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   VGH Bayern, 06.11.2017 - 7 CS 17.1899   

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https://dejure.org/2017,43498
VGH Bayern, 06.11.2017 - 7 CS 17.1899 (https://dejure.org/2017,43498)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.11.2017 - 7 CS 17.1899 (https://dejure.org/2017,43498)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. November 2017 - 7 CS 17.1899 (https://dejure.org/2017,43498)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Widerruf einer Zulassung zur Rundfunkveranstaltung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf einer Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung eines bundesweiten Fernsehspartenprogramms über das Internet; Prognoseentscheidung über Zuverlässigkeit des Veranstalters; Rundfunkveranstalter; Verurteilung

  • rechtsportal.de

    Widerruf einer Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung eines bundesweiten Fernsehspartenprogramms über das Internet wegen fehlender Zuverlässigkeit; Unzuverlässigkeit eines Rundfunkveranstalters aufgrund von Urheberrechtsverstößen und mehreren Verurteilungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 429
  • DÖV 2018, 121
  • ZUM 2018, 225
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 1 S 2987/04

    Beurteilung der medienrechtlichen Zuverlässigkeit einer juristischen Person

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2017 - 7 CS 17.1899
    Maßgeblich ist, ob aufgrund von Tatsachen in der Vergangenheit eine Unzuverlässigkeit des Antragstellers in der Zukunft anzunehmen ist (vgl. VGH BW, B.v. 12.1.2005 - 1 S 2987/04 - GewArch 2005, 260).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2017 - 7 CS 17.1899
    Die Voraussetzungen für den Widerruf der Zulassung zur Veranstaltung und bundesweiten Verbreitung des Fernsehspartenprogramms "b." über das Internet wegen fehlender Zuverlässigkeit des Antragstellers liegen zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1), mithin dem Erlass des streitgegenständlichen Bescheids, vor.
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