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   VGH Bayern, 07.12.2015 - 10 C 15.1129   

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https://dejure.org/2015,39445
VGH Bayern, 07.12.2015 - 10 C 15.1129 (https://dejure.org/2015,39445)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.12.2015 - 10 C 15.1129 (https://dejure.org/2015,39445)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Dezember 2015 - 10 C 15.1129 (https://dejure.org/2015,39445)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der hinreichenden Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung bzgl. der Gewährung von Prozesskostenhilfe; Voraussetzung eines nahtlosen Übergangs zwischen der erteilten Aufenthaltserlaubnis und der Niederlassungserlaubnis fur einen über einen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 3
    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Niederlassungserlaubnis, Mitwirkungspflicht, konkludente Rücknahme, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Identitätsfeststellung

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe für Klage auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der hinreichenden Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung bzgl. der Gewährung von Prozesskostenhilfe; Voraussetzung eines nahtlosen Übergangs zwischen der erteilten Aufenthaltserlaubnis und der Niederlassungserlaubnis fur einen über einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 10 C 13.334

    Prozesskostenhilfeantrag; maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt bei

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2015 - 10 C 15.1129
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage" ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet" ist zwar grundsätzlich der Zeitpunkt der Bewilligungsreife (vgl. BayVGH" B. v.19.3.2013 - 10 C 13.334 u. a. - juris Rn. 26 m. w. N.)" die hier mit Eingang der Antragserwiderung beim Verwaltungsgericht am 24. November 2014 eingetreten war; zu diesem Zeitpunkt lag die vollständige Erklärung über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Klägers vor.
  • BVerwG, 06.03.2014 - 1 B 17.13

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Anrechnung von Fiktionszeiten

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2015 - 10 C 15.1129
    Die nach dem Auslaufen der Aufenthaltserlaubnis am 30. Juni 2012 eingetretene Fiktionswirkung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 30.3.2010 - 1 C 6.09 - BVerwGE 136" 211) nur dann den Zeiten der vorangegangenen befristeten Aufenthaltserlaubnis gleichgestellt" wenn ein Anspruch auf Verlängerung dieser humanitären Aufenthaltserlaubnis besteht, weil anderenfalls der Fiktionswirkung" die besitzstandswahrenden Charakter hat" eine rechtsbegründende Wirkung beigemessen werden würde (vgl. auch BVerwG, B. v. 6.3.2014 - 1 B 17.13 - juris Rn. 6, 7, in dem auf die tatsächliche Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgestellt wird).
  • VGH Hessen, 17.05.2010 - 3 D 433/10

    Anrechnung von Aufenthaltszeiten für den Erwerb einer Niederlassungserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2015 - 10 C 15.1129
    Die Übergangsregelung findet jedoch nur dann Anwendung" wenn sich an die bis zum 1. Januar 2005 andauernden Duldungszeiten nahtlos die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis angeschlossen hat oder sie jedenfalls nach nur einer "unbedeutenden Unterbrechung von weniger als einem Jahr" erteilt wurde (HessVGH" B. v. 17.5.2010 - 3 D 433/10 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 6.09

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2015 - 10 C 15.1129
    Die nach dem Auslaufen der Aufenthaltserlaubnis am 30. Juni 2012 eingetretene Fiktionswirkung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 30.3.2010 - 1 C 6.09 - BVerwGE 136" 211) nur dann den Zeiten der vorangegangenen befristeten Aufenthaltserlaubnis gleichgestellt" wenn ein Anspruch auf Verlängerung dieser humanitären Aufenthaltserlaubnis besteht, weil anderenfalls der Fiktionswirkung" die besitzstandswahrenden Charakter hat" eine rechtsbegründende Wirkung beigemessen werden würde (vgl. auch BVerwG, B. v. 6.3.2014 - 1 B 17.13 - juris Rn. 6, 7, in dem auf die tatsächliche Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgestellt wird).
  • VG München, 19.05.2016 - M 12 K 14.4513

    Kein Anspruch eines nigerianischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer

    Im Übrigen wurde die Beschwerde zurückgewiesen (Az.: 10 C 15.1129).

    Die Übergangsregelung findet jedoch nur dann Anwendung, wenn sich an die bis zum 1. Januar 2005 andauernden Duldungszeiten nahtlos die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis angeschlossen hat oder sie jedenfalls nach nur einer "unbedeutenden Unterbrechung von weniger als einem Jahr" erteilt wurde (BayVGH, B.v. 7.12.2015 - 10 C 15.1129 -juris; HessVGH, B.v. 17.5.2010 - 3 D 433/10 - juris).

  • VGH Bayern, 19.02.2018 - 10 ZB 17.2359

    Niederlassungserlaubnis

    Im Schreiben vom 22. Dezember 2017 bringt er vor, dass er für sein erstes Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (10 C 15.1129) lange nach einem Anwalt gesucht habe.
  • VG München, 02.03.2018 - M 12 M 18.558

    Erinnerung gegen Kostenrechnung

    Zur Begründung führte er aus, dass am 14. Januar 2016 (Az.: 10 C 15.1129, Buchungskennzeichen 0308.0258.7727) bereits die Hälfte des festgesetzten Betrags von 60 Euro innerhalb eines Monats von ihm bereits bezahlt worden sei.

    Beigefügt war eine Kostenrechnung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Januar 2016 zum Verfahren 10 C 15.1129, in der eine Beschwerdegebühr von 60,- Euro festgesetzt wurde, von der 30,- Euro auf den Antragsteller entfielen.

    Der Richtigkeit der Kostenrechnung in diesem Verfahren steht es nicht entgegen, dass der Antragsteller in einem anderen verwaltungsgerichtlichen Verfahren beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2016 (Az.: 10 C 15.1129) Kosten entrichtet hat.

  • VGH Bayern, 04.01.2016 - 10 C 15.2105

    Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung nach Ablehnung eines Asyfolgeantrags

    Ausnahmsweise ist aber nicht der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags" sondern der Zeitpunkt der Entscheidung des Ausgangs- oder Beschwerdegerichts über diesen Antrag für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht maßgeblich" wenn sich nach Eintritt der Bewilligungsreife die Sach- oder Rechtslage zugunsten des Klägers geändert hat und die beabsichtigte Rechtsverfolgung in Folge dieser Änderung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BayVGH" B. v. 7.12.2015 - 10 C 15.1129).
  • VGH Bayern, 22.06.2020 - 10 CS 20.1125

    Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis des ausländischen Elternteils wegen

    Eine Ausnahme hiervon kann allenfalls gelten, wenn während des Verfahren auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ein Anspruch auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis be- oder entsteht und gleichzeitig die Erteilungsvoraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis erfüllt sind (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2015 - 10 C 15.1129 - juris Rn. 7 zur Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 Satz 1 AufenthG).
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