Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088, 22 ZB 17.2089, 22 ZB 17.2090, 22 ZB 17.2091, 22 ZB 17.2092, 22 ZB 17.2093, 22 ZB 17.2094, 22 ZB 17.2095, 22 ZB 17.2096, 22 ZB 17.2097   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,12746
VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088, 22 ZB 17.2089, 22 ZB 17.2090, 22 ZB 17.2091, 22 ZB 17.2092, 22 ZB 17.2093, 22 ZB 17.2094, 22 ZB 17.2095, 22 ZB 17.2096, 22 ZB 17.2097 (https://dejure.org/2018,12746)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088, 22 ZB 17.2089, 22 ZB 17.2090, 22 ZB 17.2091, 22 ZB 17.2092, 22 ZB 17.2093, 22 ZB 17.2094, 22 ZB 17.2095, 22 ZB 17.2096, 22 ZB 17.2097 (https://dejure.org/2018,12746)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Mai 2018 - 22 ZB 17.2088, 22 ZB 17.2089, 22 ZB 17.2090, 22 ZB 17.2091, 22 ZB 17.2092, 22 ZB 17.2093, 22 ZB 17.2094, 22 ZB 17.2095, 22 ZB 17.2096, 22 ZB 17.2097 (https://dejure.org/2018,12746)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,12746) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 - 4; UmmwRG § 1, § 4... Abs. 1a; BImSchG § 3 Abs. 1, Abs. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 48 Abs. 1; BNatSchG § 44 Abs. 1 Nr. 1; BayVwVfG § 43 Abs. 1 S. 1; UVP 2017 § 2 Abs. 5; DIN ISO 9613-2
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer angefochtenen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer angefochtenen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung - Interimsverfahren bei der Schallausbreitungsrechnung

  • rewis.io

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer angefochtenen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prognose von Schallimmissionen; Bindungswirkung einer normkonkretisierenden Verwaltungsvorschrift; Verfahren nach der DIN ISO 9613-2; Interimsverfahren; Drittschutz; Erlasszeitpunkt eines Verwaltungsakts; ernstliche Zweifel; Drittanfechtungsklage; maßgebender Zeitpunkt ...

  • rechtsportal.de

    Aufhebung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für zehn Windenergieanlagen in einem Windpark; Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunkts für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung; Drittanfechtungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Keine rückwirkende Anwendung des Interimsverfahrens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (26)

  • VGH Bayern, 30.06.2017 - 22 C 16.1554

    Genehmigung von Windkraftanlagen - Erfolgreiche Beschwerde gegen Aussetzung des

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088
    Die Maßgeblichkeit dieses Zustellungszeitpunkts ergebe sich aus den Gründen des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Juni 2017 - 22 C 16.1554 -, den zwar das Verwaltungsgericht in seinem vorliegend angegriffenen Urteil vom 8. August 2017 hätte berücksichtigen müssen, der aber den Klägern noch nicht bekannt gewesen sei, so dass sie zu diesem Gesichtspunkt erstinstanzlich nicht hätten vortragen können.

    Davon abgesehen lässt sich die von den Klägern beanspruchte rechtliche Schlussfolgerung (es komme auf den Zeitpunkt des Zugangs des angefochtenen Bescheids beim klagenden Drittbetroffenen an) entgegen der Ansicht der Kläger aus dem genannten Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 30.6.2017 - 22 C 16.1554) auch nicht ziehen.

    Denn in dem diesem Beschluss zugrunde liegenden Fall war der streitgegenständliche Bescheid nicht nur der drittbetroffenen Gemeinde nach dem Inkrafttreten der 10 H-Regelung zugegangen, sondern auch der Bauherrin und allen übrigen Empfängern von Bescheidsabdrucken (vgl. BayVGH, B.v. 30.6.2017 - 22 C 16.1554 - Rn. 27).

    Sollten die Kläger mit der - von ihnen nicht bezeichneten - Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, von der das Verwaltungsgericht abgewichen sei, den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Juni 2017 - 22 C 16.1554 -, a.a.O., meinen, so wäre die Berufung nicht wegen Divergenz zuzulassen.

  • VG Düsseldorf, 25.09.2017 - 28 L 3809/17

    Alternatives Verfahren; Interimsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088
    Die Kläger verweisen für ihre Ansicht auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (VG Düsseldorf, B.v. 25.9.2017 - 28 L 3809/17 - juris Rn. 41 ff.), demzufolge die in der über Nr. A.2.3.4 der Anlage zur TA Lärm anzuwendenden DIN ISO 9613-2 enthaltenen Aussagen durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt seien und die DIN ISO 9613-2 daher keine Bindungswirkung mehr entfalte.

    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf argumentiert diesbezüglich, die Frage nach dem richtigen Verfahren der Schallausbreitungsrechnung betreffe nicht einen gegenüber dem Zeitpunkt der Genehmigungserteilung veränderten Sachverhalt, sondern (lediglich) neue Erkenntnisse dazu, wie der - seinerzeit bloß nach einer anderen Methodik beurteilte - unveränderte Sachverhalt hätte beurteilt werden müssen; solche nachträglichen Erkenntnisse zur richtigen Methodik seien wie nachträgliche Erkenntnisse zu einer unveränderten Sachlage zu berücksichtigen (VG Düsseldorf, B.v. 25.9.2017 - 28 L 3809/17 - juris Rn. 52 bis 56).

    Das VG Düsseldorf, auf das die Kläger insoweit allein Bezug nehmen, schildert den "Werdegang" des "Interimsverfahrens" wie folgt (VG Düsseldorf (B.v. 25.9.2017 - 28 L 3809/17 - juris Rn. 44 ff.): Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) habe ursprünglich in den Hinweisen zum Schallimmissionsschutz bei WEA aus dem Jahr 2005 für die Schallausbreitungsrechnung von WEA das "Alternative Verfahren" der DIN ISO 9613-2 empfohlen.

    Mit diesem Beschluss der LAI vom 5./6. September 2017, so das VG Düsseldorf weiter (VG Düsseldorf, B.v. 25.9.2017 - 28 L 3809/17 - juris Rn. 49), sei davon auszugehen, dass die in der DIN ISO 9613-2 enthaltenen Aussagen durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt seien und die DIN ISO 9613-2 deshalb keine Bindungswirkung mehr entfalte.

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 12 ME 7/18

    Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088
    An der Bindungswirkung der TA Lärm als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift hat - über Nr. A.2.3.4 des Anhangs zur TA Lärm - auch die DIN ISO 9613-2 teil (NdsOVG, B.v. 8.2.2018 - 12 ME 7/18 - juris Rn. 29, 30 und B.v. 16.11.2016 - 12 ME 132/16 - juris Rn. 59).

    Die Bindungswirkung einer normkonkretisierenden Verwaltungsvorschrift entfällt erst dann, wenn die in ihr enthaltenen Aussagen durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt sind und sie deshalb den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr gerecht werden (vgl. NdsOVG, B.v. 8.2.2018 - 12 ME 7/18 - juris Rn. 29, 30 und B.v. 16.11.2016 - 12 ME 132/16 - juris Rn. 59, BVerwG, B.v. 31.3.1996 - 7 B 164.95 - juris Rn. 19).

    In Übereinstimmung mit diesen Erwägungen haben auch andere Gerichte jeweils in einem der vorliegenden Konstellation gleichenden Sachverhalt darauf abgestellt, dass (jedenfalls) in den jeweils maßgeblichen Zeitpunkten der Erteilung der jeweiligen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung das sogenannte "Alternative Berechnungsverfahren" noch nicht als nach den Erkenntnissen in Wissenschaft und Technik überholt anzusehen gewesen sei (NdsOVG, B.v. 16.11.2016 - 12 ME 132/16 - juris Rn. 59; VG Arnsberg, U.v. 17.10.2017 - 4 K 2130/16 - juris Rn. 100, 101; ausführlich hierzu auch NdsOVG, B.v. 8.2.2018 - 12 ME 7/18 - juris Rn. 29-32).

