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   VGH Bayern, 08.02.2017 - 22 C 16.1107   

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https://dejure.org/2017,3973
VGH Bayern, 08.02.2017 - 22 C 16.1107 (https://dejure.org/2017,3973)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.02.2017 - 22 C 16.1107 (https://dejure.org/2017,3973)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - 22 C 16.1107 (https://dejure.org/2017,3973)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 114 Abs. 1 Satz 1; BayVwVfG Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; GewO § 34c Abs. 2 Nr. 1 und 2
    Widerruf einer Maklererlaubnis wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Erteilung der Maklererlaubnis wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit (hier: Steuerschulden); Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • rewis.io

    Widerruf einer Maklererlaubnis wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe; Widerruf einer Maklererlaubnis; Vertrauensgewerbe; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen Steuerschulden und Verletzung steuerrechtlicher Erklärungs- und Zahlungspflichten

  • rechtsportal.de

    Widerruf der Erteilung der Maklererlaubnis wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit (hier: Steuerschulden); Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Maklertätigkeit ist "Vertrauensgewerbe": Erlaubniswiderruf bei Steuerschulden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Maklertätigkeit ist "Vertrauensgewerbe": Erlaubniswiderruf bei Steuerschulden! (IMR 2017, 511)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738

    Prozesskostenhilfe; Widerruf einer Maklererlaubnis; erweiterte

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2017 - 22 C 16.1107
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Gewerbeerlaubnis ist der Zeitpunkt des Bescheidserlasses, vorliegend am 18. März 2015 (BayVGH, B.v. 2.6.2014 - 22 C 14.738 - juris Rn. 16).

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 2.6.2014 - 22 C 14.738 - juris).

  • VGH Bayern, 20.05.2016 - 22 ZB 16.253

    Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit aufgrund wirtschaftlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2017 - 22 C 16.1107
    Für diese Prognose sind die Gründe, die zur wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit geführt haben, nicht entscheidend; maßgeblich sind allein die Aussichten für deren Beendigung (BayVGH, B.v. 20.5.2016 - 22 ZB 16.253 - juris Rn.9).
  • VG Regensburg, 21.03.2019 - RN 5 K 17.1292

    Widerruf einer Maklererlaubnis

    Auch wenn diese Vorfälle keinen Straftatbestand erfüllen, so spricht das Verhalten des Geschäftsführers der Klägerin nicht für seine Zuverlässigkeit; denn von einem zuverlässigen Gewerbetreibenden kann und muss - neben einem insbesondere im Hinblick auf seine Gewerbeausübung der Rechtsordnung angepassten Verhalten - auch erwartet werden, dass er gegenüber seinen Kunden gerade in einem Vertrauensgewerbe wie dem hier vorliegenden (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 22 C 16.1107 -, juris) ehrlich auftritt und seine vertraglichen Verpflichtungen (rechtzeitig) erfüllt.

    Denn bei den Gewerben nach § 34c handelt es sich um sog. Vertrauensgewerbe, bei denen in besonderem Maße auf die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten geachtet werden muss (vgl. BayVGH, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 22 C 16.1107 -, juris).

    Die weitere gewerbliche Berufsausübung des Geschäftsführer der Klägerin angesichts dieser von ihm gezeigten Verhaltensweisen in Ausübung seines Gewerbes zu unterbinden, liegt daher im wohlverstandenen öffentlichen Interesse, das ohne den Widerruf der Erlaubnis nach § 34c ernstlich gefährdet wäre (Bayrischer VGH, Beschluss vom 8. Februar 2017, a. a. O.).

  • VG Magdeburg, 22.01.2019 - 3 B 426/17

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis für Makler und

    Denn bei den Gewerben nach § 34c und § 34i GewO handelt es sich um sog. Vertrauensgewerbe, bei denen in besonderem Maße auf die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten geachtet werden muss (vgl. Bayrischer VGH, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 22 C 16.1107 -, juris).

    Die weitere gewerbliche Berufsausübung des Antragstellers angesichts dieser von ihm gezeigten Verhaltensweisen in Ausübung seines Gewerbes zu unterbinden, liegt daher im wohlverstandenen öffentlichen Interesse, das ohne den Widerruf der Erlaubnis nach § 34c und § 34i GewO ernstlich gefährdet wäre (Bayrischer VGH, Beschluss vom 8. Februar 2017, a. a. O.).

  • VG Berlin, 15.01.2021 - 4 K 160.20

    Maklererlaubnis für psychisch Erkrankten mit strafrechtlicher Verurteilung?

    Diese Lage ist aber mit den in der Rechtsprechung entschiedenen Fällen, in denen die Gewerbetreibenden insbesondere ihren steuerlichen Verpflichtungen über längere Zeiträume nicht nachkamen, nicht gleichzusetzen (vgl. dazu etwa VGH München, Beschluss vom 19. Oktober 2020 - 22 ZB 20.1088 -, juris, Rn. 13, sowie Beschluss vom 8. Februar 2017 - 22 C 16.1107 -, juris).
  • VG Magdeburg, 16.04.2021 - 3 A 224/19

    Widerruf von gewerberechtlichen Erlaubnissen und Untersagung der Ausübung von

    Denn bei den Gewerben nach § 34c und § 34i GewO handelt es sich um sog. Vertrauensgewerbe, bei denen in besonderem Maße auf die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten geachtet werden muss (vgl. BayVGH, B. v. 08.02.2017 - 22 C 16.1107 -, juris).

