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   VGH Bayern, 07.10.2021 - 19 CE 21.2020   

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VGH Bayern, 07.10.2021 - 19 CE 21.2020 (https://dejure.org/2021,41812)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.10.2021 - 19 CE 21.2020 (https://dejure.org/2021,41812)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Oktober 2021 - 19 CE 21.2020 (https://dejure.org/2021,41812)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1 und S. 3; EMRK Art. 8
    Kein Anspruch auf "Bewährungsduldung" aus einer Vereinbarung der Beteiligten

  • rewis.io

    Bestandskräftige Ausweisung, Bewährungsduldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2021 - 19 CE 21.2020
    Im Hinblick auf die Bestandskraft der Ausweisung ist daher eine Berücksichtigung der strafvollstreckungsrechtlichen Aussetzungsentscheidung im Rahmen der in der Ausweisungsentscheidung getroffenen Gefahrenprognose nicht möglich (vgl. BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21 ff.); die Bestandskraft der Ausweisung steht einer inhaltlichen Überprüfung der Entscheidung entgegen.

    Der Senat hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass ungeachtet der indiziellen Bedeutung eines strafvollstreckungsrechtlichen Aussetzungsbeschlusses (BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21) aufgrund breiterer Tatsachengrundlage und der Unterschiedlichkeit der Prognosen bei Strafrestaussetzungen und Ausweisungsentscheidungen eine sicherheitsrechtliche Gefahr der Begehung weiterer Straftaten fortbestehen kann (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 - juris Rn. 8 ff.; KommunalPraxis BY 2017, 275 - Leitsatz, NVwZ 2017, 1637/1638 - Leitsatz - und ZAR 2017, 339 - Leitsatz; B.v. 16.7.2021 - 19 ZB 18.1022 - juris Rn. 38 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 16.07.2021 - 19 ZB 18.1022

    Ausweisung eines Ausländers wegen Wiederholungsgefahr und aus generalpräventiven

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2021 - 19 CE 21.2020
    Der Senat hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass ungeachtet der indiziellen Bedeutung eines strafvollstreckungsrechtlichen Aussetzungsbeschlusses (BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21) aufgrund breiterer Tatsachengrundlage und der Unterschiedlichkeit der Prognosen bei Strafrestaussetzungen und Ausweisungsentscheidungen eine sicherheitsrechtliche Gefahr der Begehung weiterer Straftaten fortbestehen kann (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 - juris Rn. 8 ff.; KommunalPraxis BY 2017, 275 - Leitsatz, NVwZ 2017, 1637/1638 - Leitsatz - und ZAR 2017, 339 - Leitsatz; B.v. 16.7.2021 - 19 ZB 18.1022 - juris Rn. 38 m.w.N.).

    Insgesamt ist das erforderliche Maß an die Erfolgswahrscheinlichkeit für eine Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung und für eine entsprechende vorläufige Beendigung der Maßregel wesentlich kleiner als dasjenige für eine positive ausländerrechtliche Gefahrenprognose, weil aus der Sicht des Strafrechts auch die kleinste Resozialisierungschance genutzt werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2021, a.a.O., Rn. 40).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2014 - 2 B 98/14

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2021 - 19 CE 21.2020
    Alle diese Umstände sind im Wege einer Gesamtbewertung zu gewichten (vgl. OVG LSA, B.v. 27.11.2014 - 2 B 98/14 - juris Rn. 27).
  • EGMR, 28.06.2007 - 31753/02

    D (A), Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, Europäische

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2021 - 19 CE 21.2020
    Eingriffe in dieses Recht sind nach Art. 8 Abs. 2 EMRK zulässig, soweit sie zum Zwecke der "öffentlichen Sicherheit und Ordnung" sowie "des wirtschaftlichen Wohls des Landes" in einer "demokratischen Gesellschaft notwendig" sind, mithin wenn der Eingriff durch ein dringendes gesellschaftliches Bedürfnis gerechtfertigt ist und zu dem mit ihm verfolgten Zweck in einem angemessenen Verhältnis steht (EGMR, U.v. 22.7.2004 - 42703/98 Rn. 31 - Radovanovic; EGMR, U.v. 28.06.2007 - 31753/02 - Kaya, BeckRS 2008, 06725 Rn. 51).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2021 - 19 CE 21.2020
    Das Bundesverwaltungsgericht führt aus, eine nach Art. 8 Abs. 1 EMRK schützenswerte Verwurzelung eines Ausländers komme grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 3.08, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09, B.v. 1.3.2011 - 1 B 2.11 - jeweils juris, ebenso BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 - U.v. 21.12.2011 - 10 B 11.182 - jeweils juris).
  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2021 - 19 CE 21.2020
    Nach der Rechtsprechung des EGMR bietet Art. 8 EMRK auch bei sog. "Zuwanderern der zweiten Generation" keinen absoluten Schutz vor einer Aufenthaltsbeendigung (vgl. EGMR , U.v. 18.10.2006 - 46410/99 Rn. 54 - Üner, NVwZ 2007, 1279).
  • BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16

    "inkriminierter Sachverhalt"; Anklage; Beamtenverhältnis auf Probe; Beamter auf

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2021 - 19 CE 21.2020
    Denn die im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnde Unschuldsvermutung schützt nur vor Nachteilen, die einem Schuldspruch gleichkommen, nicht jedoch vor Rechtsfolgen ohne Strafcharakter (vgl. BVerwG, B.v. 24.1.2017 - 2 B 75.16 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2021 - 19 CE 21.2020
    Der Schutz auf Achtung des Privatlebens umfasst die Summe aller sonstigen familiären, persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG, B.v. 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10 -, InfAuslR 2011, 235, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2021 - 19 CE 21.2020
    Das Bundesverwaltungsgericht führt aus, eine nach Art. 8 Abs. 1 EMRK schützenswerte Verwurzelung eines Ausländers komme grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 3.08, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09, B.v. 1.3.2011 - 1 B 2.11 - jeweils juris, ebenso BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 - U.v. 21.12.2011 - 10 B 11.182 - jeweils juris).
  • OVG Bremen, 22.10.2019 - 2 B 138/19

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines straffälligen Ausländers bei

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2021 - 19 CE 21.2020
    Daher ist eine Berücksichtigung der in dem Strafverfahren bislang zutage geförderten Erkenntnisse - auch wenn es sich zunächst nur um "Verdachtsmomente" handelt - in einem Verfahren, in dem es um die Aussetzung der Abschiebung wegen Wohlverhaltens bzw. zur weiteren Bewährung und in diesem Zusammenhang um die Frage einer fortdauernden Gefährlichkeit, mithin um präventives sicherheitsbehördliches Handeln geht, möglich und geboten (vgl. OVG Bremen, Beschluss 8.1.2019 - 2 B 235/20 - juris Rn. 36; B.v. 22.10.2019 - 2 B 138/19, juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 02.08.2021 - 19 CS 21.330

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Straffälligkeit

  • VGH Bayern, 21.12.2011 - 10 B 11.182

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt gemäß § 6

  • BVerwG, 01.03.2011 - 1 B 2.11

    Vereinbarkeit eines erhöhten Ausweisungsschutzes für Ausländer der zweiten

  • OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 B 235/20

    Gefahrenprognose und Verhältnismäßigkeit bei einer Ausweisung; Duldung wegen

  • OVG Bremen, 16.11.2020 - 2 B 220/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung nach bestandkräftiger Ausweisung -

  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 10 B 09.731

    Kein de-fakto-Inländer bei unberechtigtem Aufenthalt im Bundesgebiet

  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466

    Bedeutung der Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe für die Gefahrenprognose

  • VGH Bayern, 02.04.2020 - 10 ZB 19.1552

    Straffreiheit bei "Bewährungsduldung"

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

  • EGMR, 22.04.2004 - 42703/98

    Österreich (A), Jugoslawen, Kosovo, Privatleben, Integration, Straftäter, Raub,

  • VG Karlsruhe, 14.12.2021 - 12 K 3468/20

    Ausweisung eines Beteiligten an Betrugsstraftaten in Form des sog. falschen

    Alle diese Umstände sind im Wege einer Gesamtbewertung zu gewichten (Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - 19 CE 21.2020 - juris, Rn. 16, m. w. N.).

    Dabei stellt sich eine Aufenthaltsbeendigung in der Regel allein dann mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK als unzulässig dar, wenn der Ausländer aufgrund seines (längeren) Aufenthalts über so starke persönliche, soziale und wirtschaftliche Kontakte zum "Aufnahmestaat" verfügt, dass er aufgrund der Gesamtentwicklung "faktisch zu einem Inländer" geworden ist, dem wegen der Besonderheiten seines Falles ein Leben in dem Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug (mehr) hat, schlechterdings nicht mehr zugemutet werden kann (Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - 19 CE 21.2020 - juris, Rn. 15; Saarländisches OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 2 D 245/08 - juris, Rn. 18; Hailbronner in: Hailbronner, Ausländerrecht, 5. Update, Dezember 2021, AufenthG, § 60a, Rn. 97).

  • OVG Bremen, 02.08.2023 - 2 LA 2/23

    Ausweisung; Ermittlungsverfahren; ernstliche Zweifel; Generalprävention;

    Diese Vermutung bewirkt somit nicht, dass die Verwaltungsbehörde in einem auf Gefahrenabwehr gerichteten Verwaltungsverfahren von Tatsachen, die (auch) strafrechtlich relevant sind, solange absehen müsste, bis sie in einem rechtskräftigen Strafurteil festgestellt sind (BVerwG, Beschl. v. 24.01.2017 - 2 B 75/16, juris Rn. 12; Hess. VGH , Beschl. v. 31.05.2023 - 6 A 556/23.Z, juris Rn. 10; OVG Bremen, Beschl. v. 22.10.2019 - 2 B 138/19, juris Rn. 29; OVG NW, Beschl. v. 23.11.2022 - 18 A 1507/22, juris Rn. 12; Bay. VGH , Beschl. v. 07.10.2021 - 19 CE 21.2020, juris Rn. 27).

    Daher ist eine Berücksichtigung der in dem Strafverfahren bislang zutage geförderten Erkenntnisse - auch wenn es sich zunächst nur um "Verdachtsmomente" handelt - im Ausweisungsverfahren, in dem es um das Vorliegen eines spezialpräventiven Ausweisungsinteresses und in diesem Zusammenhang um die Frage einer fortdauernden Gefährlichkeit, mithin um präventives sicherheitsbehördliches Handeln geht, möglich und geboten (OVG Bremen, Beschl. v. 22.10.2019 - 2 B 138/19, juris Rn. 29; Bay. VGH , Beschl. v. 07.10.2021 - 19 CE 21.2020, juris Rn. 27).

  • VGH Bayern, 12.12.2023 - 19 CE 23.1720

    Keine Aussetzung der Abschiebung aufgrund einer Bewährungsduldungsvereinbarung

    Eine sog. "Bewährungsduldung" stellt sich als ein Instrument dar, eine bereits erfolgreich begonnene und weit fortgeschrittene Bewährung zu honorieren, beispielsweise wenn im Zeitpunkt der Entscheidung über die Klage gegen die Ausweisungsentscheidung schon die strafrechtliche Bewährungszeit abgelaufen und eine weitere Bewährung in Freiheit erfolgt ist und der Betroffene in gesicherten persönlichen und materiellen Verhältnissen lebt, indem auf einen Vollzug der Ausweisung einstweilen verzichtet wird (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 7.10.2021 - 19 CE 21.2020 - juris Rn. 25).
  • VG Würzburg, 22.12.2021 - W 7 S 21.1296

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug,

    Ein Eingriff in das von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Recht auf Privatleben ist dann zu bejahen, wenn der Ausländer aufgrund seiner gesamten Entwicklung faktisch zu einem Inländer geworden und ihm wegen der Besonderheiten des Falls ein Leben im Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug mehr hat, nicht zuzumuten ist (st.Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 7.10.2021 - 19 CE 21.2020 - juris Rn. 15 f.; SächsOVG, B.v. 23.3.2020 - 3 B 48/20 - juris Rn. 7; B.v. 6.9.2021 - 3 A 419/18 - juris Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • VG Berlin, 25.08.2022 - 13 K 41.19

    Ausweisung eines jugendlichen IS-Straftäters bestätigt

    Denn die im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnde Unschuldsvermutung schützt nur vor Nachteilen, die einem Schuldspruch gleichkommen, nicht jedoch vor Rechtsfolgen ohne Strafcharakter (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 2 B 75.16 - juris Rn. 12 m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - 19 CE 21.2020 - juris Rn. 27).
  • VG Würzburg, 08.04.2022 - W 7 K 22.223

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug, Aufhebung der ehelichen

    Ein Eingriff in das von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Recht auf Privatleben ist dann zu bejahen, wenn der Ausländer aufgrund seiner gesamten Entwicklung faktisch zu einem Inländer geworden und ihm wegen der Besonderheiten des Falls ein Leben im Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug mehr hat, nicht zuzumuten ist (st.Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 7.10.2021 - 19 CE 21.2020 - juris Rn. 15 f.; SächsOVG, B.v. 23.3.2020 - 3 B 48/20 - juris Rn. 7; B.v. 6.9.2021 - 3 A 419/18 - juris Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.12.2021 - 10 CE 21.2930

    Keine Verpflichtung zur Erteilung einer Verfahrensduldung

    Der Antragsteller ist - wie das Verwaltungsgericht zu Recht annimmt - auch kein faktischer Inländer, dessen Abschiebung nach Art. 8 Abs. 1 ERMK unzulässig sein könnte (vgl. zu den entsprechenden Voraussetzungen BayVGH, B.v. 7.10.2021 - 19 CE 21.2020 - juris Rn. 15; B.v. 28.11.2017 - 10 CE 17.2018 - juris Rn. 17 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.11.2021 - 10 ZB 21.2363

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren gegen die Ausweisung eines

    Denn die im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnde Unschuldsvermutung schützt nur vor Nachteilen, die einem Schuldspruch gleichkommen, nicht jedoch vor Rechtsfolgen ohne Strafcharakter (vgl. BVerwG, B.v. 24.1.2017 - 2 B 75.16 - juris Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, B.v. 7.10.2021 - 19 CE 21.2020 - juris Rn. 27).
  • VG Würzburg, 15.07.2022 - W 7 K 21.30924

    Erfolglose Asylklage (Aserbaidschan)

    Ein Eingriff in das von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Recht auf Privatleben ist dann zu bejahen, wenn der Ausländer aufgrund seiner gesamten Entwicklung faktisch zu einem Inländer geworden und ihm wegen der Besonderheiten des Falls ein Leben im Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug mehr hat, nicht zuzumuten ist (st.Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 7.10.2021 -19 CE 21.2020 - juris Rn. 15 f.; SächsOVG, B.v. 23.3.2020 -3 B 48/20 - juris Rn. 7; B.v. 6.9.2021 -3 A 419/18 - juris Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • VG Würzburg, 24.08.2022 - W 7 S 22.1250

    Anforderungen an ein humanitäres Aufenthaltsrecht nach langjährigem Aufenthalt im

    Ein Eingriff in das von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Recht auf Privatleben ist dann zu bejahen, wenn der Ausländer aufgrund seiner gesamten Entwicklung faktisch zu einem Inländer geworden und ihm wegen der Besonderheiten des Falls ein Leben im Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug mehr hat, nicht zuzumuten ist (st.Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 7.10.2021 - 19 CE 21.2020 - juris Rn. 15 f.; SächsOVG, B.v. 23.3.2020 - 3 B 48/20 - juris Rn. 7; B.v. 6.9.2021 - 3 A 419/18 - juris Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • VG Würzburg, 19.09.2022 - W 7 K 21.1661

    Erfolglose Klage gegen Ausweisung und damit verbundene Nebenanordnungen

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