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   VGH Bayern, 07.06.2016 - 8 A 14.40011   

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https://dejure.org/2016,16254
VGH Bayern, 07.06.2016 - 8 A 14.40011 (https://dejure.org/2016,16254)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.06.2016 - 8 A 14.40011 (https://dejure.org/2016,16254)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Juni 2016 - 8 A 14.40011 (https://dejure.org/2016,16254)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlegung der Ortsumgehung im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen; Erneuerung und Vergrößerung einer Bahnunterführung samt Neutrassierung außerhalb des Bedarfsplans der Bundesfernstraßen; Expertise des Wasserwirtschaftsamts als wasserwirtschaftliche Fachbehörde; ...

  • rewis.io

    Planrechtfertigung für Ausbau einer Bundesstraße außerhalb des fernstraßenrechtlichen Bedarfsplans

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planfeststellung; Straßenausbaumaßnahme; Bundesstraße; Planrechtfertigung; Bedarfsplan; Alternativenprüfung; Entwässerung; Wasserwirtschaftsamt; landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb; Existenzgefährdung

  • rechtsportal.de

    Verlegung der Ortsumgehung im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen; Erneuerung und Vergrößerung einer Bahnunterführung samt Neutrassierung außerhalb des Bedarfsplans der Bundesfernstraßen; Expertise des Wasserwirtschaftsamts als wasserwirtschaftliche Fachbehörde; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Expertise des Wasserwirtschaftsamts kann wasserwirtschaftliche Bedenken gegen eine Neutrassierung entkräften

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ortsumgehung bei Münchberg (Landkreis Hof)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 13.08

    Staatsgrenzen überschreitende Straßenplanung; Behördenzuständigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2016 - 8 A 14.40011
    Bei einem Abtretungsverlust von - wie hier - weniger als 5 Prozent der Eigentumsflächen oder langfristig gesicherten Pachtflächen eines gesunden landwirtschaftlichen (Vollerwerbs-)Betriebs kann die Planfeststellungsbehörde regelmäßig auch ohne die Einholung eines landwirtschaftlichen Sachverständigengutachtens davon ausgehen, dass eine vorhabenbedingte Existenzgefährdung oder -vernichtung nicht eintritt (vgl. BVerwG, U. v. 14.4.2010 - 9 A 13.08 - BVerwGE 136, 332 Rn. 27 unter Bezugnahme auf BayVGH, U. v. 24.5.2005 - 8 N 04.3217 - VGHE 58, 155/164 m. w. N.).

    Bei Betrieben, die auch ohne Beeinträchtigung durch das Vorhaben nicht lebensfähig sind, ist eine vorhabenbedingte Existenzgefährdung regelmäßig zu verneinen (vgl. BVerwG, U. v. 14.4.2010 - 9 A 13.08 - BVerwGE 136, 332 Rn. 28 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 09.09.2014 - 8 A 13.40047

    Einwand der Existenzgefährdung oder -vernichtung bei landwirtschaftlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2016 - 8 A 14.40011
    Darüber hinaus kommt bei Nebenerwerbsbetrieben der Einwand der Existenzgefährdung oder -vernichtung ohnedies nur bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht (vgl. BayVGH, B. v. 9.9.2014 - 8 A 13.40047 - juris Rn. 18 m. w. N.).

    Schließlich kommt bei landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben der Einwand der Existenzgefährdung oder -vernichtung ohnedies nur bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht (vgl. BayVGH, B. v. 9.9.2014 - 8 A 13.40047 - juris Rn. 18 m. w. N.; vgl. zum Ganzen auch BayVGH, U. v. 24.11.2010 - 8 A 10.40023 - juris Rn. 208 f.).

  • BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 39.04

    Zuständigkeit für eine Entscheidung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2016 - 8 A 14.40011
    1.1.1 Hinsichtlich des Abschnitts zwischen dem Anschluss an die K. Straße (B 289 alt) und dem Anschluss der geplanten Neubaustrecke an die Staatsstraße ..., der im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zu § 1 Abs. 1 Satz 2 des Fernstraßenausbaugesetzes - FStrAbG - i. d. F. des 5. Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes - 5. FStrAbÄndG - BGBl I S. 2574) enthalten ist, ergibt sich die Planrechtfertigung für das planfestgestellte Vorhaben aus der gesetzlichen Bedarfsfeststellung, die auch die gerichtliche Beurteilung der Planrechtfertigung bindet (vgl. nur BVerwG, U. v. 8.1.2014 - 9 A 4.13 - BVerwGE 149, 31 Rn. 31; B. v. 15.7.2005 - 9 VR 39.04 - juris Rn. 5 m. w. N.).

    In einem solchen Fall ist die Nichterwähnung im Fernstraßenbedarfsplan mit Rücksicht auf § 3 FStrAbG, wonach einzelne Verbesserungsmaßnahmen unberührt bleiben und auf die Ausführung von Bedarfsplanmaßnahmen abzustimmen sind, regelmäßig nicht einmal ein Indiz für einen fehlenden Bedarf (vgl. BVerwG, B. v. 15.7.2005 - 9 VR 39.04 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2016 - 8 A 14.40011
    1.1.1 Hinsichtlich des Abschnitts zwischen dem Anschluss an die K. Straße (B 289 alt) und dem Anschluss der geplanten Neubaustrecke an die Staatsstraße ..., der im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zu § 1 Abs. 1 Satz 2 des Fernstraßenausbaugesetzes - FStrAbG - i. d. F. des 5. Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes - 5. FStrAbÄndG - BGBl I S. 2574) enthalten ist, ergibt sich die Planrechtfertigung für das planfestgestellte Vorhaben aus der gesetzlichen Bedarfsfeststellung, die auch die gerichtliche Beurteilung der Planrechtfertigung bindet (vgl. nur BVerwG, U. v. 8.1.2014 - 9 A 4.13 - BVerwGE 149, 31 Rn. 31; B. v. 15.7.2005 - 9 VR 39.04 - juris Rn. 5 m. w. N.).

    Eine Planrechtfertigung nach § 1 Abs. 1 FStrG kann nach Maßgabe der konkreten Umstände deshalb auch bei einem von der gesetzlichen Bedarfsplanung abweichenden Vorhaben gegeben sein (vgl. nur BVerwG, U. v. 8.1.2014 - 9 A 4/13 - BVerwGE 149, 31 Rn. 31 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40023

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2016 - 8 A 14.40011
    Schließlich kommt bei landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben der Einwand der Existenzgefährdung oder -vernichtung ohnedies nur bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht (vgl. BayVGH, B. v. 9.9.2014 - 8 A 13.40047 - juris Rn. 18 m. w. N.; vgl. zum Ganzen auch BayVGH, U. v. 24.11.2010 - 8 A 10.40023 - juris Rn. 208 f.).
  • VGH Bayern, 24.05.2005 - 8 N 04.3217

    Normenkontrolle, isolierte Straßenplanung durch Bebauungsplan, Festsetzung der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2016 - 8 A 14.40011
    Bei einem Abtretungsverlust von - wie hier - weniger als 5 Prozent der Eigentumsflächen oder langfristig gesicherten Pachtflächen eines gesunden landwirtschaftlichen (Vollerwerbs-)Betriebs kann die Planfeststellungsbehörde regelmäßig auch ohne die Einholung eines landwirtschaftlichen Sachverständigengutachtens davon ausgehen, dass eine vorhabenbedingte Existenzgefährdung oder -vernichtung nicht eintritt (vgl. BVerwG, U. v. 14.4.2010 - 9 A 13.08 - BVerwGE 136, 332 Rn. 27 unter Bezugnahme auf BayVGH, U. v. 24.5.2005 - 8 N 04.3217 - VGHE 58, 155/164 m. w. N.).
  • BVerwG, 30.06.2014 - 9 B 6.14

