Rechtsprechung
VGH Bayern, 07.03.2012 - 9 ZB 09.209 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Antrag auf Zulassung der Berufung; isolierte Anfechtung eines Widerspruchsbescheids; Planungshoheit; Herstellung rechtmäßiger Zustände auf andere Weise; Anordnung des Rückbaus einer Treppenanlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 29.06.1999 - 1 B 95.4059
Rechtmäßigkeit einer Anordnung auf Beseitigung einer auf einem Privatgrundstück …
Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2012 - 9 ZB 09.209
Seine auf die Planungshoheit gestützte Anfechtungsklage ist zwar zulässig, aber unbegründet (vgl. für den Fall der Berufung einer Gemeinde gegen das eine Beseitigungsanordnung auf Anfechtungsklage des Bauherrn hin aufhebende Urteil: BayVGH vom 29.6.1999 NVwZ-RR 2000, 345 = 1 B 95.4059 ; BVerwG vom 14.4.2000 NVwZ 2000, 1048 = 4 C 5.99 ).Auf der anderen Seite gilt der Grundsatz, dass eine Gemeinde in einem Verfahren auf bauaufsichtliches Einschreiten grundsätzlich nicht förmlich zu beteiligen ist (vgl. BayVGH vom 29.6.1999, a.a.O., RdNrn. 20, 21; Decker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand: November 2011, RdNrn. 503, 504 zu Art. 76).
- BVerwG, 19.11.1965 - IV C 133.65
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2012 - 9 ZB 09.209
Dementsprechend sind auch die vom Kläger herangezogenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. November 1965 (Az. IV C 133.65 ) und 11. August 2008 (Az. 4 B 25.08 ), die sich mit Baugenehmigungsverfahren befassen, in denen das Einvernehmenserfordernis nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht oder nur unzureichend beachtet wurde, auf die streitgegenständliche Situation nicht übertragbar. - BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89
Bauordnungsrecht: Gemeindlicher Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde …
Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2012 - 9 ZB 09.209
In einer derartigen Fallgestaltung besitzt die Gemeinde ein subjektives Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde, die die Befugnis zum Einschreiten und damit zur Herstellung rechtmäßiger Zustände hat, weil anderenfalls die Missachtung der Planungshoheit sanktionslos bliebe (vgl. BVerwG vom 12.12.1991 NVwZ 1992, 878).
- BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99
Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung; …
Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2012 - 9 ZB 09.209
Seine auf die Planungshoheit gestützte Anfechtungsklage ist zwar zulässig, aber unbegründet (vgl. für den Fall der Berufung einer Gemeinde gegen das eine Beseitigungsanordnung auf Anfechtungsklage des Bauherrn hin aufhebende Urteil: BayVGH vom 29.6.1999 NVwZ-RR 2000, 345 = 1 B 95.4059 ; BVerwG vom 14.4.2000 NVwZ 2000, 1048 = 4 C 5.99 ). - VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2012 - 9 ZB 09.209
Daher bleibt es im Zulassungsverfahren bei dem kostenrechtlichen Grundsatz, wonach ein Beigeladener seine Kosten selbst trägt (vgl. BayVGH vom 11.10.2001 DVBl. 2002, 345). - VGH Bayern, 13.10.2009 - 1 B 08.2884
Errichtung einer (vorwiegend für die Versorgung im Zusammenhang bebauter …
Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2012 - 9 ZB 09.209
Eine solche Klage ist im Allgemeinen mit 10.000 Euro zu bewerten (vgl. z.B. BayVGH vom 13.10.2009 Az. 1 B 08.2884 RdNr. 47). - BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08
Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde; Planungshoheit der Gemeinde.
Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2012 - 9 ZB 09.209
Dementsprechend sind auch die vom Kläger herangezogenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. November 1965 (Az. IV C 133.65 ) und 11. August 2008 (Az. 4 B 25.08 ), die sich mit Baugenehmigungsverfahren befassen, in denen das Einvernehmenserfordernis nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht oder nur unzureichend beachtet wurde, auf die streitgegenständliche Situation nicht übertragbar.
- VGH Bayern, 30.01.2014 - 15 B 11.750
Beseitigungsanordnung für eine aufgeständerte Photovoltaikanlage; Möglichkeit der …
Allerdings ist eine Gemeinde in einem Verfahren auf bauaufsichtliches Einschreiten grundsätzlich nicht förmlich zu beteiligen und gibt es eine förmliche Sicherung der Planungshoheit im Verfahren der Beseitigung bestehender baulicher Anlagen nicht (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2012 -9 ZB 09.209 - juris Rn. 8). - VGH Bayern, 30.09.2014 - 9 ZB 11.1119
Beseitigungsanordnung für Gerätehalle im Außenbereich
Soweit der Kläger schließlich das fehlende Benehmen analog § 36 BauGB mit der Stadt L. rügt, gibt es eine förmliche Sicherung der Planungshoheit - wie dies § 36 BauGB für das Baugenehmigungsvorhaben vorsieht - im Verfahren der Beseitigung bestehender baulicher Anlagen nicht (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2012 - 9 ZB 09.209 - juris Rn. 8).