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   VGH Bayern, 07.04.2021 - 4 CE 21.601   

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VGH Bayern, 07.04.2021 - 4 CE 21.601 (https://dejure.org/2021,8709)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.04.2021 - 4 CE 21.601 (https://dejure.org/2021,8709)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. April 2021 - 4 CE 21.601 (https://dejure.org/2021,8709)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO §§ 43 Abs. 1, 123 Abs. 1 S. 2, Abs. 3; GO Art. 52 Abs. 2 S. 1, Abs. 4, 53 Abs. 1 S. 1; BayIfSMV §§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, 24 Abs. 1 Nr. 2 12.
    Zur Anordnungsbefugnis des Ratsvorsitzenden

  • rewis.io

    Rechtsschutzbedürfnis, Verwaltungsgerichte, Einstweilige Anordnung, Fehlende Glaubhaftmachung, Antragsgegner, Nachträglicher Rechtsschutz, Beschwerde des Antragstellers, Sitzungsteilnahme, Vorwegnahme der Hauptsache, Ausschußsitzung, Zumutbarkeit, ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 52, Art. 53 GO, § 24 Abs. 1 Nr. 2 12.BaIfSMV
    Gemeinderatssitzung; Hausrecht; Maskenpflicht

  • rechtsportal.de

    Antrag eines Rechtsanwalts im Wege des Eilrechtsschutzes auf Genehmigung der Teilnahme der wegen der Corona-Pandemie in einer Halle stattfindenden öffentlichen Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse ohne die für Zuhörer geforderte Mund-Nasen-Bedeckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 52, Art. 53 GO, § 24 Abs. 1 Nr. 2 12.BaIfSMV
    Gemeinderatssitzung; Hausrecht; Maskenpflicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 28.09.2020 - 1 BvR 1948/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Pflicht zum Tragen einer

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2021 - 4 CE 21.601
    Der Normgeber darf aufgrund seines weiten Gestaltungs- und Einschätzungsspielraums und in Anbetracht des in zahlreichen fachwissenschaftlichen Publikationen zum Ausdruck kommenden aktuellen Erkenntnisstands jede Form von Mund-Nasen-Bedeckungen - auch die sogenannten Community-Masken - für geeignet halten, einer ungehinderten Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken und damit zur Kontrolle des Infektionsgeschehens beizutragen (vgl. BVerfG, B.v. 28.9.2020 - 1 BvR 1948/20 - MDR 2020, 1523 Rn. 4; LG Frankfurt a. M., B.v. 5.11.2020 - 2-03 T 4/20 - juris Rn. 16; Eibenstein/Schlereth/Lang, COVuR 2021, 148 f. m.w.N.).

    Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung stellt für die Zuhörer in der Regel eine nur geringfügige und demnach ohne weiteres zumutbare Belastung dar (vgl. BVerfG, B.v. 28.9.2020, a.a.O., Rn. 5).

  • BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 1.13

    Wiederholungsgefahr; Holocaust-Gedenktag; Versammlungsverbot; Auflage; Begriff

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2021 - 4 CE 21.601
    Unter öffentlicher Ordnung ist die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln zu verstehen, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden und mit dem Wertgehalt des Grundgesetzes zu vereinbarenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets anzusehen ist (BVerfG, B.v. 14.5.1985 - 1 BvR 233/81 u.a. - BVerfGE 69, 315/352; BVerwG, U.v. 26.2.2014 - 6 C 1.13 - NVwZ 2014, 883 Rn. 15).
  • BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 14.90