    Hiervon abgesehen und lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Auffassung des VG Düsseldorf sowohl in rechtlicher wie in fachlicher Hinsicht - soweit ersichtlich - in der Rechtsprechung nicht auf Zustimmung gestoßen ist und dass auch gegen die Anerkennung des "Interimsverfahrens" als gegenüber dem alternativen Verfahren nach der DIN ISO 9613-2 vorzugswürdiges Verfahren Bedenken vorgebracht werden (vgl. VG Arnsberg, U.v. 17.10.2017 - 4 K 2130/16 - a.a.O.; NdsOVG, B.v. 8.2.2018 - 12 ME 7/18 - juris Rn. 31 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 16.11.2016 - 12 ME 132/16

    Beurteilungsspielraum; Beurteilungsspielraum, naturschutzfachlicher; Erfassung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088
    An der Bindungswirkung der TA Lärm als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift hat - über Nr. A.2.3.4 des Anhangs zur TA Lärm - auch die DIN ISO 9613-2 teil (NdsOVG, B.v. 8.2.2018 - 12 ME 7/18 - juris Rn. 29, 30 und B.v. 16.11.2016 - 12 ME 132/16 - juris Rn. 59).

    Die Bindungswirkung einer normkonkretisierenden Verwaltungsvorschrift entfällt erst dann, wenn die in ihr enthaltenen Aussagen durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt sind und sie deshalb den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr gerecht werden (vgl. NdsOVG, B.v. 8.2.2018 - 12 ME 7/18 - juris Rn. 29, 30 und B.v. 16.11.2016 - 12 ME 132/16 - juris Rn. 59, BVerwG, B.v. 31.3.1996 - 7 B 164.95 - juris Rn. 19).

    In Übereinstimmung mit diesen Erwägungen haben auch andere Gerichte jeweils in einem der vorliegenden Konstellation gleichenden Sachverhalt darauf abgestellt, dass (jedenfalls) in den jeweils maßgeblichen Zeitpunkten der Erteilung der jeweiligen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung das sogenannte "Alternative Berechnungsverfahren" noch nicht als nach den Erkenntnissen in Wissenschaft und Technik überholt anzusehen gewesen sei (NdsOVG, B.v. 16.11.2016 - 12 ME 132/16 - juris Rn. 59; VG Arnsberg, U.v. 17.10.2017 - 4 K 2130/16 - juris Rn. 100, 101; ausführlich hierzu auch NdsOVG, B.v. 8.2.2018 - 12 ME 7/18 - juris Rn. 29-32).

  • VG Arnsberg, 17.10.2017 - 4 K 2130/16

    Windenergieanlagen in Werl-Hilbeck - Klage abgewiesen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088
    Vielmehr ist entscheidend, ob die Bundesregierung als Vorschriftengeber bei einer neuen Wertung auch unter Berücksichtigung ihres Entscheidungsspielraums zu einem anderen Ergebnis kommen müsste (Landmann/Rohmer, a.a.O., Vorb. zur TA Lärm Rn. 6 a.E. m.w.N.; zum normativen Gewicht der TA Lärm und der Anlage zur TA Lärm vgl. auch VG Arnsberg, U.v. 17.10.2017 - 4 K 2130/16 - juris Rn. 86 bis 96).

    In Übereinstimmung mit diesen Erwägungen haben auch andere Gerichte jeweils in einem der vorliegenden Konstellation gleichenden Sachverhalt darauf abgestellt, dass (jedenfalls) in den jeweils maßgeblichen Zeitpunkten der Erteilung der jeweiligen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung das sogenannte "Alternative Berechnungsverfahren" noch nicht als nach den Erkenntnissen in Wissenschaft und Technik überholt anzusehen gewesen sei (NdsOVG, B.v. 16.11.2016 - 12 ME 132/16 - juris Rn. 59; VG Arnsberg, U.v. 17.10.2017 - 4 K 2130/16 - juris Rn. 100, 101; ausführlich hierzu auch NdsOVG, B.v. 8.2.2018 - 12 ME 7/18 - juris Rn. 29-32).

    Hiervon abgesehen und lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Auffassung des VG Düsseldorf sowohl in rechtlicher wie in fachlicher Hinsicht - soweit ersichtlich - in der Rechtsprechung nicht auf Zustimmung gestoßen ist und dass auch gegen die Anerkennung des "Interimsverfahrens" als gegenüber dem alternativen Verfahren nach der DIN ISO 9613-2 vorzugswürdiges Verfahren Bedenken vorgebracht werden (vgl. VG Arnsberg, U.v. 17.10.2017 - 4 K 2130/16 - a.a.O.; NdsOVG, B.v. 8.2.2018 - 12 ME 7/18 - juris Rn. 31 m.w.N.).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088
    Soweit das VG Düsseldorf seine Rechtsauffassung, wonach ein geänderter "Stand der Technik" ohne gesonderte "rechtsverbindliche Umsetzung" Rechtswirkungen auslöse, auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zum "Stand der Technik" (BVerfG, B.v. 8.8.1978 - 2 BvL 8/77 - BayVBl 1979, 174, juris Rn. 108) stützen will, überzeugt dies nicht: Anknüpfungspunkt für die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts waren die im dortigen Fall geltend gemachten Zweifel an der Verfassungskonformität (insbesondere der Bestimmtheit) des damaligen § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtomG a.F., wonach die atomrechtliche Genehmigung nur dann erteilt werden durfte, wenn (u.a.) "die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge ... getroffen ist".

    Das Bundesverfassungsgericht hat es - mit Rücksicht auf die Komplexität und die rasche Entwicklung des technischen Sicherheitsrechts - für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten, dass der Gesetzgeber sich bei der Normgebung lediglich unbestimmter Rechtsbegriffe wie des Begriffs "Stand der Technik" bedient und dass er dadurch einerseits die Notwendigkeit einer ständigen Aktualisierung detaillierter Regelungen vermeidet, andererseits aber eine gewisse Verlagerung der Schwierigkeiten der verbindlichen Konkretisierung und der laufenden Anpassung an die wissenschaftliche und technische Entwicklung auf die administrative und ggf. auf die judikative Ebene in Kauf nimmt (vgl. BVerfG, B.v. 8.8.1978 - 2 BvL 8/77 - a.a.O., Rn. 105, 106).

  • VGH Bayern, 25.04.2016 - 22 C 16.600

    Streitwertfestsetzung bei Auftrennung eines Rechtsschutzgesuchs in mehrere

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088
    Sachgerecht ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2016 - 22 C 16.600 u.a. - juris Rn. 10; B.v. 6.5.2015 - 22 C 15.984 - juris Rn. 2) im Fall von Drittanfechtungsklagen gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer oder mehrerer WEA in der Regel ein Streitwert von 15.000 EUR ohne Rücksicht darauf, wieviele WEA genehmigt worden sind.

    In einem solchen Fall ist es geboten, für jedes Verfahren, das eine der mehreren (vorliegend zehn) einzelnen WEA betrifft, einen anteiligen Streitwert (vorliegend 1.500 EUR) festzusetzen (BayVGH, B.v. 25.4.2016 - 22 C 16.600 u.a. - juris Rn. 12 f.).

  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088
    Vorliegend machen die Kläger zur Begründung solcher ernstlicher Zweifel geltend (Schriftsatz vom 15.11.2017 S. 4 ff.), das Verwaltungsgericht habe bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Genehmigung rechtsfehlerhaft auf den Zeitpunkt des Bescheidserlasses abgestellt und sich für diese Ansicht zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 11.1.1991 - 7 B 102.90 - juris) berufen.

    Im Anwendungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gilt nichts anderes, insbesondere ist die immissionsschutzrechtliche Genehmigung kein Dauerverwaltungsakt (BVerwG, B.v. 11.1.1991 - 7 B 102.90 - juris).

  • BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 188.88

    Atomgesetz - Genehmigungsbehörde - Risikoermittlung - Teilgenehmigung -

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088
    Auch aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich, dass zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses einer gerichtlich zu überprüfenden Genehmigung auch der in diesem Erlasszeitpunkt gegebene Stand von Wissenschaft und Technik gehört (vgl. BVerwG, B.v. 13.7.1989 - 7 B 188.88 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 12.01.2007 - 1 B 05.3387

