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   VGH Bayern, 07.03.2023 - 19 ZB 22.624   

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VGH Bayern, 07.03.2023 - 19 ZB 22.624 (https://dejure.org/2023,6505)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.03.2023 - 19 ZB 22.624 (https://dejure.org/2023,6505)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. März 2023 - 19 ZB 22.624 (https://dejure.org/2023,6505)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 11 Abs. 3 Satz 1; AufenthG § 53 Abs. 1; AufenthG § 53 Abs. 3; AufenthG § 54 Abs. 1 Nrn. 1, 1b); AufenthG § 55 Abs. 1 Nr. 2; AufenthG § 72 Abs. 2; ARB 1/80 Art. 7; GG Art. 6; EMRK Art. 8
    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen wegen Betäubungsmitteldelikten

  • rewis.io

    Ausweisung, Assoziationsrecht, Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Btm (Marihuana), Wiederholungsgefahr, Grundinteresse der Gesellschaft, Strafrest-/Maßregelvollzugsaussetzung, Bleibeinteresse bei assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen, ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (59)

  • VGH Bayern, 18.05.2021 - 19 ZB 20.65

    Ausweisung wegen Straffälligkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 19 ZB 22.624
    Eine strafvollstreckungsrechtliche Aussetzung von Straf- und Maßregelvollzug und eine gefahrenabwehrrechtliche Ausweisung verfolgen unterschiedliche Zwecke und unterliegen deshalb unterschiedlichen Regeln (vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2021 - 10 ZB 20.2091 - juris Rn. 14; B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris Rn. 25; B.v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 - juris Rn. 8 ff.): Bei Aussetzungsentscheidungen nach § 57 StGB geht es um die Frage, ob die Wiedereingliederung eines in Haft befindlichen Straftäters weiter im Vollzug stattfinden muss oder durch vorzeitige Entlassung für die Dauer der Bewährungszeit gegebenenfalls unter Auflagen "offen" inmitten der Gesellschaft verantwortet werden kann.

    Nichts Anderes gilt für die Beendigung der Unterbringung nach § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB, "wenn zu erwarten ist, dass der Untergebrachte außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird", denn auch bei dieser strafvollstreckungsrechtlichen Entscheidung, sowie bei der Erstellung eines Prognosegutachtens hierfür, sind die begrenzte Zielsetzung der Unterbringung und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris Rn. 25; B.v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 - juris Rn. 8 ff.).

    Das Strafrecht unterscheidet nicht zwischen Deutschen und Ausländern und berücksichtigt daher regelmäßig nicht die Möglichkeit, die Sicherheit der Allgemeinheit durch eine Aufenthaltsbeendigung zu gewährleisten (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris Rn. 25).

    Bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen oder dadurch gefördert wurden, kann nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine einschlägige Therapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat, insbesondere indem er sich außerhalb des Straf- oder Maßregelvollzugs bewährt hat (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2021 - 10 ZB 21.935 - juris Rn. 9; B.v. 23.9.2021 - 19 ZB 20.323 - juris; B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris).

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 19 ZB 22.624
    Unter Beachtung der Wertungen, welche sich aus "2 BvR 1943/16" ergeben würden, könne nicht ohne weiteres vom Bestehen einer Wiederholungsgefahr ausgegangen werden.

    Von ihnen geht aber keine Bindungswirkung aus (BVerfG, B.v. 6.12.2021 - 2 BvR 860/21 - juris Rn. 19; B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21; BVerwG, U.v. 15.01.2013 - 1 C 10.12, juris Rn. 18; U.v. 02.09.2009 - 1 C 2.09, juris Rn. 18; U.v. 16.11.2000 - 9 C 6.00, juris Rn. 17).

    Wiegt das Bleibeinteresse des Ausländers besonders schwer, so wird sich nach einer Strafaussetzungsentscheidung der Strafvollstreckungskammer eine relevante Wiederholungsgefahr nur dann bejahen lassen, wenn die ausländerrechtliche Entscheidung auf einer breiteren Tatsachengrundlage als derjenigen der Strafvollstreckungskammer getroffen wird oder wenn die vom Ausländer in der Vergangenheit begangenen Straftaten fortbestehende konkrete Gefahren für höchste Rechtsgüter erkennen lassen (BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 24).

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Falle eines wegen Handeltreibens mit Marihuana zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilten Ausländers ausgeführt, dass es im Rahmen der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung nicht ausreichend ist, wenn die Gerichte von der Begehung von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz in jedem Fall ohne Weiteres auf die Gefährdung höchster Gemeinwohlgüter und auf eine kaum widerlegliche Rückfallgefahr schließen (BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 19).

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 19 ZB 22.624
    Bei der Bewertung der familiären Beziehungen verbietet sich eine schematische Einordnung als entweder aufenthaltsrechtlich grundsätzlich schutzwürdige Lebens- und Erziehungsgemeinschaft oder Beistandsgemeinschaft oder aber bloße Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen, zumal auch der persönliche Kontakt mit dem Kind in Ausübung eines Umgangsrechts unabhängig vom Sorgerecht Ausdruck und Folge des natürlichen Elternrechts und der damit verbundenen Elternverantwortung ist und daher unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG steht (vgl. BVerfG, B.v. 30.1.2002 - 2 BvR 231/00 - juris Rn. 20).

    Es kommt in diesem Zusammenhang auch nicht darauf an, ob eine Hausgemeinschaft vorliegt und ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte (vgl. BVerfG, B.v. 30.1.2002 - 2 BvR 231/00 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Dabei ist auch in Rechnung zu stellen, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird (vgl. BVerfG, B.v. 30.1.2002 - 2 BvR 231/00 - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 28.03.2017 - 10 BV 16.1601

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines faktischen Inländers mit einer

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 19 ZB 22.624
    Solange das Recht aus dem ARB 1/80 fortbestehe, bestehe auch ein Anspruch auf Ausstellung einer lediglich bestätigenden Aufenthaltserlaubnis nach § 4 Abs. 2 AufenthG, sodass vorliegend insoweit von einem besonders schwerwiegenden Bleibeinteresse auszugehen sei (m.V.a. VG München, U.v. 21.4.2016 - M 10 K 16.320 - juris Rn. 99 f.; VG Sigmaringen, U.v. 12.12.2017 - 4 K 877/17 - juris Rn. 52; BayVGH, U.v. 28.3.2017 - 10 BV 16.1601 - juris Rn. 41).

    Das Verwaltungsgericht hat die angefochtene Ausweisungsverfügung unter Zugrundelegung eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts des Klägers nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 zu Recht am Maßstab des § 53 Abs. 3 AufenthG gemessen, der exakt die Voraussetzungen wiedergibt, die nach ständiger Rechtsprechung (vgl. EuGH, U.v. 8.12.2011 - C-371/08, "Ziebell" - Rn. 82 ff., und vom 29.3.2012 - C-7/10 und C-9/10, "Kahveci" und "Inan" - Rn. 40) für die Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen gemäß Art. 14 ARB 1/80 erfüllt sein mussten (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, U.v. 28.3.2017 - 10 BV 16.1601 - juris Rn. 31 m.w.N.; B.v. 20.2.2019 - 10 ZB 18.2343 - juris Rn. 6).

    Ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht - wovon im vorliegenden Fall das Verwaltungsgericht mit den Beteiligten zugunsten des Klägers ausgeht, welches aber derzeit nicht durch eine Aufenthaltserlaubnis nach § 4 Abs. 2 AufenthG nachgewiesen ist - begründet jedoch ein besonders schwerwiegendes Bleibeinteresse, welches seinem Gewicht nach dem § 55 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG entspricht (BayVGH, U.v. 28.3.2017 - 10 BV 16.1601 - juris Rn. 41; B.v. 3.5.2017 - 10 ZB 15.2310 - juris Rn. 29; Katzer in Decker/Bader/Kothe, Migrations- und Integrationsrecht, 13. Ed. 15.10.2022, AufenthG § 55 Rn. 4 ff., insb.

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 19 ZB 22.624
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG gewährten Art. 6 GG und Art. 8 EMRK keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt, sondern begründeten lediglich eine Verpflichtung der Ausländerbehörden, die familiären Bindungen entsprechend ihrem Gewicht angemessen in die Abwägung einzustellen (m.V.a. BVerfG, B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 12).

    6 Abs. 1 GG gewährt nicht von vornherein einen Schutz vor Ausweisung, sondern verpflichtet dazu, die familiären Bindungen entsprechend ihrem Gewicht angemessen in die Abwägung einzustellen (vgl. BVerfG, B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - NVwZ 2013, 1207, Rn. 12).

    Dabei ist grundsätzlich eine umfassende Betrachtung geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 48; B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris, Rn. 12).

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 19 ZB 22.624
    Maßgeblich für die Beurteilung dieses Zulassungsgrundes ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 12), so dass eine nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage bis zum Zeitpunkt der Entscheidung in dem durch die Darlegung des Rechtsmittelführers vorgegebenen Prüfungsrahmen zu berücksichtigen ist (BayVGH, B.v. 20.2.2017 - 10 ZB 15.1804 - juris Rn. 7).

