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   VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CS 22.2608   

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VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CS 22.2608 (https://dejure.org/2023,4723)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.03.2023 - 11 CS 22.2608 (https://dejure.org/2023,4723)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. März 2023 - 11 CS 22.2608 (https://dejure.org/2023,4723)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • BAYERN | RECHT

    StVG § 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 3, Abs. 4; FeV §§ 11 Abs. 7, 46 Abs. 1 S. 1; Anlage 4 Nr. 9.1 der
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen (Methamphetamin)

  • beck-blog

    Ehemann schiebt Ehemann Amphetamin unter?

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen (Methamphetamin), behauptete unbewusste Einnahme, Verabreichung durch den Ehepartner im Rahmen eines Beziehungskonflikts, schlüssiger und glaubhafter Vortrag (verneint)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Bayern, 19.01.2016 - 11 CS 15.2403

    Erforderlichkeit eines glaubhaften Sachverhalts als Einlassung gegen einen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CS 22.2608
    dd) Gegen die Glaubhaftigkeit des nunmehr dargestellten Verlaufs spricht ferner, wie das Landratsamt zutreffend angesprochen hat, dass der Antragsteller die für ihn günstigen Gesichtspunkte erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung geltend gemacht hat (vgl. dazu BayVGH, B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 19; B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403 - DAR 2016, 289 = juris Rn. 16; OVG NW, B.v. 18.9.2020 - 16 B 655/20 - juris Rn. 12).

    Ferner ist mit dem Verwaltungsgericht davon auszugehen, dass der Antragsteller die Wirkungen des Methamphetamins bei fehlender Gewöhnung jedenfalls angesichts der hohen Konzentration im Blut deutlich hätte wahrnehmen müssen (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403 - DAR 2016, 289 = juris Rn. 15).

    Dass in dem ärztlichen Bericht zur Blutentnahme keinerlei Ausfallerscheinungen und im polizeilichen Bericht zu drogentypischen Auffälligkeiten im Wesentlichen allein ein Zittern beschrieben wird, vermag die Darstellung des Antragstellers ebenfalls nicht zu stützen, sondern spricht vielmehr für eine Gewöhnung an die Droge (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 19.1.2016, a.a.O. Rn. 15).

  • BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 305/07

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung des Sofortvollzuges

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CS 22.2608
    Dem Schutz der Allgemeinheit vor Verkehrsgefährdungen kommt angesichts der Gefahren durch die Teilnahme ungeeigneter Kraftfahrer am Straßenverkehr besonderes Gewicht gegenüber den Nachteilen zu, die einem betroffenen Fahrerlaubnisinhaber in beruflicher oder in privater Hinsicht entstehen (vgl. BVerfG, B.v. 19.7.2007 - 1 BvR 305/07 - juris Rn. 6; B.v. 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98 - BayVBl 99, 463 = juris Rn. 5, zu einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO; BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 11 CS 19.2220 - juris Rn. 17; OVG NW, B.v. 22.5.2012 - 16 B 536/12 - juris Rn. 33).

    Die Möglichkeit einer rauschmittelbedingten Beeinträchtigung der Fahreignung rechtfertigt demnach grundsätzlich auch die Anordnung oder Aufrechterhaltung der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung (vgl. BVerfG, B.v. 19.7.2007, a.a.O. Rn. 6; BVerwG, B.v. 5.11.2018 - 3 VR 1/18 u.a. - ZfSch 2019, 115 Rn. 25).

  • VGH Bayern, 30.08.2021 - 11 CS 21.1933

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Methamphetaminkonsums

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CS 22.2608
    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - Blutalkohol 55, 264 = juris Rn. 10; B.v. 30.8.2021 - 11 CS 21.1933 - juris Rn. 9).

