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   VGH Bayern, 07.01.2019 - 11 CS 18.1373   

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VGH Bayern, 07.01.2019 - 11 CS 18.1373 (https://dejure.org/2019,539)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.01.2019 - 11 CS 18.1373 (https://dejure.org/2019,539)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Januar 2019 - 11 CS 18.1373 (https://dejure.org/2019,539)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § 146; StVZO § 31a; FPersV § 18 Abs. 1 Nr. 16; StVG § 26 Abs. 3; OWiG § 111 Abs. 1; StPO § 52, § 55 Abs. 1
    Zumutbare Ermittlungsbemühungen bei Vorhandensein eines Fahrtenschreibers

  • verkehrslexikon.de

    Zumutbare Ermittlungsbemühungen bei Vorhandensein eines Fahrtenschreibers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Behörden dürfen ihre Bemühungen um die Feststellung eines Fahrzeugführers vorrangig an den Erklärungen des Fahrzeughalters ausrichten und aus seinem Verhalten im Ordnungswidrigkeitenverfahren auf fehlende Mitwirkungswirkungsbereitschaft schließen.

  • rewis.io

    Zumutbare Ermittlungsbemühungen bei Vorhandensein eines Fahrtenschreibers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behörden dürfen ihre Bemühungen um die Feststellung eines Fahrzeugführers vorrangig an den Erklärungen des Fahrzeughalters ausrichten und aus seinem Verhalten im Ordnungswidrigkeitenverfahren auf fehlende Mitwirkungswirkungsbereitschaft schließen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2019, 318
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 09.12.1993 - 11 B 113.93
    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2019 - 11 CS 18.1373
    Dies ist dann der Fall, wenn die zuständige Behörde nicht in der Lage war, den Täter einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (BVerwG, B.v. 9.12.1993 - 11 B 113.93 - juris Rn. 4; B.v. 17.5.1993 - 11 B 50.93 - ZfSch 1994, 70 = juris Rn. 5 m.w.N.).

    § 31a StVZO verpflichtet die Polizei nicht zur Anwendung bestimmter Ermittlungsmethoden (vgl. BVerwG, B.v. 9.12.1993 - 11 B 113.93 - juris Rn. 4; U.v. 13.10.1978 a.a.O.).

    Unterbleiben dahingehende Angaben oder lehnt der Fahrzeughalter eine Mitwirkung erkennbar ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen nach dem Fahrzeugführer zu betreiben (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 9.12.1993 a.a.O.; U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - juris Rn. 7; BayVGH, a.a.O.); zumal Ermittlungsbemühungen nur dann sinnvoll sind, wenn der Täter vor Ablauf der dreimonatigen Verjährungsfrist (§ 26 Abs. 3 StVG) und deren in Betracht kommenden Unterbrechungen so rechtzeitig bekannt ist, dass die Verkehrsordnungswidrigkeit noch mit Aussicht auf Erfolg geahndet werden kann (vgl. VGH BW, B.v. 21.7.2014 - 10 S 1256/13 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2019 - 11 CS 18.1373
    Art, Zeitpunkt und Umfang der angemessenen und zumutbaren Ermittlungen stehen im pflichtgemäßen Ermessen der Polizei (BVerwG, U.v. 13.10.1978 - VII C 77.74 - NJW 1979, 1054 = juris Rn. 16).

    § 31a StVZO verpflichtet die Polizei nicht zur Anwendung bestimmter Ermittlungsmethoden (vgl. BVerwG, B.v. 9.12.1993 - 11 B 113.93 - juris Rn. 4; U.v. 13.10.1978 a.a.O.).

  • BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers - Anspruch auf Anwendung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2019 - 11 CS 18.1373
    Schickt der Fahrzeughalter - wie hier - den ihm übersandten Anhörungsbogen unausgefüllt oder kommentarlos zurück oder reagiert auf diesen nicht oder lehnt er unter ausdrücklichem Hinweis auf sein Aussagverweigerungsrecht pauschal jede Mitwirkung an der weiteren Aufklärung ab, darf die Ermittlungsbehörde nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich von einer fehlenden Bereitschaft ausgehen, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (vgl. BVerwG, B.v. 1.3.1994 - 11 B 130.93 - VRS 88, 158 juris Rn. 4 m.w.N.; VGH BW, B.v. 10.8.2015 - 10 S 278/15 - VerkMitt 2015, Nr. 61 = juris Rn. 8 m.w.N.; OVG NW, B.v. 25.1.2018 - 8 A 1587/16 - juris Rn. 11).

