Rechtsprechung
VGH Bayern, 07.05.2018 - 11 B 18.12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 67 Abs. 4 S. 1, § ... 132 Abs. 2, § 133, § 167; PBefG § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 21 Abs. 1 S. 1, Abs. 4, § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; PflVG § 1; PBZugV § 1 Abs. 1; StVZO § 29 Abs. 1 S. 1, Abs. 7 S. 2; BOKraft § 2, § 3 Abs. 1 S. 2, § 41 Abs. 2; GKG § 47 Abs. 1 S. 1, § 52 Abs. 1; RDGEG § 3, § 5; StPO § 170 Abs. 2
Widerruf der Genehmigung zum Verkehr mit Taxen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Widerruf der Genehmigung zum Verkehr mit Taxen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertretungszwang für den Rechtsmittelgegner im verwaltungsgerichtlichen Berufungsverfahren; Widerruf der Genehmigung zum Verkehr mit Taxen; Unzuverlässigkeit des Unternehmers; Einsatz von Fahrzeugen zur Personenbeförderung trotz Nichtvorführung zur Hauptuntersuchung und ...
- rechtsportal.de
Widerruf der Genehmigung zum Verkehr mit Taxen aufgrund Unzuverlässigkeit des Unternehmers; Einsatz von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung trotz Nichtvorführung zur Hauptuntersuchung; Fehlendes Bestehen einer Haftpflichtversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 16.11.2016 - M 23 K 15.1730
- VGH Bayern, 07.05.2018 - 11 B 18.12
Papierfundstellen
- DÖV 2018, 721
Wird zitiert von ... (12)
- VGH Bayern, 05.11.2020 - 11 ZB 20.642
Versagung einer Taxi-Genehmigung wegen Unzuverlässigkeit
Nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Personenbeförderungsgesetzes vom 8. August 1990 (PBefG, BGBl I S. 1690), im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (…BVerwG, B.v. 25.10.1996 - 11 B 53.96 - juris Rn. 4; BayVGH, U.v. 7.5.2018 - 11 B 18.12 - juris Rn. 19), hier bei Erlass des Widerspruchsbescheids, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juli 2017 (BGBl I S. 2808), hat die Genehmigungsbehörde die Genehmigung zu widerrufen, wenn nicht mehr alle Voraussetzungen für die Erteilung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 PBefG vorliegen. - VGH Baden-Württemberg, 10.03.2022 - 6 S 3548/21
Kein personenbeförderungsrechtlicher Vorrang der Genehmigungsübertragung vor …
Indem der Gesetzgeber die Maßnahme jedoch nicht in das behördliche Ermessen gestellt hat, hat er die Abwägung insoweit antizipiert und zum Ausdruck gebracht, dass er den Schutz der Allgemeinheit und der Fahrgäste bei Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen grundsätzlich höher bewertet als die wirtschaftlichen Interessen des Genehmigungsinhabers (…vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschlüsse vom 25.10.1996, a.a.O., juris Rn. 2, und - zur Gewerbeuntersagung - vom 25.03.1991 - 1 B 10.91 -, GewArch 1991, 226 ; vgl. auch OVG NRW…, Beschluss vom 06.05.2019 - 13 A 28/18 -, juris Rn. 38 m.w.N. und BayVGH, Urteil vom 07.05.2018 - 11 B 18.12 -, DAR 2018, 528 ). - VG München, 20.12.2019 - M 23 S 19.5895
Widerruf der Mietwagengenehmigung - Rückkehrpflicht
Maßgeblich für die Beurteilung durch das Gericht ist dabei die Sach- und Rechtslage, wie sie zu dem Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestand (BVerwG, B.v. 25.10.1996 -11 B 53/96 - juris; BayVGH, U.v. 7.5.2018 - 11 B 18.12 - juris Rn. 19), bei einem gesetzlich vorgesehenen Widerspruchsverfahren also der Zeitpunkt der Entscheidung durch die Widerspruchsbehörde.Das Gericht erachtet es daher für angemessen, diesem Umstand zu Gunsten des Antragstellers dadurch Rechnung zu tragen, dass hinsichtlich der vier weiteren Genehmigung eine Halbierung des in Nr. 47.5 des Streitwertkatalogs empfohlenen Werts von 10.000,- Euro vorzunehmen ist (vgl. auch BayVGH, U.v. 7.5.2018 - 11 B 18.12 - juris Rn. 50;… B.v. 17.1.2018 - 11 CS 17.2555 - juris Rn. 16) mit der Folge, dass der Streitwert für die fünf widerrufenen Genehmigungen insgesamt mit 30.000,- Euro zu bemessen und dann nach Nr. 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs nochmals zu halbieren ist.
- VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 CE 19.750
Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen
Der Senat hält es deshalb für ermessensgerecht, diesem Umstand durch eine (nochmalige) Halbierung des Werts Rechnung zu tragen (…vgl. auch BayVGH, B.v. 18.7.2018 - 11 ZB 18.924 - juris Rn. 19; U.v. 7.5.2018 - 11 B 18.12 - juris Rn. 50 für Genehmigungen für den Taxenverkehr). - VGH Bayern, 16.04.2020 - 11 CE 20.561
Eintritt der Fiktion für Mietwagengenehmigungen
Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 47, § 52 Abs. 1 i.V.m. § 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG und den Empfehlungen in Nr. 1.5 Satz 1, 47.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (…abgedruckt in Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, Anhang zu § 164 Rn. 14) unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats zur Bildung eines Streitwerts bei der Beantragung mehrerer Taxi- oder Mietwagengenehmigungen (…vgl. BayVGH, B.v. 18.7.2018 - 11 ZB 18.924 - juris Rn. 19; U.v. 7.5.2018 - 11 B 18.12 - juris Rn. 50;… B.v. 29.4.2019 - 11 CE 19.750 - juris Rn. 29). - VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 B 21.491
Erneute Erteilung einer Genehmigung zum Verkehr mit Taxen
Grundsätzlich ist auch der Taxiunternehmer verpflichtet, den ihm genehmigten Betrieb aufzunehmen und während der Geltungsdauer der Genehmigung den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Stand der Technik entsprechend aufrechtzuerhalten (§ 21 Abs. 1 Satz 1 PBefG; vgl. BayVGH, U.v. 7.5.2018 - 11 B 18.12 - DAR 2018, 528 = juris Rn. 21). - VGH Bayern, 20.03.2020 - 11 CS 20.181
Widerruf der Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen
Angesichts der (rechtlichen) Verbindung der widerrufenen fünf (Einzel-)Genehmigungen in einem Unternehmen, bei dem auch die Genehmigungs- und Widerrufsvoraussetzungen (hier die Zuverlässigkeit des Genehmigungsinhabers) einheitlich zu prüfen sind, hält es der Senat im Einklang mit der erstinstanzlichen Entscheidung für sachgerecht, lediglich für eine Genehmigung den in Nr. 47.5 des Streitwertkatalogs empfohlenen Betrag von 10.000,- Euro anzusetzen und hinsichtlich der weiteren vier Genehmigungen eine Halbierung auf 5.000,- Euro vorzunehmen (vgl. auch BayVGH, U.v. 7.5.2018 - 11 B 18.12 - DAR 2018, 528 = juris Rn. 50). - VGH Baden-Württemberg, 17.02.2022 - 6 S 3699/21 Eine solche Ausnahmesituation wird jedoch nicht bereits dadurch begründet, dass der Betroffene infolge des Widerrufs seine Existenzgrundlage verliert (…BVerwG, Beschlüsse vom 25.10.1996 - 11 B 53.96 -, juris Rn. 2, und - zur Gewerbeuntersagung - vom 25.03.1991 - 1 B 10.91 -, GewArch 1991, 226 ; vgl. auch OVG NRW…, Beschluss vom 06.05.2019 - 13 A 28/18 -, juris Rn. 38 m.w.N. und BayVGH, Urteil vom 07.05.2018 - 11 B 18.12 -, DAR 2018, 528 ).
- VGH Bayern, 19.04.2021 - 23 ZB 21.50014
Fiktive Klagerücknahme im Rechtsmittelverfahren - Asylrecht
Stellt der erstinstanzlich obsiegende Kläger als Gegner im Berufungsverfahren keinen Antrag, muss er sich zwar nicht durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen (vgl. BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 11 B 18.12 - juris Rn. 17), dennoch muss er jedoch seinen prozessualen Mitwirkungspflichten nachkommen. - VG Stuttgart, 14.10.2021 - 8 K 4187/21
Die personenbeförderungsrechtlichen Vorschriften über den Genehmigungswiderruf …
Indem der Gesetzgeber die Maßnahme jedoch nicht in das behördliche Ermessen gestellt hat, hat er die Abwägung insoweit antizipiert und zum Ausdruck gebracht, dass er den Schutz der Allgemeinheit und der Fahrgäste bei Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen grundsätzlich höher bewertet als die wirtschaftlichen Interessen des Genehmigungsinhabers (vgl. zum Ganzen auch Bayerischer VGH, Urteil vom 07.05.2018 - 11 B 18.12 -, juris Rn. 42 f.). - VG München, 17.03.2021 - M 23 K 20.1954
Rückkehrpflicht, Unzuverlässigkeit, Verwaltungsgerichte, Widerruf der …
- OVG Sachsen, 01.10.2019 - 5 A 272/19
Vertretungszwang; passiv; Rechtsmittelgegner