    Genehmigung für eine Windfarm

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088
    Der Vortrag der Kläger ist aber schon widersprüchlich, wenn sie einerseits dartun, der 1. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sei in der Entscheidung zum Verfahren 1 B 05.3387 u.a. "zu Recht von den bislang angewandten Abstandskriterien des gegenseitigen Einwirkungsbereiches abgewichen" und habe "die optische Einschätzung an deren Stelle gesetzt", andererseits aber erklären, zuzustimmen sei "ebenfalls der Betrachtungsweise des OVG Schleswig in dem zitierten Beschluss vom 31.8.2016, wonach UVPrelevante überschneidende oder sich berührende Wirkungsüberlagerungen die Annahme einer Windfarm begründen" würden, die beiden Windparks W2.
  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

  • BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95

    Immissionsschutzrecht: Erforderlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung in der

  • VGH Bayern, 11.08.2014 - 22 ZB 14.1157

    Rückforderung einer Zuwendung für die Entwicklung einer innovativen

  • VGH Bayern, 08.09.2014 - 22 ZB 13.1049

    Rechtskräftige Verurteilung des Inhabers einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO

  • VGH Bayern, 06.05.2015 - 22 C 15.984

    Wegen Fristversäumnis unzulässige Streitwertbeschwerde

  • VGH Bayern, 28.08.2017 - 22 ZB 16.1445

    Drittanfechtungsklage gegen die Genehmigung von zwei Windkraftanlagen

  • VGH Bayern, 28.09.2017 - 22 CS 17.1506

    Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch von einer Windkraftanlage ausgehende

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2018 - 10 S 1681/17

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für 3 Windenergieanlagen

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

  • BVerwG, 03.04.1995 - 4 B 47.95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BVerwG, 26.01.2011 - 6 C 2.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Frequenzverlagerung; Frequenzzuteilung; Klagebefugnis;

  • VGH Bayern, 14.03.2017 - 22 B 17.12

    Klagebefugnis eines anerkannten Umweltverbands für Anfechtungsklage gegen die

  • BVerwG, 21.01.1983 - 4 C 59.79

    Stahlbetrieb - Außenbereich - Lagerhäuser - Wohnbebauung - Nachbargemeinde -

  • VGH Bayern, 29.03.2016 - 22 B 14.1875

    Vogelschutz bei der Windenergieanlagengenehmigung

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • VGH Bayern, 29.02.2024 - 22 A 22.40018

    Windpark, Windenergieanlagen, anerkannte Umweltvereinigung, durch anerkannte

    Die dagegen gerichteten Anträge auf Zulassung der Berufung wurden mit zwei am 22. Mai 2018 zugestellten Beschlüssen des Senats jeweils vom 7. Mai 2018 (Windpark W2.: 22 ZB 17.2032, *.2103, *.2104 - im Folgenden: 22 ZB 17.2032 u.a.; Windpark W.: 22 ZB 17.2088, *.2089, *.2090, *.2091, *.2092, *.2093, *.2094, *.2095, *.2096 und *.2097; im Folgenden: 22 ZB 17.2088 u.a.) abgelehnt.

    Denn die Beschlüsse des Senats vom 7. Mai 2018 (Windpark W2.: 22 ZB 17.2032 u.a.; Windpark W.: 22 ZB 17.2088 u.a.) wurden den damaligen Rechtsmittelführern am 22. Mai 2018 zugestellt, so dass die Genehmigungsbescheide zu diesem Zeitpunkt bestandskräftig wurden und die Dreijahresfrist am 23. Mai 2018 begann (Art. 31 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG i.V.m. § 187 Abs. 1 Alt. 1 BGB).

    Die behauptete Abstandsflächenverletzung durch die WEA 4 W. wäre jedenfalls durch die Genehmigung vom 17. November 2014 (W.), die bereits Gegenstand der Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2018 (vgl. BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 22 ZB 17.2032 u.a. - juris Rn. 19 ff. und B.v. 7.5.2018 - 22 ZB 17.2088 u.a. - juris Rn. 22 ff.) war, legalisiert und könnte dem Betrieb (ohnehin nur dieser WEA) nicht entgegengehalten werden.

