Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.09.2021 - 19 CS 21.1772   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,38936
VGH Bayern, 07.09.2021 - 19 CS 21.1772 (https://dejure.org/2021,38936)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.09.2021 - 19 CS 21.1772 (https://dejure.org/2021,38936)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. September 2021 - 19 CS 21.1772 (https://dejure.org/2021,38936)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,38936) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 85; BGB § 1597a
    Missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft durch nigerianischen Staatsangehörigen

  • rewis.io

    Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung, Darlegung, und Beweislast, Sozial, familiäre Beziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.06.2021 - 1 C 30.20

    Keine rechtsmissbräuchliche Vaterschaftsanerkennung bei persönlichen Beziehungen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 19 CS 21.1772
    Nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage zum hierfür maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt BVerwG, U.v. 24.6.2021 - 1 C 30/20 - juris Rn. 12) und unter Zugrundelegung des nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO zu berücksichtigenden Beschwerdevorbringens sind die Erfolgsaussichten der Klage zumindest als offen zu bewerten, sodass das Interesse der Antragsteller an der Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage das Interesse des Antragsgegners an der sofortigen Vollziehbarkeit des angefochtenen Bescheids überwiegt.

    Der verwaltungsgerichtlichen Auffassung, die im Bescheid vom 21. April 2020 ausgesprochene Feststellung, die Vaterschaftsanerkennung für den Antragsteller zu 2 durch den Antragsteller zu 1 sei missbräuchlich i.S.d. § 85a Abs. 1 AufenthG, dürfte materiell rechtmäßig sein, ist im Hinblick auf die Ausführungen im - nach dem angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Beschluss ergangenen - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2021 (Az. 1 C 30/20 - juris) nicht zu folgen.

    Die Feststellung des mit der Anerkennung verfolgten Zwecks wird indes dadurch erschwert, dass weder die Handlung (Vaterschaftsanerkennung) noch der erstrebte Erfolg (Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt) als solche missbräuchlich sind (BVerwG, U.v. 24.6.2021 - 1 C 30/20 - juris Rn. 26).

    Im Sinne des § 1597a Abs. 1 BGB "nicht gezielt gerade zu dem Zweck" solcher aufenthaltsrechtlichen Wirkungen erfolgt eine Vaterschaftsanerkennung mithin jedenfalls dann, wenn mit ihr ein über die aufenthaltsrechtlichen Wirkungen hinausgehender, rechtlich anzuerkennender Zweck verfolgt wird (BVerwG, U.v. 24.6.2021 - 1 C 30/20 - juris Rn. 28 m.w.N.).

    Die aus der Vaterschaftsanerkennung resultierende elterliche Verantwortung als ein Grundrecht im Interesse des Kindes muss der Anerkennende auch tatsächlich wahrnehmen ("leben") wollen; eine Anerkennung ist jedenfalls dann missbräuchlich, wenn weder eine persönliche Beziehung mit dem Kind oder dessen Mutter angestrebt wird noch die Bereitschaft besteht, ohne persönlichen Kontakt mögliche Rechte oder Pflichten, die mit der rechtlichen Elternschaft verbunden sind, wahrzunehmen (BVerwG, U.v. 24.6.2021 - 1 C 30/20 - juris Rn. 29 m.w.N.).

    In Bezug auf die "gelebte" Intensität einer grundrechtlich geschützten Eltern-Kind-Beziehung sind vielfältige Ausformungen und Abstufungen möglich (BVerwG, U.v. 24.6.2021 - 1 C 30/20 - juris Rn. 30 m.w.N.).

    Umgekehrt ist eine besondere geistig-emotionale Nähebeziehung nicht erforderlich, wenn andere aus der elterlichen Sorge folgende Pflichten erfüllt werden (sollen und können); so ist etwa das Fehlen einer sozial-familiären Beziehung im Sinne des § 1600 Abs. 3 Satz 2 BGB zwischen Vater und Kind kein zuverlässiger Indikator dafür, dass eine den Aufenthaltsstatus der Beteiligten objektiv verbessernde Vaterschaftsanerkennung gerade auf aufenthaltsrechtliche Vorteile zielt (BVerwG, U.v. 24.6.2021 - 1 C 30/20 - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Ob die Voraussetzungen einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung gegeben sind, hat die Ausländerbehörde aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des konkreten Einzelfalles zu beurteilen (BVerwG, U.v. 24.6.2021 - 1 C 30/20 - juris Rn. 32 m.w.N.).

    Die Ausländerbehörde trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die aus der Vaterschaftsanerkennung folgende elterliche Verantwortung tatsächlich nicht wahrgenommen werden soll (BVerwG, U.v. 24.6.2021 - 1 C 30/20 - juris Rn. 33 m.w.N.).

    Die - hier nicht vorliegenden (insbesondere nicht § 85a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AufenthG) - Regelvermutungstatbestände enthalten indes eine Beweiserleichterung für die Ausländerbehörde, weil diese bei Vorliegen von einem oder mehreren Regelvermutungstatbeständen grundsätzlich von einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung ausgehen darf, wenn nicht Umstände erkennbar oder vorgetragen sind, welche die Vermutungswirkung entkräften oder gar widerlegen (BVerwG, U.v. 24.6.2021 - 1 C 30/20 - juris Rn. 34).

    In diese Gesamtwürdigung können auch die in § 1597a Abs. 2 Satz 2 BGB genannten Verdachtstatbestände herangezogen werden, die indes nicht geeignet sind, die in § 85a Abs. 2 Satz 1 AufenthG abschließend aufgezählten Regelvermutungstatbestände zu erweitern (BVerwG, U.v. 24.6.2021 - 1 C 30/20 - juris Rn. 35).

  • VG Bayreuth, 14.06.2021 - B 6 S 20.989

    Missbräuchlichkeit der Vaterschaftsanerkennung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 19 CS 21.1772
    Durch die Aufhebung der Nr. 1 des angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Beschlusses vom 14. Juni 2021 (Az. B 6 S 20.989) wird die Nr. 2 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 23. Juli 2020 (B 6 S 20.525) wiederhergestellt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht