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   VGH Bayern, 07.03.2023 - 15 CS 23.142   

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VGH Bayern, 07.03.2023 - 15 CS 23.142 (https://dejure.org/2023,4722)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.03.2023 - 15 CS 23.142 (https://dejure.org/2023,4722)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. März 2023 - 15 CS 23.142 (https://dejure.org/2023,4722)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 12.02.2020 - 15 CS 20.45

    Lärm eines Kindergartens grundsätzlich hinzunehmen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 15 CS 23.142
    Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn der Antragsteller (auch) nutzungsbezogene Beeinträchtigungen geltend macht (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2020 - 15 CS 20.45 - juris Rn. 11; B.v. 17.11.2015 - 9 CS 15.1762 - juris Rn. 19).

    Darüber hinaus ist nicht ersichtlich oder im Beschwerdevorbringen dargelegt, dass die geltend gemachten Beeinträchtigungen des Antragstellers erkennbar und erheblich über das Maß dessen hinausgehen, was Nachbarn letztlich hinzunehmen haben werden (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2020 - 15 CS 20.45 - juris Rn. 21).

  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 303/11

    Anwaltliches Empfangsbekenntnis: Wegfall der Beweiswirkung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 15 CS 23.142
    Im Falle der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis gemäß § 56 Abs. 2 VwGO i. V. m. § 174 Abs. 1 ZPO ist die Zustellung erst dann als bewirkt anzusehen, wenn der Rechtsanwalt das ihm zugestellte Schriftstück mit dem Willen entgegengenommen hat, es als zugestellt gegen sich gelten zu lassen, und dies auch durch die Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses beurkundet (BGH, B.v. 19.4.2012 - IX ZB 303/11 - juris Rn. 6; VGH BW, B.v. 27.9.2022 - 9 S 3088/21 - juris Rn. 6).

    Die vom Antragsgegner und von der Beigeladenen geltend gemachten Zweifel im Hinblick auf die elektronische Versendung des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses am 28. Dezember 2022 sowie die anwaltliche Tätigkeit des Bevollmächtigten des Antragstellers im wasserrechtlichen Parallelverfahren in der Zeit bis zum 5. Januar 2023 genügen trotz der zeitlichen Diskrepanz nicht für einen Gegenbeweis (vgl. BGH, B.v. 7.10.2021 a.a.O. Rn. 11; B.v. 19.4.2012 a.a.O. Rn. 8).

  • VGH Bayern, 20.01.2023 - 8 CS 22.2562

    Glaubhaftmachung einer technischen Störung bei der Übermittlung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 15 CS 23.142
    Den ebenfalls mit Beschluss vom 14. November 2022 abgetrennten Antrag im wasserrechtlichen Eilverfahren (RO 8 S 22.2637) lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 30. November 2022 ab; die hiergegen erhobene Beschwerde blieb erfolglos (BayVGH, B.v. 20.1.2023 - 8 CS 22.2562).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die vom Antragstellerbevollmächtigten geltend gemachten Probleme mit dem besonderen Anwaltspostfach für eine Ersatzeinreichung im wasserrechtlichen Verfahren glaubhaft gemacht wurden oder nicht (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2023 - 8 CS 22.2562 - juris Rn. 15).

  • BGH, 07.10.2021 - IX ZB 41/20

    Widerlegung der Richtigkeit des in einem anwaltlichen Empfangsbekenntnis

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 15 CS 23.142
    Vielmehr muss die Beweiswirkung vollständig entkräftet, mit anderen Worten jede Möglichkeit der Richtigkeit der Empfangsbestätigung ausgeschlossen werden (vgl. BGH, B.v. 7.10.2021 - IX ZB 41/20 - juris Rn. 10).

