Rechtsprechung
VGH Bayern, 07.03.2017 - 13a AS 17.50010 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 5, § 80b Abs. 1 S. 1, Abs. 2; AsylG § 27a, § 34a
Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung im Hinblick auf ein Dublin-Verfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzulässigkeit des Asylantrags wegen der Unzuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland; Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung bei einem Asylverfahren
- rewis.io
Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung im Hinblick auf ein Dublin-Verfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltungsdauer der aufschiebenden Wirkung; Anordnung der Fortdauer; Ungarn; systemische Mängel; Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung; Dublin-III-Verfahren
- rechtsportal.de
AsylG § 27a; AsylG § 34a
Unzulässigkeit des Asylantrags wegen der Unzuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland; Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung bei einem Asylverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Bremen, 13.12.1999 - 1 B 422/99
Beendigung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage; Nachträgliche …
Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2017 - 13a AS 17.50010
Ob die Entscheidungskriterien und der Inhalt der Entscheidung in vollem Umfang den Anforderungen des § 80 Abs. 5 VwGO entsprechen (verneinend OVG Bremen, B.v. 13.12.1999 - 1 B 422/99 - NVwZ 2000, 942;… zum Streitstand siehe Schmidt, a.a.O., § 80b Rn. 7 und Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 80b Rn. 15 jeweils m.w.N.) kann dabei dahingestellt bleiben, denn auch bei Anwendung der dargestellten Grundsätze ergibt sich im vorliegenden Fall, dass dem Antrag stattzugeben ist.
- VGH Bayern, 23.03.2017 - 13a B 17.50003
Das ungarische Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen leiden an systemischen …
Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 4. Januar 2016 wurde die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet und mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. März 2017 deren Fortdauer (13a AS 17.50010).