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   VGH Bayern, 06.08.2018 - 22 CS 18.1097   

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VGH Bayern, 06.08.2018 - 22 CS 18.1097 (https://dejure.org/2018,24092)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.08.2018 - 22 CS 18.1097 (https://dejure.org/2018,24092)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. August 2018 - 22 CS 18.1097 (https://dejure.org/2018,24092)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § ... 80a Abs. 3, § 146 Abs. 4; UmwRG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 2, § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 5 S. 1; BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, § 16 Abs. 1 S. 1; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1, § 201
    Änderungsgenehmigung für die Erweiterung einer Mastgeflügelhaltung - Ausreichende Futtergrundlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Änderungsgenehmigung für die Erweiterung einer Mastgeflügelhaltung - Ausreichende Futtergrundlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde einer anerkannten Umweltvereinigung gegen die Entscheidung über einen Antrag nach § 80a Abs. 3 , § 80 Abs. 5 VwGO ; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei offenen Erfolgsaussichten; immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Erweiterung einer ...

  • rechtsportal.de

    Beschwerde einer anerkannten Umweltvereinigung gegen die sofortige Vollziehbarkeit einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Erweiterung einer Mastgeflügelhaltung; Vorliegen eines bauplanungsrechtlich privilegierten Vorhabens gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2019, 59
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.04.2011 - 4 B 6.11

    Auffangtatbestand für das Bauen im Außenbereich; Obliegenheiten des

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2018 - 22 CS 18.1097
    Jedoch ist es zunächst Sache des Betreibers selbst, durch ein schlüssiges Betriebskonzept darzulegen, dass die Futtergrundlage für die geplante Erweiterung der Tierhaltung im Sinne von § 201 BauGB vorhanden ist (vgl. BVerwG, B.v. 12.4.2011 - 4 B 6/11 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05

    Kein vorläufiger Baustopp für den Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2018 - 22 CS 18.1097
    Die im angefochtenen Beschluss (Beschlussabdruck S. 45) zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 19.5.2005 - 4 VR 2000.05 - juris Rn. 35) betrifft einen nur im Wege der Verpflichtungsklage durchsetzbaren Anspruch auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses im Falle einer unzureichenden Lärmvorsorge.
  • VGH Bayern, 14.07.2011 - 14 B 09.2291

    Schafhaltungsbetrieb mit 45 Mutterschafen im Nebenerwerb; überwiegende

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2018 - 22 CS 18.1097
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat hierzu in einem Urteil vom 14.07.2011 - 14 B 09.2291 - (juris Rn. 35 bis 37) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, dass "ein Betrieb im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB [...] ein nachhaltiges, ernsthaftes, auf Dauer angelegtes und lebensfähiges Unternehmen mit einer gewissen Organisation" ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2018 - 10 A 62/17
    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2018 - 22 CS 18.1097
    Diese Meinung wird auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG NRW, B.v. 27.2.2018 - 10 A 62/17 - juris Rn. 5) und in der Literatur (vgl. Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Februar 2018, § 201 Rn. 17) vertreten.
  • VG München, 23.03.2018 - M 19 SN 17.4631

    Erfolgloser Eilantrag eines Umweltverbandes gegen Genehmigung für

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2018 - 22 CS 18.1097
    unter Aufhebung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 23. März 2018 (M 19 SN 17.4631) die aufschiebende Wirkung der Klage vom 10. August 2017 gegen die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung vom 10. Juli 2017 (Az.: 40/824/0/7.1.3.1/GE) für die Änderung einer Hähnchenmastanlage mit einem Gesamttierbestand von 144.600 Masthähnchenplätzen nebst Nebeneinrichtungen in der Gemarkung E* ... wiederherzustellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2010 - 8 S 2517/09

    Zum Vorliegen eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes i.S.d. § 35 Abs 1

