Rechtsprechung
VGH Bayern, 07.04.2016 - 20 B 14.30101 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuerkennung von unionsrechtlichem subsidiärem Schutz gegenüber einem somalischen Staatsangehörigen; Drohen eines ernsthaften Schadens im Herkunftsland; Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge; ...
- rewis.io
Somalischem Staatsangehörigen eines Minderheiten-Clans aus der Provinz Hiiraan wird subsidiärer Schutz zuerkannt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuerkennung von unionsrechtlichem subsidiärem Schutz gegenüber einem somalischen Staatsangehörigen; Drohen eines ernsthaften Schadens im Herkunftsland; Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (52) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz; …
Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2016 - 20 B 14.30101
Durch diese Rechtsprechung ist die des Bundesverwaltungsgerichts zu dieser Frage (vgl. BVerwG, Urteile v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - juris, Rn. 22 f. …und vom 24.6.2008 - 10 C 43.07 -, juris, Rn. 22 ff.) überholt.Möglich sind aber auch solche persönlichen Umstände, aufgrund derer der Ausländer als Zivilperson zusätzlich der Gefahr gezielter Gewaltakte - etwa wegen seiner religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit - ausgesetzt ist, sofern deswegen nicht schon eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in Betracht kommt (BVerwG, Urteile v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - juris Rn. 33, und v. 17.11.2010 - 10 C 13.10 - juris Rn. 18).
Davon ist auszugehen, wenn der den bestehenden bewaffneten Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Zivilperson bei einer Rückkehr in das betreffende Land oder die betroffene Region allein durch ihre Anwesenheit in diesem Gebiet Gefahr liefe, einer solchen Bedrohung ausgesetzt zu sein (…vgl. EuGH, Urteile v. 17.2.2009 - C-465/07 [Elgafaji] - juris, Rn. 35 und 39, …und vom 30.1.2014 - C-285/12 [Diakite] - juris, Rn. 30; BVerwG, Urteile v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - juris, Rn. 32 …und vom 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris, Rn. 19).
In beiden Konstellationen ist eine jedenfalls annäherungsweise quantitative Ermittlung der Gesamtzahl der in dem betreffenden Gebiet lebenden Zivilpersonen einerseits und der Akte willkürlicher Gewalt andererseits, die von den Konfliktparteien gegen Leib oder Leben von Zivilpersonen in diesem Gebiet verübt werden, notwendig (BVerwG, U. v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - juris, Rn. 33).
Es bedarf zudem einer wertenden Gesamtbetrachtung mit Blick auf die Anzahl der Opfer und die Schwere der Schädigungen (Todesfälle und Verletzungen) bei der Zivilbevölkerung unter Berücksichtigung der medizinischen Versorgungslage (BVerwG, Urteile v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - juris, Rn. 33, und v. 13.2.2014 - 10 C 6.13 - juris, Rn. 24).
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2015 - 10 A 10689/15
Subsidiärer Schutz für Somalier - individuelle Bedrohungslage
Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2016 - 20 B 14.30101
Die Al-Shabaab verübt jedoch immer wieder Sprengstoffattentate auf bestimmte Objekte und Personen, bei denen auch Unbeteiligte verletzt oder getötet werden (…siehe Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Bundesrepublik Somalia vom 1. Dezember 2015 - Stand: November 2015, S. 4 f.;… Österreichisches Bundesasylamt, Analyse der Staatendokumentation - Somalia - Sicherheitslage, 25. Juli 2013, S. 29; siehe auch EGMR…, Urteil vom 5. September 2013 - Nr. 886/11, [K.A.B. ./. Schweden] -, Rn. 87 ff.; BayVGH, U. v. 17.3.2016 - 20 B 13.30233 - juris; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, U. v. 16.12.2015 - 10 A 10689/15 - juris = Asylmagazin 2016, 29).Zielort der Abschiebung ist in der Regel seine Herkunftsregion, in die er typischerweise zurückkehren wird (…BVerwG, U. v. 14.7.2009 - 10 C 9.08 - juris, Rn. 17 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 17.2.2009 - C-465/07 [Elgafaji]; zum Ganzen Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, U. v. 16.12.2015 - 10 A 10689/15 - juris = Asylmagazin 2016, 29).
