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   VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CE 22.2487   

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VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CE 22.2487 (https://dejure.org/2023,4721)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.03.2023 - 11 CE 22.2487 (https://dejure.org/2023,4721)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. März 2023 - 11 CE 22.2487 (https://dejure.org/2023,4721)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; StVG § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Abs. 4 Satz 1, 3 Abs. 4; FeV § 11 Abs. 1 Satz 1, Satz 2, 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Alt. 2, Buchst. c, 20 Abs. 1, 22 Abs. 2, Anl. 4 Nr. 8.1
    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis im Wege der einstweiligen Anordnung

  • rewis.io

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Hohe Wahrscheinlichkeit des Obsiegens im Hauptsachverfahren (verneint), Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, vorangegangene strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt, Bindung an den Strafbefehl im ...

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Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis im Wege der einstweiligen Anordnung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 17.03.2021 - 3 C 3.20

    MPU auch nach einmaliger Trunkenheitsfahrt mit hoher Blutalkoholkonzentration und

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CE 22.2487
    Dabei erscheinen gewisse Einschränkungen in der Zuverlässigkeit der ermittelten Werte auch mit Blick darauf hinnehmbar, dass es im Rahmen von § 13 FeV noch nicht um die Entscheidung über die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis, sondern um eine vorbereitende Aufklärungsmaßnahme geht, für die sachlich fundierte Zweifel an der Fahreignung genügen (vgl. BVerwG, U.v. 17.3.2021 - 3 C 3.20 - BVerwGE 172, 18 Rn. 23; s. auch VGH BW, a.a.O. Rn. 7).

    Im Fahrerlaubnisrecht als Gefahrenabwehrrecht (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 14.17 - BVerwGE 165, 215 Rn. 35) muss eine solche Rück- bzw. Hochrechnung in der sog. Eliminationsphase umso mehr zulässig sein (vgl. dazu auch Koehl in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Aufl. 2021, § 13 FeV Rn. 20; ThürOVG, B.v. 15.1.2021 - 2 EO 147/20 - Blutalkohol 58, 111 = juris Rn. 18; s. auch BVerwG, U.v. 17.3.2021 - 3 C 3.20 - BVerwGE 172, 18 Rn. 18, 39).

    Anders liegt es jedoch dann, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme künftigen Alkoholmissbrauchs begründen (vgl. BVerwG, U.v. 17.3.2021 - 3 C 3.20 - BVerwGE 172, 18 Rn. 17).

    Als eine solche Zusatztatsache kommt etwa das Fehlen alkoholbedingter Ausfallerscheinungen trotz hoher Blutalkoholkonzentration von 1, 1 Promille oder mehr in Betracht (vgl. BVerwG, U.v. 17.3.2021, a.a.O. Rn. 18, 24).

    Deshalb liegt in dem Umstand, dass ein Betroffener trotz eines bei seiner Trunkenheitsfahrt festgestellten Blutalkoholpegels von 1, 1 Promille oder mehr keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen aufgewiesen hat, eine zusätzliche Tatsache im vorgenannten Sinn (vgl. BVerwG, U.v. 17.3.2021, a.a.O. Rn. 24, 40 ff.).

    Für die Anwendung von § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Alt. 2 FeV ist außerdem erforderlich, dass das Vorliegen einer solchen Zusatztatsache im Zusammenhang mit der begangenen Trunkenheitsfahrt aktenkundig festgestellt und dokumentiert wurde (BVerwG, U.v. 17.3.2021, a.a.O. Rn. 46; vgl. zu alldem auch BayVGH, B.v. 3.6.2022 - 11 CE 22.375 - DAR 22, 585 = juris Rn. 14; B.v. 3.6.2022 - 11 CE 22.262 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 03.06.2022 - 11 CE 22.262

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CE 22.2487
    Für die Anwendung von § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Alt. 2 FeV ist außerdem erforderlich, dass das Vorliegen einer solchen Zusatztatsache im Zusammenhang mit der begangenen Trunkenheitsfahrt aktenkundig festgestellt und dokumentiert wurde (BVerwG, U.v. 17.3.2021, a.a.O. Rn. 46; vgl. zu alldem auch BayVGH, B.v. 3.6.2022 - 11 CE 22.375 - DAR 22, 585 = juris Rn. 14; B.v. 3.6.2022 - 11 CE 22.262 - juris Rn. 15).

