Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CE 22.2364   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,2505
VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CE 22.2364 (https://dejure.org/2023,2505)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.02.2023 - 22 CE 22.2364 (https://dejure.org/2023,2505)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Februar 2023 - 22 CE 22.2364 (https://dejure.org/2023,2505)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,2505) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 31.08.2022 - 1 CE 22.1576

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Zuwegung zu genehmigter Windkraftanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CE 22.2364
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Anordnungsgrundes ist in jeder Lage des Verfahrens, insbesondere also auch noch im Beschwerdeverfahren, der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (BayVGH, B.v. 31.8.2022 - 1 CE 22.1576 - juris Rn. 8; Happ in Eyermann, VwGO, § 123 Rn. 54; Puttler in Sodan/Ziekow, VwGO, § 123 Rn. 86).
  • VGH Bayern, 19.11.2013 - 2 CE 13.2253

    Einstweilige Anordnung; Anordnungsgrund; Nachbar; vorläufige Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CE 22.2364
    Erforderlich ist also eine besondere Dringlichkeit (BayVGH, B.v. 29.7.2014 - 10 CE 14.1523 - juris Rn. 18; B.v. 19.11.2013 - 2 CE 13.2253 - juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2020 - 4 A 3600/19
    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CE 22.2364
    Die Wachperson auf die Anfechtung einer eventuell gegenüber dem Bewachungsgewerbetreibenden erfolgenden Untersagung der Beschäftigung der betroffenen Person gem. § 34a Abs. 4 GewO zu verweisen (vgl. zur Klagebefugnis auch der Wachperson hinsichtlich einer solchen Untersagung OVG NW, B.v. 25.5.2020 - 4 A 3600/19 - juris Rn. 4; VG Köln, B.v. 16.11.2015 - 1 L 2719/15 - juris Rn. 4), ließe außer Acht, dass ein solcher Gewerbetreibender regelmäßig - wie der vorliegende Fall zeigt - bereits dann von der Beschäftigung der Wachperson absehen (bzw. ihr ggfs. kündigen) wird, wenn er von der Gewerbebehörde gem. § 16 Abs. 2 Satz 3 BewachV eine negative Zuverlässigkeitsbeurteilung über die Wachperson erhält, so dass es zu einer (Weiter-) Beschäftigung i.S.d. § 34a Abs. 4 GewO nicht kommt.
  • VGH Bayern, 04.11.2020 - 9 CE 20.1968

    Erfolgloses Eilbegehren von Nachbarn auf baubaufsichtliches Einschreiten wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CE 22.2364
    2.1 Ein Anordnungsgrund ist glaubhaft gemacht, wenn es dem Antragstellenden unter Berücksichtigung seiner Interessen, aber auch der öffentlichen Interessen und der Interessen anderer Personen nicht zumutbar ist, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (vgl. BayVGH, B.v. 4.11.2020 - 9 CE 20.1968 - juris Rn. 16; OVG NW, B.v. 13.4.2015 - 16 B 270/15 - juris Rn. 4 m.w.N.; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 123 Rn. 26; Wollenschläger in Gärditz, VwGO, 2. Aufl. 2018, § 123 Rn. 110).
  • VGH Bayern, 29.07.2014 - 10 CE 14.1523

    Untertauchen des Ausländers; Rechtsschutzbedürfnis; Anordnungsgrund;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CE 22.2364
    Erforderlich ist also eine besondere Dringlichkeit (BayVGH, B.v. 29.7.2014 - 10 CE 14.1523 - juris Rn. 18; B.v. 19.11.2013 - 2 CE 13.2253 - juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2015 - 16 B 270/15

    Anspruch auf Unterlassung einer amtlichen Äußerung in Form der Veröffentlichung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CE 22.2364
    2.1 Ein Anordnungsgrund ist glaubhaft gemacht, wenn es dem Antragstellenden unter Berücksichtigung seiner Interessen, aber auch der öffentlichen Interessen und der Interessen anderer Personen nicht zumutbar ist, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (vgl. BayVGH, B.v. 4.11.2020 - 9 CE 20.1968 - juris Rn. 16; OVG NW, B.v. 13.4.2015 - 16 B 270/15 - juris Rn. 4 m.w.N.; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 123 Rn. 26; Wollenschläger in Gärditz, VwGO, 2. Aufl. 2018, § 123 Rn. 110).
  • BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09

    Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CE 22.2364
    2.2.2 Das Vorliegen eines Anordnungsgrunds lässt sich entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts auch nicht damit begründen, dass dieser hier angesichts des Vorliegens eines Anordnungsanspruchs indiziert werde, weil ein gewichtiges Rechtsgut der Antragstellerin in Rede stehe, dessen Gewährleistung diese weder (erfolgreich) im behördlichen Verfahren noch durch einen Rechtsbehelf mit aufschiebender Wirkung geltend machen könne (BA Rn. 73 mit Verweis auf Kuhla in BeckOK VwGO, § 123 Rn. 126 ff. [gemeint wohl Rn. 131a mit Verweis auf BVerfG, B.v. 28.9.2009 - 1 BvR 1702/09]).
  • VGH Bayern, 30.09.2022 - 22 CE 22.1770

    Erfolgloser Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz - Regelüberprüfung der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CE 22.2364
    1.3 Allerdings ist im Grundsatz davon auszugehen, dass einer Wachperson i.S.d. § 34a Abs. 1a GewO, deren Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die zuständige Gewerbebehörde (vgl. § 34a Abs. 1a Satz 3 GewO, § 1 Abs. 2 BewachV) - sei es in Folge einer Anmeldung durch den Bewachungsgewerbetreibenden nach § 16 Abs. 1, Abs. 2 BewachV, sei es in Folge einer Regelüberprüfung nach § 34a Abs. 1a Satz 7 i.V.m. Abs. 1 Satz 10 GewO - negativ ausgefallen ist, die also von der Gewerbebehörde für unzuverlässig gehalten wird, in Bezug auf diese Unzuverlässigkeitsbeurteilung angesichts von deren faktisch bzw. mittelbar (wegen einer zu erwartenden Kündigung bzw. Ablehnung des Abschlusses eines Arbeitsvertrags) auch rechtlich negativen Folgen grundsätzlich ein - gerichtlich durchsetzbarer - Rechtsanspruch zur Seite stehen muss (vgl. zu einer Regelüberprüfung BayVGH, B.v. 30.9.2022 - 22 CE 22.1770 u.a. - juris).
  • VG Köln, 16.11.2015 - 1 L 2719/15

    Untersagung einer Tätigkeit im Bewachungsgewerbe aufgrund fehlender

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CE 22.2364
    Die Wachperson auf die Anfechtung einer eventuell gegenüber dem Bewachungsgewerbetreibenden erfolgenden Untersagung der Beschäftigung der betroffenen Person gem. § 34a Abs. 4 GewO zu verweisen (vgl. zur Klagebefugnis auch der Wachperson hinsichtlich einer solchen Untersagung OVG NW, B.v. 25.5.2020 - 4 A 3600/19 - juris Rn. 4; VG Köln, B.v. 16.11.2015 - 1 L 2719/15 - juris Rn. 4), ließe außer Acht, dass ein solcher Gewerbetreibender regelmäßig - wie der vorliegende Fall zeigt - bereits dann von der Beschäftigung der Wachperson absehen (bzw. ihr ggfs. kündigen) wird, wenn er von der Gewerbebehörde gem. § 16 Abs. 2 Satz 3 BewachV eine negative Zuverlässigkeitsbeurteilung über die Wachperson erhält, so dass es zu einer (Weiter-) Beschäftigung i.S.d. § 34a Abs. 4 GewO nicht kommt.
  • VGH Bayern, 22.03.2022 - 22 CE 21.546

    Keine Rechtsgrundlage für die Mitteilung einer Landesbehörde über eine

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CE 22.2364
    Dies gilt sowohl für den - wie die Antragsgegnerin meint - Zeitpunkt der behördlichen Zuverlässigkeitsbeurteilung (dazu 1.3.1), als auch für den - wovon das Verwaltungsgericht ausgegangen ist - Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung (hier also der Beschwerdeentscheidung, vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2022 - 22 CE 21.546 - juris Rn. 57 m.w.N.; dazu 1.3.2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht