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   VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 B 21.1451   

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VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 B 21.1451 (https://dejure.org/2021,57628)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.12.2021 - 10 B 21.1451 (https://dejure.org/2021,57628)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Dezember 2021 - 10 B 21.1451 (https://dejure.org/2021,57628)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 53 Abs. 1, Abs. 2; AufenthG § 54 Abs. 1 Nr. 2; StGB § 89a Abs. 1, Abs. 2
    Erfolglose Klage gegen die Ausweisung eines sich im Ausland aufhaltenden Ausländers ("Auslandsausweisung")

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 54 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 Variante 3 AufenthG, §§ 89a Abs. 1, Abs. 2 StGB
    Ausländerrecht: "Auslandsausweisung" und besonders schwer wiegendes Ausweisungsinteresse der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach § 89a StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung eines sich im Ausland aufhaltenden Ausländers; Zulässigkeit der "Auslandsausweisung"; Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland; schwere staatsgefährdende Gewalttat (Sprengfalle im Irak)

  • rechtsportal.de

    Ausweisung eines sich im Ausland aufhaltenden Ausländers; Zulässigkeit der "Auslandsausweisung"; Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland; schwere staatsgefährdende Gewalttat (Sprengfalle im Irak)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 54 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 Variante 3 AufenthG, §§ 89a Abs. 1, Abs. 2 StGB
    Ausländerrecht: "Auslandsausweisung" und besonders schwer wiegendes Ausweisungsinteresse der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach § 89a StGB

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 31.03.1998 - 1 C 28.97

    Aufenthalt im Bundesgebiet; Ausweisung; Einreiseverbot.

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 B 21.1451
    In der Grundsatzentscheidung vom 31. März 1998 (1 C 28.97 - juris Rn. 9) habe das Bundesverwaltungsgericht zwar entschieden, dass eine Ausweisung auch erfolgen darf, wenn der Ausländer bereits ausgereist ist, gleichzeitig jedoch ausdrücklich offengelassen, "ob und unter welchen Voraussetzungen ein Ausländer ausgewiesen werden kann, der noch nie eingereist ist oder dessen früherer Aufenthalt im Bundesgebiet mit der Ausweisung in keinem Zusammenhang steht".

    Höchstrichterlich geklärt ist, dass zu den tatbestandlichen Voraussetzungen der Ausweisung nicht gehört, dass sich der Ausländer noch im Bundesgebiet aufhält (BVerwG, U.v. 31.3.1998 - 1 C 28.97 - BVerwGE 106, 302 = juris, Ls. u. Rn. 9; entgegen BayVGH, B.v. 7.8.1997 - 10 B 97.1837 - n.v., und BayVGH, B.v. 4.8.1995 - 10 CS 95.1937 - NVwZ-RR 1996, 171 = juris).

    Auch aus den Gesetzesmaterialien ergebe sich kein Anhalt dafür, die Ausweisung entgegen ihrem dargelegten Sinn und Zweck auf Ausländer zu beschränken, die sich im Bundesgebiet aufhalten (BVerwG, U.v. 31.3.1998 - 1 C 28.97 - juris, Rn. 9-18).

    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in dieser Entscheidung ausdrücklich offengelassen, "ob und unter welchen Voraussetzungen ein Ausländer ausgewiesen werden kann, der noch nie eingereist ist oder dessen früherer Aufenthalt im Bundesgebiet mit der Ausweisung in keinem Zusammenhang steht" (BVerwG, U.v. 31.3.1998 - 1 C 28.97 - Rn. 9 am Ende).

  • BGH, 08.05.2014 - 3 StR 243/13

    Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 B 21.1451
    § 89a Abs. 1 Satz 2 StGB bestimmt im Wege einer Legaldefinition (BGH, U.v. 8.5.2014 - 3 StR 243/13 - juris Rn. 11) eine schwere staatsgefährdende Gewalttat als Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 StGB oder des § 212 StGB oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a StGB oder des § 239b StGB, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.