  • VG Kassel, 26.06.2018 - 7 K 331/15

    Windenergieanlage; Drittanfechtung; Schallimmissionsberechnung, Alternatives

    Dies ist dann der Fall, wenn die in ihr enthaltenen Aussagen durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt sind und sie deshalb den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr gerecht werden (BVerwG, Beschluss vom 21.03.1996 - 7 B 164/95 -, Rn. 19, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088 u.a. -, Rn. 36, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.02.2018 - 12 ME 7/18 -, Rn. 29, juris).

    Die Kammer ist jedoch der Ansicht, dass bei Änderung einer Prognosemethode diese neuen Erkenntnisse nicht den zugrundeliegenden Sachverhalt tangieren, sondern allein die hieraus zu ziehenden Schlussfolgerungen (so auch ausführlich: Bay VGH, Beschluss vom 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088 u.a. -, Rn. 37, juris).

    Wenn sie im Zeitpunkt ihrer Erstellung den aktuellen fachlichen Anforderungen entsprach, wird sie auch bei tatsächlicher Fehleinschätzung nicht nachträglich als fehlerhaft bewertet (Bay VGH, Beschluss vom 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088 u.a. -, Rn. 37, juris).

    Aber da die Neubewertung ab dem Zeitpunkt ihres gesicherten Erkenntnisfortschritts zur maßgeblichen Rechtslage wird, würde ihre Beachtung eine unzulässige Berücksichtigung einer nachträglichen Änderung der Rechtslage bedeuten (so auch: VG Arnsberg, Urteil vom 17.10.2017 - 4 K 2130/16 -, Rn. 100, juris; hierauf Bezug nehmend: Bay. VGH, Beschluss vom 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088 u.a. -, Rn. 38, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2022 - 8 A 1575/19

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Erhöhung

    Zu diesem Maßstab vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Juli 2021 - 7 A 11.11 -, juris Rn. 27 (zur AVV Baulärm), vom 21. Juni 2001 - 7 C 21.00 -, juris Rn. 14 (zur TA Luft), und Beschluss vom 31. März 1996 - 7 B 164.95 - juris Rn. 19 (zur TA Luft); OVG NRW, Beschluss vom 17. Juni 2016 - 8 B 1018/15 -, juris Rn. 23; Nds. OVG, Beschluss vom 16. November 2016 - 12 ME 132/16 -, juris Rn. 59; Bay. VGH, Beschluss vom 7. Mai 2018 - 22 ZB 17.2088 u. a. -, juris Rn. 38, m. w. N. (jeweils zur TA Lärm).

    Ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4. Februar 2021 - 5 S 305/19 -, juris Rn. 46 f. (für den Zeitpunkt Juli 2018), und Beschluss vom 19. Juni 2018 - 10 S 186/18 -, juris Rn. 11 (für den Zeitpunkt Juli 2017); VG Düsseldorf, Urteil vom 1. März 2018 - 28 K 5087/17 -, juris Rn. 39 ff., 61 (für den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung des VG); a. A., allerdings für zurückliegende Zeitpunkte, Nds. OVG, Beschluss vom 11. März 2019 - 12 ME 105/18 -, juris Rn. 65 f. (für Dez. 2016); OVG Rh.-Pf., Urteil vom 20. September 2018 - 8 A 11958/17 -, juris Rn. 129 (für Mai 2016); Bay. VGH, Beschluss vom 7. Mai 2018 - 22 ZB 17.2088 u. a. -, juris Rn. 39 (für Nov. 2014); OVG M.-V., Urteil vom 10. April 2018 - 3 LB 133/08 -, juris Rn. 99 (für Juni 2003); OVG Saarl., Beschluss vom 3. November 2017 - 2 B 584/17 -, juris Rn. 20 (für Dez. 2016); für ein Fortbestehen der Bindungswirkung der TA Lärm OLG Schleswig, Urteil vom 10. November 2021 - 9 U 15/20 -, juris Rn. 57.

  • VGH Bayern, 25.05.2022 - 22 AE 22.40004

    Vorläufige Einstellung von Bauarbeiten für Windpark

    Die dagegen gerichteten Anträge auf Zulassung der Berufung wurden mit zwei Beschlüssen des Senats jeweils vom 7. Mai 2018 (Windpark W ...: 22 ZB 17.2032, .2103, .2104 - im Folgenden: 22 ZB 17.2032 u.a.; Windpark W ...: 22 ZB 17.2088, .2089, .2090, .2091, .2092, .2093, .2094, .2095, .2096 und .2097; im Folgenden: 22 ZB 17.2088 u.a.) abgelehnt.