    Dies gilt nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls auch und gerade in den Fällen, in denen - wie hier - der Fahrzeughalter in dem Anhörungsschreiben vorsorglich auch als Zeuge angesprochen worden ist, aber bis zuletzt jede sachdienliche Äußerung abgelehnt hatte (BVerwG, B.v. 1.3.1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Fahrtenbuchauflage für die Dauer eines Jahres; - Verhältnismäßigkeit; Begründung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2019 - 11 CS 18.1373
    Die Behörde darf ihre Bemühungen um die Feststellung des Fahrzeugführers vorrangig an den Erklärungen des Fahrzeughalters ausrichten und aus seinem Verhalten im Ordnungswidrigkeitenverfahren auf fehlende Mitwirkungswirkungsbereitschaft schließen (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - juris Rn. 7).

    Unterbleiben dahingehende Angaben oder lehnt der Fahrzeughalter eine Mitwirkung erkennbar ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen nach dem Fahrzeugführer zu betreiben (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 9.12.1993 a.a.O.; U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - juris Rn. 7; BayVGH, a.a.O.); zumal Ermittlungsbemühungen nur dann sinnvoll sind, wenn der Täter vor Ablauf der dreimonatigen Verjährungsfrist (§ 26 Abs. 3 StVG) und deren in Betracht kommenden Unterbrechungen so rechtzeitig bekannt ist, dass die Verkehrsordnungswidrigkeit noch mit Aussicht auf Erfolg geahndet werden kann (vgl. VGH BW, B.v. 21.7.2014 - 10 S 1256/13 - juris Rn. 5).

  • OVG Sachsen, 26.08.2010 - 3 A 176/10

    Beweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch geeichte

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2019 - 11 CS 18.1373
    Ein Grund dafür, weshalb sich die Polizei bei der Einschätzung, welche Ermittlungen im Einzelfall geeignet und zielführend sein könnten, nicht auch von Erkenntnissen aus der Vergangenheit leiten lassen sollen dürfte, ist nicht ersichtlich (vgl. auch OVG NW, B.v. 13.1.2016 - 8 A 1217/15 - juris Rn. 13 ff.; SächsOVG, U.v. 28.6.2010 - 3 A 176/10 - DAR 2011, 43 = juris Rn. 21 f.).

    Die vom Antragsteller hierfür angeführte Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (U.v. 28.6.2010 - 3 A 176/10 - DAR 2011, 43 = juris Rn. 21) trägt nicht den von ihm aus dieser abgeleiteten Schluss, dass die Anordnung eines Fahrtenbuchs bei Vorhandensein eines Fahrtenschreibers regelmäßig unverhältnismäßig sei (vgl. Dauer, a.a.O. Rn. 60).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - 8 A 1217/15

    Führung eines Fahrtenbuchs bei Unmöglichkeit der Feststellung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2019 - 11 CS 18.1373
    Ein Grund dafür, weshalb sich die Polizei bei der Einschätzung, welche Ermittlungen im Einzelfall geeignet und zielführend sein könnten, nicht auch von Erkenntnissen aus der Vergangenheit leiten lassen sollen dürfte, ist nicht ersichtlich (vgl. auch OVG NW, B.v. 13.1.2016 - 8 A 1217/15 - juris Rn. 13 ff.; SächsOVG, U.v. 28.6.2010 - 3 A 176/10 - DAR 2011, 43 = juris Rn. 21 f.).