    Auch wenn einzelnen Beobachtungen möglicherweise mit Zurückhaltung zu begegnen ist, bestehen entgegen der Auffassung des Antragstellers auch keine grundsätzlichen Bedenken dagegen, insoweit den klinischen Befund des Blutentnahmearztes als hinreichend belastbar anzusehen (vgl. dazu BayVGH, B.v. 3.6.2022 - 11 CE 22.262 - juris Rn. 18 m.w.N.).

    Dass der Antragsteller zuvor eine längere Strecke "unfallfrei" zurücklegen konnte (s. dazu Eignungsrichtlinien i.d.F.v. 30.10.1989 [Vkbl S. 786], Fn. 7 zum Mängelkatalog; BayVGH, B.v. 3.6.2022 - 11 CE 22.262 - juris Rn. 20), ist hier nicht dokumentiert, dürfte angesichts der beobachteten Auffälligkeiten aber auch nicht ins Gewicht fallen.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2015 - 10 S 116/15

    Erhebung der Untätigkeitsklage hindert keine behördliche Aufklärungsmaßnahme;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CE 22.2487
    Ein Anspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis besteht nicht, solange Eignungszweifel vorliegen, welche die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens rechtfertigen (vgl. VGH BW, U.v. 18.6.2012 - 10 S 452/10 - VerkMitt 2012 Nr. 68 = juris Rn. 31; U.v. 7.7.2015 - 10 S 116/15 - DAR 2015, 592 = juris Rn. 19).

    Tragender Grund dafür, in dem Fehlen signifikanter Ausfallerscheinungen trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1, 1 Promille oder mehr eine Zusatztatsache zu sehen, ist aber die Erwägung, dass in diesem Fall die körperliche Befindlichkeit als Warnsignal und Maßstab der aktuellen Alkoholisierung nicht mehr zur Verfügung steht (vgl. VGH BW, U.v. 7.7.2015 - 10 S 116/15 - DAR 2015, 592 = juris Rn. 47; Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, 3. Aufl. 2018, S. 267; Wagner, NZV 2022, 110/112).

  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 87.84

    Eignung zur Führung eines Fahrzeugs - Trunkenheitsdelikte - Kraftfahrer -

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CE 22.2487
    Ebenfalls auf eine hohe Alkoholgewöhnung hindeuten können eine Alkoholfahrt bereits in den Tagesstunden oder über eine längere Fahrstrecke ohne größere Auffälligkeiten (vgl. BayVGH, B.v. 11.3.2019 - 11 ZB 19.448 - juris Rn. 13; BVerwG, U.v. 20.2.1987 - 7 C 87.84 - BVerwGE 77, 40 = juris Rn. 12; s. auch Eignungsrichtlinien i.d.F.v. 30.10.1989 [Vkbl S. 786], Fn. 7 zum Mängelkatalog).

    Sollte sich im Hauptsacheverfahren herausstellen, dass die Alkoholisierung des Antragstellers (auch) auf einen Konsum am Vormittag oder frühen Nachmittag des Tattags zurückzuführen wäre, läge darin jedoch gleichfalls eine Zusatztatsache (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.1987 - 7 C 87.84 - BVerwGE 77, 40 = juris Rn. 12; Schubert/Huetten/Reimann/Graw, a.a.O. S. 257).

  • VGH Bayern, 03.06.2022 - 11 CE 22.375

    Vorangegangene strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CE 22.2487
    Für die Anwendung von § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Alt. 2 FeV ist außerdem erforderlich, dass das Vorliegen einer solchen Zusatztatsache im Zusammenhang mit der begangenen Trunkenheitsfahrt aktenkundig festgestellt und dokumentiert wurde (BVerwG, U.v. 17.3.2021, a.a.O. Rn. 46; vgl. zu alldem auch BayVGH, B.v. 3.6.2022 - 11 CE 22.375 - DAR 22, 585 = juris Rn. 14; B.v. 3.6.2022 - 11 CE 22.262 - juris Rn. 15).

