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   VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 B 21.2417   

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https://dejure.org/2023,4743
VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 B 21.2417 (https://dejure.org/2023,4743)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.02.2023 - 22 B 21.2417 (https://dejure.org/2023,4743)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Februar 2023 - 22 B 21.2417 (https://dejure.org/2023,4743)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    BImSchG § 15 Abs. 2 S. 2; UmwRG §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, Abs. 3
    Freistellungserklärung für Änderung einer Windkraftanlage

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Satz 2, § 2 Abs. 1, 3 UmwRG
    Immissionsschutzrecht: Verfristete Klage einer Umweltvereinigung gegen Freistellungserklärungen für Windkraftanlagen | Bestandskräftig genehmigte Windkraftanlagen; Wechsel des Windkraftanlagentyps vor Anlagenerrichtung; Freistellungserklärung; Klagebefugnis nach dem ...

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Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Satz 2, § 2 Abs. 1, 3 UmwRG
    Immissionsschutzrecht: Verfristete Klage einer Umweltvereinigung gegen Freistellungserklärungen für Windkraftanlagen | Bestandskräftig genehmigte Windkraftanlagen; Wechsel des Windkraftanlagentyps vor Anlagenerrichtung; Freistellungserklärung; Klagebefugnis nach dem ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 28.10.2010 - 7 C 2.10

    Freistellungserklärung; Regelungsinhalt der -; Bindungswirkung der -;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 B 21.2417
    1.1.1.1 Die Mitteilung an den Träger des Vorhabens gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 BImSchG, die geplante Änderung der Anlage bedürfe keiner Genehmigung (sog. "Freistellungserklärung"), stellt einen Verwaltungsakt dar (vgl. BVerwG, B.v. 3.1.2022 - 7 B 6.21 - juris Rn. 13; U.v. 7.8.2012 - 7 C 7.11 - juris Rn. 13; U.v. 28.10.2010 - 7 C 2.10 - juris Rn. 21 f.).

    Hieraus wird deutlich, dass die Genehmigungsbehörde eine abschließende und verbindliche Entscheidung dahin treffen - und diese der Beigeladenen mitteilen - wollte, dass die Änderung (Typwechsel) i.S.d. § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG keiner Genehmigung bedurfte, denn die von dieser Norm angesprochene Genehmigungsbedürftigkeit bestimmt sich nach den Vorgaben des § 16 Abs. 1 BImSchG (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.2010 - 7 C 2.10 - juris Rn. 19; Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 15 BImSchG Rn. 64; Jarass, BImSchG, § 15 Rn. 34).

    Denn auch wenn eine Freistellungserklärung keine materiellrechtliche Legalisierungswirkung bzw. keinen materiellrechtlichen, Bindungswirkung und Bestandsschutz vermittelnden Regelungsinhalt hat (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.2010 - 7 C 2.10 - juris Rn. 24, Rn. 26), stellt sie immerhin mit Bindungswirkung fest, dass die geplante Änderung der Anlage keiner förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedarf; § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG gestattet dem Vorhabenträger - auch wenn die Norm den Charakter einer bloßen Verfahrensregelung hat - im Sinne einer Freigabeerklärung die Vornahme der Änderungen ohne formelle (immissionsschutzrechtliche) Genehmigung (vgl. BVerwG, a.a.O., juris Rn. 22 f.).

    Letzteres folgt insbesondere nicht aus der Formulierung "überschlägige Prüfung", denn die Ausgestaltung des Anzeigeverfahrens nach § 15 BImSchG, insbesondere dessen kurz bemessene Fristen, begrenzen zwangsläufig die behördliche Prüfungstiefe (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.2010 - 7 C 2.10 - juris Rn. 26).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2014 - 1 B 10905/14

    Widerspruch gegen Windenergieanlagen in Birkenfeld unzulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 B 21.2417
    Jedenfalls wäre es, da § 2 Abs. 3 UmwRG auf dem Grundsatz der Verwirkung beruht, welcher seinerseits Ausfluss des Grundsatzes von Treu und Glauben ist (vgl. BVerwG, B.v. 7.10.2022 - 7 B 6.22 - juris Rn. 9), treuwidrig - im Sinne eines Verstoßes gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens -, wenn eine für den Kläger handelnde Person von der Genehmigungsbehörde Informationen erbittet, und später, nachdem Informationen übermittelt worden sind, vom Kläger geltend gemacht wird, diese Person sei für die Entgegennahme von Informationen nicht zuständig gewesen (vgl. zur Wissenszurechnung nach Treu und Glauben bei einer Umweltvereinigung, die über örtliche Untergliederungen verfügt, auch OVG RhPf, B.v. 3.11.2014 - 1 B 10905/14.OVG - juris Rn. 16).