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2018 - 22 CS 18.1097
    Deshalb haben auch die Laufzeiten der Pachtverträge lediglich Indizwirkung." Von den mit der Pacht zusammenhängenden Ungewissheiten kann etwa abgesehen werden, wenn Gegenstand eines Pachtvertrags ein bereits bestehender landwirtschaftlicher (Nebenerwerbs) Betrieb ist oder wenn andere Besonderheiten vorliegen, die ausnahmsweise für die Dauerhaftigkeit des Betriebs sprechen (vgl. VGH BW, U.v. 15.12.2010 - 8 S 2517/09 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2018 - 22 CS 18.1097
    Die Sicherstellung eines dauerhaften Zugriffs auf benötigte Flächen kann angenommen werden, wenn langfristige Pachtverhältnisse vorliegen (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2012 - 4 C 9/11 - Rn. 10).
  • VG München, 22.03.2019 - M 19 K 17.3738
    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2018 - 22 CS 18.1097
    Der Antragsteller, eine gemäß § 3 UmwRG anerkannte Umweltvereinigung, erhob Anfechtungsklage gegen den Genehmigungsbescheid vom 10. Juli 2017 (Az. M 19 K 17.3738) und beantragte die Wiederherstellung von deren aufschiebender Wirkung.
  • VG München, 22.03.2019 - M 19 K 17.3738

    Masthähnchenanlage in Eschelbach unzulässig

    Auf Beschwerde des Klägers hin hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 6. August 2018 (22 CS 18.1097) den Beschluss des Verwaltungsgerichts München geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat demgegenüber in seinem Beschluss vom 6. August 2018 (22 CS 18.1097 - juris Rn. 38) zunächst betont, dass es "nicht ohne Weiteres nachvollziehbar" sei, "dass von in der Vergangenheit erfolgten Vertragsverlängerungen zuverlässig auf langfristige Pachtverhältnisse in der Zukunft geschlossen werden" könne.

    Wegen der sehr hohen Zahl an Vertragsverlängerungen kann im Wege der Einzelfallbetrachtung bei den folgenden Verträgen "nach der Verkehrsauffassung" (BayVGH, B.v. 6.8.2018 - 22 CS 18.1097 - juris Rn. 38) angenommen werden, dass sie auch in Zukunft für einen geraumen Zeitraum fortbestehen werden.

    (5) Angesichts dieses Ergebnisses kann letztlich offen bleiben, ob auf der dritten Stufe noch Wertungskorrekturen zu Lasten der Beigeladenen deshalb vorzunehmen wären, weil rechtlich oder zumindest ökonomisch Teile der vorhandenen Flächen dem eigenständigen Betrieb "Biogasanlage" zuzurechnen sind (vgl. hierzu die aufgeworfenen Fragen des BayVGH, B.v. 6.8.2018 - 22 CS 18.1097 - juris Rn. 37 ff.).

    Außerdem steht die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit gerade in Frage und ist insoweit die Gesamtkonzeption des Vorhabens berührt (vgl. BayVGH, B.v. 6.8.2018 - 22 CS 18.1097 - juris Rn. 49).

    Dies ist indes der Fall, wenn die Privilegierung des Vorhabens in Rede steht (vgl. BayVGH, B.v. 6.8.2018 - 22 CS 18.1097 - juris Rn. 50).

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2019 - 12 ME 87/19

    Verbandsantrag gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

    Deshalb ist im Rahmen des Merkmals der erforderlichen Dauerhaftigkeit des Betriebs (auch) zu prüfen, ob der Zugriff auf die gemäß § 201 BauGB zwingend landwirtschaftlich, als Futtergrundlage nutzbare Fläche auf Dauer gesichert ist (so auch: Bay. VGH, Beschl. v. 6.8.2018 - 22 CS 18.1097 -, juris Rn. 34, ggf. noch anders: Bay. VGH, Beschl. v. 4.1.2005 - 1 CS 04.1598 -, juris Rn. 15).

    Die Sicherstellung eines dauerhaften Zugriffs auf benötigte Flächen kann angenommen werden, wenn entsprechend langfristige Pachtverhältnisse bestehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.2012 - 4 C 9/11 -, juris Rn. 10; Bay. VGH, Beschl. v. 6.8.2018 - 22 CS 18.1097 - juris Rn. 34).

    Zwar dürfte nicht zu fordern sein, dass die Pachtverträge den gesamten danach in den Blick zu nehmenden Zeitraum abdecken (vgl. etwa Nds. OVG, Urt. v. 30.8.1988 - 1 A 164/86 -, juris Rn. 31: 18 Jahre bei 30 Jahre Nutzungsdauer der Anlage; Bay. VGH, Beschl. v. 6.8.2018 - 22 CS 18.1097 -, juris Rn. 46: zweifelnd, ob Pachtverträge von 9 bis 10 Jahren ausreichen).

