen zu 2 lässt nach den nachvollziehbaren Ausführungen des Verwaltungsgerichts keine beachtlichen Fehler erkennen (vgl. dazu auch den Beschluss des Senats vom 8.5.2017 - 8 CS 17.432 - Rn. 91 ff.).

    Die Klägerin hat sich schließlich auch nicht damit auseinandergesetzt, dass ausweislich des angefochtenen Bescheids bei ihrem eigenen Angebot eine Kontrollrechnung nach den Ausführungen des Sachverständigen nicht ohne Weiteres möglich gewesen sei (Bescheid vom 12.10.2015, S. 74, 92 f.; vgl. auch den Beschluss des Senats vom 8.5.2017 - 8 CS 17.432 - Rn. 102).

    Selbst wenn sich die geforderten Angaben zu Preisen und zu den Kalkulationen nicht ohne Weiteres nachrechnen lassen sollten, hätte es einer näheren Darlegung bedurft, warum das gesamte Angebot - in Anbetracht der vorliegend auf eine Plausibilitäts- und Angemessenheitsprüfung ausgerichteten Ausschreibung (vgl. dazu auch den Beschluss des Senats vom 8.5.2017 - 8 CS 17.432 - Rn. 61 ff.) - zwingend hätte ausgeschlossen werden müssen und warum dies bei ihrem Angebot nicht der Fall sein soll.

    Das die durchschnittliche Dauer der Betriebszugehörigkeit betreffende Kriterium verstößt nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, was das Verwaltungsgericht zutreffend durch Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 8. Mai 2017 (Az.: 8 CS 17.432 - Rn. 105 ff.) dargelegt hat.

    Ergänzend kann auf die Auslegung des Kriteriums durch den Senat verwiesen werden (vgl. dazu auch den Beschluss des Senats vom 8.5.2017 - 8 CS 17.432 - Rn. 107 f.).

    Ihr Angebot hätte dann die Höchstpunktzahl von 5 Punkten in der Kategorie Personaleinsatzkonzept erzielt, was zu einer Gesamtpunktzahl von 720 Punkten geführt hätte (vgl. dazu auch den Beschluss des Senats vom 8.5.2017 - 8 CS 17.432 - Rn. 112).

    Mit diesen Erwägungen des Verwaltungsgerichts (und des Senats im Beschluss vom 8.5.2017 - 8 CS 17.432 - a.a.O.) hat sich die Klägerin nicht auseinandergesetzt.

  • VGH Hessen, 15.10.2014 - 9 C 1276/13

    Zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen auf dem Flughafen Frankfurt

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2018 - 8 ZB 17.2076
    Dies ist der Fall, wenn sie von unzutreffenden Tatsachen ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt hat oder sich nicht an den von ihr aufgestellten Beurteilungsmaßstab und an die allgemeinen Grundsätze der Sachgerechtigkeit, Transparenz und Nichtdiskriminierung gehalten hat (BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 3 C 32/11 - juris Rn. 21, m.w.N.; HessVGH, U.v. 15.10.2014 - 9 C 1276/13.T - juris Rn. 30).

    Sie stellen die Verbindung her zwischen der Ausschreibung und der Auswahlentscheidung, der sie gemäß Nummer 2.3 Abs. 5 Satz 4 der Auswahl-Richtlinie (Anlage 2 zu § 7) zugrunde gelegt werden müssen (vgl. HessVGH, U.v. 15.10.2014 - 9 C 1276/13.T - juris Rn. 32 ff.; BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40003 - juris Rn. 18, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40003

    Vergabe von Bodenabfertigungslizenzen für den Flughafen München

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2018 - 8 ZB 17.2076
    Angesichts dieser Kriterien kommt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung den zuständigen Stellen in Auswahlverfahren gemäß § 7 BADV in Verbindung mit der Auswahl-Richtlinie (Anlage 2 zu § 7), vor allem bei der Bestimmung und Gewichtung der Zuschlagskriterien sowie bei der Auswahlentscheidung selbst, ein Beurteilungs- und Bewertungsspielraum zu (BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 3 C 32.11 - juris Rn. 20 f., m.w.N.; BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40003 - juris Rn. 16; OVG NW, U.v. 17.6.2016 - 20 D 95/13.AK - juris Rn. 123 f.).