Auch soweit einzelne Berichte über Vorfälle vorliegen, wird dort meist lediglich über die Getöteten, aber nicht über die Verletzten berichtet (vgl. OVG RhPf, U. v. 16.12.2015 - 10 A 10689/15, Asylmagazin 2016, 29).
- EuGH, 30.01.2014 - C-285/12
Im Unionsrecht ist der Begriff "innerstaatlicher bewaffneter Konflikt" gegenüber …
Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2016 - 20 B 14.30101
Dieser Begriff ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Januar 2014 (C-285/12 - NVwZ 2014, 573) zu der dem § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AsylG zugrunde liegenden Bestimmung des Art. 15 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (…ABl. EG Nr. L 304, S. 19) dahingehend auszulegen, dass ein solcher Konflikt vorliegt, wenn die regulären Streitkräfte eines Staates auf eine oder mehrere bewaffnete Gruppen treffen oder wenn zwei oder mehrere bewaffnete Gruppen aufeinandertreffen (EuGH, U. v. 30.1.2014, a. a. O., Leitsatz 1 und Rn. 28).Insbesondere ist für die Annahme eines bewaffneten innerstaatlichen Konflikts auch keine besondere Intensität des Konflikts notwendig (EuGH, U. v. 30.1.2014, a. a. O. Rn. 32 und 34), da die Intensität nur bei der Frage zu berücksichtigen ist, ob der Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht hat, dass er auch zu einer Gefährdung im Sinne des Art. 15 der Richtlinie führt.
Davon ist auszugehen, wenn der den bestehenden bewaffneten Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Zivilperson bei einer Rückkehr in das betreffende Land oder die betroffene Region allein durch ihre Anwesenheit in diesem Gebiet Gefahr liefe, einer solchen Bedrohung ausgesetzt zu sein (…vgl. EuGH, Urteile v. 17.2.2009 - C-465/07 [Elgafaji] - juris, Rn. 35 und 39, und vom 30.1.2014 - C-285/12 [Diakite] - juris, Rn. 30;… BVerwG, Urteile v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - juris, Rn. 32 …und vom 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris, Rn. 19).
- BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß; …
Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2016 - 20 B 14.30101
Möglich sind aber auch solche persönlichen Umstände, aufgrund derer der Ausländer als Zivilperson zusätzlich der Gefahr gezielter Gewaltakte - etwa wegen seiner religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit - ausgesetzt ist, sofern deswegen nicht schon eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in Betracht kommt (BVerwG, Urteile v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - juris Rn. 33, und v. 17.11.2010 - 10 C 13.10 - juris Rn. 18).Davon ist auszugehen, wenn der den bestehenden bewaffneten Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Zivilperson bei einer Rückkehr in das betreffende Land oder die betroffene Region allein durch ihre Anwesenheit in diesem Gebiet Gefahr liefe, einer solchen Bedrohung ausgesetzt zu sein (…vgl. EuGH, Urteile v. 17.2.2009 - C-465/07 [Elgafaji] - juris, Rn. 35 und 39, …und vom 30.1.2014 - C-285/12 [Diakite] - juris, Rn. 30;… BVerwG, Urteile v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - juris, Rn. 32 und vom 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris, Rn. 19).
Das Bundesverwaltungsgericht sieht ein Risiko von 1:800, in dem betreffenden Gebiet verletzt oder getötet zu werden, als so weit von der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entfernt an, dass auch eine wertende Gesamtbetrachtung am Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG nichts zu ändern vermag (vgl. BVerwG, U. v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris, Rn. 22 f., U. v. 17.11.2011 - 10 C 11/10 - juris, Rn. 20 f. [Risiko von 1:1000]).