    Die vom Antragsgegner und von der Beigeladenen geltend gemachten Zweifel im Hinblick auf die elektronische Versendung des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses am 28. Dezember 2022 sowie die anwaltliche Tätigkeit des Bevollmächtigten des Antragstellers im wasserrechtlichen Parallelverfahren in der Zeit bis zum 5. Januar 2023 genügen trotz der zeitlichen Diskrepanz nicht für einen Gegenbeweis (vgl. BGH, B.v. 7.10.2021 a.a.O. Rn. 11; B.v. 19.4.2012 a.a.O. Rn. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2022 - 9 S 3088/21

    Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung; Prüfungsumfang: andere

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 15 CS 23.142
    Im Falle der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis gemäß § 56 Abs. 2 VwGO i. V. m. § 174 Abs. 1 ZPO ist die Zustellung erst dann als bewirkt anzusehen, wenn der Rechtsanwalt das ihm zugestellte Schriftstück mit dem Willen entgegengenommen hat, es als zugestellt gegen sich gelten zu lassen, und dies auch durch die Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses beurkundet (BGH, B.v. 19.4.2012 - IX ZB 303/11 - juris Rn. 6; VGH BW, B.v. 27.9.2022 - 9 S 3088/21 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 04.12.2019 - 15 CS 19.2048

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines Rinderstalles

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 15 CS 23.142
    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht darauf abgestellt, dass § 212a Abs. 1 BauGB dem Vollzugsinteresse des Bauherrn ein besonderes Gewicht beimisst (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2019 - 15 CS 19.2048 - juris Rn. 28 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.01.2022 - 15 CS 21.2913

    Kein Eilrechtsschutz für Nachbarklage gegen Baugenehmigung mangels

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 15 CS 23.142
    Die Inanspruchnahme stellt sich dann, soweit sich der Rechtsmittelführer gegen die Errichtung der baulichen Anlage als solche wendet, als unnütz dar (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2022 - 15 CS 21.2913 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 08.11.2021 - 15 CS 21.2447

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 15 CS 23.142
    Sind schließlich die Erfolgsaussichten offen, findet eine allgemeine, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen statt (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2021 - 15 CS 21.2447 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 9 CS 15.1762

    Nachbarklage, Baugenehmigung, Mehrfamilienhaus, vorläufiger Rechtsschutz,

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 15 CS 23.142
    Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn der Antragsteller (auch) nutzungsbezogene Beeinträchtigungen geltend macht (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2020 - 15 CS 20.45 - juris Rn. 11; B.v. 17.11.2015 - 9 CS 15.1762 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 15 CS 19.1845

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse des Nachbarn im Eilverfahren bei weitestgehender

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 15 CS 23.142
    Zwar ist dieses in jeder Lage des Prozesses von Amts wegen zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2022 - 1 CS 22.1732 - juris Rn. 9) und entfällt, wenn der Antragsteller keinen tatsächlichen oder rechtlichen Vorteil mehr erlangen kann (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 15 CS 19.1845 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 30.04.2020 - 1 ZB 19.1575

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung

  • VGH Bayern, 05.10.2022 - 1 CS 22.1732

    Rechtsschutzinteresse bei Rechtsmitteln gegen eine Duldungsanordnung

  • VGH Bayern, 24.06.2022 - 15 CS 22.1389

    Kein einstweiliger Baustopp für Errichtung eines großflächigen

  • VGH Bayern, 30.09.2015 - 9 CS 15.1115

    Nachbarrechtsbehelf; Seniorenwohn- und -pflegeheim; Gebot der Rücksichtnahme;

  • VGH Bayern, 24.11.2023 - 15 CS 23.1816

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn gegen Neubau eines Einfamilienhauses -

    Es spricht zwar einiges dafür, dass die Beschwerde im Hinblick auf die geltend gemachten gebäudebezogenen Beeinträchtigungen, insbesondere eine Verschlechterung der Lichtverhältnisse, zwischenzeitlich wegen Fertigstellung des Rohbaus mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig geworden ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2022 - 15 CS 21.2913 - juris Rn. 27) und nur noch eine teilweise Zulässigkeit hinsichtlich der im Beschwerdeverfahren erstmals geltend gemachten nutzungsbedingten Beeinträchtigungen unzumutbarer Einsichtsmöglichkeiten besteht (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 15 CS 23.142 - juris Rn. 22; B.v. 12.2.2020 - 15 CS 20.45 - juris Rn. 12; B.v. 17.11.2015 - 9 CS 15.1762 - juris Rn. 19).

    Sind schließlich die Erfolgsaussichten offen, findet eine allgemeine, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen statt (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 15 CS 23.142 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 21.06.2023 - 15 AE 23.965

    Fälligkeit Zwangsgeld, Antrag auf vorläufige Einstellung der Vollstreckung

    Ihm fehlt aber das in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 15 CS 23.142 - juris Rn. 21).
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