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   VGH Bayern, 08.03.2022 - 11 CS 22.166   

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https://dejure.org/2022,5244
VGH Bayern, 08.03.2022 - 11 CS 22.166 (https://dejure.org/2022,5244)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.03.2022 - 11 CS 22.166 (https://dejure.org/2022,5244)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. März 2022 - 11 CS 22.166 (https://dejure.org/2022,5244)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FeV § 11 Abs. 8, § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. c, § 28 Abs. 1 S. 3, § 46 Abs. 1, Abs. 5, Abs. 6
    Entziehung der Fahrberechtigung im Inland nach Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad

  • rewis.io
  • bussgeldsiegen.de

    Nutzungsverbot ausländische Fahrerlaubnis im Inland nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrberechtigung im Inland nach Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 11.02.2019 - 11 CS 18.1808

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2022 - 11 CS 22.166
    Dass sich die Bemessung der Frist an den Umständen des Einzelfalls zu orientieren hat, bedeutet jedenfalls in Entziehungsfällen nicht, dass hierfür die persönlichen Bedürfnisse des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend sind, sondern dass dem Betroffenen die Beibringung möglich und zumutbar sein muss bzw. eine Gutachterstelle zur Erstellung des Gutachtens tatsächlich in der Lage ist (vgl. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 11 FeV Rn. 45; BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 26 f.; B.v. 23.4.2013 - 11 CS 13.219 - juris Rn. 20).

    Da bereits seit Oktober 2017 Fahreignungszweifel bestanden, war bei der Bemessung der Frist - insbesondere im Hinblick auf die Tilgungsbestimmungen - zu vermeiden, dass das Gutachten seinen Zweck verfehlt (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2019 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 11 CS 13.219

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Trennungsvermögen;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2022 - 11 CS 22.166
    Dass sich die Bemessung der Frist an den Umständen des Einzelfalls zu orientieren hat, bedeutet jedenfalls in Entziehungsfällen nicht, dass hierfür die persönlichen Bedürfnisse des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend sind, sondern dass dem Betroffenen die Beibringung möglich und zumutbar sein muss bzw. eine Gutachterstelle zur Erstellung des Gutachtens tatsächlich in der Lage ist (vgl. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 11 FeV Rn. 45; BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 26 f.; B.v. 23.4.2013 - 11 CS 13.219 - juris Rn. 20).

    Eignungszweifeln ist im Entziehungsfall so zeitnah wie möglich durch die gesetzlich vorgegebenen Aufklärungsmaßnahmen nachzugehen, da insofern die Abwendung möglicher erheblicher Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer in Frage steht (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2013 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2022 - 11 CS 22.166
    Daher ist in diesen Fällen regelmäßig die Untersuchung mittels medizinisch-psychologischer Fachkunde veranlasst, ob sich das mit dem Fahrrad gezeigte Verhalten auch auf das Führen von Kraftfahrzeugen auswirken kann (vgl. BVerwG, U.v. 21.5.2008 - 3 C 32.07 - NJW 2008, 2601 = juris Rn. 15 ff.; Hühnermann in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl. 2022, § 13 FeV Rn. 20).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2022 - 11 CS 22.166
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der Begutachtung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 = juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 03.08.2015 - 11 CS 15.1204

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Alkoholmissbrauch; Fragestellung; Wiedererlangung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2022 - 11 CS 22.166
    Nach Beendigung des Missbrauchs besteht die Fahreignung gemäß Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV für alle Fahrerlaubnisklassen erst dann wieder, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist, was durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen ist (vgl. BayVGH, B.v. 6.4.2020 - 11 CS 20.432 - juris Rn. 9; B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1204 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 06.04.2020 - 11 CS 20.432

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2022 - 11 CS 22.166
    Nach Beendigung des Missbrauchs besteht die Fahreignung gemäß Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV für alle Fahrerlaubnisklassen erst dann wieder, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist, was durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen ist (vgl. BayVGH, B.v. 6.4.2020 - 11 CS 20.432 - juris Rn. 9; B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1204 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 05.02.2021 - 11 ZB 20.2611

    Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,75

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2022 - 11 CS 22.166
    Eine Blutalkoholkonzentration ab 1, 6 âEUR° bzw. eine Atemalkoholkonzentration ab 0, 8 mg/l deutet auf chronischen Alkoholkonsum und damit auf ein Alkoholproblem hin, das die Gefahr weiterer Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr in sich birgt, und begründet den Verdacht eines die Fahreignung ausschließenden Alkoholmissbrauchs (vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2021 - 11 ZB 20.2611 - juris Rn. 27 m.w.N.; Trésoret in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 9.12.2021, § 13 FeV Rn. 2 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.09.2023 - 11 CS 23.1298

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Darunter fällt auch die Fahrt mit einem Fahrrad (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 3 B 102.12 - NJW 2013, 2696 Rn. 5; BayVGH, B.v. 8.3.2022 - 11 CS 22.166 - juris Rn. 12; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 13 FeV Rn. 23a), wozu auch solche mit elektrischer Trethilfe im Sinne des § 63a Abs. 2 StVZO (sog. Pedelecs) zählen.

    Daher ist in diesen Fällen regelmäßig die Untersuchung mittels medizinisch-psychologischer Fachkunde veranlasst, ob sich das mit dem Fahrrad gezeigte Verhalten auch auf das Führen von Kraftfahrzeugen auswirken kann (BayVGH, B.v. 8.3.2022 a.a.O. Rn. 15 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2023 - 13 S 473/23

    Frist zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Die Beibringungsfrist darf in diesen Fällen vielmehr nicht die Zeitspanne überschreiten, die von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zur Erstattung des Gutachtens voraussichtlich benötigt wird (Beschluss des Senats vom 08.08.2021 - 13 S 886/21 - n. v.; OVG Bremen, Beschluss vom 10.02.2020 - 2 B 269/19 - juris Rn. 15; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.07.2009 a. a. O.; BayVGH, Beschluss vom 11.02.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 26; Dauer a. a. O. Rn. 45), wobei für die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens im Zusammenhang mit einem Drogenkonsum eine Zeitspanne von etwa zwei Monaten regelmäßig als ausreichend anzusehen ist (OVG Thüringen, Beschluss vom 19.09.2011 - 2 EO 487/11 - juris Rn. 3, 12; VG Düsseldorf, Beschluss vom 08.10.2019 - 6 L 2406/19 - juris Rn. 20; zur routinemäßigen Festsetzung einer Beibringungsfrist von zwei Monaten in solchen Fällen vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.2013 - 10 S 1491/13 - juris Rn. 10; BayVGH, Beschluss vom 08.03.2022 - 11 CS 22.166 - juris Rn. 14).
  • VG München, 18.07.2023 - M 19 S 23.1648

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad

    Daher ist in diesen Fällen regelmäßig die Untersuchung mittels medizinisch-psychologischer Fachkunde veranlasst, ob sich das mit dem Fahrrad gezeigte Verhalten auch auf das Führen von Kraftfahrzeugen auswirken kann (BayVGH, B.v. 8.3.2022 - 11 CS 22.166 - juris Rn. 15; BVerwG, U.v. 21.5.2008 - 3 C 32.07 - NJW 2008, 2601 = juris Rn. 15 ff.).
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