Rechtsprechung
VGH Bayern, 06.11.2017 - 7 CS 17.1899 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 146 Abs. 1, § 80 Abs. 5; RStV § 38 Abs. 4, § 20a Abs. 1 Nr. 6
Widerruf einer Zulassung zur Rundfunkveranstaltung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Widerruf einer Zulassung zur Rundfunkveranstaltung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf einer Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung eines bundesweiten Fernsehspartenprogramms über das Internet; Prognoseentscheidung über Zuverlässigkeit des Veranstalters; Rundfunkveranstalter; Verurteilung
- rechtsportal.de
Widerruf einer Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung eines bundesweiten Fernsehspartenprogramms über das Internet wegen fehlender Zuverlässigkeit; Unzuverlässigkeit eines Rundfunkveranstalters aufgrund von Urheberrechtsverstößen und mehreren Verurteilungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2018, 429
- DÖV 2018, 121
- ZUM 2018, 225
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 1 S 2987/04
Beurteilung der medienrechtlichen Zuverlässigkeit einer juristischen Person
Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2017 - 7 CS 17.1899
Maßgeblich ist, ob aufgrund von Tatsachen in der Vergangenheit eine Unzuverlässigkeit des Antragstellers in der Zukunft anzunehmen ist (vgl. VGH BW, B.v. 12.1.2005 - 1 S 2987/04 - GewArch 2005, 260). - BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2017 - 7 CS 17.1899
Die Voraussetzungen für den Widerruf der Zulassung zur Veranstaltung und bundesweiten Verbreitung des Fernsehspartenprogramms "b." über das Internet wegen fehlender Zuverlässigkeit des Antragstellers liegen zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1), mithin dem Erlass des streitgegenständlichen Bescheids, vor.