    § 89a Abs. 2 StGB bestimmt in einer abschließenden Aufzählung (BGH, U.v. 8.5.2014 - 3 StR 243/13 - juris Rn. 12) die Handlungen, die als Vorbereitung einer solchen Gewalttat anzusehen sind; unter anderem ist dies der Fall, wenn der Täter Sprengstoffe oder Spreng- oder Brandvorrichtungen herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt.

    Geschützt ist dabei nicht nur die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch die eines anderen Staates (im Einzelnen dazu siehe BGH, U.v. 8.5.2014 - 3 StR 243/13 - juris Rn. 37 ff.; Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 89a Rn. 5).

  • BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Unterstützungsbegriffe im Ausweisungsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 B 21.1451
    Dies widerspreche höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerwG, B.v. 25.4.2018 - 1 B 11.18 - juris), wonach allein der Umstand, dass die Unterstützungshandlungen schon mehrere Jahre zurückliegen, nicht genüge, um das zutage getretene Gefährdungspotential als nicht mehr gegeben anzusehen.

    Anders, als das Verwaltungsgericht angenommen hat (UA Rn. 79), reicht der Zeitablauf bzw. der zeitliche Abstand zur Tatbegehung (im Jahr 2006) nicht aus, um das in der Person des Ausländers zutage getretene Gefahrenpotential als nicht mehr gegeben anzusehen (BVerwG, B.v. 25.4.2018 - 1 B 11.18 - juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 27.10.2017 - 10 B 16.1252 - juris Rn. 54).

    Grundvoraussetzung für eine solche Annahme ist jedenfalls die Einsicht des Ausländers in die Unrichtigkeit des ihm vorgeworfenen Handelns; er muss in jedem Fall sein sicherheitsgefährdendes Handeln in der Vergangenheit einräumen und offenlegen (BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 30; BVerwG, B.v. 25.4.2018 - 1 B 11.18 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 - juris Rn. 6; BayVGH, U.v. 27.10.2017 - 10 B 16.1252 - juris Rn. 53 f.; VGH BW, B.v. 17.6.2019 - 11 S 2118/18 - juris Rn. 12; OVG NW, U.v. 15.3.2016 - 19 A 2330/11 - juris Rn. 65 f.).

  • VGH Bayern, 27.10.2017 - 10 B 16.1252

    Überwiegen des öffentlichen Ausweisungsinteresse wegen der Unterstützung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 B 21.1451
    Anders, als das Verwaltungsgericht angenommen hat (UA Rn. 79), reicht der Zeitablauf bzw. der zeitliche Abstand zur Tatbegehung (im Jahr 2006) nicht aus, um das in der Person des Ausländers zutage getretene Gefahrenpotential als nicht mehr gegeben anzusehen (BVerwG, B.v. 25.4.2018 - 1 B 11.18 - juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 27.10.2017 - 10 B 16.1252 - juris Rn. 54).

    Grundvoraussetzung für eine solche Annahme ist jedenfalls die Einsicht des Ausländers in die Unrichtigkeit des ihm vorgeworfenen Handelns; er muss in jedem Fall sein sicherheitsgefährdendes Handeln in der Vergangenheit einräumen und offenlegen (BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 30; BVerwG, B.v. 25.4.2018 - 1 B 11.18 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 - juris Rn. 6; BayVGH, U.v. 27.10.2017 - 10 B 16.1252 - juris Rn. 53 f.; VGH BW, B.v. 17.6.2019 - 11 S 2118/18 - juris Rn. 12; OVG NW, U.v. 15.3.2016 - 19 A 2330/11 - juris Rn. 65 f.).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 B 21.1451
    Von einer Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Sinn des § 54 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 1 AufenthG ist nach der gesetzlichen Definition also (schon) dann auszugehen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Ausländer den Tatbestand einer der drei Varianten des Halbsatz 2 erfüllt (BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 34).

    Durch den Wortlaut des § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ist kraft Gesetzes definiert, wann von einer fortdauernden Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland auszugehen ist, nämlich (jedenfalls) dann, wenn eine der dort genannten Tatbestandsvarianten erfüllt ist und ein erkennbares und glaubhaftes Abstandnehmen nicht festgestellt werden kann (so BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 32 u. 34).