- BVerwG, 13.02.2014 - 10 C 6.13
Abnahme von Fingerabdrücken; Änderung des Asylverfahrensgesetzes; …
Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2016 - 20 B 14.30101
Das Bundesverwaltungsgericht hat nach Zulassung der Revision mit Urteil vom 13. Februar 2014 (Az. 10 C 6.13) das Urteil des Senats vom 17. Januar 2013 aufgehoben, soweit es die Beklagte zu einer Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG (a. F.) verpflichtete und die Abschiebungsandrohung teilweise aufhob, und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.Für die Annahme einer ernsthaften individuellen Bedrohung im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG genügt es nicht, dass der innerstaatliche bewaffnete Konflikt zu permanenten Gefährdungen der Bevölkerung führt (BVerwG, U. v. 13.2.2014 - 10 C 6.13 -, juris, Rn. 24).
Es bedarf zudem einer wertenden Gesamtbetrachtung mit Blick auf die Anzahl der Opfer und die Schwere der Schädigungen (Todesfälle und Verletzungen) bei der Zivilbevölkerung unter Berücksichtigung der medizinischen Versorgungslage (BVerwG, Urteile v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - juris, Rn. 33, und v. 13.2.2014 - 10 C 6.13 - juris, Rn. 24).
- EuGH, 17.02.2009 - C-465/07
WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN …
Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2016 - 20 B 14.30101
Davon ist auszugehen, wenn der den bestehenden bewaffneten Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Zivilperson bei einer Rückkehr in das betreffende Land oder die betroffene Region allein durch ihre Anwesenheit in diesem Gebiet Gefahr liefe, einer solchen Bedrohung ausgesetzt zu sein (vgl. EuGH, Urteile v. 17.2.2009 - C-465/07 [Elgafaji] - juris, Rn. 35 und 39, …und vom 30.1.2014 - C-285/12 [Diakite] - juris, Rn. 30;… BVerwG, Urteile v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - juris, Rn. 32 …und vom 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris, Rn. 19).Zielort der Abschiebung ist in der Regel seine Herkunftsregion, in die er typischerweise zurückkehren wird (…BVerwG, U. v. 14.7.2009 - 10 C 9.08 - juris, Rn. 17 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 17.2.2009 - C-465/07 [Elgafaji]; zum Ganzen Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, U. v. 16.12.2015 - 10 A 10689/15 - juris = Asylmagazin 2016, 29).
- VGH Bayern, 17.03.2016 - 20 B 13.30233
Kein subsidiärer Schutz und Abschiebungsverbote für Somalia
Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2016 - 20 B 14.30101
Die Al-Shabaab verübt jedoch immer wieder Sprengstoffattentate auf bestimmte Objekte und Personen, bei denen auch Unbeteiligte verletzt oder getötet werden (…siehe Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Bundesrepublik Somalia vom 1. Dezember 2015 - Stand: November 2015, S. 4 f.;… Österreichisches Bundesasylamt, Analyse der Staatendokumentation - Somalia - Sicherheitslage, 25. Juli 2013, S. 29; siehe auch EGMR…, Urteil vom 5. September 2013 - Nr. 886/11, [K.A.B. ./. Schweden] -, Rn. 87 ff.; BayVGH, U. v. 17.3.2016 - 20 B 13.30233 - juris; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, U. v. 16.12.2015 - 10 A 10689/15 - juris = Asylmagazin 2016, 29). - EGMR, 05.09.2013 - 886/11
K.A.B. v. SWEDEN
Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2016 - 20 B 14.30101