    Die weitere gewerbliche Berufsausübung des Klägers angesichts dieser von ihm gezeigten Verhaltensweise in Ausübung seines Gewerbes zu unterbinden, liegt daher im wohlverstandenen öffentlichen Interesse, das ohne den Widerruf der Erlaubnis nach § 34c und § 34i GewO ernstlich gefährdet wäre (BayVGH, B. v. 08.02.2017, a. a. O.).

  • VG Schwerin, 15.05.2019 - 7 A 3696/16

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit: Insolvenzverschleppung

    Denn bei den Gewerben nach § 34c handelt es sich um sog. Vertrauensgewerbe, bei denen in besonderem Maße auf die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten geachtet werden muss (vgl. BayVGH, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 22 C 16.1107 -, juris).

    Die weitere gewerbliche Berufsausübung des Klägers angesichts dieser von ihm gezeigten Verhaltensweisen in Ausübung seines Gewerbes zu unterbinden, liegt daher im wohlverstandenen öffentlichen Interesse, das ohne den Widerruf der Erlaubnis nach § 34c ernstlich gefährdet wäre (Bayrischer VGH, Beschluss vom 8. Februar 2017, a. a. O.).

  • VG Regensburg, 20.04.2017 - RN 5 K 16.636

    Widerruf der Erlaubnis zur Darlehensvermittlung wegen strafrechtlicher Verfehlung

    Da es sich beim Darlehensvermittlungsgewerbe um ein besonderes Vertrauensgewerbe handelt (vgl. nur BayVGH, Beschluss vom 08. Februar 2017 - 22 C 16.1107 -, Rn. 13, juris), hat der Gesetzgeber in § 34 c Abs. 2 Nr. 1 Hs. 2 GewO Regeltatbestände geschaffen, bei deren Vorliegen grundsätzlich von der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auszugehen ist.

    In beiden Fällen liegt dem die Wertung zugrunde, dass die Vermittlung vergleichsweise abstrakter Finanzprodukte eine starke Vertrauensbasis der Kunden voraussetzt (ähnlich BayVGH, Beschluss vom 08. Februar 2017 - 22 C 16.1107 -, Rn. 13, juris), da eine eigeninitiative Überprüfung der Eignung der vermittelten Produkte oft ohne tiefere Kenntnisse der Materie schwer fällt.

  • VG München, 21.04.2021 - M 16 K 19.4052

    Widerruf der Erlaubnis, Versicherungsmakler, Unzuverlässigkeit, Ungeordnete

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Bescheidserlasses (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 22 C 16.1107 - juris Rn. 8).

    Die Erlaubnis nach § 34d GewO betrifft ein Vertrauensgewerbe, bei dem hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Erlaubnisinhabers zu stellen sind, um nicht das öffentliche Interesse zu gefährden (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 22 C 16.1107 - juris Rn. 13 zur Maklererlaubnis nach § 34c GewO).

  • VG Würzburg, 22.07.2020 - W 6 K 20.380

    Gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit bei Vermögensdelikten (Mitwirkung an

    Bei dem von ihm ausgeübten Gewerbe des Handels mit gebrauchten Fahrzeugen handelt es sich um ein sog. "Vertrauensgewerbe" (vgl. Ennuschat in Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 35 Rn. 68), das im Hinblick auf die tangierten Rechtsgüter hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden stellt und bei dem in besonderem Maße auf die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen geachtet werden muss (vgl. zum Maklergewerbe BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 22 C 16.1107 - juris Rn. 13).
  • VG München, 26.01.2021 - M 16 K 19.2874

    Widerruf einer Reisegewerbekarte und erweiterte Gewerbeuntersagung wegen

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Bescheidserlasses (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 22 C 16.1107 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 01.08.2017 - 22 ZB 16.2192

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit mangels Einhaltung der

    Denn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Widerrufs der Maklererlaubnis ist nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Bescheidserlasses zu beurteilen, wie das Verwaltungsgericht in den Entscheidungsgründen (UA, S. 6 oben) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofs und des Bundesverwaltungsgerichts (BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 22 C 16.1107 - juris Rn. 6 und 8 m.w.N.; BVerwG, B.v. 9.7.1993 - 1 B 105/93 - GewArch 1993, 414, juris Rn. 4) ausgeführt hat.
  • VG Würzburg, 19.03.2020 - W 6 S 20.381

    Eilverfahren, (Erweiterte) Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Straftaten

  • VG München, 28.03.2023 - M 5 K 20.1667

    Unfallausgleich, Widerruf, Ursächlichkeit zwischen Dienstunfall und Minderung der

  • VG Bayreuth, 21.08.2023 - B 10 K 21.409

    Widerruf der Erlaubnis als Versicherungsvertreter, Berufshaftpflichtversicherung

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