  • VGH Bayern, 13.01.2020 - 10 ZB 19.1599

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein die Ausweisung nach

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 B 21.1451
    Grundvoraussetzung für eine solche Annahme ist jedenfalls die Einsicht des Ausländers in die Unrichtigkeit des ihm vorgeworfenen Handelns; er muss in jedem Fall sein sicherheitsgefährdendes Handeln in der Vergangenheit einräumen und offenlegen (BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 30; BVerwG, B.v. 25.4.2018 - 1 B 11.18 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 - juris Rn. 6; BayVGH, U.v. 27.10.2017 - 10 B 16.1252 - juris Rn. 53 f.; VGH BW, B.v. 17.6.2019 - 11 S 2118/18 - juris Rn. 12; OVG NW, U.v. 15.3.2016 - 19 A 2330/11 - juris Rn. 65 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2019 - 11 S 2118/18

    Ausweisung; Abrücken des Ausländers von einer Verankerung und Aktivitäten in der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 B 21.1451
    Grundvoraussetzung für eine solche Annahme ist jedenfalls die Einsicht des Ausländers in die Unrichtigkeit des ihm vorgeworfenen Handelns; er muss in jedem Fall sein sicherheitsgefährdendes Handeln in der Vergangenheit einräumen und offenlegen (BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 30; BVerwG, B.v. 25.4.2018 - 1 B 11.18 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 - juris Rn. 6; BayVGH, U.v. 27.10.2017 - 10 B 16.1252 - juris Rn. 53 f.; VGH BW, B.v. 17.6.2019 - 11 S 2118/18 - juris Rn. 12; OVG NW, U.v. 15.3.2016 - 19 A 2330/11 - juris Rn. 65 f.).
  • BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvE 2/16

    Organstreitverfahren gegen den Anti-IS-Einsatz erfolglos

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 B 21.1451
    Das im Verfahren ebenfalls angesprochene Selbstverteidigungsrecht aus Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen (vgl. hierzu BVerfG, B.v. 17.9.2019 - 2 BvE 2/16 - juris Rn. 49 ff.) gilt ohnehin nur (bis zum Eingreifen des Sicherheitsrats) für die "Mitglieder" der Vereinten Nationen, also Staaten; der Kläger könnte sich hierauf nicht berufen.
  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 B 21.1451
    Grundvoraussetzung für eine solche Annahme ist jedenfalls die Einsicht des Ausländers in die Unrichtigkeit des ihm vorgeworfenen Handelns; er muss in jedem Fall sein sicherheitsgefährdendes Handeln in der Vergangenheit einräumen und offenlegen (BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 30; BVerwG, B.v. 25.4.2018 - 1 B 11.18 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 - juris Rn. 6; BayVGH, U.v. 27.10.2017 - 10 B 16.1252 - juris Rn. 53 f.; VGH BW, B.v. 17.6.2019 - 11 S 2118/18 - juris Rn. 12; OVG NW, U.v. 15.3.2016 - 19 A 2330/11 - juris Rn. 65 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2016 - 19 A 2330/11

    Rücknahme der Einbürgerung eines Ausländers wegen Unterstützung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 B 21.1451
    Grundvoraussetzung für eine solche Annahme ist jedenfalls die Einsicht des Ausländers in die Unrichtigkeit des ihm vorgeworfenen Handelns; er muss in jedem Fall sein sicherheitsgefährdendes Handeln in der Vergangenheit einräumen und offenlegen (BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 30; BVerwG, B.v. 25.4.2018 - 1 B 11.18 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 - juris Rn. 6; BayVGH, U.v. 27.10.2017 - 10 B 16.1252 - juris Rn. 53 f.; VGH BW, B.v. 17.6.2019 - 11 S 2118/18 - juris Rn. 12; OVG NW, U.v. 15.3.2016 - 19 A 2330/11 - juris Rn. 65 f.).
  • VGH Bayern, 04.08.1995 - 10 CS 95.1937
  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

  • VG München, 07.11.2019 - M 24 K 19.1932

    Anforderungen an die Gefahrenprognose bei Ausweisung

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