    Die bis zum Erlass der Genehmigungen durchgeführten Prüfungen nach dem UVPG waren bereits Gegenstand der Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2018 (vgl. BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 22 ZB 17.2032 u.a. - juris Rn. 19 ff. und B.v. 7.5.2018 - 22 ZB 17.2088 u.a. - juris Rn. 22 ff.); die auf Basis dieser UVPG-Prüfungen basierenden Genehmigungen sind bestandskräftig (wirksam).

    Etwaige spätere bzw. neuere Erkenntnisse vermögen daran insoweit nichts zu ändern (vgl. BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 22 ZB 17.2032 u.a. - juris Rn. 20; und B.v. 7.5.2018 - 22 ZB 17.2088 u.a. - juris Rn. 29).

  • VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CS 22.1908

    Zu den Möglichkeiten der Fehlerheilung bei Missachtung der

    Soweit sich aber aus den nach Bescheiderlass erstellten Untersuchungen/Kartierungen "neue" Standorte ergeben, welche im August 2020 noch nicht vorhanden waren, ist dies im vorliegenden Verfahren unbeachtlich, weil bei (Dritt-)Anfechtungsklagen gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für Windenergieanlagen die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, vorliegend also die des Bescheiderlasses am 5. August 2020, maßgeblich ist (vgl. dazu ausführlich und grundlegend BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 22 ZB 17.2088 u.a. - juris Rn. 13 f. m.V.a. BVerwG, U.v. 26.1.2011 - 6 C 2.10 - juris Rn. 34 m.w.N.); eine Ausnahme davon greift nur zu Gunsten, nicht aber zu Lasten der Beigeladenen (vgl. 1.2.2.5.1, BVerwG, B.v. 28.7.2022 - 7 B 15.21 Ls 1 und Rn. 1, U.v. 26.9.2019 - 7 C 5.18 - Rn. 43 a.E.).
  • VGH Bayern, 15.07.2020 - 15 N 18.2110

    Fehlende Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde gegen einen Bebauungsplan für

    Unabhängig von der umstrittenen Frage, ob das Interimsverfahren trotz der grundsätzlichen Bindungswirkung der TA Lärm als normkonkretisierender Verwaltungsvorschrift nach Maßgabe der LAI-Hinweise mit Stand 30. Juni 2016 nach dem Stand der Technik für eine hinreichende Aussagekraft der Lärmprognose schon bei der Begutachtung für das Verfahren der Bauleitplanung hätte herangezogen werden müssen (vgl. BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 22 ZB 17.2088 u.a. - UPR 2019, 220 = juris Rn. 33 ff.; B.v. 7.5.2018 - 22 ZB 17.2134 u.a. - NuR 2019, 781 = juris Rn. 34 ff.; B.v. 7.5.2018 - 22 ZB 17.2032 u.a. - NuR 2019, 132 = juris Rn. 33 f.; OVG RhPf, U.v. 20.9.2018 - 8 A 11958/17 - ZNER 2018, 569 = juris Rn 128 f. m.w.N.; NdsOVG, B.v. 11.3.2019 - 12 ME 105/18 - BauR 2019, 1136 = juris Rn. 65 ff. VGH BW, B.v. 25.1.2018 - 10 S 1681/17 - VBlBW 2018, 335 = juris Rn. 25; B.v. 19.6.2018 - 10 S 186/18 - BauR 2018, 1398 = juris Rn 11; OVG NW, B.v. 15.3.2018 - 8 B 736/17 - juris Rn. 74; VG Düsseldorf, U.v. 1.3.2018 - 28 K 5087/17 - juris Rn. 39 ff.; VG Darmstadt, B.v. 24.8.2018 - 6 L 4907/17.DA - juris Rn. 191), lag im vorliegenden Fall aber schon vor der Erhebung des Normenkontrollantrags am 3. Oktober 2018 ein weiteres, für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren erstelltes - aktuelleres - Gutachten der ... ... mbH vom 10. April 2018 ("Windpark S. - Untersuchungen zum Schallimmissionsschutz und Schattenwurf im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens") für dieselben, auch der Bauleitplanung zugrundeliegenden Anlagentypen vor.
  • VG Darmstadt, 24.08.2018 - 6 L 4907/17

