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   VGH Bayern, 07.05.2009 - 10 CS 09.747   

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https://dejure.org/2009,73764
VGH Bayern, 07.05.2009 - 10 CS 09.747 (https://dejure.org/2009,73764)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.05.2009 - 10 CS 09.747 (https://dejure.org/2009,73764)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 10 CS 09.747 (https://dejure.org/2009,73764)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sicherheitsrecht; Belästigung der Allgemeinheit; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Höhe des angedrohten Zwangsgelds; Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07

    "Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 10 CS 09.747
    Gegen die Verwendung von Generalklauseln oder unbestimmten, wertausfüllungsbedürftigen Begriffen bestehen verfassungsrechtlich dann keine durchgreifenden Bedenken, wenn sich mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden oder aufgrund einer gefestigten Rechtsprechung eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Norm gewinnen lässt (st. Rspr. des BVerfG; vgl. zuletzt vom 10.3.2009 2 BvR 1980/07 - juris - RdNr. 22 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.09.2003 - 24 CS 03.1595
    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 10 CS 09.747
    Es reicht vielmehr aus, dass die betreffende Handlung geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden, und dass dies an einem allgemein zugänglichen Ort geschieht (vgl. BayVGH vom 15.9.2003 Az. 24 CS 03.1595 - juris - RdNr. 11).
  • VG Augsburg, 26.04.2010 - Au 7 K 09.1274

    Isolierte Zwangsgeldandrohung; Höhe des angedrohten Zwangsgeldes

    Insoweit ist das hohe öffentliche Interesse an einem effektiven Gesundheitsschutz zu berücksichtigen (zur Berücksichtigung des öffentlichen Interesses im Rahmen der Zwangsgeldandrohung: BayVGH vom 7.5.2009 - 10 CS 09.747).
  • VG Ansbach, 22.10.2009 - AN 5 K 09.01173

    Neue Zwangsgeldandrohung nach Fälligkeit des zuerst angedrohten Zwangsgeldes;

    Dabei kann im jetzigen Verfahren dahingestellt bleiben, ob die erste Zwangsgeldandrohung in Höhe von 2.000,00 DM bei einem Verstoß gegen jede der dem Kläger auferlegten Verpflichtungen im Bescheid vom 18. Juli ... unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Klägers und der Umstände des Einzelfalles, also etwa der Dauer und Intensität der Pflichtverletzungen und des öffentlichen Interesses an der Durchsetzung der Anordnungen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7.5.2009, 10 CS 09.747 - Juris -) der Höhe nach angemessen und verhältnismäßig war.
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