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 30.8.2021, a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2020 - 16 B 655/20

    Darlegen eines unbewussten Konsums von Amphetamin hinsichtlich Entziehung der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CS 22.2608
    Auch hat der Senat derartige Behauptungen nur dann für beachtlich gehalten, wenn überzeugend aufgezeigt werden konnte, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper eines Fahrerlaubnisinhabers Kontakt mit Personen vorausgegangen ist, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund hatten, dem Betroffenen ein drogenhaltiges Getränk bzw. Nahrungsmittel zugänglich zu machen; ferner, dass dieser selbst die Aufnahme des Betäubungsmittels und deren Wirkung tatsächlich nicht bemerkt hat (vgl. (stRspr, BayVGH, B.v. 7.12.2021 - 11 CS 21.1896 - juris Rn. 11; B.v. 9.9.2022 - 11 CS 22.1505 - juris Rn. 28; vgl. auch OVG LSA, B.v. 26.10.2022 - 3 M 88/22 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 18.9.2020 - 16 B 655/20 - juris Rn. 4).

    dd) Gegen die Glaubhaftigkeit des nunmehr dargestellten Verlaufs spricht ferner, wie das Landratsamt zutreffend angesprochen hat, dass der Antragsteller die für ihn günstigen Gesichtspunkte erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung geltend gemacht hat (vgl. dazu BayVGH, B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 19; B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403 - DAR 2016, 289 = juris Rn. 16; OVG NW, B.v. 18.9.2020 - 16 B 655/20 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 09.10.2017 - 11 CS 17.1483

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CS 22.2608
    Abgesehen davon, dass ein entsprechender Nachweis regelmäßig erst im Wiedererteilungsverfahren zu prüfen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2019 - 11 CS 18.1429 - juris Rn. 21; B.v. 9.10.2017 - 11 CS 17.1483 - juris Rn. 27), liegt hier kein Gutachten vor und kann dies nicht durch die erklärte Bereitschaft des Antragstellers, auch für unangekündigte Urin- und Blutproben zum Nachweis seiner Drogenfreiheit zur Verfügung zu stehen, ersetzt werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - 16 B 536/12

    Rechtmäßigkeit eines Entzugs der Fahrerlaubnis wegen erwiesener Ungeeignetheit

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CS 22.2608
    Dem Schutz der Allgemeinheit vor Verkehrsgefährdungen kommt angesichts der Gefahren durch die Teilnahme ungeeigneter Kraftfahrer am Straßenverkehr besonderes Gewicht gegenüber den Nachteilen zu, die einem betroffenen Fahrerlaubnisinhaber in beruflicher oder in privater Hinsicht entstehen (vgl. BVerfG, B.v. 19.7.2007 - 1 BvR 305/07 - juris Rn. 6; B.v. 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98 - BayVBl 99, 463 = juris Rn. 5, zu einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO; BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 11 CS 19.2220 - juris Rn. 17; OVG NW, B.v. 22.5.2012 - 16 B 536/12 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen fachgerichtliche Auslegung und

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CS 22.2608
    Dem Schutz der Allgemeinheit vor Verkehrsgefährdungen kommt angesichts der Gefahren durch die Teilnahme ungeeigneter Kraftfahrer am Straßenverkehr besonderes Gewicht gegenüber den Nachteilen zu, die einem betroffenen Fahrerlaubnisinhaber in beruflicher oder in privater Hinsicht entstehen (vgl. BVerfG, B.v. 19.7.2007 - 1 BvR 305/07 - juris Rn. 6; B.v. 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98 - BayVBl 99, 463 = juris Rn. 5, zu einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO; BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 11 CS 19.2220 - juris Rn. 17; OVG NW, B.v. 22.5.2012 - 16 B 536/12 - juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 08.06.2021 - 11 CS 20.2342

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CS 22.2608
    Bei Kraftfahrern, denen die erforderliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt, ist das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 8.6.2021 - 11 CS 20.2342 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 02.11.2022 - 11 C 22.1748