    Denn das Bedürfnis, durch die mit einer Fahrtenbuchauflage verbundene präventive Kontrolle weiteren vergleichbaren Vorfällen entgegenzuwirken, ist größer, wenn es bereits zum wiederholten Mal zu unaufgeklärt gebliebenen Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften gekommen ist (OVG NW, B.v. 13.1.2016 - 8 A 1217/15 - juris Rn. 13 ff.: keine Bedenken gegen eine Verdoppelung der Dauer im Wiederholungsfall).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2018 - 8 A 1587/16

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2019 - 11 CS 18.1373
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Fahrzeughalter die Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers zu vertreten hat (OVG NW, B.v. 25.1.2018 - 8 A 1587/16 - juris Rn. 13).

    Schickt der Fahrzeughalter - wie hier - den ihm übersandten Anhörungsbogen unausgefüllt oder kommentarlos zurück oder reagiert auf diesen nicht oder lehnt er unter ausdrücklichem Hinweis auf sein Aussagverweigerungsrecht pauschal jede Mitwirkung an der weiteren Aufklärung ab, darf die Ermittlungsbehörde nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich von einer fehlenden Bereitschaft ausgehen, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (vgl. BVerwG, B.v. 1.3.1994 - 11 B 130.93 - VRS 88, 158 juris Rn. 4 m.w.N.; VGH BW, B.v. 10.8.2015 - 10 S 278/15 - VerkMitt 2015, Nr. 61 = juris Rn. 8 m.w.N.; OVG NW, B.v. 25.1.2018 - 8 A 1587/16 - juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 15.10.2018 - 11 CS 18.1240

    Fahrtenbuchauflage; keine ausnahmslose Verpflichtung, den Halter des Tatfahrzeugs

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2019 - 11 CS 18.1373
    Erst wenn sich im Einzelfall besondere Beweisanzeichen ergeben haben, die auf die Person des Fahrzeugführers hindeuten, oder wenn besondere Umstände des Einzelfalls es naheliegend erscheinen lassen, dass der Halter bei Kenntnis bestimmter Ermittlungsergebnisse doch mitwirkungsbereit sein könnte, muss die Behörde weiter ermitteln (Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 31a StVZO Rn. 39 m.w.N.; BayVGH, B.v. 15.10.2018 - 11 CS 18.1240 - juris Rn. 14).
  • VG Bayreuth, 10.09.2019 - B 1 K 18.301

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2019 - 11 CS 18.1373
    Gegen den am 27. Februar 2018 zugestellten Bescheid ließ der Antragsteller durch seinen Bevollmächtigten am 23. März 2018 Klage (B 1 K 18.301) erheben, über die das Verwaltungsgericht Bayreuth noch nicht entschieden hat, und gleichzeitig Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage stellen.
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94
    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2019 - 11 CS 18.1373
    Hierbei handelt es sich - auch im Falle einer ersten derartigen Zuwiderhandlung - um eine Ordnungswidrigkeit von einigem Gewicht im Sinne der obergerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 = juris Rn. 9 f.; U.v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 - BVerwGE 152, 180 = juris Rn. 23; OVG Berlin-Bbg, B.v. 19.2.2015 - 1 B 1.13 - juris Rn. 20; OVG NW, B.v. 18.12.2017 - 8 B 1104/17 - juris Rn. 32 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2007 - 8 B 2746/06

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Zum Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, und zur Rechtmäßigkeit einer

  • BVerwG, 11.08.1999 - 3 B 96.99

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der

  • BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines

  • BVerwG, 17.05.1993 - 11 B 50.93

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

  • VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357

    Zulässigkeit eienr Fahrtenbuchauflage gemäß § 31a StVZO, die gemäß § 57a StVZO

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 10 S 1256/13

    Fahrtenbuchanordnung; Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2015 - 1 B 1.13

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15

    Erlass einer Fahrtenbuchauflage von 24 Monaten bei erstmaligem Verkehrsverstoß;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2017 - 8 B 1104/17
  • VGH Bayern, 11.07.2012 - 11 ZB 12.727

    Die Ermittlungsbehörden sind nicht verpflichtet, ohne einen Hinweis des

  • VGH Bayern, 16.04.2015 - 11 ZB 15.171
  • VG Bayreuth, 10.09.2019 - B 1 K 18.301

    Anordnung der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches

    Mit Beschluss vom 07.01.2019, Az. 11 CS 18.1373, auf den Bezug genommen wird, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde zurückgewiesen.

