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VGH Bayern, 06.07.2020 - 11 ZB 18.1840 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StVO § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; VwGO § 86 Abs. 1, § 113 Abs. 5 S. 2; BImSchG §§ 47a ff.; 16. BImSchV § 2 Abs. 1
Verkehrszeichen oder -einrichtungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen - rewis.io
Verkehrszeichen oder -einrichtungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 26.07.2018 - RN 5 K 16.1758
- VGH Bayern, 06.07.2020 - 11 ZB 18.1840
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Bayern, 19.04.2022 - 11 ZB 21.1079
Verkehrsrechtliche Anordnung, Ortstraße innerhalb einer Tempo-30-Zone, Antrag auf …
Die Grenze der Zumutbarkeit in diesem Sinne wird nach allgemeiner Auffassung durch keinen bestimmten Schallpegel oder Abgaswert bestimmt (…vgl. BVerwG, U.v. 22.12.1993 - 11 C 45.92 - NJW 1994, 2037 = juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 6.7.2020 - 11 ZB 18.1840 - juris Rn. 25).Wenn diese Schwelle der Lärmbelastung überschritten ist, sind die tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Tätigwerden der Straßenverkehrsbehörde erfüllt und die Behörde hat unter Gebrauch ihres Ermessens über Beschränkungen des fließenden Verkehrs zu entscheiden bzw. ist auf entsprechenden Antrag hin zu einer Ermessensentscheidung verpflichtet (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2020, a.a.O. Rn. 25;… OVG NW, B.v. 28.3.2018 - 8 A 1247/16 - juris Rn. 32).
- VGH Bayern, 23.03.2022 - 11 ZB 20.2082
Verkehrsrechtliche Anordnung, Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf einer …
Die Grenze der Zumutbarkeit in diesem Sinne wird nach allgemeiner Auffassung durch keinen bestimmten Schallpegel oder Abgaswert bestimmt (…vgl. BVerwG, U.v. 22.12.1993 - 11 C 45.92 - NJW 1994, 2037 = juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 6.7.2020 - 11 ZB 18.1840 - juris Rn. 25).Wenn diese Schwelle der Lärmbelastung überschritten ist, sind die tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Tätigwerden der Straßenverkehrsbehörde erfüllt und die Behörde hat unter Gebrauch ihres Ermessens über Beschränkungen des fließenden Verkehrs zu entscheiden bzw. ist auf entsprechenden Antrag hin zu einer Ermessensentscheidung verpflichtet (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2020, a.a.O. Rn. 25;… OVG NW, B.v. 28.3.2018 - 8 A 1247/16 - juris Rn. 32).
Das Verwaltungsgericht hat bei der Bestimmung der Schutzbedürftigkeit des inmitten stehenden Gebiets, für die es in Ermangelung eines Bebauungsplans zutreffend auf die tatsächlichen Nutzungen abgestellt hat (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2020 - 11 ZB 18.1840 - juris Rn. 25), gerade diesen Umgriff als eine Alternative geprüft.
- VGH Bayern, 07.07.2021 - 11 ZB 19.749
Verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Lärmreduzierung - Berufungszulassung
Über die Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO hinaus müssen die Anforderungen des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO erfüllt sein (…BVerwG, B.v. 23.4.2013 - 3 B 59.12 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 50 = juris Rn. 7, 9; BayVGH, B.v. 6.7.2020 - 11 ZB 18.1840 - juris Rn. 26), wonach Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden dürfen, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. - VG Bremen, 10.06.2021 - 5 K 1958/18
Zur Rechtmäßigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Schutzes …
Als Orientierungspunkte können zudem die Immissionsgrenzwerte aus § 2 Abs. 1 Verkehrslärmschutzverordnung dienen (BayVGH, Beschl. v. 06.07.2020 - 11 ZB 18.1840 -, juris Rn. 25 …und Urt. v. 12.04.2016 - 11 B 15.2180 -, juris Rn. 22;… OVG NRW, Urt. v. 21.01.2003 - 8 A 4230/01 -, juris Rn. 10 ff.;… OVG SH, Urt. v. 09.11.2017 - 2 LB 22/13 -, juris Rn. 107 ff.; Will, in: BeckOK StVR, 11.Es ist danach nicht erforderlich, dass die höheren, nach Nr. 2.1 Lärmschutz-Richtlinien-StV für eine Lärmsanierung an bestehenden Straßen maßgebenden Werte erreicht werden (BayVGH, Beschl. v. 06.07.2020 - 11 ZB 18.1840 -, juris Rn. 25).
- VG Würzburg, 26.01.2022 - W 6 K 21.1499
Verpflichtungsklage, Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, …
Davon ausgehend sind Lärmberechnungen dann durchzuführen, wenn zumindest hinreichende Anhaltspunkte oder ein begründeter Verdacht ein Erreichen bzw. eine Überschreitung der in § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV bestimmten Immissionsgrenzwerte nahelegen bzw. glaubhaft erscheinen lassen (vgl. § 10 des Gesetzes über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden - USchadG - vom 10. Mai 2007 [BGBl I S. 666]; BayVGH, B.v. 6.7.2020 - 11 ZB 18.1840, BeckRS 2020, 16892 Rn. 27).