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eines nicht beigebrachten ärztlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CS 22.2608
    Werden bei dem Betroffenen neben Betäubungsmitteln auch Konsumutensilien gefunden, begründet dies jedenfalls in der Gesamtschau die Annahme des Konsums (vgl. BayVGH, B.v. 2.11.2022 - 11 C 22.1748 - juris Rn. 17; Dauer in Hentschel/König/Dauer, § 14 FeV Rn. 15).
  • VGH Bayern, 22.01.2019 - 11 CS 18.1429

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CS 22.2608
    Abgesehen davon, dass ein entsprechender Nachweis regelmäßig erst im Wiedererteilungsverfahren zu prüfen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2019 - 11 CS 18.1429 - juris Rn. 21; B.v. 9.10.2017 - 11 CS 17.1483 - juris Rn. 27), liegt hier kein Gutachten vor und kann dies nicht durch die erklärte Bereitschaft des Antragstellers, auch für unangekündigte Urin- und Blutproben zum Nachweis seiner Drogenfreiheit zur Verfügung zu stehen, ersetzt werden.
  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 11 CS 19.2220

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

  • VGH Bayern, 30.01.2014 - 11 CS 13.2342

    Streitwertfestsetzung in Verfahren betreffend Fahrerlaubnisse der alten Klasse 3

  • VGH Bayern, 15.12.2021 - 11 CS 21.2414

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Amphetaminkonsum

  • BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18

    Aufschiebende Wirkung; Cannabis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erfolgsaussichten;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2022 - 3 M 65/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad

  • VGH Bayern, 05.02.2018 - 11 ZB 17.2069

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Einnahme von Amphetaminen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2020 - 10 A 11032/20

    Formelle Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis trotz Angabe einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2022 - 3 M 88/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei geltend gemachter unbewusster Drogeneinnahme

  • VGH Bayern, 13.01.2016 - 22 CS 15.2643

    Vorverlegung des Sperrzeitbeginns und Hinausschieben des Sperrzeitendes

  • VGH Bayern, 07.12.2021 - 11 CS 21.1896

    Entziehung der Fahrerlaubnis und behaupteter unwillentlicher Drogenkonsum

  • VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2011 - 16 A 1571/10

    Möglichkeit der Berücksichtigung noch nicht abgeurteilter strafrechtlicher

  • VGH Bayern, 28.02.2024 - 11 CS 23.1387

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen (Amphetamin), behauptete

    Auch hat der Senat derartige Behauptungen nur dann für beachtlich gehalten, wenn überzeugend aufgezeigt werden konnte, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper eines Fahrerlaubnisinhabers Kontakt mit Personen vorausgegangen ist, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund hatten, dem Betroffenen ein drogenhaltiges Getränk bzw. Nahrungsmittel zugänglich zu machen; ferner, dass dieser selbst die Aufnahme des Betäubungsmittels und deren Wirkung tatsächlich nicht bemerkt hat (vgl. (stRspr, BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 11 CS 22.2608 - juris Rn. 11 m.w.N.; vgl. auch SächsOVG, B.v. 19.1.2024 - 6 B 70/23 - juris Rn. 13; OVG LSA, B.v. 26.10.2022 - 3 M 88/22 - Blutalkohol 60, 168 = juris Rn. 6; OVG Saarland, B.v. 2.9.2021 - 1 B 196/21 - juris Rn. 47; OVG NW, B.v. 18.9.2020 - 16 B 655/20 - juris Rn. 4 ff.; VGH BW, U.v. 27.7.2016 - 10 S 1880/15 - ZfSch 2017, 60 Rn. OVG Bremen, B.v. 12.2.2016 - 1 LA 261/15 - juris Rn. 6; OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.2.2015 - 1 M 67.14 - VerkMitt 2015, Nr. 38 = juris Rn. 4).

