Rechtsprechung
VGH Bayern, 06.11.2018 - 6 CS 18.1879 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 5; BBG § 28, § 126 Abs. 4
Aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine Versetzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage eines Postbeamten gegen seine aus dienstlichen Gründen erfolgte Versetzung; Prüfung der Zumutbarkeit einer Versetzung
- rewis.io
Aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine Versetzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klage eines Postbeamten gegen seine aus dienstlichen Gründen erfolgte Versetzung; Prüfung der Zumutbarkeit einer Versetzung
- rechtsportal.de
Bundesbeamtenrecht; Deutsche Post AG; Versetzung; Weg- und Zuversetzung; Umstrukturierung; Ermessen; aufschiebende Wirkung; dienstliche Gründe; Zumutbarkeit; Postnachfolgeunternehmen; Aufgabenbereich; Betriebswechsel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 11.04.2018 - AN 11 S 17.00540
- VG Ansbach, 11.04.2018 - AN 11 S 17.540
- VGH Bayern, 06.11.2018 - 6 CS 18.1879
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 21.02.2018 - 6 ZB 17.1945
Verwaltungsgerichte, Streitwertfestsetzung, Organisationsermessen, …
Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2018 - 6 CS 18.1879
Ein Antrag auf Umsetzung zum Dienstort B. blieb ohne Erfolg (VG Ansbach, U.v. 2.8.2017 - AN 11 K 16.1847 -, BayVGH, B.v. 21.2.2018 - 6 ZB 17.1945).Wie sich aus dem in etwa zeitgleich geführten Verfahren bezüglich ihres Antrags vom 21. März 2017 auf Umsetzung nach B. ergibt (VG Ansbach, U.v. 2.8.2017 - AN 11 K 16.1847 -, BayVGH, B.v. 21.2.2018 - 6 ZB 17.1945), ist der Einsatz der Antragstellerin als Assistentin des Vertriebsleiters der in den Geschäftsbereich Vertrieb Post West/ZKAM verlagerten Organisationseinheit SNL Post Deutschland vielmehr an dessen Dienstort in N. erforderlich.
- VGH Bayern, 13.07.2018 - 6 CS 18.1205
Vesetzungsverfügung gegen Telekom-Mitarbeiter
Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2018 - 6 CS 18.1879
Bei Beamten der Postnachfolgeunternehmen tritt an die Stelle des neuen funktionellen Amtes der neue Aufgabenbereich und an die Stelle des Dienststellen- oder Behördenwechsels der Betriebswechsel (…BVerwG, B.v. 25.1.2012 - 6 P 25.10 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 13.7.2018 - 6 CS 18.1205 - juris Rn. 15).Ausgangspunkt der Erwägungen muss allerdings der Grundsatz sein, dass für Beamte weder ein Anspruch auf ein bestimmtes Amt, die Ausübung bestimmter Tätigkeiten noch auf einen bestimmten Dienstort besteht (BayVGH, B.v. 13.7.2018 - 6 CS 18.1205 - juris Rn. 21 m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2006 - 1 B 1886/06
Rechtmäßigkeit einer Versetzungsentscheidung i.R.e. beamtenrechtlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2018 - 6 CS 18.1879
Dementsprechend kann die Entscheidung über die Zuversetzung nur dann ermessensfehlerhaft sein, wenn eine andere, von der Antragstellerin gewünschte Verwendung nicht nur verfügbar wäre, sondern sich als eindeutig vorzugswürdig hätte aufdrängen müssen (vgl. OVG NW, B.v. 14.11.2006 - 1 B 1886/06 - juris Rn. 24). - BVerwG, 25.01.2012 - 6 P 25.10
Mitbestimmung des Betriebsrats im stillgelegten Betrieb eines …
Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2018 - 6 CS 18.1879
Bei Beamten der Postnachfolgeunternehmen tritt an die Stelle des neuen funktionellen Amtes der neue Aufgabenbereich und an die Stelle des Dienststellen- oder Behördenwechsels der Betriebswechsel (BVerwG, B.v. 25.1.2012 - 6 P 25.10 - juris Rn. 18;… BayVGH, B.v. 13.7.2018 - 6 CS 18.1205 - juris Rn. 15).
- VGH Hessen, 26.10.2022 - 1 B 1368/22
Versetzung eines Beamten aufgrund einer Behördenumstrukturierung
Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die Entscheidung über die Versetzung nur dann ermessensfehlerhaft sein kann, wenn eine andere, von dem Antragsteller gewünschte Verwendung nicht nur verfügbar wäre, sondern sich als eindeutig vorzugswürdig hätte aufdrängen müssen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 6. November 2018 - 6 CS 18.1879 -, juris Rn. 19; OVG NRW…, Beschluss vom 14. November 2006 - 1 B 1886/06 -, juris Rn. 24). - VGH Bayern, 31.01.2019 - 6 B 18.2317
Rechtmäßigkeit von Versetzungsverfügung bei Auflösung der bisherigen …
Mit Beschluss vom 6. November 2018 (6 CS 18.1879) hat der Senat auf die Beschwerde der Beklagten hin unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 11. April 2018 (AN S 17.540) den Antrag der Klägerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die streitgegenständliche Versetzungsverfügung abgelehnt.