    Sie stellen die Verbindung her zwischen der Ausschreibung und der Auswahlentscheidung, der sie gemäß Nummer 2.3 Abs. 5 Satz 4 der Auswahl-Richtlinie (Anlage 2 zu § 7) zugrunde gelegt werden müssen (vgl. HessVGH, U.v. 15.10.2014 - 9 C 1276/13.T - juris Rn. 32 ff.; BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40003 - juris Rn. 18, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 10.04.2017 - 15 ZB 16.673

    Verpflichtungsklage bei abgelehnter Baugenehmigung und isolierte Anfechtungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2018 - 8 ZB 17.2076
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinn dieser Bestimmung weist eine Rechtssache auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, wenn sich diese also wegen ihrer Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. BayVGH, B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147/149 = juris Rn. 28; B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 42 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.09.2016 - 5 B 3.16

    Verbot überlanger Verfahrensdauer; Zurechnung zulässigen Prozessverhaltens

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2018 - 8 ZB 17.2076
    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung jedoch nicht (vgl. BVerwG, B.v. 26.9.2016 - 5 B 3.16 D - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 8 ZB 11.2030 - ZfW 2013, 176 = juris Rn. 17 m.w.N.; B.v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 u.a. - NuR 2014, 879 = juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Entgegenstehen von

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2018 - 8 ZB 17.2076
    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung jedoch nicht (vgl. BVerwG, B.v. 26.9.2016 - 5 B 3.16 D - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 8 ZB 11.2030 - ZfW 2013, 176 = juris Rn. 17 m.w.N.; B.v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 u.a. - NuR 2014, 879 = juris Rn. 21).
  • BVerwG, 29.07.2015 - 5 B 36.14

    Ausgleichsleistungen; Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2018 - 8 ZB 17.2076
    Die Tatsache, dass ein förmlicher Beweisantrag - wie hier - nicht gestellt wurde, ist nur dann unerheblich, wenn sich dem Gericht eine weitere Ermittlung des Sachverhalts (im konkreten Einzelfall) auch ohne ausdrücklichen Beweisantrag hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6 f.; B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2018 - 8 ZB 17.2076
    Hierfür wäre Voraussetzung, dass ein Rechtsmittelführer diese Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise darstellt und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel macht (vgl. dazu BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 = juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 06.10.2017 - 8 ZB 15.2664

    Nachweis der Bergbauberechtigung bei zivilrechtlichen Streitigkeiten

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2018 - 8 ZB 17.2076
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2, § 162 Abs. 3 VwGO (zur Nichterstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen im Zulassungsverfahren vgl. BayVGH, B.v. 6.10.2017 - 8 ZB 15.2664 - juris Rn. 24; B.v. 17.5.2018.
  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 ZB 16.1977

    Rückwirkende Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Zutageförderung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2018 - 8 ZB 17.2076
    - 8 ZB 16.1977 - juris Rn. 45 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 8 ZB 11.2030

    Duldung einer Trinkwasserleitung in einem als nicht ausgebauter öffentlicher

  • BVerwG, 13.07.2007 - 9 B 1.07

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung der gerichtlichen

  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931

    Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften betreffend die Erteilung von

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2016 - 20 D 95/13

    Auftraggeber darf von ausgeschriebenem Konzessionszeitraum nicht abweichen!

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

  • VGH Bayern, 09.06.2016 - 21 ZB 16.374

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung wegen fehlender Darlegung

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 20 ZB 12.1881

    Berufungszulassung (abgelehnt); keine ernstlichen Zweifel, wenn Urteil im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2017 - 20 D 4/16

    Zuständigkeit des OVGs in erster Instanz für Rechtsstreitigkeiten betreffend

  • VGH Bayern, 12.10.2017 - 14 ZB 16.280

    Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts - Ergänzung der Begründung

  • BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 32.11

    Bodenabfertigungsdienste; Bodenabfertigung; Flughafen; Flugplatz; Ausschreibung;

  • VGH Bayern, 21.07.1999 - 20 AS 99.40032

    Vergaberecht: Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen auf Flughäfen

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • VGH Bayern, 20.07.2018 - 8 C 18.614

    Kostenentscheidung - Rücknahme des Antrags auf Durchführung eines selbständigen

    Dieser wurde vom Senat anhand der vorgelegten Bewerbungsunterlagen und der Ausführungen der Beteiligten in den Verfahren Az.: 8 ZB 17.2076 (Beschluss vom 6.6.2018 - juris Rn. 38) und Az.: 8 CS 17.432 (Beschluss vom 8.5.2017 - juris Rn. 123) für die hier maßgeblichen Tätigkeiten auf 1 Million Euro geschätzt.

    Die Antragstellerin hat die Höhe im Ergebnis für angemessen erachtet (Schriftsätze vom 7.11.2017 im Verfahren 8 ZB 17.2076 und vom 23.3.2017 im Verfahren 8 CS 17.432).

  • VGH Bayern, 09.01.2019 - 8 ZB 18.122

    Abgelehnter Antrag auf Zulassung der Berufung - Zutreffende vorinstanzliche

    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung rechtfertigt die Zulassung der Berufung jedoch nicht (vgl. BVerwG, B.v. 26.9.2016 - 5 B 3.16 D - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 6.6.2018 - 8 ZB 17.2076 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2021 - 7 KS 88/20

    Beigeladener; Billigkeit; Kostenerstattung; Kostenrisiko

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 16.08.2013 - 1 Es 2/13 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 06.06.2018 - 8 ZB 17.2076 -, juris; Beschluss vom 25.02.2010 - 8 AS 10.40000 -, juris).
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