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   VGH Bayern, 07.10.2019 - 22 CS 19.1418   

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VGH Bayern, 07.10.2019 - 22 CS 19.1418 (https://dejure.org/2019,37495)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.10.2019 - 22 CS 19.1418 (https://dejure.org/2019,37495)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Oktober 2019 - 22 CS 19.1418 (https://dejure.org/2019,37495)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 121, § 124a Abs. 5 S. 4; BImSchV § 2 Abs. 1 S. 2, § 5 Abs. 1 Nr. 1; UVPG § 3c; UmwRG § 4; BayBO Art. 6, Art. 63 Abs. 1
    Bauordnungsrechtliches Abstandsflächenrecht - Gefahr durch Eisfall und Eiswurf

  • rewis.io

    Bauordnungsrechtliches Abstandsflächenrecht - Gefahr durch Eisfall und Eiswurf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirkung der Rechtskraft eines Beschlusses; mit dem die Berufung gegen ein Urteil nicht zugelassen wird; sowie Wirkung der materiellen Rechtskraft eines Urteils für die Behebung von Fehlern; derentwegen eine Genehmigung aufgehoben worden war; Auseinanderfallen von ...

  • rechtsportal.de

    Klage eines Grundstückseigentümers gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Bau und Betrieb einer schon errichteten Windenergieanlage; Gefahr durch Eisfall und Eiswurf im Rahmen des Betriebs der Anlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Würzburg, 19.05.2015 - W 4 K 14.604

    Windkraftanlagen; Nachbarklage; UVPG-Vorprüfung fehlerhaft; fehlerhafte Prüfung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2019 - 22 CS 19.1418
    Der Antragsteller meint, aus dem rechtskräftigen Urteil vom 19. Mai 2015 - W 4 K 14.604 u.a. -, mit dem die frühere, vom 26. September 2013 datierende Genehmigung (i.d.F. mehrerer Änderungsbescheide) aufgehoben worden ist, rechtliche Hindernisse ableiten zu können, infolge derer die jetzt erteilte streitgegenständliche Genehmigung rechtswidrig oder gar nichtig sei.

    Der Inhalt der Behördenakten spricht dafür, dass die Beigeladene, nachdem die erste immissionsschutzrechtliche Genehmigung (vom 26.9.2013 einschließlich mehrerer Änderungen) unanfechtbar aufgehoben worden war (Rechtskraft des Urteils vom 19.5.2015 - W 4 K 14.604 u.a. - infolge der Ablehnung des Berufungszulassungsantrags der Beigeladenen, BayVGH, B.v. 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584), trotz mancher anders klingender Formulierungen ("neu") die Fortführung des Genehmigungsverfahrens wünschte, wobei die vom Verwaltungsgericht beanstandeten Mängel der ersten Genehmigung behoben werden sollten, und dass auch das Landratsamt den "neuen" Genehmigungsantrag in diesem Sinn verstanden hat.

    Die Rechtskraft des die Genehmigung (vom 26.9.2013) aufhebenden Urteils (vom 19.5.2015 - W 4 K 14.604 u.a.) bewirkte vorliegend nicht, dass das Verwaltungsverfahren nicht hätte fortgesetzt werden dürfen.

    Dies hat das Verwaltungsgericht richtig dargestellt, sowohl was fallübergreifend die hierbei zu beachtenden Grundsätze angeht als auch in Bezug auf die Subsumtion des vorliegenden Falls unter diese Grundsätze (vgl. Beschlussabdruck - BA - Nr. 6 auf S. 8 bis 10, unter zutreffender Wiedergabe der wesentlichen Aufhebungsgründe im Urteil vom 19.5.2015 - W 4 K 14.604 u.a. - juris Rn. 29 bis 40, 41 bis 51; vgl. auch Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 121 Rn. 22 und 27 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 04.12.2014 - 22 CS 14.2157

    Ablehnung des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2019 - 22 CS 19.1418
    Dafür, dass die streitige WEA das geschilderte Gefahrenpotential tatsächlich habe, spreche auch die Tenorierung im Beschuss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in einem früheren Verfahren (BayVGH, B.v. 4.12.2014 - 22 CS 14.2157 u.a.).