    Die bei oraler Einnahme nach 30 bis 45 Minuten eintretenden Wirkungen werden (nach einer mittleren Dosis oral von 10 - 20 mg bei Nichtgewöhnten) als ein starker Rausch bzw. eine starke Euphorie oder starke Stimulation des zentralen Nervensystems beschrieben, die sich u.a. in Euphorie, Antriebssteigerung, Anstieg von Blutdruck und Herzfrequenz sowie Beschleunigung von Puls und Atmung ausdrücken (vgl. Skopp/Daldrup, a.a.O., S. 190; Madea/Mußhoff/Tag, Kurzlehrbuch Rechtsmedizin, 2012, S. 272; Beitrag "Amphetamin" auf der von der BZgA betriebenen Seite www.drugcom.de; BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 11 CS 22.2608 - juris Rn. 26 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 15.03.2023 - 11 CS 23.59

    Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter)

    Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch von der Polizei kontrolliert wird, ist allerdings im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte und plausible Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 11 CS 22.2608 - juris Rn. 14; B.v. 28.4.2022 - 11 CS 21.3173 - juris Rn. 16; B.v. 7.3.2022 - 11 CS 22.362 - juris Rn. 15; B.v. 12.11.2021 - 11 CS 21.2536 - juris Rn. 14 f.).

    Dies schließt es zwar nicht aus, dass konkrete und substantiierte Einwände gegen die polizeiliche Sachverhaltsschilderung und Beurteilung der weiteren Klärung durch das Gericht bedürfen (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 11 CS 22.2608 - juris Rn. 17 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2024 - 12 ME 130/23

    Beweislast; gelegentlicher Cannabiskonsum; Fahrerlaubnis; Mitwirkungslast;

    Insoweit ist die Rechtslage derjenigen (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 7.3.2023 - 11 CS 22.2608 -, juris, Rn. 14) vergleichbar, die besteht, wenn der Betroffene behauptet, dass ihm eine Droge ohne sein Wissen und Wollen von einem Dritten verabreicht worden sei.
  • VGH Bayern, 15.03.2023 - 11 CS 23.44

    Fahrt mit einem Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) unter der Wirkung von Cannabis

    Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch von der Polizei kontrolliert wird, ist allerdings im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte und plausible Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 11 CS 22.2608 - juris Rn. 14; B.v. 28.4.2022 - 11 CS 21.3173 - juris Rn. 16; B.v. 7.3.2022 - 11 CS 22.362 - juris Rn. 15; B.v. 12.11.2021 - 11 CS 21.2536 - juris Rn. 14 f.).

    Dies schließt es zwar nicht aus, dass konkrete und substantiierte Einwände gegen die polizeiliche Sachverhaltsschilderung und Beurteilung der weiteren Klärung durch das Gericht bedürfen (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 11 CS 22.2608 - juris Rn. 17 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 12.06.2023 - 11 C 23.559

    Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe, maßgeblicher Zeitpunkt zur

    Im Fall der Verwechslung von Getränken, wie sie hier geltend gemacht wird, verlangt dies u.a. eine überzeugende Darlegung, dass der Betroffene die Aufnahme des Betäubungsmittels und dessen Wirkung tatsächlich nicht bemerkt hat (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2021 - 11 CS 21.1896 - juris Rn. 10 f.; B.v. 7.3.2023 - 11 CS 22.2608 - juris Rn. 14; vgl. auch OVG LSA, B.v. 26.10.2022 - 3 M 88/22 - Blutalkohol 60, 168 = juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 18.9.2020 - 16 B 655/20 - juris Rn. 4 ff.).
  • VG Göttingen, 30.06.2023 - 3 A 144/22

    Betäubungsmittelkonsum; Entlassung; Kokain; Soldat auf Zeit; Trunkenheitsfahrt;

    Erst nach einer solchen Schilderung kann sich die Frage ergeben, zu wessen Nachteil eine gleichwohl verbleibende Ungewissheit über den genauen Hergang der Ereignisse ausschlägt (vgl. nur Bayerischer VGH, Beschluss vom 07.03.2023 - 11 CS 22.2608 -, Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.03.2013 - 16 B 1378/12 -, Rn. 4 f. m.w.N.; Nds OVG, Beschluss vom 01.12.2011 - 12 ME 198/11 -, Rn. 6; jeweils juris).
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