    Ferner ist das Gesamtbild maßgeblich, wofür ausreichen kann, dass keine signifikanten Ausfallerscheinungen festzustellen sind (vgl. BayVGH, B.v. 3.6.2022 - 11 CE 22.375 - DAR 2022, 585 = juris Rn. 17 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2012 - 10 S 452/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis und strafgerichtliche Entziehung aufgrund von § 69

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CE 22.2487
    Ein Anspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis besteht nicht, solange Eignungszweifel vorliegen, welche die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens rechtfertigen (vgl. VGH BW, U.v. 18.6.2012 - 10 S 452/10 - VerkMitt 2012 Nr. 68 = juris Rn. 31; U.v. 7.7.2015 - 10 S 116/15 - DAR 2015, 592 = juris Rn. 19).

    Liegen Eignungszweifel vor, die die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erfordern, ist die Begutachtungsanordnung aber rechtswidrig, hat der Betroffene allein einen Anspruch auf erneute Entscheidung nach ordnungsgemäßer Durchführung des in §§ 11, 13 FeV geregelten Verfahrens (vgl. VGH BW, U.v. 18.6.2012, a.a.O. Rn. 32, 66).

  • VGH Bayern, 30.01.2014 - 11 CS 13.2342

    Streitwertfestsetzung in Verfahren betreffend Fahrerlaubnisse der alten Klasse 3

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CE 22.2487
    Die begehrte Fahrerlaubnis der Klasse A mit den Schlüsselzahlen 79.03, 79.04 sowie der Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) wirkt sich nicht streitwerterhöhend aus (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2014 - 11 CS 13.2342 - BayVBl 2014, 373 = juris Rn. 22 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2019 - 3 M 291/18

    Vorliegen aussagekräftiger Umstände für die Annahme von Alkoholmissbrauch

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CE 22.2487
    Diese ist den Angaben des Antragstellers nach auf Restalkohol zurückzuführen, was Anhalt für eine vorausgegangene außergewöhnliche Alkoholisierung und ausgeprägte Giftfestigkeit bzw. auf ein sozial unübliches Trinkverhalten wäre (vgl. dazu Schubert/Huetten/Reimann/Graw, a.a.O. S. 257; OVG MV, B.v. 19.3.2019 - 3 M 291/18 - NordÖR 2019, 250 = juris Rn. 24).
  • BVerwG, 20.12.1963 - VII C 30.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CE 22.2487
    Ferner spricht einiges dafür, dass sie im nachfolgenden (Neu-)Erteilungsverfahren auch nicht entsprechend anwendbar ist (vgl. dazu BVerwG, U.v. 20.12.1963 - VII C 30.63 - BVerwGE 17, 347/348 ff.; U.v. 6.4.2017 - 3 C 13.16 - BVerwGE 158, 335 Rn. 18; OVG NW, U.v. 2.8.2011 - 16 A 1472/10 - juris Rn. 25; VGH BW, U.v. 27.7.2016 - 10 S 77/15 - VerkMitt 2017 Nr. 5 = juris Rn. 33; a.A. für die Bindung an den festgestellten Sachverhalt BayVGH, B.v. 10.6.2014 - 11 C 14.218 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 14.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CE 22.2487
    Im Fahrerlaubnisrecht als Gefahrenabwehrrecht (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 14.17 - BVerwGE 165, 215 Rn. 35) muss eine solche Rück- bzw. Hochrechnung in der sog. Eliminationsphase umso mehr zulässig sein (vgl. dazu auch Koehl in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Aufl. 2021, § 13 FeV Rn. 20; ThürOVG, B.v. 15.1.2021 - 2 EO 147/20 - Blutalkohol 58, 111 = juris Rn. 18; s. auch BVerwG, U.v. 17.3.2021 - 3 C 3.20 - BVerwGE 172, 18 Rn. 18, 39).
  • VGH Bayern, 23.11.2022 - 11 CS 22.1529

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VGH Bayern, 03.07.2018 - 11 CE 18.1170

    Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutzverfahren - Wiedererteilung einer

  • VGH Bayern, 11.12.2014 - 11 CE 14.2358

    Inlandsungültigkeit einer durch Umtausch erworbenen ungarischen Fahrerlaubnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 16 A 1472/10

    Notwendigkeit der Beibringung eines entsprechenden Gutachtens einer amtlich

  • VG München, 21.02.2022 - M 7 S 21.80

    Widerruf des Kleinen Waffenscheins- Führern einer mit Reizstoffkartuschen

  • BVerwG, 06.04.2017 - 3 C 13.16

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Verkehr

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - 6 S 17.21

    Waffenrecht; Widerruf der Waffenbesitzkarte; einstweiliger Rechtsschutz;