    Abwehr von Tonaufnahmen in Ratssitzungen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2021 - 4 CE 21.601
    In öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen kann es aus Gründen der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt sein, den aus der Anwesenheit von Zuhörern resultierenden Gesundheitsrisiken für die (nach Art. 48 Abs. 1 Satz 1 GO zur Sitzungsteilnahme verpflichteten) Ratsmitglieder durch geeignete Vorkehrungen entgegenzuwirken und dadurch eine auch von psychologischen Hemmnissen möglichst unbeeinträchtigte Atmosphäre zu schaffen (vgl. BVerwG, U.v. 3.8.1990 - 7 C 14.90 - BVerwGE 85, 283/287 f.; OVG NW, U.v. 10.9.1982 - 15 A 1223/80 - NVwZ 1983, 485/486 f.; OVG RP, B.v. 13.03.1989 - 7 B 11/89 - NVwZ-RR 1990, 98; Wilrich, NVwZ 2021, 131/133 f.).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2021 - 4 CE 21.601
    Unter öffentlicher Ordnung ist die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln zu verstehen, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden und mit dem Wertgehalt des Grundgesetzes zu vereinbarenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets anzusehen ist (BVerfG, B.v. 14.5.1985 - 1 BvR 233/81 u.a. - BVerfGE 69, 315/352; BVerwG, U.v. 26.2.2014 - 6 C 1.13 - NVwZ 2014, 883 Rn. 15).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.1989 - 7 B 11/89
    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2021 - 4 CE 21.601
    In öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen kann es aus Gründen der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt sein, den aus der Anwesenheit von Zuhörern resultierenden Gesundheitsrisiken für die (nach Art. 48 Abs. 1 Satz 1 GO zur Sitzungsteilnahme verpflichteten) Ratsmitglieder durch geeignete Vorkehrungen entgegenzuwirken und dadurch eine auch von psychologischen Hemmnissen möglichst unbeeinträchtigte Atmosphäre zu schaffen (vgl. BVerwG, U.v. 3.8.1990 - 7 C 14.90 - BVerwGE 85, 283/287 f.; OVG NW, U.v. 10.9.1982 - 15 A 1223/80 - NVwZ 1983, 485/486 f.; OVG RP, B.v. 13.03.1989 - 7 B 11/89 - NVwZ-RR 1990, 98; Wilrich, NVwZ 2021, 131/133 f.).
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 66.67

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen erwartete Baugenehmigungen zugunsten von

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2021 - 4 CE 21.601
    In solchen Fällen einer absehbaren Vielzahl gleichartiger oder sich kurzfristig erledigender Verwaltungsakte kann ein Rechtssuchender, insbesondere wenn die Gefahr des Eintritts vollendeter Tatsachen besteht, nicht in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung im Regelfall als ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden (vgl. BVerwG, U.v. 16.4.1971 - IV C 66.67 - BayVBl 1972, 189/190; U.v. 23.5.1986 - 8 C 5.85 - NVwZ 1986, 1011/1012; U.v. 7.5.1996 - 1 C 10.95 - NVwZ 1997, 276; BayVGH, B.v. 24.1.2017 - 4 CE 15.273 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2021 - 4 CE 21.601
    In Anbetracht dieser Besonderheiten ist für eine die Hauptsache vorwegnehmende einstweilige Anordnung zu fordern, dass das weitere Abwarten für den Antragsteller mit unzumutbaren Nachteilen verbunden ist und dass ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache besteht (vgl. BVerwG, B.v. 13.8.1999 - 2 VR 1.99 - BVerwGE 109, 258/262; U.v. 18.4.2013 - 10 C 9.12 - BVerwGE 146, 189/197; B.v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 - NVwZ-RR 2014, 558 Rn. 5 u. 7; Happ, a.a.O.) Der Antragsteller kann demnach im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die erstrebte Teilnahme an den Rats- und Ausschusssitzungen ohne Mund-Nasen-Bedeckung nur erreichen, wenn ganz überwiegende Gründe für das Bestehen eines diesbezüglichen Rechts sprechen und wenn dessen Vorenthaltung ihm nicht länger zuzumuten ist.
  • VGH Bayern, 24.01.2017 - 4 CE 15.273

    Verbot der Einleitung der Abwässer aus Rastanlagen in die örtliche Kläranlage

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2021 - 4 CE 21.601
    In solchen Fällen einer absehbaren Vielzahl gleichartiger oder sich kurzfristig erledigender Verwaltungsakte kann ein Rechtssuchender, insbesondere wenn die Gefahr des Eintritts vollendeter Tatsachen besteht, nicht in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung im Regelfall als ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden (vgl. BVerwG, U.v. 16.4.1971 - IV C 66.67 - BayVBl 1972, 189/190; U.v. 23.5.1986 - 8 C 5.85 - NVwZ 1986, 1011/1012; U.v. 7.5.1996 - 1 C 10.95 - NVwZ 1997, 276; BayVGH, B.v. 24.1.2017 - 4 CE 15.273 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 04.02.2016 - 4 ZB 15.2506

    Kein subjektiv-öffentlicher Anspruch des Gemeindebürgers auf Einhaltung des

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2021 - 4 CE 21.601
    Der vom Verwaltungsgericht als Beleg für seine gegenteilige Meinung zitierte Beschluss des Senats vom 4. Februar 2016 (Az. 4 ZB 15.2506) betraf eine andere Fallkonstellation, nämlich die von dem Zugangsanspruch zu unterscheidende Frage, ob einzelne Gemeindebürger ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes und damit auf gerichtliche Überprüfung einer gemäß Art. 52 Abs. 2 Satz 2 GO getroffenen Ausschlussentscheidung haben (dazu Prandl/Zimmermann/Büchner/Pahlke, a.a.O., Anm. 6.5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.11.2020 - 20 NE 20.2477

