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   VGH Bayern, 08.01.2018 - 10 ZB 17.2361   

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https://dejure.org/2018,1437
VGH Bayern, 08.01.2018 - 10 ZB 17.2361 (https://dejure.org/2018,1437)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.01.2018 - 10 ZB 17.2361 (https://dejure.org/2018,1437)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Januar 2018 - 10 ZB 17.2361 (https://dejure.org/2018,1437)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 56 Abs 2, § 60 Abs. 1, § 67 Abs. 4, § 173 S. 1; ZPO § 78b, § 185 Nr. 1
    Beiordnung eines Notanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für einen Antrag auf Berufungszulassung; Anforderung an das Vorliegen einer Zustelladresse nach unbekanntem Verzug des Klägers unter Hinterlassung einer bloßen ...

  • rewis.io

    Beiordnung eines Notanwalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für einen Antrag auf Berufungszulassung; Anforderung an das Vorliegen einer Zustelladresse nach unbekanntem Verzug des Klägers unter Hinterlassung einer bloßen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.03.2017 - 2 B 4.17

    Beamter; Begründungsfrist; Beiordnung; Darlegungsanforderung; Einlegungsfrist;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2018 - 10 ZB 17.2361
    Was zumutbar ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BVerwG, B.v. 28.3.2017 - 2 B 4.17 - juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2015 - 6 A 2174/14

    Antrag eines Steueramtsinspektors auf Beiordnung eines Notanwalts für einen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2018 - 10 ZB 17.2361
    Ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung ist zunächst, dass der Antragsteller bei der Suche nach einem Rechtsanwalt zumutbare Anstrengungen unternimmt (OVG NRW, B. v. 18.2.2015 - 6 A 2174/14 - juris).
  • BVerwG, 14.02.2012 - 9 B 79.11

    Zulässigkeit; Klage; ladungsfähige Anschrift; Wohnort; Geheimhaltungsinteresse;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2018 - 10 ZB 17.2361
    Die Zulässigkeit einer Klage setzt regelmäßig die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift voraus (BVerwG, B.v. 14.2.2012 - 9 B 79.11 u.a. - juris Rn. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2011 - L 19 AS 1783/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2018 - 10 ZB 17.2361
    Formelle Zustellungen, wie die Zustellung eines Urteils nach § 56 Abs. 2 VwGO, können jedoch nicht über ein Postfach bewirkt werden (OVG MV, U.v. 21.6.2011 - 1 L 266/06 - juris Rn. 47; LSG NRW, B.v. 23.11.2011 - L 19 AS 1783/11 B - juris Rn. 6).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2017 - 6 A 11431/17

    Beiordnung eines Notanwalts

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2018 - 10 ZB 17.2361
    Aussichtslosigkeit im Sinne von § 78b Abs. 1 ZPO besteht, wenn ein günstiges Ergebnis auch bei anwaltlicher Beratung ganz offenbar nicht erreicht werden kann (BVerwG, a.a.O.) Für die Fallkonstellation eines beabsichtigten Antrags auf Zulassung der Berufung bedeutet dies, dass das Berufungsgericht nach Lage der Akten prüft, ob ein Berufungszulassungsgrund ernsthaft in Betracht kommt (OVG RhPf, B. v. 28.9.2017 - 6 A 11431/17 - juris Rn. 11).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2011 - 1 L 266/06

    § 82 Abs 1 VwGO erfordert die Angabe der Wohnanschrift des Klägers

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2018 - 10 ZB 17.2361
    Formelle Zustellungen, wie die Zustellung eines Urteils nach § 56 Abs. 2 VwGO, können jedoch nicht über ein Postfach bewirkt werden (OVG MV, U.v. 21.6.2011 - 1 L 266/06 - juris Rn. 47; LSG NRW, B.v. 23.11.2011 - L 19 AS 1783/11 B - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 16.05.2019 - 13a ZB 19.31798

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels fristgerechter wirksamer

    Zwar kommt bei rechtzeitiger Stellung eines Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts innerhalb der laufenden Rechtsmittelfrist eine Wiedereinsetzung bezüglich dieser Frist in Betracht, wenn diesem Antrag stattzugeben ist (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2018 - 10 ZB 17.2361 - juris Rn. 6 m.w.N.; Althammer in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 78b ZPO Rn. 6 f.).

    Dazu gehört, dass er eine angemessene Zahl von Rechtsanwälten vergeblich um die Übernahme des Mandats ersucht hat (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2018 - 10 ZB 17.2361 - juris Rn. 8 m.w.N.; Althammer in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 78b ZPO Rn. 4).

    Für die Fallkonstellation eines beabsichtigten Antrags auf Zulassung der Berufung bedeutet dies, dass das Berufungsgericht nach Lage der Akten prüft, ob ein Zulassungsgrund ernsthaft in Betracht kommt (BayVGH, B.v. 8.1.2018 - 10 ZB 17.2361 - juris Rn. 9 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 09.12.2019 - 5 C 19.2386

    Zur Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Antrag auf Beiordnung eines

    Hierfür muss die Partei glaubhaft machen, dass sie keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat, wobei zum Nachweis entsprechender Bemühungen auch eine substantiierte Darlegung der von den Anwaltskanzleien angegebenen Ablehnungsgründe bzw. die Beifügung entsprechender Ablehnungsschreiben gehört (vgl. etwa VGH BW, B.v. 29.8.2007 - 8 S 1892/07 - VBlBW 2007, 475 = juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 8.1.2018 - 10 ZB 17.2361 - juris Rn. 8; jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.01.2023 - 19 ZB 22.2327

    Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einem isolierten PKH-Antrag

    Eine Beiordnung eines Notanwalts durch den Verwaltungsgerichtshof gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. 78b ZPO entspricht angesichts der vorgetragenen Mittellosigkeit nicht dem wohlverstandenen Rechtsschutzbegehren des Klägers, da auch der beigeordnete Notanwalt die Übernahme der Vertretung gemäß § 78c Abs. 2 ZPO von einer Vorschusszahlung abhängig machen dürfte (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2022 - 19 ZB 22.787 - nicht veröffentlicht; B.v. 25.2.2021 - 19 ZB 20.2278 - nicht veröffentlicht - m.V.a. B.v. 8.1.2018 - 10 ZB 17.2361 - juris Rn. 6; B.v. 24.7.2017 - 20 ZB 17.984 - juris Rn. 5).
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