  • VG Hannover, 28.03.2019 - 4 B 5526/18

    Abluftreinigung; Antragsbefugnis; Beteiligung; Bioaerosole; Chemowäscher;

    Insoweit ist er auch eine Vorschrift für einen ressourcenschonenden Umgang mit Grund und Boden (vgl. VG München, Beschluss vom 23.03.2018 - M 19 SN 17.4631 -, juris, Rn. 51; bestätigt von BayVGH, Beschluss vom 06.08.2018 - 22 CS 18.1097 -, juris, Rn. 28).

    Allein die Umstände, dass der Betrieb seit mehreren Jahrzehnten besteht und der Sohn der Beigeladenen - als möglicher Betriebsnachfolger - eingebunden ist, dass nicht unerhebliche Eigentumsflächen des Betriebs bestehen und auch "eine hohe Pachtquote" können vielleicht abstrakt nicht das Gewicht entwickeln, Zweifel an der notwendigen Dauerhaftigkeit des Unternehmens auszuräumen (BayVGH, Beschluss vom 06.08.2018 - 22 CS 18.1097 -, juris, Rn. 31).

    Angezeigt ist auch eine Betrachtung der "Vergangenheit" eines Vertragsverhältnisses (Zahl der Verlängerungen, abgelaufene Vertragsdauer; vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 28.01.1997 - 4 A 402/05 -, LKV 1997, 380/381 f.; Bedenken an diesem Gedanken äußert: BayVGH, Beschluss vom 06.08.2018 - 22 CS 18.1097 -, juris, Rn. 36 - 38).

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2020 - 12 ME 29/20

    Biotopschutz; Brandschutz; Brandschutz, besondere Anforderungen an;

    Denn das käme hier nur dann in Betracht, wenn nach dem Betriebskonzept des Beigeladenen zu 1) ein bestimmter Anteil seiner Anbauflächen durch eine entsprechende langfristige Zweckbestimmung gebunden wäre (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 6.8.2018 - 22 CS 18.1097 -, RdL 2019, 62 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 41).
  • VG Schwerin, 16.09.2020 - 7 A 1408/17

    Keine Nachholung einer fehlenden Öffentlichkeitsbeteiligung im Falle einer

    Der Kläger kann sich auch auf eine fehlende bauplanungsrechtliche Privilegierung berufen (vgl. Bayerischer VGH, B. v. 06.08.2018 - 22 CS 18.1097 -, juris Rn. 28; VG Hannover, B. v. 28.03.2019 - 4 B 5526/18 -, juris Rn. 69 f.; VG München, Urt. v. 22.03.2019 - M 19 K 17.3738 -, juris Rn. 42; VG Regensburg, B. v. 12.12.2018 - RN 7 S 18.1984 -, juris Rn. 44), konkret die Nichtanwendbarkeit von § 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB.

    Außerdem kommt es entscheidend darauf an, ob die Vorhaben mit öffentlichen Belangen in Einklang stehen (vgl. Bayerischer VGH, B. v. 06.08.2018 - 22 CS 18.1097 -, juris Rn. 49; VG München, Urt. v. 22.03.2019 - M 19 K 17.3738 -, juris Rn. 148 ff.).

    Für die insoweit anzustellende Prognose ist im Grundsatz von der zu erwartenden Nutzungsdauer der Anlage auszugehen (vgl. Nds. OVG, B. v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, juris Rn. 118 f.; Bayerischer VGH, B. v. 06.08.2019 - 22 CS 18.1097 -, juris Rn. 34).

  • VG Hannover, 17.12.2019 - 4 B 2809/19

    Verbandswiderspruch gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer

    Hierbei sei nicht gefordert, dass die Pachtverträge den gesamten in den Blick zu nehmenden Zeitraum abdecken (Nds. OVG, Urteil vom 30.08.1988 - 1 A 164/86 -, Rn. 31, juris: 18 Jahre bei 30 Jahre Nutzungsdauer der Anlage; BayVGH, Beschluss vom 06.08.2018 - 22 CS 18.1097 -, Rn. 46, juris: zweifelnd, ob Pachtverträge von 9 bis 10 Jahren ausreichen).