Die Al-Shabaab verübt jedoch immer wieder Sprengstoffattentate auf bestimmte Objekte und Personen, bei denen auch Unbeteiligte verletzt oder getötet werden (…siehe Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Bundesrepublik Somalia vom 1. Dezember 2015 - Stand: November 2015, S. 4 f.;… Österreichisches Bundesasylamt, Analyse der Staatendokumentation - Somalia - Sicherheitslage, 25. Juli 2013, S. 29; siehe auch EGMR, Urteil vom 5. September 2013 - Nr. 886/11, [K.A.B. ./. Schweden] -, Rn. 87 ff.; BayVGH, U. v. 17.3.2016 - 20 B 13.30233 - juris; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, U. v. 16.12.2015 - 10 A 10689/15 - juris = Asylmagazin 2016, 29). - BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2016 - 20 B 14.30101
Zielort der Abschiebung ist in der Regel seine Herkunftsregion, in die er typischerweise zurückkehren wird (BVerwG, U. v. 14.7.2009 - 10 C 9.08 - juris, Rn. 17 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 17.2.2009 - C-465/07 [Elgafaji]; zum Ganzen Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, U. v. 16.12.2015 - 10 A 10689/15 - juris = Asylmagazin 2016, 29). - BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
- BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 11.10
Aufhebung der Flüchtlingseigenschaft arabischer Volkszugehöriger schiitischen …
- VGH Bayern, 26.04.2018 - 20 B 18.30332
Subsidiärer Schutz für Familienangehörige - Kein subsidiärer Schutzstatus wegen …
Vom Vorliegen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts ist auszugehen, wenn die regulären Streitkräfte eines Staates auf eine oder mehrere bewaffnete Gruppen treffen oder wenn zwei oder mehrere bewaffnete Gruppen aufeinander treffen, ohne dass dieser Konflikt als bewaffneter Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts eingestuft zu werden braucht und ohne dass die Intensität der bewaffneten Auseinandersetzungen, der Organisationsgrad der vorhandenen bewaffneten Streitkräfte oder die Dauer des Konflikts Gegenstand einer anderen Beurteilung als der des im betreffenden Gebiet herrschenden Grades an Gewalt ist (…EuGH, Urteil v. 30.1.2014 - C-285/12 [Diakite] - NVwZ 2014, 573 = juris, Leitsatz 1 und Rn. 28; BayVGH, Urteil v. 7.4.2016 - 20 B 14.30101 - juris Rn. 20). - VGH Bayern, 23.03.2017 - 20 B 15.30110
Kein Anspruch auf Zuerkennung subsidiären Schutzes und nationalen …
Vom Vorliegen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts ist auszugehen, wenn die regulären Streitkräfte eines Staates auf eine oder mehrere bewaffnete Gruppen treffen oder wenn zwei oder mehrere bewaffnete Gruppen aufeinandertreffen, ohne dass dieser Konflikt als bewaffneter Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts eingestuft zu werden braucht und ohne dass die Intensität der bewaffneten Auseinandersetzungen, der Organisationsgrad der vorhandenen bewaffneten Streitkräfte oder die Dauer des Konflikts Gegenstand einer anderen Beurteilung als der des im betreffenden Gebiet herrschenden Grades an Gewalt ist (…EuGH, U.v. 30.1.2014 - C-285/12 [Diakité] - NVwZ 2014, 573 = juris, Leitsatz 1 und Rn. 28; BayVGH, U.v. 7.4.2016 - 20 B 14.30101 - juris Rn. 20).Zwar hat der Kläger vorgetragen, sich vor seiner Ausreise in der Gefangenschaft der Al-Shabaab befunden und sich dieser durch Flucht entzogen zu haben, weshalb er der Al-Shabaab bereits einmal besonders aufgefallen sei (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 7.4.2016 - 20 B 14.30101 - juris Rn. 30; OVG Rheinland-Pfalz U.v. 16.12.2015 - 10 A 10689/15 - juris = Asylmagazin 2016, 29).
- OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 4 LB 50/16
Awramale; Cawramale; Jubbada Hoose; Kismayo; Somalia; subsidiärer Schutz
Das am humanitären Völkerrecht orientierte Begriffsverständnis des innerstaatlichen bewaffneten Konfliktes, wie es das Bundesverwaltungsgericht vertreten hat (…Urt. v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 -, a.a.O., Rn. 22 ff.), muss damit als überholt angesehen werden (vgl. BayVGH, Urt. v. 7.4.2016 - 20 B 14.30101 -, zitiert nach juris).