    (4) Bezüglich der Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage wird auch ergänzend auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 07.01.2019, Az. 11 CS 18.1373, Randnummern 12 bis 17 Bezug genommen.

  • VGH Hessen, 28.07.2021 - 2 A 1463/20

    Die Fahrerlaubnisbehörde ist zu weiteren Ermittlungen nicht verpflichtet, wenn

    Erst wenn sich im Einzelfall besondere Beweisanzeichen ergeben haben, die auf die Person des Fahrzeugführers hindeuten, oder wenn besondere Umstände des Einzelfalls es naheliegend erscheinen lassen, dass der Halter bei Kenntnis bestimmter Ermittlungsergebnisse doch mitwirkungsbereit sein könnte, muss die Behörde weiter ermitteln (Bay. VGH, Beschluss vom 07.01.2019 - 11 CS 18.1373 -, juris Rn. 13; m.w.Nachw.).
  • VG Augsburg, 18.02.2020 - Au 3 K 19.773

    Fahrtenbuchauflage wegen Verkehrsordnungswidrigkeit mit Firmenfahrzeug

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Fahrzeughalter die Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers zu vertreten hat (vgl. BayVGH, B.v. 7.1.2019 - 11 CS 18.1373 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Erst wenn sich im Einzelfall besondere Beweisanzeichen ergeben haben, die auf die Person des Fahrzeugführers hindeuten, oder wenn besondere Umstände des Einzelfalls es naheliegend erscheinen lassen, dass der Halter bei Kenntnis bestimmter Ermittlungsergebnisse doch mitwirkungsbereit sein könnte, muss die Behörde weiter ermitteln (vgl. dazu insgesamt BayVGH, B.v. 7.1.2019 - 11 CS 18.1373 - juris Rn. 13 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 25.04.2022 - 11 CS 22.549

    Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs

    Unterbleiben dahingehende Angaben, trägt der betroffene Betrieb das Risiko, dass die fehlende Feststellbarkeit des Fahrers zu seinen Lasten geht und eine Fahrtenbuchauflage erlassen wird (BayVGH, B.v. 26.5.2020 - 11 ZB 20.546 - juris Rn. 17; B.v. 7.1.2019 - 11 CS 18.1373 - juris Rn. 13; B.v. 23.2.2015 - 11 CS 15.6 - juris Rn. 15; B.v. 8.3.2013 - 11 CS 13.187 - juris Rn. 19).
  • VG Hannover, 24.02.2020 - 5 B 5094/19

    Angemessenheit; Anordnung der sofortigen Vollziehung; elektronischer

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 7. Januar 2019 - 11 CS 18.1373 -, juris) hat diesbezüglich ausgeführt, eine Fahrtenbuchauflage sei nicht unverhältnismäßig, nur weil sie einen Lkw betreffe, der mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgerüstet oder auszurüsten sei.
  • VG Köln, 28.10.2022 - 18 K 3600/22
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1993 - 11 B 113.93 - juris Rn. 4; VGH München, Beschluss vom 7. Januar 2019 - 11 CS 18.1373 - juris Rn. 13; VGH Kassel, Urteil vom 28. Juli 2021 - 2 A 1463/20 - juris Rn. 26.
  • VG Augsburg, 14.02.2022 - Au 3 S 22.172

    Fahrtenbuchauflage für ein Firmenfahrzeug

    Erst wenn sich im Einzelfall besondere Beweisanzeichen ergeben haben, die auf die Person des Fahrzeugführers hindeuten, oder wenn besondere Umstände des Einzelfalls es naheliegend erscheinen lassen, dass der Halter bei Kenntnis bestimmter Ermittlungsergebnisse doch mitwirkungsbereit sein könnte, muss die Behörde weiter ermitteln (vgl. dazu insgesamt BayVGH, B.v. 7.1.2019 - 11 CS 18.1373 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 10.09.2019 - B 1 K 18.838

    Fahrtenbuchauflage - Aufhebung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Gegen diesen Beschluss ließ der Kläger durch seinen Bevollmächtigten beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde einlegen, wo das Verfahren unter dem Aktenzeichen 11 CS 18.1373 geführt wurde.
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