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts in

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2016 - 8 A 14.40011
    1.1.2 Das Erfordernis der Planrechtfertigung ist jedoch auch bezogen auf den nicht im Fernstraßenbedarfsplan enthaltenen Ausbauabschnitt westlich des Anschlusses an die K. Straße, für dessen Realisierung die verfahrensgegenständlichen Grundstücke der Klägerin in Anspruch genommen werden sollen, erfüllt, weil sich das Vorhaben auch insoweit als vernünftigerweise geboten erweist (vgl. zu den Anforderungen an die Planrechtfertigung nur BVerwG, B. v. 30.6.2014 - 9 B 6.14 - juris Rn. 10; BayVGH, U. v. 15.5.2015 - 8 A 14.40029 - juris Rn. 47).
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2016 - 8 A 14.40011
    Soweit die Klägerin beantragt hat, die Unfallstatistik der örtlichen Polizeidienstelle zum örtlichen Unfallgeschehen (B 289 im Abschnitt ..., Station ... bis ...) beizuziehen, liegt - soweit der Antrag nicht ohnedies als bloßer Beweisermittlungsantrag auszulegen ist - eine Beweisbedürftigkeit nicht vor, weil sich dem Senat nach fachplanungsrechtlichen Maßstäben (vgl. hierzu nur BVerwG, U. v.26.4.2007 - 4 C 12.05 - NVwZ 2007, 1074 Rn. 71 m. w. N.) eine diesbezügliche weitere Sachverhaltsaufklärung nicht aufdrängt.
  • VGH Bayern, 05.02.2016 - 8 ZB 15.1514

    Bewertungsvorrang des Wasserwirtschaftsamts

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2016 - 8 A 14.40011
    Für nicht durch Aussagen sachverständiger Personen untermauerte Darlegungen bzw. bloße Behauptungen wasserwirtschaftlicher Art seitens Prozessbeteiligter - wie hier - gilt dies erst recht (vgl. nur BayVGH, B. v. 5.2.2016 - 8 ZB 15.1514 - juris Rn. 9 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 15.05.2015 - 8 A 14.40029

    Erneuerung einer Bahnbrücke, Verlegung einer Bundesstraße, gemeindliche

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2016 - 8 A 14.40011
    1.1.2 Das Erfordernis der Planrechtfertigung ist jedoch auch bezogen auf den nicht im Fernstraßenbedarfsplan enthaltenen Ausbauabschnitt westlich des Anschlusses an die K. Straße, für dessen Realisierung die verfahrensgegenständlichen Grundstücke der Klägerin in Anspruch genommen werden sollen, erfüllt, weil sich das Vorhaben auch insoweit als vernünftigerweise geboten erweist (vgl. zu den Anforderungen an die Planrechtfertigung nur BVerwG, B. v. 30.6.2014 - 9 B 6.14 - juris Rn. 10; BayVGH, U. v. 15.5.2015 - 8 A 14.40029 - juris Rn. 47).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

  • BVerwG, 28.05.2013 - 7 B 46.12

    Kostentragung bei Ausbau eines Bahnübergangs; Sachverhaltsaufklärung;

  • VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00980

    Klagen gegen Grundwasserentnahme zur Feldbewässerung am Wolfgangshof abgewiesen

    Nach der fachlich überzeugenden Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes als amtlichen Sachverständigen, dessen Auskünften und Gutachten insofern eine besondere Bedeutung zukommt, als sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebietes und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen und denen damit grundsätzlich ein wesentlich größeres Gewicht zukommt als Expertisen von privaten Fachinstituten (vgl. BayVGH, U.v. 7.6.2016 - 8 A 14.40011 - juris Rn. 31; B.v. 22.5.2009 - 22 ZB 08.1820 -juris Rn. 19), ist die Kammer zu der Auffassung gelangt, dass durch die erlaubte Grundwasserentnahme keine erheblichen, unzumutbaren nachteiligen Auswirkungen auf die Bodenbeschaffenheit zu erwarten sind.
  • VG Ansbach, 09.11.2016 - AN 9 K 15.01467

    Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in

    Als amtlichem Sachverständigen nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 und 2 BayWG kommt seinen Aussagen im wasserrechtlichen Verfahren nach ständiger Rechtsprechung eine hervorgehobene Stellung und ein erhöhter Beweiswert zu, da sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Fachgebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen wie etwa Gutachten von privaten Fachinstituten (vgl. BayVGH, U. v. 7.6.2016 - 8 A 14.40011 - juris, Rn. 31; B. v. 22.5.2009 - 22 ZB 08.1802 - juris, Rn. 19; B. v. 7.3.2016 - 8 ZB 14.2628 - juris, Rn. 8).
  • VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00961

    Klagen gegen Grundwasserentnahme zur Feldbewässerung am Wolfgangshof abgewiesen

    Den amtlichen Auskünften und Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes kommt entsprechend seiner Stellung als wasserwirtschaftlicher Fachbehörde nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 und 2 BayWG eine besondere Bedeutung zu (vgl. BayVGH, U.v. 7.6.2016 - 8 A 14.40011 - juris Rn. 31; B.v. 22.5.2009 - 22 ZB 08.1820 - juris Rn. 19; B.v. 7.3.2016 - 8 ZB 14.2628 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40025

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse, Erneute

    Die 5%-Grenze, wonach ein gesunder landwirtschaftlicher (Vollerwerbs-) Betrieb einen Flächenverlust in dieser Größenordnung verkraften können muss, ist auch dann maßgeblich, wenn Abtretungsverluste durch geeignete und vertretbare Angebote von Ersatzland unter dieser Grenze gehalten werden (vgl. BayVGH, U.v. 24.11.2010 - 8 A 10.40023 - juris Rn. 208; U.v. 7.6.2016 - 8 A 14.40011 - juris Rn. 35; B.v. 16.10.2017 - 8 ZB 16.154 - juris Rn. 12).
  • VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.01102

    Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zur Zutageförderung von Grundwasser zum

    Den amtlichen Auskünften und Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes kommt entsprechend seiner Stellung als wasserwirtschaftlicher Fachbehörde nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 und 2 BayWG eine besondere Bedeutung zu (vgl. BayVGH, U.v. 7.6.2016 - 8 A 14.40011 - juris Rn. 31; B.v. 22.5.2009 - 22 ZB 08.1820 - juris Rn. 19; B.v. 7.3.2016 - 8 ZB 14.2628 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40024

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse, Erneute

    Die 5%-Grenze, wonach ein gesunder landwirtschaftlicher (Vollerwerbs-) Betrieb einen Flächenverlust in dieser Größenordnung verkraften können muss, ist auch dann maßgeblich, wenn Abtretungsverluste durch geeignete und vertretbare Angebote von Ersatzland unter dieser Grenze gehalten werden (vgl. BayVGH, U.v. 24.11.2010 - 8 A 10.40023 - juris Rn. 208; U.v. 7.6.2016 - 8 A 14.40011 - juris Rn. 35; B.v. 16.10.2017 - 8 ZB 16.154 - juris Rn. 12).
  • VG Augsburg, 20.12.2016 - Au 3 K 15.789

    Klage gegen wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von gesammeltem

    Für nicht durch Aussagen sachverständiger Personen untermauerte Darlegungen bzw. bloße Behauptungen wasserwirtschaftlicher Art seitens Prozessbeteiligter gilt dies erst recht (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 7.6.2016 - 8 A 14.40011 - juris m.w.N.).
  • VG Augsburg, 10.05.2021 - Au 9 K 20.741

    Drittanfechtungsklage gegen gehobene wasserrechtliche Erlaubnis, Keine Verletzung

    Amtlichen Auskünften und Gutachten des Wasserwirtschaftsamts als wasserwirtschaftlicher Fachbehörde nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 und 2 BayWG kommt nach ständiger Rechtsprechung eine besondere Bedeutung zu, weil sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorträgen im Einzelfall beruhen und damit grundsätzlich ein wesentlich größeres Gewicht haben als Expertisen von privaten Fachinstituten oder Aussagen und Behauptungen der Prozessbeteiligten (BayVGH, U.v. 7.6.2016 - 8 A 14.40011 - juris m.w.N.).
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