- VGH Bayern, 19.07.2018 - 20 B 18.30800
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung eines Sunniten turkmenischer …
Vom Vorliegen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts ist auszugehen, wenn die regulären Streitkräfte eines Staates auf eine oder mehrere bewaffnete Gruppen treffen oder wenn zwei oder mehrere bewaffnete Gruppen aufeinandertreffen, ohne dass dieser Konflikt als bewaffneter Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts eingestuft zu werden braucht und ohne dass die Intensität der bewaffneten Auseinandersetzungen, der Organisationsgrad der vorhandenen bewaffneten Streitkräfte oder die Dauer des Konflikts Gegenstand einer anderen Beurteilung als der des im betreffenden Gebiet herrschenden Grades an Gewalt ist (…EuGH, U.v. 30.1.2014 - C-285/12 [Diakité] - NVwZ 2014, 573 = juris, Leitsatz 1 und Rn. 28; BayVGH, U.v. 7.4.2016 - 20 B 14.30101 - juris Rn. 20). - VGH Bayern, 17.07.2018 - 20 B 17.31659
Prüfung eines Abschiebungsverbots
Die Stellung der Sheikhal in der somalischen Gesellschaft unterscheidet sich daher erheblich z.B. von der der allgemein gering geschätzten Handwerkerkasten wie den Tumal (vgl. zu dem Einzelfall eines gefahrerhöhenden Umstands aufgrund der Zugehörigkeit zum Clan der Tumal und der Tatsache, dass der dortige Kläger bereits in den Fokus der al Shabaab geraten war BayVGH, U.v. 07.04.2016 - 20 B 14.30101 - juris Rn. 28-30). - VGH Bayern, 27.03.2018 - 20 B 17.31663
Kein Anspruch auf die Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus für einen …
Vom Vorliegen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts ist auszugehen, wenn die regulären Streitkräfte eines Staates auf eine oder mehrere bewaffnete Gruppen treffen oder wenn zwei oder mehrere bewaffnete Gruppen aufeinandertreffen, ohne dass dieser Konflikt als bewaffneter Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts eingestuft zu werden braucht und ohne dass die Intensität der bewaffneten Auseinandersetzungen, der Organisationsgrad der vorhandenen bewaffneten Streitkräfte oder die Dauer des Konflikts Gegenstand einer anderen Beurteilung als der des im betreffenden Gebiet herrschenden Grades an Gewalt ist (…EuGH, U.v. 30.1.2014 - C-285/12 [Diakité] - NVwZ 2014, 573 = juris, Leitsatz 1 und Rn. 28; BayVGH, U.v. 7.4.2016 - 20 B 14.30101 - juris Rn. 20). - VGH Bayern, 28.03.2017 - 20 B 15.30204
Kein subsidiärer Schutz und kein Abschiebungsverbot für Kläger aus dem …
Vom Vorliegen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts ist auszugehen, wenn die regulären Streitkräfte eines Staates auf eine oder mehrere bewaffnete Gruppen treffen oder wenn zwei oder mehrere bewaffnete Gruppen aufeinandertreffen, ohne dass dieser Konflikt als bewaffneter Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts eingestuft zu werden braucht und ohne dass die Intensität der bewaffneten Auseinandersetzungen, der Organisationsgrad der vorhandenen bewaffneten Streitkräfte oder die Dauer des Konflikts Gegenstand einer anderen Beurteilung als der des im betreffenden Gebiet herrschenden Grades an Gewalt ist (…EuGH, U.v. 30.1.2014 - C-285/12 [Diakité] - NVwZ 2014, 573 = juris, Leitsatz 1 und Rn. 28; BayVGH, U.v. 7.4.2016 - 20 B 14.30101 - juris Rn. 20).Zwar hat der Kläger vorgetragen, vor seiner Ausreise von der Al-Shabaab ergriffen und zu einem Tätigwerden für diese gezwungen worden zu sein, weshalb er der Al-Shabaab bereits einmal besonders aufgefallen sei (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 7.4.2016 - 20 B 14.30101 - juris Rn. 30; OVG Rheinland-Pfalz U.v. 16.12.2015 - 10 A 10689/15 - juris = Asylmagazin 2016, 29).