    1.1.4 Ob neben § 2 Abs. 3 UmwRG bzw. über diese Norm hinaus eine Verwirkung des Klagerechts einer Umweltvereinigung in Betracht kommt (bejahend Fellenberg/Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 2 UmwRG Rn. 51), insbesondere, ob eine Verwirkung auch schon vor Ablauf der dort normierten Fristen eintreten kann (so OVG RhPf, B.v. 3.11.2014 - 1 B 10905/14.OVG - juris Rn. 7; B.v. 14.11.2014 - 1 B 11015/14 - juris Rn. 4; offen gelassen durch OVG NW, B.v. 24.9.2009 - 8 B 1342/09.AK), braucht hier nicht entschieden zu werden.

    In der Rechtsprechung (vgl. OVG RhPf, B.v. 3.11.2014 - 1 B 10905/14.OVG - juris Rn. 7) wurde eine Verwirkung für den Fall angenommen, dass ein Rechtsbehelf erst dann eingelegt worden war, als die Windkraftanlage schon nahezu errichtet war.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2009 - 8 B 1342/09

    E.ON darf 4. und 5. Teilgenehmigung für Steinkohlekraftwerk Datteln zur Zeit

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 B 21.2417
    Für die Frage des "Kennenkönnens" i.S.d. § 2 Abs. 3 Satz 1 (und auch Satz 3) UmwRG kann mithin auf die zum Baunachbarrecht entwickelte Verwirkungsrechtsprechung zurückgegriffen werden (vgl. OVG NW, B.v. 25.9.2015 - 8 A 970/15 - juris Rn. 14; B.v. 24.9.2009 - 8 B 1342/09.AK - juris Rn. 44).

    Diesbezüglich kommen der Vorstand, die insoweit beauftragten Mitglieder oder die hauptamtlichen Angestellten in Betracht (vgl. OVG NW, B.v. 24.9.2009 - 8 B 1342/09.AK - juris Rn. 42; Fellenberg/Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht § 2 Rn. 48; Schlacke in: Gärditz, VwGO, § 2 UmwRG Rn. 48; Kment in Beckmann/ders. UVPG/UmwRG, § 2 Rn. 41; nur scheinbar enger, weil auf die genannte Entscheidung des OVG NW Bezug nehmend Happ in Eyermann, VwGO, § 2 UmwRG Rn. 15).

    1.1.4 Ob neben § 2 Abs. 3 UmwRG bzw. über diese Norm hinaus eine Verwirkung des Klagerechts einer Umweltvereinigung in Betracht kommt (bejahend Fellenberg/Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 2 UmwRG Rn. 51), insbesondere, ob eine Verwirkung auch schon vor Ablauf der dort normierten Fristen eintreten kann (so OVG RhPf, B.v. 3.11.2014 - 1 B 10905/14.OVG - juris Rn. 7; B.v. 14.11.2014 - 1 B 11015/14 - juris Rn. 4; offen gelassen durch OVG NW, B.v. 24.9.2009 - 8 B 1342/09.AK), braucht hier nicht entschieden zu werden.

  • BVerwG, 14.09.2022 - 9 C 24.21

    Verbandsklagebefugnis einer erst nach Klageerhebung anerkannten Umweltvereinigung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 B 21.2417
    Weiter ist zu berücksichtigen, dass der Kläger ab dem Zeitpunkt seiner Anerkennung nach § 3 UmwRG nach Maßgabe von § 2 Abs. 1 UmwRG rechtsbehelfsbefugt war; es reicht sogar aus, dass die Anerkennung am Schluss der mündlichen Verhandlung bzw. im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegt (vgl. BVerwG, U.v. 14.9.2022 - 9 C 24.21 - juris, LS).

    1.1.3.5 Die unions- bzw. völkerrechtliche (Art. 9 Abs. 3 AK) Verpflichtung der Gerichte, das Verfahrensrecht in Bezug auf die Voraussetzungen, die für die Einleitung eines Überprüfungsverfahrens vorliegen müssen, so weit wie möglich im Einklang sowohl mit dem Ziel eines weiten Zugangs zu Gerichten als auch mit dem Ziel eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes für die durch das Unionsrecht verliehenen Rechte auszulegen, um es einer Umweltschutzorganisation zu ermöglichen, eine behördliche Entscheidung gerichtlich anzufechten (vgl. BVerwG, U.v. 14.9.2022 - 9 C 24.21 - juris Rn. 32, Rn. 48 m.w.N.), steht der Annahme einer Verfristung nicht entgegen.