    Kontaktbeschränkung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2021 - 4 CE 21.601
    aa) Soweit in der Beschwerdebegründung unter Bezugnahme auf einen einzelnen Zeitungsbericht die Eignung von Mund-Nasen-Bedeckungen als Mittel zum Schutz vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus grundsätzlich in Frage gestellt wird, ist darauf zu verweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs jedenfalls bei der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung keine rechtlichen Bedenken gegen die u. a. in den verschiedenen Fassungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung schon seit längerem vorgesehene Verpflichtung zum Tragen solcher Masken in besonders infektionsträchtigen Kontaktsituationen bestehen (vgl. nur BayVGH, B.v. 10.11.2020 - 20 NE 20.2477 - juris Rn. 26 ff.).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 5.85

    Feststellungsklage - Rechtsschutzinteresse - Zusicherung - Abgeltungsbetrag

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2020 - 2 B 11333/20

    Keine Befreiung vom schulischen Präsenzunterricht wegen der Corona-Pandemie

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.1982 - 15 A 1223/80

    Rauchen in Ratssitzungen

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

  • VGH Bayern, 25.02.1998 - 4 B 96.1193

    Rechtsanspruch eines Zuhörers auf Sitzungen des Bezirksausschusses in völlig

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2021 - 15 B 1529/21

    Rats- und Ausschusssitzungen nur mit 3G-Nachweis

    vgl. zur Vorwegnahme der Hauptsache in Bezug auf Beschränkungen des Zugangs zu Rats- und Ausschusssitzungen etwa Bay. VGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2021 - 4 CE 21.1599 -, juris Rn. 9, und vom 7. April 2021 - 4 CE 21.601 -, juris Rn. 19, jeweils m. w. N.
  • VG München, 22.11.2021 - M 7 E 21.5996

    Teilnahme an Gemeinderatssitzung als Zuhörer, Coronamaßnahmen, 2G-Regel

    Nach allgemeinem Verständnis folgt daher aus Art. 52 Abs. 2 Satz 1 GO ein subjektives Recht des Einzelnen auf Zugang zu den öffentlichen Rats- und Ausschusssitzungen als Besucher (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2021 - 4 CE 21.601 - juris Rn. 16 m.w.N.).

    Er kann dann vielmehr - in Ausnahme vom Subsidiaritätsgrundsatz des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO - eine vorbeugende Klage auf Feststellung des bereits hinreichend konkreten künftigen Rechtsverhältnisses erheben und eine entsprechende einstweilige Anordnung beantragen (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2021 - 4 CE 21.601 - juris Rn. 17 m.w.N).

    Da der Anspruch auf Anwesenheit in einem "der Allgemeinheit zugänglichen" (vgl. Art. 52 Abs. 4 GO) Sitzungssaal jedermann zusteht und nicht von einem individuell bestehenden berechtigten Informationsinteresse abhängt, kann dem Antragsteller auch nicht entgegengehalten werden, dass er durch den weiteren Ausschluss von den Sitzungen voraussichtlich keine schwerwiegenden Nachteile zu erwarten habe bzw. sich ebenso aus anderen Quellen über den Sitzungsverlauf informieren könne (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2021 - 4 CE 21.601 - juris Rn. 18).

    In Anbetracht dieser Besonderheiten ist für eine die Hauptsache vorwegnehmende einstweilige Anordnung zu fordern, dass das weitere Abwarten für den Antragsteller mit unzumutbaren Nachteilen verbunden ist und dass ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache besteht (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2021 - 4 CE 21.601 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    Der Vorsitzende ist danach insbesondere befugt, das Recht der nicht ratsangehörigen Personen auf Zutritt und Verbleib im Sitzungsraum an die Erfüllung bestimmter verhaltensbezogener Auflagen zu knüpfen (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2021 - 4 CE 21.601 - juris Rn. 24 m.w.N.).

    Zu den objektiv bestehenden Risiken, die sich durch Maßnahmen des Hausrechts minimieren lassen, gehört in der aktuellen Pandemielage die mögliche Ansteckung mit dem Corona-Virus (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2021 - 4 CE 21.601 - juris Rn. 25 f. m.w.N.).

  • VG Bremen, 11.06.2021 - 1 V 791/21

    Beeinträchtigung der Ausübung des Mandats, Stadtverordnetenversammlung,

    Gerade in den Fällen einer absehbaren Vielzahl gleichartiger oder sich kurzfristig erledigender Verwaltungs- oder Realakte kann ein Rechtsschutzsuchender, insbesondere wenn die Gefahr des Eintritts vollendeter Tatsachen besteht, nicht in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung im Regelfall als ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden (vgl. Bayerischer VGH, B.v. 07.04.2021 - 4 CE 21.601, juris Rn. 17 m.w.N.).

    Dabei zielt die Anordnung nicht nur darauf ab, den reibungslosen Geschäftsablauf durch äußere Rahmenbedingungen der Sitzung zu gewährleisten, sondern nimmt auch das Spannungsverhältnis zwischen Infektionsrisiko und Teilnahmeverpflichtung bzw. - berechtigung der einzelnen Stadtverordneten im Sinne des Rücksichtnahmegebots in den Blick, indem sie auch dazu beiträgt, eine von psychologischen Hemmnissen möglichst unbeeinträchtigte Atmosphäre zu schaffen (vgl. VG Dresden, B.v. 22.03.2021, a.a.O., juris Rn. 19; Bayerischer Verfassungsgerichthof, B.v. 07.04.2021, a.a.O., juris Rn. 26).

    Da sich aus § 22a Abs. 1 CoronaVO keine Sperrwirkung bezüglich weitergehender ordnungsrechtlicher Maßnahmen ableiten lässt, kann im Rahmen pflichtgemäßer Ermessensausübung auch eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, Gesichtsvisieren oder einer alternativen Testmöglichkeit angeordnet werden (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, B.v. 07.04.2021, a.a.O., juris Rn. 27; VG Stade, B.v. 06.05.2021 - 1 B 569/21, juris Rn. 51 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2022 - 13 B 17/22

    Vorlage eines ausführlichen qualifizierten ärztlichen Zeugnisses zum Nachweis der

    Zu einer auf das Hausrecht des Bürgermeisters gestützten Maskenpflicht in Gemeinderats- und Ausschusssitzungen vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 7. April 2021 - 4 CE 21.601 -, juris, Rn. 24 ff.

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 7. April 2021 - 4 CE 21.601 -, juris, Rn. 27 VG München, Beschluss vom 22. März 2021 - M 30 E 21.1308 -, juris, Rn. 28 ff.

  • VGH Bayern, 08.06.2021 - 4 CE 21.1599

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Anordnung zum Tragen einer FFP2-Maske für

    Das nunmehr im Beschwerdeverfahren mit Schriftsatz vom 8. Juni 2021 vorgelegte ärztliche Attest vom 13. April 2021 genügt mangels weiterer Erläuterungen zu den dort aufgeführten ICD-Bezeichnungen und auch mangels Aktualität nicht den Anforderungen (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2021, a.a.O., Rn. 30).

    Bei der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen eine Regelung, die eine solche Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske durch Mitglieder des Gemeinderats auch während Gemeinderatssitzungen anordnet (vgl. BayVerfGH, E.v. 6.5.2021 - Vf. 37-IVa-21 - juris Rn. 41 f. zur Maskenpflicht für Abgeordnete des Bayerischen Landtags während einer Landtagssitzung; BayVGH, B.v. 7.4.2021 - 4 CE 21.601 - juris Rn. 21).

  • VG Berlin, 10.06.2022 - 12 L 77.22

    Corona-Krise: Maskenpflicht in einer Universität auf Grundlage des Hausrechts

    Die von der Antragsgegnerin angekündigte Ausübung des Hausrechts - i.d.R. wohl in Form der Zutrittsverweigerung - beim fehlenden Tragen einer Maske ist ein sich kurzfristig erledigender Verwaltungsakt, bei dem der Antragsteller nicht in zumutbarer Weise auf nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden konnte (siehe ebenso zu einer vergleichbaren Konstellation Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. April 2021 - 4 CE 21.601 - juris Rn. 17).

    Auch vor dieser Änderung des § 28a Abs. 7 IfSG haben aber verschiedene Hoheitsträger die Anordnung einer Maskenpflicht mit Billigung der Gerichte auf das ihnen zustehende Hausrecht gestützt (siehe etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Januar 2022 - 13 B 17/22 - BeckRS 2022, 155, Rn. 9 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. April 2021 - 4 CE 21.601 - juris Rn. 24 ff.; VG München, Beschluss vom 22. März 2021 - M 30 E 21.1308 - juris Rn. 25 ff.; VG Bayreuth, Beschluss vom 13. September 2021 - 9 E 21.1008 - BeckRS 2021, 31162, Rn. 22 ff.).

