Rechtsprechung
VGH Bayern, 07.01.2019 - 11 CS 18.1373 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 5, § 146; StVZO § 31a; FPersV § 18 Abs. 1 Nr. 16; StVG § 26 Abs. 3; OWiG § 111 Abs. 1; StPO § 52, § 55 Abs. 1
Zumutbare Ermittlungsbemühungen bei Vorhandensein eines Fahrtenschreibers - verkehrslexikon.de
Zumutbare Ermittlungsbemühungen bei Vorhandensein eines Fahrtenschreibers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Behörden dürfen ihre Bemühungen um die Feststellung eines Fahrzeugführers vorrangig an den Erklärungen des Fahrzeughalters ausrichten und aus seinem Verhalten im Ordnungswidrigkeitenverfahren auf fehlende Mitwirkungswirkungsbereitschaft schließen.
- rewis.io
Zumutbare Ermittlungsbemühungen bei Vorhandensein eines Fahrtenschreibers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Behörden dürfen ihre Bemühungen um die Feststellung eines Fahrzeugführers vorrangig an den Erklärungen des Fahrzeughalters ausrichten und aus seinem Verhalten im Ordnungswidrigkeitenverfahren auf fehlende Mitwirkungswirkungsbereitschaft schließen.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 13.06.2018 - B 1 S 18.300
- VGH Bayern, 07.01.2019 - 11 CS 18.1373
Papierfundstellen
- NZV 2019, 318
Wird zitiert von ... (7)
- VG Bayreuth, 10.09.2019 - B 1 K 18.301
Anordnung der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches
Mit Beschluss vom 07.01.2019, Az. 11 CS 18.1373, auf den Bezug genommen wird, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde zurückgewiesen.(4) Bezüglich der Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage wird auch ergänzend auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 07.01.2019, Az. 11 CS 18.1373, Randnummern 12 bis 17 Bezug genommen.
- VGH Hessen, 28.07.2021 - 2 A 1463/20
Zur Mitwirkungspflicht des Fahrzeughalters bei seiner Anhörung zu einer …
Erst wenn sich im Einzelfall besondere Beweisanzeichen ergeben haben, die auf die Person des Fahrzeugführers hindeuten, oder wenn besondere Umstände des Einzelfalls es naheliegend erscheinen lassen, dass der Halter bei Kenntnis bestimmter Ermittlungsergebnisse doch mitwirkungsbereit sein könnte, muss die Behörde weiter ermitteln (Bay. VGH, Beschluss vom 07.01.2019 - 11 CS 18.1373 -, juris Rn. 13; m.w.Nachw.). - VG Augsburg, 18.02.2020 - Au 3 K 19.773
Fahrtenbuchauflage wegen Verkehrsordnungswidrigkeit mit Firmenfahrzeug
Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Fahrzeughalter die Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers zu vertreten hat (vgl. BayVGH, B.v. 7.1.2019 - 11 CS 18.1373 - juris Rn. 11 m.w.N.).Erst wenn sich im Einzelfall besondere Beweisanzeichen ergeben haben, die auf die Person des Fahrzeugführers hindeuten, oder wenn besondere Umstände des Einzelfalls es naheliegend erscheinen lassen, dass der Halter bei Kenntnis bestimmter Ermittlungsergebnisse doch mitwirkungsbereit sein könnte, muss die Behörde weiter ermitteln (vgl. dazu insgesamt BayVGH, B.v. 7.1.2019 - 11 CS 18.1373 - juris Rn. 13 m.w.N.).
- VG Hannover, 24.02.2020 - 5 B 5094/19
Führung eines Fahrtenbuches trotz Vorhandenseins eines elektronischen …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 7. Januar 2019 - 11 CS 18.1373 -, juris) hat diesbezüglich ausgeführt, eine Fahrtenbuchauflage sei nicht unverhältnismäßig, nur weil sie einen Lkw betreffe, der mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgerüstet oder auszurüsten sei. - VGH Bayern, 25.04.2022 - 11 CS 22.549
Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs, Erlass eines Zweitbescheids nach …
Unterbleiben dahingehende Angaben, trägt der betroffene Betrieb das Risiko, dass die fehlende Feststellbarkeit des Fahrers zu seinen Lasten geht und eine Fahrtenbuchauflage erlassen wird (…BayVGH, B.v. 26.5.2020 - 11 ZB 20.546 - juris Rn. 17; B.v. 7.1.2019 - 11 CS 18.1373 - juris Rn. 13;… B.v. 23.2.2015 - 11 CS 15.6 - juris Rn. 15;… B.v. 8.3.2013 - 11 CS 13.187 - juris Rn. 19). - VG Augsburg, 14.02.2022 - Au 3 S 22.172
Fahrtenbuchauflage für ein Firmenfahrzeug
Erst wenn sich im Einzelfall besondere Beweisanzeichen ergeben haben, die auf die Person des Fahrzeugführers hindeuten, oder wenn besondere Umstände des Einzelfalls es naheliegend erscheinen lassen, dass der Halter bei Kenntnis bestimmter Ermittlungsergebnisse doch mitwirkungsbereit sein könnte, muss die Behörde weiter ermitteln (vgl. dazu insgesamt BayVGH, B.v. 7.1.2019 - 11 CS 18.1373 - juris Rn. 13 m.w.N.). - VG Bayreuth, 10.09.2019 - B 1 K 18.838
Fahrtenbuchauflage - Aufhebung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung
Gegen diesen Beschluss ließ der Kläger durch seinen Bevollmächtigten beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde einlegen, wo das Verfahren unter dem Aktenzeichen 11 CS 18.1373 geführt wurde.