    Allerdings gewinnt der Verwaltungsgerichtshof aus diesen Informationen die Einschätzung, dass sich die in der Genehmigung enthaltenen Nebenbestimmungen zum Schutz vor Eisfall und Eiswurf bei der Prüfung im Klageverfahren voraussichtlich als ausreichend erweisen werden; sie sind gegenüber der früheren, auch dem seinerzeitigen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 4.12.2014 - 22 CS 14.2157 u.a.) zugrunde liegenden Genehmigung verbessert.

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584

    Änderungen der Sach- und Rechtslage, die erst nach Ablauf der zweimonatigen Frist

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2019 - 22 CS 19.1418
    Mit Urteil vom 19. Mai 2015 hob das Verwaltungsgericht Würzburg die Genehmigung vom 26. September 2013 in der Fassung dreier nacheinander ergangener Änderungsbescheide (vom 5.3.2014, 31.7.2014 - im vorliegend angegriffenen Beschluss versehentlich: "31. Juni 2014" - und 13.10.2014) auf; der Verwaltungsgerichtshof hat den Antrag der damaligen Beigeladenen auf Zulassung der Berufung zurückgewiesen (BayVGH, B.v. 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584 - juris).

    Der Inhalt der Behördenakten spricht dafür, dass die Beigeladene, nachdem die erste immissionsschutzrechtliche Genehmigung (vom 26.9.2013 einschließlich mehrerer Änderungen) unanfechtbar aufgehoben worden war (Rechtskraft des Urteils vom 19.5.2015 - W 4 K 14.604 u.a. - infolge der Ablehnung des Berufungszulassungsantrags der Beigeladenen, BayVGH, B.v. 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584), trotz mancher anders klingender Formulierungen ("neu") die Fortführung des Genehmigungsverfahrens wünschte, wobei die vom Verwaltungsgericht beanstandeten Mängel der ersten Genehmigung behoben werden sollten, und dass auch das Landratsamt den "neuen" Genehmigungsantrag in diesem Sinn verstanden hat.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2006 - 1 A 10845/05

    Windkraft: Windenergieanlagen wegen Eiswurfgefahr unzulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2019 - 22 CS 19.1418
    Dass die Gefahr durch "Eisfall", also durch von einer stillstehenden WEA herabfallendes Eis, bisher in Rechtsprechung, Schrifttum, Regelwerkwerken und Verwaltungsvorschriften wenig beachtet worden sei, liege nicht daran, dass diese Gefahr gering wäre, sondern entscheidend daran, dass bisher anscheinend noch keine WEA dieser Dimension nur 50 m von einem Grundstück errichtet und betrieben worden sei, auf dem sich regelmäßig Menschen aufhielten, oder daran, dass - im Einzelfall - die Genehmigung versagt oder gerichtlich aufgehoben worden sei (wie im Fall des OVG RhPf, U.v. 19.1.2006 - 1 A 10845/05).

    In einem ähnlichen Fall habe das OVG RhPf (U.v. 19.1.2006 - 1 A 10845/05) eine Genehmigung, die trotz der Eiswurfgefahr auf die individuelle Nutzung einer Weihnachtsbaumkultur keine Rücksicht genommen habe, aufgehoben.

  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2019 - 22 CS 19.1418
    Sie sind keine Verfahrensfehler (BVerwG, U.v. 28.11.2017 - 7 A 17.12 - juris Leitsatz 1 und Rn. 29 u. 30; Rennert in DVBl 2019, 133).
  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2019 - 22 CS 19.1418
    Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat (zwar Brandschutzvorkehrungen betreffend, aber doch mit Aussagekraft auch für das Risiko aus anderen Ereignissen) ausgeführt, dass dasjenige Risiko, das nach Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Vorbeugemaßnahmen (dort: das vorgeschriebene Brandschutzkonzept) immer noch verbleibe, dann einer Person zumutbar sei, wenn es nicht größer sei als z.B. das Risiko, einen Verkehrs- oder sonstigen Unfall zu erleiden; für dieses Risiko werde grundsätzlich eine Eintrittswahrscheinlichkeit von einmal in 33.300 Jahren angenommen (vgl. HessVGH, B.v. 26.9.2013 - 9 B 1674/13 - juris Rn. 24 unter Hinweis auf HessVGH, U.v. 21.8.2009 - 9 C 227/08.T u.a. - juris Rn. 1096; BayVGH, U.v. 19.2.2014 - 8 A 11.40040 - juris Rn. 550).
  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 9 C 17.1023

    Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Nachbarklage gegen Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2019 - 22 CS 19.1418
    Der auf Art. 14 GG gestützte Nachbarschutz im Bauordnungswie im Bauplanungsrecht ist grundstücks-, nicht personenbezogen (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 9 C 17.1023 - juris Rn. 8).
  • VGH Hessen, 26.09.2013 - 9 B 1674/13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Vollzug einer immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2019 - 22 CS 19.1418
    Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat (zwar Brandschutzvorkehrungen betreffend, aber doch mit Aussagekraft auch für das Risiko aus anderen Ereignissen) ausgeführt, dass dasjenige Risiko, das nach Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Vorbeugemaßnahmen (dort: das vorgeschriebene Brandschutzkonzept) immer noch verbleibe, dann einer Person zumutbar sei, wenn es nicht größer sei als z.B. das Risiko, einen Verkehrs- oder sonstigen Unfall zu erleiden; für dieses Risiko werde grundsätzlich eine Eintrittswahrscheinlichkeit von einmal in 33.300 Jahren angenommen (vgl. HessVGH, B.v. 26.9.2013 - 9 B 1674/13 - juris Rn. 24 unter Hinweis auf HessVGH, U.v. 21.8.2009 - 9 C 227/08.T u.a. - juris Rn. 1096; BayVGH, U.v. 19.2.2014 - 8 A 11.40040 - juris Rn. 550).
  • VGH Bayern, 02.03.2010 - 22 CS 09.2995

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2019 - 22 CS 19.1418
    Bei Unzuverlässigkeit des Betreibers kämen nachträgliche Maßnahmen nach § 20 Abs. 3 BImSchG in Betracht (BayVGH, B.v. 2.3.2010 - 22 CS 09.2995 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2032

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2019 - 22 CS 19.1418
    Denn private Dritte können eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nicht unter Berufung auf solche Verstöße zu Fall bringen (BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 22 ZB 17.2032 u.a. - juris Rn. 24; OVG NW, U.v. 4.7.2018 - 8 A 47/17 - juris Rn. 49 ff., jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2018 - 8 A 47/17

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • VGH Bayern, 16.03.2015 - 22 CS 15.310

    Sofort vollziehbare immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage

  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm;

  • BVerwG, 10.04.2008 - 7 C 39.07

    Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen;

  • BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 38.06

    Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen;

  • VGH Bayern, 15.10.2018 - 22 CE 18.2092

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen die Genehmigung einer Windenergieanlage

  • VGH Bayern, 07.10.2019 - 22 CS 19.1355

    Lärm als Gefahrenquelle - Störwirkung eines Rotors - Erfolgloser

  • VGH Bayern, 19.12.2019 - 22 CS 19.2233

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine bereits errichtete

    Der Verwaltungsgerichtshof hat sich mit derartigen Einwänden bereits in seinem Beschluss vom 7. Oktober 2019 in demjenigen Verfahren befasst, das dieselbe immissionsschutzrechtliche Genehmigung wie vorliegend betraf und den vorläufigen Rechtsschutzantrag des Geschäftsführers der Beschwerdeführerin zum Inhalt hatte (vgl. BayVGH, B.v. 7.10.2019 - 22 CS 19.1418 - Rn. 10, B.v. 7.10.2019 - 22 CS 19.1355).

