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   VGH Bayern, 07.08.2012 - 15 ZB 11.434   

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https://dejure.org/2012,25393
VGH Bayern, 07.08.2012 - 15 ZB 11.434 (https://dejure.org/2012,25393)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.08.2012 - 15 ZB 11.434 (https://dejure.org/2012,25393)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. August 2012 - 15 ZB 11.434 (https://dejure.org/2012,25393)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; großflächiger Einzelhandelsbetrieb (Geschossfläche von 1.166 m²); Widerlegung der Regelvermutung; Erschwerung der Zufahrt zu Zimmereibetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.07.2002 - 4 B 14.02

    Regelvermutung der negativen Auswirkungen großflächiger Einzelhandelbetriebe i.S.

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2012 - 15 ZB 11.434
    Diese Vermutungsregel stellt nicht nur eine Beweiserleichterung, sondern auch eine Zulässigkeitsschranke auf, die für Genehmigungsbehörden und Gerichte gleichermaßen verbindlich ist (vgl. BVerwG vom 9.7.2002 Az. 4 B 14/02 RdNr. 11).

    Nur wenn die Vermutungsregel wegen einer atypischen Fallgestaltung nicht eingreifen würde, wäre im Hinblick auf die tatsächlichen Umstände des Einzelfalls - ggf. auch im Wege richterlicher Beweisaufnahme - aufzuklären, ob der zur Genehmigung gestellte großflächige Einzelhandelsbetrieb mit Auswirkungen der in § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO 1977 genannten Art verbunden sein wird oder kann (vgl. BVerwG vom 9.7.2002 Az. 4 B 14.02 RdNr. 7 und vom 13.12.2007 Az. 4 C 9.07 BVerwGE 130, 113 RdNr. 19).

    Die Frage, ob eine massiv vorbelastete Verkehrslage eine Atypik zu begründen vermag, entzieht sich einer generellen Festlegung, weil es bei der Prüfung, ob die Regelvermutung des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO 1977 eingreift oder Anhaltspunkte für das Bestehen einer atypischen Fallgestaltung nach § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO bestehen, auf die tatsächlichen Umstände des jeweiligen Einzelfalls ankommt (vgl. BVerwG vom 9.7.2002 Az. 4 B 14/02 RdNr. 7).

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07

    Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2012 - 15 ZB 11.434
    Hierzu bedarf es einer atypischen Fallgestaltung (vgl. BVerwG vom 9.7.2002 RdNr. 7 und vom 13.12.2007 Az. 4 C 9.07 BVerwGE 130, 113 RdNr. 19).

    Nur wenn die Vermutungsregel wegen einer atypischen Fallgestaltung nicht eingreifen würde, wäre im Hinblick auf die tatsächlichen Umstände des Einzelfalls - ggf. auch im Wege richterlicher Beweisaufnahme - aufzuklären, ob der zur Genehmigung gestellte großflächige Einzelhandelsbetrieb mit Auswirkungen der in § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO 1977 genannten Art verbunden sein wird oder kann (vgl. BVerwG vom 9.7.2002 Az. 4 B 14.02 RdNr. 7 und vom 13.12.2007 Az. 4 C 9.07 BVerwGE 130, 113 RdNr. 19).

  • BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 48.11

    Verfahrensmängel; Anordnung und Dauer der aufschiebenden Wirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2012 - 15 ZB 11.434
    Er verpflichtet das Gericht aber nicht, in der zu treffenden Entscheidung auf jedwedes Vorbringen der Beteiligten ausdrücklich einzugehen und dieses in Einzelnen zu bescheiden, namentlich wann es das Vorbringen aus Gründen des formellen und materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen durfte (vgl. z.B. BVerwG vom 6.4.2011 Az. 9 B 48/11 NVwZ 2012, 376 RdNr. 13).
  • VGH Bayern, 28.04.2003 - 15 ZB 03.170
    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2012 - 15 ZB 11.434
    Bei der Unterlassung eines förmlichen Beweisantrags durch die anwaltlich vertretene Partei braucht sich dem Gericht die Notwendigkeit einer - weiteren - Sachverhaltsaufklärung auch in den Fällen nicht aufdrängen, in denen zuvor schriftsätzlich eine Beweiserhebung angeregt oder die Stellung eines Beweisantrags angekündigt worden war (vgl. Schoch/Schneider/Bier, VwGO; Stand: Januar 2012 RdNr. 81 zu § 86; siehe auch BayVGH vom 28.4.2003 Az. 15 ZB 03.170).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.01.1981 - 1 A 172/78

    Errichtung; Bau; Betrieb; Einzelhandelsbetrieb; Supermarkt; Kerngebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2012 - 15 ZB 11.434
    Denn die Möglichkeit von Auswirkungen ist bereits dann zu verneinen, wenn sich Auswirkungen durch Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung, z.B. zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf den Verkehr ausräumen lassen (vgl. OVG Lüneburg vom 19.1.1981 Az. 1 OVG A 172/78 GewArch 1981, 397/399; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, RdNr. 59 zu § 11 BauNVO; Stock in König/Roeser/Stock, BauNVO, 2. Aufl. 2003, RdNr. 69 zu § 11).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80