    Bei der Feststellung der in § 53 Abs. 3 AufenthG genannten schwerwiegenden Gefahr, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (zu diesem Maßstab vgl. EuGH, U.v. 8.12.2011 - C-371/08, "Ziebell" - juris Rn. 82 ff.), handelt es sich um eine Prognose, die Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen und deren gerichtlicher Überprüfung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eigenständig zu treffen haben (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18).

    Von ihnen geht aber keine Bindungswirkung aus (BVerfG, B.v. 6.12.2021 - 2 BvR 860/21 - juris Rn. 19; B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21; BVerwG, U.v. 15.01.2013 - 1 C 10.12, juris Rn. 18; U.v. 02.09.2009 - 1 C 2.09, juris Rn. 18; U.v. 16.11.2000 - 9 C 6.00, juris Rn. 17).

  • BVerwG, 10.02.2011 - 1 B 22.10

    Ausweisungsschutz; familiäre Bindungen; Kindeswohl

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 19 ZB 22.624
    Selbst im Falle des Bestehens einer schützenswerten familiären Beziehung ist insbesondere bei besonders schweren Straftaten eine Aufenthaltsbeendigung aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht generell und unter allen Umständen ausgeschlossen (vgl. BVerwG, B.v. 10.2.2011 - 1 B 22.10 - juris Rn. 4).

    Festzuhalten ist zudem, dass das zwischen dem Ausländer und seinen minderjährigen Kindern bestehende Familienleben bzw. das Kindeswohl nicht generell und ausnahmslos Vorrang vor dem öffentlichen Vollzugsinteresse hat (vgl. BVerwG, B.v. 10.2.2011 - 1 B 22.10 - juris Rn. 4; B.v. 21.7.2015 - 1 B 26.15 - juris Rn. 5; BayVGH, U.v. 21.5.2019 - 10 B 19.55 - juris Rn. 44).

  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 19 ZB 22.624
    Die gesetzliche Unterscheidung in besonders schwerwiegende und schwerwiegende Ausweisungs- und Bleibeinteressen ist für die Güterabwägung zwar regelmäßig prägend (BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 39).

    Vielmehr ist das dem Ausländer vorgeworfene Verhalten, das den Ausweisungsgrund bildet, im Einzelnen zu würdigen und weiter zu gewichten, da gerade bei prinzipiell gleichgewichtigem Ausweisungs- und Bleibeinteresse das gefahrbegründende Verhalten des Ausländers näherer Aufklärung und Feststellung bedarf (BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 39).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 19 ZB 22.624
    Dabei sind von der Ausländerbehörde nicht nur die nach § 55 Abs. 1 und 2 AufenthG schutzwürdigen Bleibeinteressen des Ausländers in den Blick zu nehmen, sondern es bedarf nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls einer umfassenden Abwägung der betroffenen Belange (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 27.16 - juris Rn. 23).

    Da für die gerichtliche Überprüfung der Befristungsentscheidung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts abzustellen ist, trifft die Ausländerbehörde auch während des gerichtlichen Verfahrens eine Pflicht zur ständigen verfahrensbegleitenden Kontrolle der Rechtmäßigkeit ihrer Befristungsentscheidung und gegebenenfalls zur Ergänzung ihrer Ermessenserwägungen (BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 27.16 - juris Rn. 23; BayVGH, U.v. 20.6.2017 - 10 B 17.135 - juris).

  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Duldung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2023 - 19 ZB 22.624
    Dabei ist grundsätzlich eine umfassende Betrachtung geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 48; B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris, Rn. 12).

    In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass der persönliche Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und der damit verbundene Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in der Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dienen (vgl. BVerfG, B.v. 9.12.2021, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ausweisung eines straffälligen

  • VGH Bayern, 23.09.2021 - 19 ZB 20.323

    Ausweisung wegen mehrfacher schwerer Drogendelikte

  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466

    Bedeutung der Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe für die Gefahrenprognose

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

  • VGH Bayern, 31.03.2021 - 10 ZB 20.2091

    Wiederholungsgefahr im Rahmen der Ausweisung nach einer

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

  • VG Sigmaringen, 12.12.2017 - 4 K 877/17

    Ausweisung; schwerwiegendes Bleibeinteresse bei aus Art. 7 AssoziierungsAbk

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

  • VGH Bayern, 07.03.2019 - 10 ZB 18.2272

    Ausweisung eines irakischen Flüchtlings wegen Drogendelikten

  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

  • EuGH, 23.11.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28

  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 10 C 18.2425

    Ausweisung wegen Straffälligkeit

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

  • VGH Bayern, 29.03.2022 - 19 ZB 22.129

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einem ausländerrechtlichen

  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312

    Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in

  • VGH Bayern, 10.04.2017 - 15 ZB 16.673

    Verpflichtungsklage bei abgelehnter Baugenehmigung und isolierte Anfechtungsklage

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

  • VGH Bayern, 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469

    Ausweisung wegen schwerer Straftaten

  • VGH Bayern, 06.05.2015 - 10 ZB 15.231

    Verlustfeststellung; kroatischer Staatsangehöriger; Verurteilung wegen

  • EuGH, 17.12.2009 - C-149/09

    Kommission / Luxemburg

  • VGH Bayern, 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636

    Ausweisung trotz positiver strafvollstreckungsrechtlicher Entscheidung

  • BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15

    Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen

  • EuGH, 29.03.2012 - C-7/10

    Kahveci - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Aufenthaltsrecht -

  • BVerfG, 19.11.2012 - 2 BvR 193/12

    Freiheitsgrundrecht (richterliche Sachaufklärung; Verhältnismäßigkeit);

  • VGH Bayern, 20.06.2017 - 10 B 17.135

    Kein Anspruch auf Verpflichtung zur Festsetzung einer Sperrfrist von unter fünf

  • EGMR, 30.11.1999 - 34374/97

    BAGHLI v. FRANCE

  • VGH Bayern, 20.02.2019 - 10 ZB 18.2343

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein die Ausweisung eines

  • VGH Bayern, 27.09.2017 - 10 ZB 16.823

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 27.07.2021 - 10 ZB 21.935

    Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung

  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

  • OVG Bremen, 28.09.2021 - 2 LA 206/21

    Ablehnung des Rechtsschutzbedürfnisses aufgrund Erledigung der

  • VGH Bayern, 03.04.2020 - 10 ZB 20.249

    Ausweisung eines kosovarischen Staatsangehörigen wegen Verurteilungen nach

  • VGH Bayern, 11.10.2022 - 19 ZB 20.2139

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt für die Bundesrepublik Deutschland

  • VGH Bayern, 21.05.2019 - 10 B 19.55

    Befristung der Wirkungen der Ausweisung

  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 BV 13.421

    Gegenwärtige, tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse

  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 10 ZB 15.2310

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen eine Ausweisung und

  • BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 82.89

    Umfang der Aufklärungspflicht bei Ausweisung eines unter besonderem

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

  • VGH Bayern, 20.02.2017 - 10 ZB 15.1804

    Ausweisung wegen illegalen Aufenthalts bei vollziehbarer Ausreisepflicht

  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 19 CS 16.2376

    Kein Anspruch auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 19.14

    Abschiebungsandrohung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • VG München, 21.04.2016 - M 10 K 16.320

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen aufgrund

  • VG Bayreuth, 22.06.2023 - B 6 S 23.285

    Ausweisung, Türkischer Staatsangehöriger, Paranoide Schizophrenie, Langer

    Ein Ausweisungsinteresse wegen Gefährdung i.S.d. § 53 Abs. 1 AufenthG kann auch bestehen, wenn keiner der in § 54 AufenthG normierten Tatbestände erfüllt ist (vgl. BT-Drs. 18/4097, S. 49; BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 21, 24; BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 19 ZB 22.624 - BeckRS 2023, 6112 Rn. 33).

    Das Strafrecht unterscheidet demgegenüber nicht zwischen Deutschen und Ausländern und berücksichtigt daher regelmäßig nicht die Möglichkeit, die Sicherheit der Allgemeinheit durch eine Aufenthaltsbeendigung zu gewährleisten (BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 19 ZB 22.624 - BeckRS 2023, 6112 Rn. 17; B.v. 1.12.2022 - 19 ZB 22.1538 - juris Rn. 32).

    Dieses Recht begründet ein besonders schwerwiegendes Bleibeinteresse, das seinem Gewicht nach dem § 55 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG entspricht (BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 19 ZB 22.624 - BeckRS 2023, 6112 Rn. 36 m.w.N.).

    Der Ausländerbehörde steht die entsprechende Prüfungskompetenz zu (BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 19 ZB 22.624 - BeckRS 2023, 6112 Rn. 43), es besteht jedoch kein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 AufenthG aus gesundheitlichen Gründen.

    Ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot aufgrund der paranoid-schizophrenen Erkrankung besteht daher nicht (vgl. auch bereits NdsOVG, U.v. 18.5.2010 - 11 LB 186/08 - juris; VG München, U.v. 17.10.2019 - M 27 K 17.974 - juris Rn. 44; ferner BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 19 ZB 22.624 - BeckRS 2023, 6112 Rn. 54).

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