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   VGH Bayern, 06.06.2019 - 6 B 19.246   

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VGH Bayern, 06.06.2019 - 6 B 19.246 (https://dejure.org/2019,21311)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.06.2019 - 6 B 19.246 (https://dejure.org/2019,21311)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Juni 2019 - 6 B 19.246 (https://dejure.org/2019,21311)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    KAG Art. 5a Abs. 1, Abs. 1, Abs. 4; BauGB § 128, § 129 Abs. 1 S. 1, § 131 Abs. 3; EWS § 6 Abs. 10
    Heranziehung zum Erschließungsbeitrag

  • rewis.io

    Heranziehung zum Erschließungsbeitrag

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 30.01.1987 - 8 C 10.86

    Begriff der "anderweitigen Deckung" i.S. des § 129 Abs. 1 S. 1 BBauG;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2019 - 6 B 19.246
    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke keine Erschließungsbeiträge verlangen kann, soweit der nach Abzug ihres (Eigen-)Anteils (vgl. § 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB) verbleibende beitragsfähige Erschließungsaufwand durch Zahlungen eines Dritten bereits endgültig ausgeglichen ist (BVerwG, U.v. 30.1.1987 - 8 C 10.86 - juris Rn. 18).

    Ob die Zuwendung eines Dritten zu einer derartigen anderweitigen Deckung geführt hat, richtet sich ausschlaggebend nach dem Zweck, für den der Dritte seine Leistung bestimmt hat (BVerwG, U.v. 30.1.1987 - 8 C 10.86 - juris Rn. 19; Grziwotz in Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 127 Rn. 2).

  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13

    Erschließung; Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; einheitliche Nutzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2019 - 6 B 19.246
    Erschlossen ist ein Grundstück, wenn ihm die Anlage in erschließungsbeitragsrechtlicher Weise, d.h. in einer auf die bauliche oder vergleichbare Nutzbarkeit der Grundstücke gerichtete Funktion die Zugänglichkeit vermittelt (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 12.11.2014 - 9 C 4.13 - juris Rn. 11 m.w.N.; BayVGH, U.v. 27.7.2016 - 6 B 15.1833 - juris Rn. 21).

    Es muss daher bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Anbaustraße die dem betreffenden Grundstück bereits durch eine bestehende Anbaustraße vermittelte Bebaubarkeit hinweggedacht werden (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG, U.v. 12.11.2014 - 9 C 4.13 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 28.9.2015 - 6 B 14.606 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 14.11.2013 - 6 B 12.704

    Ausschluss der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen bei Vorteilslageneintritt

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2019 - 6 B 19.246
    Ein Herauffahrenkönnen ist nicht erforderlich, da der ein Erschlossensein begründende Erschließungsvorteil nicht verlangt, dass die Erschließungsanlage dem Grundstück eine Bebaubarkeit für alle nach § 6 Abs. 2 BauNVO zulässigen Nutzungsarten ermöglicht (BayVGH, U.v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - juris Rn. 27).

    In einem solchen Fall ist die Erhebung eines grundstücksbezogenen Artzuschlages unzulässig (vgl. BVerwG, U.v. 23.1.1998 - 8 C 12.96 - juris Rn. 16; BayVGH, U.v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - juris Rn. 37), weil die gewerbliche Nutzung nicht zu einer intensiveren Inanspruchnahme der Erschließungsanlage führen kann.

  • VGH Bayern, 09.02.2010 - 6 ZB 08.393

    Erschließungsbeitragsrecht; Erbbauberechtigte; Erschlossensein eines

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2019 - 6 B 19.246
    Liegt das Grundstück - wie vorliegend - in einem durch einen qualifizierten Bebauungsplan als Mischgebiet festgesetzten Bereich, genügt - vorbehaltlich hier fehlender besonderer Festsetzungen im Bebauungsplan - das Heranfahren- und Betretenkönnen (BayVGH, B.v. 9.2.2010 - 6 ZB 08.393 - juris Rn. 5; Schmitz, Erschließungsbeiträge, 2018, § 13 Rn. 56).