    Demgegenüber kann das benötigte Tierfutter nicht i.S.v. § 201 BauGB auf Flächen erzeugt werden, wenn für den Anbau auf den betreffenden Flächen nach dem Betriebskonzept bereits eine anderweitige langfristige Zweckbestimmung vorliegt (BayVGH, Beschluss vom 06.08.2018 - 22 CS 18.1097 -, Rn. 41, juris).

  • VG Minden, 13.12.2021 - 9 L 760/21

    Eilantrag gegen die Errichtung einer Pferdepension

    vgl. zum Verhältnis von eigenen und gepachteten Flächen BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 4 C 9.11 -, juris, Rn. 10, und Beschluss vom 19. Juli 1994 - 4 B 140.94 -, juris, Rn. 2; OVG NRW, Urteil vom 27. September 2012 - 10 A 611/10 -, juris, Rn. 40: "ein nicht unerheblicher Teil der bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen im Eigentum des Betriebsinhabers"; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7. August 1991 - 3 S 1075/90 -, juris, Rn. 23 ff.; kritisch hinsichtlich der Nachhaltigkeit bei Pachtverträgen mit Laufzeiten von nur zehn Jahren oder gar kürzer OVG NRW, Beschluss vom 30. Dezember 2002 - 7 A 2400/02 -, juris, Rn. 15; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7. November 1994 - 8 S 976/94 -, juris Rn. 5; s.a. Bay. VGH, Beschluss vom 6. August 2018 - 22 CS 18.1097 -, juris, Rn. 35: bei Neugründungen von Nebenerwerbsbetrieben mindestens 12 Jahre.
  • VGH Bayern, 05.08.2019 - 9 CS 19.581

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    Anders als in Bezug auf ein Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist für ein Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB auch nicht Voraussetzung, dass das Futter für die Tierhaltung überwiegend auf den zum Betrieb gehörenden landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt wird, was beim geplanten Betrieb der Beigeladenen wegen des hohen Pachtflächenanteils im Hinblick auf die Frage eines dauernd sichergestellten Zugriffs auf die nutzbare Fläche, die in landwirtschaftlicher Weise Gegenstand der unmittelbaren Bodenertragsnutzung sein soll, zweifelhaft sein könnte (vgl. BayVGH, B.v. 6.8.2018 - 22 CS 18.1097 - juris Rn. 33 - 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2020 - 5 S 2522/18

    Anwendung der Geruchsimmissionsrichtlinie und der VDI-Richtlinie 3894 Blatt 1 und

    Allerdings müssen die zum Betrieb gehörenden Flächen zur Futtererzeugung auch tatsächlich landwirtschaftlich genutzt werden und in der Nähe des Betriebes liegen (BVerwG, Beschluss vom 6.1.1997 - 4 B 256/96 - juris; OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 27.2.2018 - 10 A 62/17 -, juris Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 6.8.2018 - 22 CS 18.1097 - juris Rn. 31, Roeser in Berliner Kommentar zum BauGB, § 201 Rn. 3).
  • VG Hannover, 18.05.2021 - 4 B 6438/20

    Abänderungsverfahren; Bioaerosole; Brandschutz; Geruch; Hähnchenmast; Stickstoff;

    Das Gericht versteht die gleichwohl zu diesem Themenkomplex angestellten Erwägungen des Oberverwaltungsgerichtes (OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.09.2020 - 12 ME 29/20 -, Rn. 106, juris) dahingehend, dass die abstrakte Betrachtungsweise immerhin dann an ihre Grenzen stoßen könnte, wenn eine landwirtschaftliche Fläche zur Privilegierung mehrerer unterschiedlicher Betriebsbestandteile herangezogen wird und daher simultan mit mehreren langfristigen und einander widersprechenden Nutzungen belegt werden soll (vgl. VGH München, Beschl. v. 06.08.2018 - 22 CS 18.1097 -, Rn. 40, juris), sodass die entsprechenden Flächen unter diesem Gesichtspunkt näher zu betrachten sein werden.
  • VG Regensburg, 12.12.2018 - RN 7 S 18.1984

    Änderungsgenehmigung für Windenenergieanlage - Rüge fehlender

  • VG München, 05.03.2024 - M 1 S 23.6211

    Vorläufiger Rechtschutz, sofort vollziehbare Beseitigungsverfügung,

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