  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1996 - 10 S 1332/96

    Aufforderung zur Beibringung eines MPU-Gutachtens nach Fahreignungszweifeln

  • VGH Bayern, 11.03.2019 - 11 ZB 19.448

    Gutachtensanforderung bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 10.06.2014 - 11 C 14.218

    Untätigkeitsklage; zureichender Grund; strafrechtliches Revisionsverfahren

  • OVG Thüringen, 15.01.2021 - 2 EO 147/20

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung aufgrund einer Trunkenheitsfahrt

  • VGH Bayern, 22.01.2024 - 11 CS 23.1451

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Führens eines Fahrrads in erheblich

    Jedenfalls können sich für den präventiven Bereich des Straßenverkehrsrechts auch aus einem solchen Test hinreichende Indizien für einen bestimmten Grad der Alkoholisierung ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.2023 - 11 CS 23.907 - juris Rn. 21; B.v. 7.3.2023 - 11 CE 22.2487 - juris Rn. 23; B.v. 23.11.2022 - 11 CS 22.1529 - juris Rn. 21; VGH BW, B.v. 11.7.1996 - 10 S 1332/96 - NZV 1996, 469 = juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 07.02.2024 - 11 CE 23.2313

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Neuerteilung einer

    Die Bindungswirkung des Strafbefehls vom 12. Januar 2023 steht dem nicht entgegen (zu einer vergleichbaren Fallkonstellation BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 11 CE 22.2487 - juris Rn. 20 ff.).

    Auch wenn das Messergebnis des verwendeten Geräts "Alco True P" im Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren nicht als "beweissicher" angesehen wird (vgl. dazu König in LK-StGB, 12. Aufl. 2008, § 316 Rn. 47 ff., 51; ders. in Hentschel/König/Dauer, § 316 StGB Rn. 52 und § 24a StVG Rn. 17), folgt daraus nicht zwingend, dass die Messung keine Beibringungsanordnung nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV zu rechtfertigen vermag (hierzu BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 11 CE 22.2487 - juris Rn. 23 f.).

    Im Fahrerlaubnisrecht als Gefahrenabwehrrecht (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 14.17 - BVerwGE 165, 215 Rn. 35) muss eine solche Rück- bzw. Hochrechnung in der sog. Eliminationsphase umso mehr zulässig sein (vgl. dazu auch Koehl in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Aufl. 2021, § 13 FeV Rn. 20; BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 11 CE 22.2487 - juris Rn. 27 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2024 - 13 S 1495/23

    Anordnung, ein MPU-Gutachten beizubringen; jugendlicher Fahrer; absolutes

    Solange - wie hier - Eignungszweifel vorliegen, die die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens rechtfertigen, besteht kein Anspruch auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis (vgl. z. B. Urteil des Senats vom 27.09.2023 - 13 S 517/23 - juris Rn. 25, 30; BayVGH, Beschluss vom 07.03.2023 - 11 CE 22.2487 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 07.08.2023 - 11 CE 23.1060

    Medizinisch-psychologisches Gutachten wegen Verdachts des Alkoholmissbrauchs

    Dies gilt im Fahrerlaubnisrecht angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene nicht fahrgeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht befähigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 11 CE 22.2487 - juris Rn. 12; B.v. 3.7.2018 - 11 CE 18.1170 - juris Rn. 15 jeweils m.w.N.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 20 FeV Rn. 6).

    Allerdings wurde die beim Antragsteller gemessene Blutalkoholkonzentration von 1, 34 %o fast zwei Stunden nach der Fahrt festgestellt und es spricht alles dafür, dass - was das Verwaltungsgericht offengelassen hat - im Hinblick auf § 3 Abs. 4 StVG eine Rückrechnung auf den Tatzeitpunkt zulässig wäre (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 11 CE 22.2487 - juris Rn. 25 ff.).

  • VGH Bayern, 16.10.2023 - 11 CE 23.1306

    Gutachtenanordnung im Wiedererteilungsverfahren nach Entzug der Fahrerlaubnis

    Dies gilt im Fahrerlaubnisrecht angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene nicht fahrgeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht befähigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 11 CE 22.2487 - juris Rn. 12; B.v. 3.7.2018 - 11 CE 18.1170 - juris Rn. 15 jeweils m.w.N.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 20 FeV Rn. 6).
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