    Zur Zulässigkeit von Verbrauchermärkten - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2012 - 15 ZB 11.434
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Gesichtspunkte des Schutzes vorhandener Einzelhandelsbetriebe vor hinzukommender Konkurrenz im Rahmen des § 11 Abs. 3 BauNVO unmaßgeblich sind; die Vorschrift ist insgesamt wettbewerbsneutral (vgl. BVerwG vom 3.2.1984 Az. 4 C 54.80 BVerwGE 68, 342/350).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2012 - 15 ZB 11.434
    Art. 19 Abs. 4 GG verpflichtet nämlich dazu, den Vortrag der jeweiligen Rechtsmittelführer angemessen zu würdigen und durch sachgerechte Auslegung selbständig zu ermitteln, welche Zulassungsgründe der Sache nach geltend gemacht werden und welche Einwände welchen Zulassungsgründen zuzuordnen sind (vgl. BVerfG vom 20.12.2010 NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 17.82

    Bebauungsplan - Flächennutzungsplan - Wirksamkeit - Unwirksamkeit - Landesrecht -

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2012 - 15 ZB 11.434
    Solche Belästigungen und Störungen können etwa darin bestehen, dass ein Lebensmittelmarkt mit einem hohen Verkehrsaufkommen zu einer für das Gewerbegebiet ungewöhnlichen Belastung der öffentlichen Wege führt mit der Folge, dass die Nutzbarkeit der Grundstücke im Gewerbegebiet z.B. durch Behinderung des Zu- und Anlieferverkehrs unzumutbar beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG vom 3.2.1984 Az. 4 C 17.82 BVerwGE 68, 369/376).
  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686

    Darlegungserfordernis beim Antrag auf Zulassung der Berufung

    Als solche bezeichnete "Beweisanträge" in vorbereitenden Schriftsätzen sind, solange sie nicht in der mündlichen Verhandlung formell gestellt werden und soweit es sich nicht um schriftliche Verfahren handelt, nur als Ankündigung von Beweisanträgen bzw. als Anregungen für Beweiserhebungen des Gerichts von Amts wegen zu werten (BVerwG, B. v. 5.10.1993 - 11 B 62.93 - juris Rn. 9; BayVGH, B. v. 7.8.2012 - 15 ZB 11.434 - juris Rn. 24; Geiger, BayVBl. 1999, 321/327; Kopp/Schenke, VwGO, § 86 Rn. 19.).

    Machen Beteiligte, die über rechtskundige Bevollmächtigte verfügen, von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, erweist sich eine Aufklärungsrüge nur dann als begründet, wenn sich dem Verwaltungsgericht die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne förmlichen Beweisantrag aufdrängen musste (vgl. BayVGH, B. v. 7.8.2012 - 15 ZB 11.434 - juris Rn. 24; B. v. 15.1.2014 - 15 ZB 12.163 - juris Rn. 9 ff.; B. v. 23.1.2015 - 22 ZB 14.42 - juris Rn. 79; Dietz in Gärditz, VwGO, 2013, § 124 Rn. 49 m. w. N.; Kopp/Schenke, VwGO, § 124 Rn. 13 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 21.04.2016 - 15 ZB 14.2575

    Auslagenvorschuss für Standsicherheitsprüfungen und Bauüberwachungsmaßnahmen des

    Als solche bezeichnete "Beweisanträge" in vorbereitenden Schriftsätzen sind, solange sie nicht in der mündlichen Verhandlung formell gestellt werden und soweit es sich nicht um schriftliche Verfahren handelt, nur als Ankündigung von Beweisanträgen bzw. als Anregungen für Beweiserhebungen des Gerichts von Amts wegen zu werten (BVerwG, B. v. 5.10.1993 - 11 B 62.93 - juris Rn. 9; BayVGH, B. v. 7.8.2012 - 15 ZB 11.434 - juris Rn. 24; Geiger, BayVBl. 1999, 321/327; Kopp/Schenke, VwGO, § 86 Rn. 19).

    Machen Beteiligte, die über rechtskundige Bevollmächtigte verfügen, von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, erweist sich eine Aufklärungsrüge nur dann als begründet, wenn sich dem Verwaltungsgericht die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne förmlichen Beweisantrag aufdrängen musste (vgl. BayVGH, B. v. 7.8.2012 - 15 ZB 11.434 - juris Rn. 24; B. v. 15.1.2014 - 15 ZB 12.163 - juris Rn. 9 ff.; B. v. 23.1.2015 - 22 ZB 14.42 - juris Rn. 79; Dietz in Gärditz, VwGO, 2013, § 124 Rn. 49 m. w. N.; Kopp/Schenke, VwGO, § 124 Rn. 13 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 21.10.2020 - 16a D 19.8

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Studiendirektors wegen wiederholter Untreue zu

    Vor diesem Hintergrund war abgesehen davon, dass schon kein förmlicher Beweisantrag im Sinne des § 86 Abs. 2 VwGO gestellt wurde (BVerwG, B.v. 5.10.1993 - 11 B 62.93 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 - juris Rn. 67; B.v. 7.8.2012 - 15 ZB 11.434 - juris Rn. 24), eine Zeugenvernehmung der Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie S. weder im erstinstanzlichen noch im Berufungsverfahren angezeigt.
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 9 ZB 18.1849

    Zum Vorliegen eines atypischen Sachverhalts im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 4

    Das öffentliche Baurecht kennt jedenfalls keinen Konkurrenzschutz; § 11 Abs. 3 BauNVO ist wettbewerbsneutral (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2012 - 15 ZB 11.434 - juris Rn. 10 m.w.N.).
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