    Klage eines Umweltverbandes gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer

    Denn der durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse geänderte objektive Wissensstand stellt eine Änderung der Sachlage dar und keine nachträgliche Erkenntnis über den ursprünglichen Sachverhalt und auch nicht lediglich eine neue Bewertung bereits zuvor bekannter Sachverhalte (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.12.2001 - 4 C 2/00 -, juris Rn. 22; Urt. v. 09.08.1983 - 1 C 120/80 -, juris Rn. 22; Agatz, ZNER 2017, S. 469, 474; auch Bay.VGH, Beschluss vom 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088 bis 22 ZB 17.2097 -, ZNER 277, 280 ff., der allerdings darauf abstellt, dass eine im Zeitpunkt ihrer Erstellung fehlerfreie Prognose nicht nachträglich dadurch fehlerhaft wird, dass sich aufgrund neuer Erkenntnisse das Prognoseergebnis als fehlerhaft erweist, da eine Prognose immer das Risiko einer Fehlvoraussage in sich berge).
  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2032

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung

    Zu weiteren Einzelheiten wird auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Mai 2018 - 22 ZB 17.2088 u.a. - (dort unter Nr. 1.5.) Bezug genommen, welcher dieselben Beteiligten betrifft.
  • VGH Bayern, 27.08.2018 - 22 ZB 18.1562

    Tatsächliche Gewerbeausübung als Voraussetzung einer erweiterten

    Um die Zulassung der Berufung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zu erreichen bedarf es der Darlegung, von welcher Entscheidung (der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte - Divergenzgericht) das Verwaltungsgericht abgewichen ist (diese Darlegungsanforderung hat der Kläger erfüllt), welcher vom Divergenzgericht angewandte Rechtssatz betroffen ist und welcher vom Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegte tragende Rechtssatz - grundsätzlich in Anwendung der gleichen Rechtsnorm - im Widerspruch zu einem Rechtssatz des Divergenzgerichts steht (zu diesen Erfordernissen vgl. z.B. BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 22 ZB 17.2088 u.a. - juris Rn. 52; BayVGH, B.v. 8.9.2014 - 22 ZB 13.1049 - GewArch 2014, 489, Rn. 36; BayVGH, B.v. 11.8.2014 - 22 ZB 14.1157 - Rn. 24).
  • VerfGH Bayern, 15.10.2020 - 49-VI-18

    Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung durch den VGH mangels

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen zwei Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Mai 2018 Az. 22 ZB 17.2088 u. a. sowie Az. 22 ZB 17.2032 u. a., mit denen Anträge auf Zulassung der Berufung gegen verwaltungsgerichtliche Urteile betreffend Anfechtungsklagen der Beschwerdeführer gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen von zehn Windenergieanlagen im Windpark W. und von drei Windenergieanlagen im Windpark Wa. abgelehnt wurden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.08.2021 - 5 LA 7/19

    Nachbarklage gegen Windenergieanlage - Anspruch auf freie Aussicht

  • VG Trier, 20.11.2018 - 9 K 2664/18

    Klage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen in

  • VG München, 09.10.2018 - M 8 SN 18.3661

    Umbau und Nutzungsänderung eines Cafés und eines Ladens in eine Gaststätte mit

  • VGH Bayern, 04.04.2023 - 22 ZB 22.1881

    Erfolglose Klage einer Standortgemeinde gegen eine immissionsschutzrechtliche

  • VGH Bayern, 28.01.2021 - 22 C 20.2987

    Streitwert für Rechtsbehelf eines Umweltverbands Genehmigung für

  • VG Würzburg, 29.01.2019 - W 4 S 18.1629

    Prüfungsrahmen bei einem Änderungsgenehmigungsverfahren für Windkraftanlagen

  • VG Würzburg, 30.01.2019 - W 4 S 18.1566

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Einrichtung und Betrieb von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht