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   VGH Bayern, 07.12.2016 - 10 ZB 16.631   

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https://dejure.org/2016,48010
VGH Bayern, 07.12.2016 - 10 ZB 16.631 (https://dejure.org/2016,48010)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.12.2016 - 10 ZB 16.631 (https://dejure.org/2016,48010)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - 10 ZB 16.631 (https://dejure.org/2016,48010)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschäftigungserlaubnis für Asylbewerber aus sicherem Herkunftsstaat

  • rewis.io

    Beschäftigungserlaubnis für Asylbewerber aus sicherem Herkunftsstaat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherer Herkunftsstaat; Beschäftigungserlaubnis; ermessenslenkende Weisung; Erlass des Bayerischen Staatsministeriums des Innern; für Bau und Verkehr vom 31. März 2015 (IA2-2081-1-8) bezüglich Beschäftigung und Berufsausbildung von Asylbewerbern und Geduldeten

  • rechtsportal.de

    Beschäftigungserlaubnis für Asylbewerber aus sicherem Herkunftsstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.03.2016 - 5 BN 1.15

    Grundsatzrüge; grundsätzliche Bedeutung; revisibles Recht; Rechtsfrage; abstrakte

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2016 - 10 ZB 16.631
    Hierfür ist erforderlich, dass sich der Zulassungsantrag mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert, d. h. in einer Weise auseinandersetzt, die verdeutlicht, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts dem Klärungsbedarf nicht gerecht wird (vgl. z. B. BayVGH, B.v. 21.6.2016 - 10 ZB 16.444 - juris Rn. 3; zum Zulassungsgrund § 132 Abs. 1 Nr. 1 VwGO vgl. etwa BVerwG, B.v. 1.3.2016 - 5 BN 1.15 - juris Rn. 2; Happ in Eyermann, VwGO, Kommentar, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 72 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 21.06.2016 - 10 ZB 16.444

    Erfolgloser Zulassungsantrag mangels grundsätzlicher Bedeutung - Kein

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2016 - 10 ZB 16.631
    Hierfür ist erforderlich, dass sich der Zulassungsantrag mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert, d. h. in einer Weise auseinandersetzt, die verdeutlicht, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts dem Klärungsbedarf nicht gerecht wird (vgl. z. B. BayVGH, B.v. 21.6.2016 - 10 ZB 16.444 - juris Rn. 3; zum Zulassungsgrund § 132 Abs. 1 Nr. 1 VwGO vgl. etwa BVerwG, B.v. 1.3.2016 - 5 BN 1.15 - juris Rn. 2; Happ in Eyermann, VwGO, Kommentar, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 72 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 21.04.2017 - 10 ZB 16.2281

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Unzulässige

    Die Umsetzung der Richtlinienbestimmung des Art. 15 RL 2013/33/EU durch den Gesetzgeber in § 61 Abs. 2 Satz 1 AsylG als Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis ist durch den Wortlaut der unionsrechtlichen Vorgabe nicht ausgeschlossen (s.o. 1.1.1; vgl. auch BayVGH, B.v. 29.11.2016 - 10 ZB 16.906 - juris Rn. 5; B.v. 7.12.2016 - 10 ZB 16.631 - juris Rn. 5).
  • VG München, 23.10.2019 - M 9 K 19.4677

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis nach § 61 AsylG

    Eine unmittelbare Anwendung scheidet schon aus, da Art. 15 Abs. 2 Aufnahmerichtlinie es den Mitgliedstaaten überlässt, unter welchen Voraussetzungen Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt wird und die Richtlinie durch den Anspruch aus § 61 Abs. 2 Satz 1 AsylG bereits umgesetzt ist (BayVGH, B.v. 7.12.2016 - 10 ZB 16.631 - juris).
  • VGH Bayern, 15.01.2018 - 10 ZB 17.30211

    Unwirksamkeit von Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

    Hierfür ist erforderlich, dass sich der Zulassungsantrag mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert, d.h. in einer Weise auseinandersetzt, die verdeutlicht, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts dem Klärungsbedarf nicht gerecht wird (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2016 - 10 ZB 16.631 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 21.6.2016 - 10 ZB 16.444 - juris Rn. 3; zum Zulassungsgrund § 132 Abs. 1 Nr. 1 VwGO vgl. etwa BVerwG, B.v. 1.3.2016 - 5 BN 1.15 - juris Rn. 2; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 72 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.09.2018 - 1 ZB 17.30214

    Fortführung des Asylverfahrens nach einem erfolgreichen Antrag auf vorläufigen

    Hierfür ist erforderlich, dass sich der Zulassungsantrag mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert, d.h. in einer Weise auseinandersetzt, die verdeutlicht, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts dem Klärungsbedarf nicht gerecht wird (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2016 - 10 ZB 16.631 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 21.6.2016 - 10 ZB 16.444 - juris Rn. 3; zum Zulassungsgrund § 132 Abs. 1 Nr. 1 VwGO vgl. etwa BVerwG, B.v. 1.3.2016 - 5 BN 1.15 - juris Rn. 2; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 72 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 10.08.2017 - B 6 E 17.32713

    Kein Anspruch auf qualifizierte Berufsausbildung eines Asylbewerbers wegen

    Dass § 61 AsylG insoweit europarechtskonform ist, stellte der BayVGH in seinem Beschluss vom 07.12.2016, Az. 10 ZB 16.631, fest.
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