  • BVerwG, 01.06.2017 - 9 C 2.16

    Nutzungsverbot für illegal gebauten Radweg in FFH-Gebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 B 21.2417
    Diese Norm findet, da § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwRG von Rechtsbehelfen "nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung" spricht, auch für Klagen anerkannter Umweltvereinigungen Anwendung (vgl. BVerwG, U.v. 1.6.2017 - 9 C 2.16 - BVerwGE 159, 95 - juris Rn. 16).

    Sollte der Träger des Vorhabens die angezeigte Änderung gleichwohl ohne Durchführung und positiven Abschluss eines Änderungsgenehmigungsverfahrens gem. § 16 BImSchG vornehmen und bliebe die Genehmigungsbehörde untätig, stünden dem Kläger Rechtsbehelfe nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Satz 2 UmwRG auf behördliches Einschreiten zur Verfügung (vgl. bereits ohne unmittelbare Anwendung von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 UmwRG BVerwG, U.v. 1.6.2017 - 9 C 2.16 - BVerwGE 159, 95 LS 1); die Feststellungsklage wäre auch gegenüber dieser (Leistungs-) Klage gem. § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO subsidiär.

  • VGH Hessen, 24.07.2014 - 2 B 864/14

    Kein Einleitungsstopp für salzhaltige Abwässer in die Werra - Beschwerde vor dem

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 B 21.2417
    Von einem "Kennenkönnen" ist damit regelmäßig dann auszugehen, wenn sich der Vereinigung das Vorliegen einer Entscheidung aufgrund objektiver Anhaltspunkte aufdrängen muss und wenn es ihr zudem möglich und zumutbar ist, sich etwa durch Anfragen beim Bauherrn oder bei der Genehmigungsbehörde Gewissheit zu verschaffen (vgl. OVG NW, B.v. 25.9.2015 und B.v. 24.9.2009, jeweils a.a.O.; HessVGH, B.v. 24.7.2014 - 2 B 864/14 - juris Rn. 5 ff; Fellenberg/Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 2 UmwRG Rn. 49; Franzius in Schink/Reidt/Mitschang, UVPG/UmwRG, 2. Aufl. 2023, § 2 UmwRG Rn. 25; Kment in Beckmann/ders., UVPG/UmwRG, § 2 UmwRG Rn. 41; Bunge, UmwRG, § 2 Rn. 102 f.; Schlacke in Gärditz, VwGO mit Nebengesetzen, § 2 UmwRG Rn. 48).

    Dem Kläger war es möglich und zumutbar, diese - gerade auf frühere Schreiben seinerseits übermittelten - Informationen genau zu lesen, hieraus die nötigen Schlüsse zu ziehen und im Anschluss daran, von diesen Informationen "angestoßen", eventuell notwendige weitere Erkundigungen einzuholen (vgl. HessVGH, B.v. 24.7.2014 - 2 B 864/14 - juris Rn. 5 f., Rn. 8).

  • BVerwG, 07.08.2012 - 7 C 7.11

    Freistellungserklärung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG; Nachbarschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 B 21.2417
    1.1.1.1 Die Mitteilung an den Träger des Vorhabens gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 BImSchG, die geplante Änderung der Anlage bedürfe keiner Genehmigung (sog. "Freistellungserklärung"), stellt einen Verwaltungsakt dar (vgl. BVerwG, B.v. 3.1.2022 - 7 B 6.21 - juris Rn. 13; U.v. 7.8.2012 - 7 C 7.11 - juris Rn. 13; U.v. 28.10.2010 - 7 C 2.10 - juris Rn. 21 f.).

    Die vom Verwaltungsgericht Stade angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 7.8.2012 - 7 C 7.11) befasst sich ausschließlich mit der Klage eines Nachbarn gegen eine Freistellungserklärung; dort wird verneint, dass diese einen privaten Dritten gem. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO in seinen Rechten verletzen kann.

  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 C 28.18

    Umweltschutzvereinigungen dürfen gegen Verlängerungsentscheidungen im

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 B 21.2417
    Hierfür könnte sprechen, dass im Sinne dieser Norm mit Auffangcharakter der dort verwendete Begriff des zugelassenen Vorhabens in erweiternder Auslegung auch Entscheidungen erfasst, die nur Elemente einer Zulassungsentscheidung nach § 2 Abs. 6 UVPG enthalten (vgl. BVerwG, U.v. 19.12.2019 - 7 C 28.18 - juris Rn. 25 zu einer Verlängerungsentscheidung nach § 18 Abs. 3 BImSchG; U.v. 21.1.2021 - 7 C 9.19 - juris Rn. 13).

    Da § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwRG mit der Alternative des "Unterlassens" die Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 2 UmwRG aufgreift (vgl. BVerwG, U.v. 19.12.2019 - 7 C 28.18 - BVerwGE 167, 250 - juris Rn. 21), ist der Kläger unabhängig davon klagebefugt, ob die Freistellungserklärung als - in erweiterter Auslegung - "zulassender" Verwaltungsakt i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG aufgefasst oder als Unterlassen einer Zulassungsentscheidung nach § 1 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Satz 1 Nr. 1 oder - abhängig von der UVP-Vorprüfungspflicht - Nr. 5 eingeordnet wird.

  • VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 18.2572

    Einfluss der Aarhus-Konvention auf Verbandsklagen gegen die Errichtung und den

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 B 21.2417
    Dass eine anerkannte Umweltvereinigung in Bezug auf eine Freistellungserklärung klage- bzw. rechtsbehelfsbefugt ist, weil es sich i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwRG um eine Entscheidung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 UmwRG bzw. deren Unterlassen handelt, hat der Senat - gerade auch für den Kläger des vorliegenden Verfahrens - wiederholt entschieden (vgl. näher BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 22 CS 18.2572 u.a. - juris Rn. 61 ff.; vgl. auch B.v. 16.11.2020 - 22 CS 20.1846 sowie 22 CS 20.1916 - n.v.).

    Der Senat ist dabei davon ausgegangen (vgl. B.v. 5.4.2019 - 22 CS 18.2572 u.a. - juris Rn. 61), dass es sich bei der Freistellungserklärung nicht um eine Zulassungsentscheidung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG handele (angesichts nur einer Windkraftanlage schied in jener Entscheidung eine auch nur potenzielle UVP-Pflicht i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwRG aus, vgl. Nr. 1.6 der Anlage 1 zum UVPG).

  • VG Würzburg, 24.11.2020 - W 4 K 18.500

    Freistellungserklärung für Änderung einer Windkraftanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 B 21.2417
    Die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 24. November 2020 (W 4 K 18.500, W 4 K 18.501, W 4 K 18.502, W 4 K 18.503, W 4 K 18.504, W 4 K 18.505, W 4 K 18.506, W 4 K 18.507, W 4 K 18.508, W 4 K 18.509) sind insoweit wirkungslos geworden.

    Mit Beschluss vom 17. April 2018 trennte das Verwaltungsgericht von dem ursprünglichen Klageverfahren (W 4 K 18.500) die Verfahren betreffend die übrigen neun WKA jeweils ab, so dass insgesamt zehn Verfahren beim Verwaltungsgericht geführt wurden (W 4 K 18.500 - W 4 K 18.509).

  • BVerwG, 03.01.2022 - 7 B 6.21

    Immissionsschutzrechtlicher Feststellungsbescheid für in einer Anlage nutzbare

  • BVerwG, 17.11.2016 - 6 C 36.15

    Anlass der Speicherung; Bundeszentralregister; Dispositionsbefugnis; Eintragung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2020 - 1 C 10752/19

    Abwägung, Abwägungsergebnis, abwägungsrelevanter Belang, anderweitige Erledigung,

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • BVerwG, 08.05.2019 - 7 C 28.17

    Zugang zu Umweltinformationen über Stuttgart 21

  • OVG Hamburg, 04.06.2021 - 3 Bs 130/21

    Sichere Übermittlung eines elektronischen Dokuments; Exmatrikulation durch eine

  • BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 45.15

    Planfeststellungsfiktion Flughafen Köln/Bonn; Lärmschutz; Verfahrensgrundsätze

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2015 - 8 A 970/15

    Fristablauf zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer immisionsschutzrechtlichen

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

  • BVerwG, 07.10.2022 - 7 B 6.22

    Unterirdisches Durchleiten von Niederschlagswasser und Durchleitung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.1995 - 13 A 3778/93

    Einstellung eines Verwaltungsverfahrens; Verwaltungsakt; Umsetzung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 20 D 16/14

    Klage von Anwohnern des Flughafens Köln/Bonn ohne Erfolg

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.2014 - 1 B 11015/14

    Verwirkung bei Wahrnehmung der Befugnisse nach dem UmwRG durch anerkannten

  • BVerwG, 21.06.2017 - 6 C 3.16

    Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung bei Anfertigung der Dissertation

  • VG Stade, 19.10.2021 - 2 A 1694/18

    Ertragsberechnung; Flächenausstattung; Futtermittelgrundlage; Hähnchenmaststall;

  • BVerwG, 24.07.2018 - 6 B 75.17

    Berechtigung zur Führung eines ausländischen Professorentitels; freie

  • BVerwG, 21.01.2021 - 7 C 9.19

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Verlängerungsentscheidung

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