  • VG München, 20.05.2021 - M 7 E 21.2412

    Erkrankung, Krankheit, Anordnungsanspruch, Anordnung, Verwaltungsgerichtshof,

    Erforderlich sei daher, dass das weitere Abwarten für die Antragstellerin mit unzumutbaren Nachteilen verbunden sei und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg der Hauptsache bestehe (BayVGH, Az.: 4 CE 21.601 vom 7.4.2021, Rn. 19).

    Im Verhältnis zu dem mit der Maßnahme bezweckten Schutz von Leben und Gesundheit der Ratsmitglieder und der Besucher sowie der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gemeinderats ist eine etwaige Beeinträchtigung der Ratsmitglieder durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Regel nur von geringerem Gewicht und ihnen demnach zumutbar (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2021 - 4 CE 21.601 - juris Rn. 27; BVerfG, B.v. 28.9.2020 - 1 BvR 1948/20 - juris Rn. 5; OVG Saarland, B.v. 19.11.2020 - 2 B 350/20 - juris Rn. 11).

  • VG München, 31.07.2023 - M 30 E 22.5140

    Antrag auf einstweiligen Widerruf der Weitergabe einer behördlichen Warnung

    Der Antrag ist jedoch unbegründet, da das Bestehen eines Anordnungsanspruchs bereits nicht glaubhaft gemacht wurde (vgl. § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2, § 294 Zivilprozessordnung (ZPO)) und darüber hinaus kein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache besteht, wie er bei einem als vollständige Vorwegnahme der Hauptsache einzuordnenden "vorläufigen" Widerruf (vgl. HessVGH, B.v. 18.1.1994 - 11 TG 1267/93 - juris Rn 31; OVG LSA, B.v. 10.11.2008 - 3 M 361/08 - juris Rn. 6) vorauszusetzen ist (vgl. BVerwG, B.v. 13.8.1999 - 2 VR 1.99 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 7.4.2021 - 4 CE 21.601 - juris Rn. 19).

    Im Interesse effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) kann es im Einzelfall geboten sein, die Hauptsache vorwegzunehmen, sofern eine Versagung vorläufigen Rechtsschutzes den Antragsteller schwer und unzumutbar oder irreparabel belasten würde (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2021 - 4 CE 21.601 - juris Rn. 19; Kuhla in BeckOK VwGO, Stand 1.7.2022, § 123 Rn. 156).

  • VG Neustadt, 23.05.2022 - 3 K 649/21

    Corona-Pandemie - einschränkende Regelungen für die Sitzung des Kreistages

    Dies gilt zunächst in Bezug auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die insbesondere nach damaligem wissenschaftlichem Erkenntnisstand dazu geeignet war, eine ungehinderte Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken und damit zur Kontrolle des Infektionsgeschehens beizutragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.9.2020, a. a. O.; OVG RP, Beschlüsse vom 6.7.2020 - 6 B 10669/20.OVG und vom 30.11.2020, a. a. O.; BayVGH, Beschluss vom 7.4.2021 - 4 CE 21.601; VGH Sachsen, Beschluss vom 14.10.2021 - Vf. 58-II-21; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.11.2020 - OVG 11 S 104/20; Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Beschluss vom 27.9.2021 - StGH 6/20).
  • VG Bayreuth, 13.09.2021 - B 9 E 21.1008

    Beschränkung des Zutritts zu Gemeinderatssitzungen für Mitglieder des

    In öffentlichen Gemeinderatssitzungen kann es aus Gründen der öffentlichen Ordnung daher gerechtfertigt sein, den aus der Anwesenheit von Zuhörern und Gemeinderatsmitgliedern resultierenden Gesundheitsrisiken für die (nach Art. 48 Abs. 1 Satz 1 GO zur Sitzungsteilnahme verpflichteten) Ratsmitgliedern durch geeignete Vorkehrungen entgegenzuwirken und dadurch eine auch von psychologischen Hemmnissen möglichst unbeeinträchtigte Atmosphäre zu schaffen (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2021 - 4 CE 21.601 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • VG Stade, 06.05.2021 - 1 B 569/21

    Ausschussteilnahme ohne Maskenpflicht am Sitzplatz hier: Antrag nach § 123 VwGO

  • VG Regensburg, 10.07.2023 - RN 3 E 23.964

    Gestattung eines Gastschulbesuchs in einer Sport-Mittelschule

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