    In diesem Beschluss ist der Verwaltungsgerichtshof davon ausgegangen, dass die Beigeladene, nachdem die erste immissionsschutzrechtliche Genehmigung (vom 26.9.2013 einschließlich mehrerer Änderungen) unanfechtbar aufgehoben worden war, die Fortführung des Genehmigungsverfahrens unter Behebung der vom Verwaltungsgericht beanstandeten Mängel der ersten Genehmigung erstrebte (BayVGH, B.v. 7.10.2019 - 22 CS 19.1418 - juris Rn. 40 und 41).

    Er hat in rechtlicher Hinsicht ausgeführt, dass die vom Verwaltungsgericht bemängelten, zur Rechtswidrigkeit und zur daraus folgenden gerichtlichen Aufhebung der ersten Genehmigung führenden Fehler ebenso gut in Fortsetzung des "wieder offenen" laufenden Genehmigungsverfahrens haben behoben und eine fehlerfreie Genehmigung für das Vorhaben hat erteilt werden können, wie dies aufgrund eines neuen Genehmigungsantrags in einem neuen Genehmigungsverfahren möglich gewesen wäre (BayVGH, B.v. 7.10.2019 - 22 CS 19.1418 - juris Rn. 42).

    Er hat weiter ausgeführt, dass es gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 der 9. BlmSchV für die Rechtmäßigkeit der vorliegenden Genehmigung unschädlich ist, dass im Lauf der mehreren Verwaltungs- und Gerichtsverfahren mehrmals Bauherrin, Genehmigungsantragstellerin und Genehmigungsinhaberin gewechselt haben (BayVGH, B.v. 7.10.2019 - 22 CS 19.1418 - juris Rn. 44).

    Ihre Einwände überzeugen im Übrigen auch in der Sache nicht: Wenn - wovon das Verwaltungsgericht und der Verwaltungsgerichtshof (B.v. 7.10.2019 - 22 CS 19.1418) ausgegangen sind - die Beigeladene erkennbar gegenüber dem Landratsamt die Erteilung einer neuen, nunmehr fehlerbereinigten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für das unveränderte Vorhaben erstrebt hat, so ist es rechtlich unerheblich, dass sie (woran die Beschwerdeführerin anscheinend Anstoß nimmt) dieses Begehren als "Wunsch" formuliert hat.

    Mit diesen bloßen Behauptungen genügt die Beschwerdeführerin nicht dem Darlegungserfordernis nach § 146 Abs. 4 VwGO (vgl. BayVGH, B.v. 7.10.2019 - 22 CS 19.1418 - juris Rn. 44).

  • VGH Bayern, 23.01.2020 - 22 CS 19.2297

    Anordnung erweiterter Abschaltzeiten für Windenergieanlage im Eilverfahren -

    Der Antragsteller macht erneut die Nichtigkeit der streitigen Genehmigung geltend und greift die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs an, mit denen dieser (im Hinblick auf die vom Verwaltungsgericht für die Aufhebung dieser Genehmigung angeführten, in Rechtskraft erwachsenen Gründe) im Beschluss vom 7. Oktober 2019 - 22 CS 19.1418 - juris Rn. 42, 43 angenommen hat, das Landratsamt habe auf entsprechenden Antrag der Beigeladenen das Genehmigungsverfahren fortführen und eine neue Genehmigung unter Behebung bzw. Vermeidung der der ursprünglichen Genehmigung anhaftenden Mängel erteilen dürfen.
  • VGH Bayern, 23.11.2021 - 22 B 20.1402

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung gegen den Betreiber einer Asphaltmischanlage

    2.1 Unter sonstige Gefahren i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 BImSchG fallen auch Brandgefahren (vgl. etwa BayVGH, B.v. 7.10.2019 - 22 CS 19.1418 - juris Rn. 65; B.v. 18.1.2018 - 22 CS 17.2330 u.a. - juris Rn. 44 [u.a. unter Verweis auf die Gesetzesbegründung, BT-Drs.
  • VG Würzburg, 22.10.2019 - W 4 S 19.779

    Fehlerhaftigkeit der durchgeführten UVP

    Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof hat in der Entscheidung vom 7. Oktober 2019 im Verfahren Az. 22 CS 19.1418 (Rn. 67) hierzu folgendes ausgeführt:.
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