- VG Augsburg, 06.02.2017 - Au 2 K 16.32857
Zur Gefährdungslage in Somalia
Die Al-Shabaab verübt jedoch immer wieder Sprengstoffattentate auf bestimmte Objekte und Personen, bei denen auch Unbeteiligte verletzt oder getötet werden (…siehe Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Bundesrepublik Somalia v. 1.12.2015 - Stand: November 2015, S. 4 f.;… Österreichisches Bundesasylamt, Analyse der Staatendokumentation - Somalia - Sicherheitslage, 25.7.2013, S. 29;… siehe auch EGMR, U.v. 5.9.2013 - Nr. 886/11 - K.A.B. ./. Schweden - Rn. 87 ff.; BayVGH, U.v. 17.3.2016 - 20 B 13.30233 - juris; RhPfOVG, U.v. 16.12.2015 - 10 A 10689/15 - juris; vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 7.4.2016 - 20 B 14.30101 - juris Rn. 19).Dementsprechend ist für die Frage, ob ein bewaffneter innerstaatlicher Konflikt vor liegt, maßgeblich auf die Heimatregion des jeweiligen Klägers als regelmäßige Rückkehrregion abzustellen (…vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 28.7.2016 - 20 ZB 16.30137 - juris Rn. 7; U.v. 7.4.2016 - 20 B 14.30101 - juris Rn. 19-21).
- VG Augsburg, 10.11.2017 - Au 2 K 17.31072
Insgesamt erfolglose Asylklage eines Flüchtlings aus Somalia
Die AlShabaab verübt jedoch immer wieder Sprengstoffattentate auf bestimmte Objekte und Personen, bei denen auch Unbeteiligte verletzt oder getötet werden (…siehe Auswärtiges Amt, Lagebericht v. 1.12.2015 - Stand: November 2015, S. 4 f.;… Österreichisches Bundesasylamt, Analyse der Staatendokumentation - Somalia - Sicherheitslage, 25.7.2013, S. 29;… siehe auch EGMR, U.v. 5.9.2013 - Nr. 886/11 - K.A.B. ./. Schweden - Rn. 87 ff.; BayVGH, U.v. 17.3.2016 - 20 B 13.30233 - juris; RhPfOVG, U.v. 16.12.2015 - 10 A 10689/15 - juris; vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 7.4.2016 - 20 B 14.30101 - juris Rn. 19).Dementsprechend ist für die Frage, ob ein bewaffneter innerstaatlicher Konflikt vorliegt, maßgeblich auf die Heimatregion des jeweiligen Klägers als regelmäßige Rückkehrregion abzustellen (…vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 28.7.2016 - 20 ZB 16.30137 - juris Rn. 7; U.v. 7.4.2016 - 20 B 14.30101 juris Rn. 19-21).
- OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 4 LB 51/16
Afgooye; Ashraf; Mogadischu; Shabellaha Hoose; Somalia; subsidiärer Schutz; Süd- …
Das am humanitären Völkerrecht orientierte Begriffsverständnis des innerstaatlichen bewaffneten Konfliktes, wie es das Bundesverwaltungsgericht vertreten hat (…Urt. v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 -, a.a.O., Rn. 22 ff.), muss damit als überholt angesehen werden (vgl. BayVGH, Urt. v. 7.4.2016 - 20 B 14.30101 -, zitiert nach juris). - VG Würzburg, 12.09.2017 - W 4 K 17.30688
Abschiebung nach Somalia mangels Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und des …
- VG Würzburg, 06.02.2018 - W 4 K 17.31484
Erfolglose Asylklage eines somalischen Staatsangehörigen
- VG Aachen, 02.11.2018 - 7 K 2931/18
- VG Aachen, 05.10.2018 - 7 K 1336/18
- VG Aachen, 17.02.2017 - 7 K 3281/16
Anforderungen an den Nachweis der politischen Verfolgung eines somalischen …
- VG Aachen, 05.10.2018 - 7 K 2112/18
- VG Würzburg, 12.01.2018 - W 4 K 17.31187
Kein ernsthafter Schaden bei der Rückkehr nach Somalia im Rahmen eines …
- VGH Bayern, 14.09.2017 - 20 ZB 17.31130
Situation der Benadiri in Mogadischu
- VGH Bayern, 08.01.2018 - 20 ZB 17.31935
Minderheitenlan Tumal
- VG München, 21.11.2017 - M 11 K 16.33457
Teilweise erfolgreiche Asylklage eines somalischen Staatsangehörigen
- VG München, 26.02.2018 - M 11 K 17.30754
Keine ernsthafte individuelle Bedrohung allein wegen der Anwesenheit in …
- VG München, 18.04.2018 - M 11 K 17.32342
Zuerkennung subsidiären Schutzes für in Äthiopien geborenen somalischen …
- VG München, 22.01.2018 - M 11 K 17.30199
Asyl, Somalia - Keine ernsthafte individuelle Bedrohung in Mogadischu erkennbar
- VGH Bayern, 22.03.2018 - 20 B 17.31709
Kein Anspruch auf Zuerkennung subsidiären Schutzes für somalischen Asylbewerber …
- VG Gelsenkirchen, 20.06.2017 - 14a K 7056/16
Somalia; Mogadischu; Versorgungslage; Clan; Familie; Al-Shabaab
- VGH Bayern, 05.07.2018 - 20 B 17.31636
Klageabweisendes Berufungsurteil in Abänderung einer subsidiären Schutz …
- VGH Bayern, 23.03.2018 - 20 B 17.31582
Keine Zuerkennung subsidiären Schutzes für einen arbeitsfähigen jungen …
- VGH Bayern, 16.11.2017 - 20 ZB 17.31538
Erfolgsloser, auf eine Abweichungsrüge gestützter Berufungszulassungsantrag eines …
- VGH Bayern, 30.01.2017 - 20 ZB 16.30685
Für die Entscheidungserheblichkeit ist die Rechtsauffassung des …
- VGH Bayern, 10.07.2018 - 20 B 17.31595
Gefahrendichte in Mogadischu
- VG Ansbach, 08.09.2022 - AN 3 K 22.30357
Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz und keine Asylanerkennung für Familienvater mit …
- VG Frankfurt/Oder, 22.08.2019 - 2 K 277/14
Zuerkennung subsidiären Schutzes für einen jungen arbeitsfähigen Mann aus …
- VG Ansbach, 24.01.2023 - AN 3 K 23.30044
Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz und keine Asylanerkennung für jungen …
- VG Ansbach, 10.01.2023 - AN 3 K 22.30896
Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz für jungen alleinstehenden Mann aus dem Volk …
- VG Ansbach, 08.09.2022 - AN 3 K 22.30355
Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz und keine Asylanerkennung für jungen …
- VG Würzburg, 17.03.2021 - W 9 K 19.32129
Somalia: inländische Fluchtalternative für junge, gesunde, arbeitsfähige Klägerin
- VGH Bayern, 23.03.2018 - 20 B 17.31658
Kein Abschiebungsschutz bei unglaubhaftem Vorbringen
- VGH Bayern, 18.12.2017 - 20 ZB 17.31887
Erfolglose Berufungszulassung mangels substantiierter Darlegung des …
- VGH Bayern, 27.02.2017 - 20 ZB 16.30599
Gefahrerhöhende Umstände und Gefahrendichte in Somalia
- VG Sigmaringen, 25.10.2017 - A 1 K 1950/17
Flüchtlingsschutz; Zwangsrekrutierung al-Shabaab; Somalia
- VG Leipzig, 27.08.2018 - 6 K 1923/16
- VGH Bayern, 28.07.2016 - 20 ZB 16.30137
Keine Berufungszulassung wegen Grundsatzbedeutung - bewaffneter Konflikt in …
- VG Sigmaringen, 25.10.2017 - A 1 K 2737/17
Somalia; Mischehe; Minderheitenclan
- VG Dresden, 24.07.2020 - 12 K 5188/17
- VG Frankfurt/Oder, 19.12.2019 - 2 K 719/13
- VG Dresden, 20.12.2017 - 12 K 3365/16
- VG Regensburg, 15.11.2016 - RN 12 K 16.30837
Kein subsidiärer Schutzstatus für Asylbewerber aus Somalia
- VG Freiburg, 09.06.2021 - A 1 K 5873/18
Somalia: Subsidiärer Schutz bei allgemeiner Lage in Verbindung mit individuellen …
- VG Dresden, 12.06.2018 - 12 K 3010.16
- VG München, 16.10.2019 - M 11 K 17.34454
Kein subsidiärer Schutzstatus für somalischen Staatsangehörigen
- VG Regensburg, 06.09.2016 - RO 7 K 16.30476
- VG München, 19.05.2020 - M 11 K 17.38867
Langjährige Abwesenheit aus Somalia als individuell gefahrerhöhender Umstand