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   VGH Bayern, 08.03.2018 - 20 ZB 18.30510   

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https://dejure.org/2018,11712
VGH Bayern, 08.03.2018 - 20 ZB 18.30510 (https://dejure.org/2018,11712)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.03.2018 - 20 ZB 18.30510 (https://dejure.org/2018,11712)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. März 2018 - 20 ZB 18.30510 (https://dejure.org/2018,11712)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Somalia; Begründungserfordernis; Asyl; Berufungszulassungsantrag; Verfahrensmangel; fehlende Begründung; subsidiärer Schutz; Rückkehrer; gefahrerhöhende Umstände; Versorgungslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2018 - 20 ZB 18.30510
    Nicht mit Gründen versehen i.S. des § 138 Nr. 6 VwGO ist eine Entscheidung deshalb nur, wenn sie so mangelhaft begründet ist, dass die Entscheidungsgründe ihre doppelte Funktion nicht mehr erfüllen können (vgl. BVerwG, B.v. 5.6.1998 - 9 B 412.98 - NJW 1998, 3290).

    Auch das kommt jedoch nur in Betracht, wenn die Gründe in sich gänzlich lückenhaft sind, namentlich weil einzelne Streitgegenstände oder Streitgegenstandsteile vollständig übergangen sind, aber wiederum nicht bereits dann, wenn lediglich einzelne Tatumstände oder Anspruchselemente unerwähnt geblieben sind oder wenn sich eine hinreichende Begründung aus dem Gesamtzusammenhang der Entscheidungsgründe erschließen lässt (vgl. BVerwG, B.v. 5.6.1998 - 9 B 412.98 - NJW 1998, 3290).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2018 - 20 ZB 18.30510
    Dazu können aber auch solche persönlichen Umstände gerechnet werden, aufgrund derer der Antragsteller als Zivilperson zusätzlich der Gefahr gezielter Gewaltakte - etwa wegen seiner religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit - ausgesetzt ist, sofern deswegen nicht schon eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in Betracht kommt (BVerwG, U.v. 27.4.2010 - BVerwG 10 C 4.09 - ZAR 2010, 359).
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