    Dabei ist es unerheblich, welche dieser zulässigen Nutzungsarten tatsächlich verwirklicht sind; denn für die Frage des Erschlossenseins ist eine normative Betrachtung geboten, die auf die abstrakte Bebaubarkeit abstellt (BayVGH, B.v. 9.2.2010 - 6 ZB 08.393 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 21.81

    Anderweitige Deckung des Erschließungsaufwands; Planunterschreitung; Heilung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2019 - 6 B 19.246
    Eine anderweitige Deckung im Sinn von § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB kann auch in einem Anspruch der Gemeinde gegen einen Dritten auf Übernahme von Herstellungskosten bestehen, soweit seiner Durchsetzung keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. BVerwG, U.v. 18.9.1981 - 8 C 21.81 - juris Rn. 10; OVG SH, U.v. 4.9.2014 - 4 LB 3/13 - juris; Schmitz, Erschließungsbeiträge, 2018, § 12 Rn. 7).

    Denn die Gemeinde ist grundsätzlich verpflichtet, einen den Erschließungsaufwand ganz oder teilweise deckenden Anspruch zu realisieren (BVerwG, U.v. 18.9.1981 - 8 C 21.81 - juris).

  • BVerwG, 12.12.2012 - 9 C 12.11

    Vertrag; öffentlich-rechtlicher Vertrag; städtebaulicher Vertrag;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2019 - 6 B 19.246
    Für das bundesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht ist zwar strittig, ob das Gesetz den Gemeinden einen solchen (dritten) Weg zur Refinanzierung von Erschließungsaufwendungen neben der Erhebung von Erschließungsbeiträgen oder durch Erschließungsvertrag eröffnet, (ablehnend BVerwG, U.v. 12.12.2012 - 9 C 12.11 - juris Rn. 17 ff.; zum Meinungsstand Grziwotz in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 11 Rn. 314).
  • VGH Bayern, 27.07.2016 - 6 B 15.1833

    Erschließungsbeitrag und Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2019 - 6 B 19.246
    Erschlossen ist ein Grundstück, wenn ihm die Anlage in erschließungsbeitragsrechtlicher Weise, d.h. in einer auf die bauliche oder vergleichbare Nutzbarkeit der Grundstücke gerichtete Funktion die Zugänglichkeit vermittelt (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 12.11.2014 - 9 C 4.13 - juris Rn. 11 m.w.N.; BayVGH, U.v. 27.7.2016 - 6 B 15.1833 - juris Rn. 21).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 LB 3/13

    Einrechnung der Kosten für den Erwerb der Straßenfläche in den

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2019 - 6 B 19.246
    Eine anderweitige Deckung im Sinn von § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB kann auch in einem Anspruch der Gemeinde gegen einen Dritten auf Übernahme von Herstellungskosten bestehen, soweit seiner Durchsetzung keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. BVerwG, U.v. 18.9.1981 - 8 C 21.81 - juris Rn. 10; OVG SH, U.v. 4.9.2014 - 4 LB 3/13 - juris; Schmitz, Erschließungsbeiträge, 2018, § 12 Rn. 7).
  • BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2019 - 6 B 19.246
    Es ist vielmehr auch in diesem Fall auf die abstrakte Bebaubarkeit des Grundstücks abzustellen, d.h. es ist danach zu fragen, welche bauliche Nutzung auf dem (hypothetisch bislang nicht bebaubaren) Grundstück durch die Erschließungsanlage abstrakt möglich wird (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.2006 - 9 C 4.05 - juris Rn. 24).
  • VG Würzburg, 12.07.2018 - W 3 K 16.1156

    Anderweitige Deckung von Erschließungsbeitrag

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2019 - 6 B 19.246
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 12. Juli 2018 - W 3 K 16.1156 - geändert.
  • VGH Bayern, 28.09.2015 - 6 B 14.606

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschlossensein; Erreichbarkeit; Heranfahrenkönnen;

  • BVerwG, 23.01.1998 - 8 C 12.96

    Erschließungsbeitrag; Artzuschlag; gewerbliche Nutzung; grundstücksbezogener

  • VG München, 01.09.2021 - M 28 K 20.5172

    Erschließungsbeitrag, Bestimmtheit des Beitragsbescheids, Anwendbarkeit des

    aa) Erschlossen ist ein Grundstück, wenn ihm die Anlage in erschließungsbeitragsrechtlicher Weise, d.h. in einer auf die bauliche oder vergleichbare Nutzbarkeit der Grundstücke gerichtete Funktion die Zugänglichkeit vermittelt (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 12.11.2014 - 9 C 4.13 - juris Rn. 11 m.w.N.; BayVGH, U.v. 6.6.2019 - 6 B 19.246 - juris Rn. 19).

    Es muss daher bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Anbaustraße die dem betreffenden Grundstück bereits durch eine bestehende Anbaustraße vermittelte Bebaubarkeit hinweggedacht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 12.11.2014 - 9 C 4.13 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 6.6.2019 - 6 B 19.246 - juris Rn. 22).

    Ein Herauffahrenkönnen ist nicht erforderlich (vgl. BayVGH, U.v. 6.6.2019 - 6 B 19.246 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 9.2.2010 - 6 ZB 08.393 - juris Rn. 5).

    Es kommt auch nicht darauf an, wie das Grundstück tatsächlich genutzt wird und welchen Inhalt die jeweilige Baugenehmigung hat, weil für die Frage des Erschlossenseins eine normative Betrachtung geboten ist, die ausschließlich auf die abstrakte Bebaubarkeit abstellt (vgl. BayVGH, U.v. 6.6.2019 - 6 B 19.246 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 28.9.2015 - 6 B 14.606 - juris Rn. 19; BayVGH, U.v. 30.10.2007 - 6 BV 04.2189 - juris Rn. 19).

    Hintergrund hierfür ist, dass es nicht im Belieben eines Eigentümers stehen kann, sein Grundstück (teilweise) gegenüber der Straße zu "verschließen" und dadurch die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag zu Lasten der anderen Beitragspflichtigen zu vermeiden (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.1988 - 8 C 111/86 - juris Rn. 20; BayVGH, U.v. 8.3.2010 - 6 B 09.1957 - juris Rn. 20; BayVGH, U.v. 6.6.2019 - 6 B 19.246 - juris Rn. 21).

  • VG Würzburg, 24.09.2020 - W 3 K 18.949

    Erschließung eines Grundstücks trotz hinterfüllter Mauer

    Dies ergibt sich daraus, dass für die Frage, ob das Grundstück erschlossen ist, nicht auf diejenige rechtlich zulässige Nutzungsart abzustellen ist, die die höchsten Anforderungen an das Erschlossensein stellt; der Erschließungsvorteil der Erschließungsanlage besteht vielmehr darin, dass das Grundstück überhaupt bebaubar wird und ihm damit irgendeine der rechtlich zulässigen baulichen Nutzungen mit Blick auf diese Erschließungsanlage genehmigt werden muss (BayVGH, U.v. 6.6.2019 - 6 B 19.246 - juris Rn. 19; B.v. 9.2.2010 - 6 ZB 08.393 - juris Rn. 5; Schmitz, Erschließungsbeiträge, 2018, § 13 Rn. 56 m.w.N.).

    Weil damit die gewerbliche Nutzung des klägerischen Grundstücks nicht zu einer intensiveren Inanspruchnahme des H* ...wegs führen kann, ist die Erhebung eines grundstücksbezogenen Artzuschlags unzulässig (vgl. hierzu auch BayVGH, U.v. 6.6.2019 - 6 B 19.246 - juris Rn. 35).

    Das ist rechtlich nicht zu beanstanden (BayVGH, U.v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - juris Rn. 38 m.w.N.; U.v. 6.6.2019 - 6 B 19.246 - juris Rn. 357; Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, Stand: April 2020, Rn. 931).

  • VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.20

    Erschließungsbeitragspflicht bei Zweiterschließung und Erschließungseinheit

    Es muss bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Anbaustraße die dem betreffenden Grundstück bereits durch eine bestehende Anbaustraße vermittelte Bebaubarkeit hinweggedacht werden (ständige Rechtsprechung; etwa BayVGH, U.v. 6.6.2019 - 6 B 19.246 - juris Rn. 22 m.w.N.).

    Denn die Beklagte hat sich mit § 6 Abs. 11 Satz 1, Satz 2 Nr. 2 ihrer Erschließungsbeitragssatzung dafür entschieden, eine solche Vergünstigung auf Wohngrundstücke zu beschränken, was rechtlich nicht zu beanstanden ist (BayVGH, U.v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - juris Rn. 38 m.w.N.; U.v. 6.6.2019 - 6 B 19.246 - juris Rn. 35) und das gewerblich genutzte Grundstück der Klägerin ausnimmt.

  • VG Ansbach, 26.05.2021 - AN 3 S 21.00729

    Klage gegen Heranziehung zu Erschließungsbeitrag

    Hierzu führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof etwa in seinem Urteil vom 6. Juni 2019 - 6 B 19.246 (juris) Folgendes aus:.
  • VG Ansbach, 18.07.2022 - AN 3 S 22.00309

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Erschließungsbeitragsbescheid

    Dabei ist es unerheblich, welche dieser zulässigen Nutzungsarten tatsächlich verwirklicht sind; denn für die Frage des Erschlossenseins ist eine normative Betrachtung geboten, die auf die abstrakte Bebaubarkeit abstellt (BayVGH, U.v. 6.6.2019 - 6 B 19.246 - juris Rn. 18f.).
  • VGH Bayern, 12.01.2021 - 6 CS 20.2489

    Klage gegen Vorausleistungsbescheid für Erschließungsbeitrag

    Denn sie vermittelt diesem in erschließungsbeitragsrechtlicher Weise, d.h. in einer auf die bauliche oder vergleichbare Nutzbarkeit der Grundstücke gerichteten Funktion, die Zugänglichkeit (dazu im Einzelnen etwa BayVGH, U.v. 6.9.2019 - 6 B 19.246 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VG München, 26.03.2021 - M 28 S 20.1155

    Erschließungsbeitrag eines Fremdanliegers

    Ob die Zuwendung eines Dritten zu einer anderweitigen Deckung geführt hat, richtet sich nach dem Zweck, für den der Dritte seine Leistung bestimmt hat, was sich bei einer vertraglich vereinbarten Kostenübernahme durch Auslegung der jeweiligen Vereinbarungen ergibt (vgl. BVerwG, U.v. 30.1.1987 - 8 C 10.86 - juris Rn. 18 f.; BVerwG, B.v. 16. Juli 1982 - 8 B 35/82 - NVwZ 1983, 152 f.; BayVGH, U.v. 6.6.2019 - 6 B 19.246 - juris Rn. 26 ff.).
  • VG Würzburg, 28.07.2022 - W 3 K 18.675

    Erschließungsbeitrag, Erschließungsanlage, natürliche Betrachtungsweise,

    Ob die Zuwendung eines Dritten zu einer derartigen anderweitigen Deckung geführt hat, richtet sich ausschlaggebend nach dem Zweck, für den der Dritte seine Leistung bestimmt hat (BayVGH, U.v. 6.6.2019 - 6 B 19.246 - juris Rn. 26 und Rn. 27 m.w.N.).
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