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   VGH Bayern, 08.04.2020 - 11 ZB 19.2337   

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VGH Bayern, 08.04.2020 - 11 ZB 19.2337 (https://dejure.org/2020,11942)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.04.2020 - 11 ZB 19.2337 (https://dejure.org/2020,11942)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. April 2020 - 11 ZB 19.2337 (https://dejure.org/2020,11942)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 3 Abs. 1 S. 1,; FeV § 11 Abs. 7, § 46 Abs. 1 Satz 1; Anlage 4 zur FeV Nr. 9.2.1, 9.5
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 29.03.2007 - 11 CS 06.2913

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2020 - 11 ZB 19.2337
    Abgesehen davon, dass sie eine Vielzahl vergleichbarer Fälle betreffe, habe der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 29. März 2007 (11 CS 06.2913) offen gelassen, ob die Bewährung und damit der Abstinenznachweis nur in freier Sozialgemeinschaft erfolgen könne, ferner, ob ein Proband, der sich im Wesentlichen frei und unbeaufsichtigt auch außerhalb der Anstalt bewegen könne und freie und unbegleitete Stadtausgänge auch mit Übernachtungsmöglichkeit außerhalb der Anstalt habe, einen Abstinenznachweis führen könne.

    Die grundsätzliche Bedeutung wird damit begründet, dass der Verwaltungsgerichtshof diese "Frage" im Beschluss vom 29. März 2007 (11 CS 06.2913 - juris) offengelassen habe.

    Er hat dies damit begründet, dass die Prognose, ob der Betroffene künftig drogenfrei leben werde, nur dann auf einem ausreichend tragfähigen Fundament beruhe, wenn er den zurückzulegenden einjährigen "Beobachtungszeitraum" nicht in geschlossenen Anstalten oder ähnlichen Einrichtungen verbringe, in denen sein Verhalten kontrolliert werde und in denen er vor Versuchungen, Rauschmittel zu konsumieren, weitgehend geschützt sei (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2007 - 11 CS 06.2913 - juris Rn. 28).

    Offen gelassen wurde in dieser Entscheidung lediglich, ob eine Bewährung in freier Sozialgemeinschaft eine Entlassung aus jeder Form der Anstaltsunterbringung voraussetzt (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2007 a.a.O. Rn. 33).

    Schließlich ist die Berufung auch nicht gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen einer Divergenz des erstinstanzlichen Urteils von dem Beschluss des Senats vom 29. März 2007 (11 CS 06.2913) zuzulassen.

  • VGH Bayern, 27.03.2012 - 11 CS 12.201

    Verlust der Fahreignung wegen Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2020 - 11 ZB 19.2337
    Diese Frage hat auch das Verwaltungsgericht ausdrücklich offen gelassen und den Begriff "in freier Sozialgemeinschaft" sodann unter Heranziehung einer jüngeren Entscheidung des Senats (BayVGH, B.v. 27.3.2012 - 11 CS 12.201 - juris Rn. 33, 35) dahingehend eingegrenzt, dass sich der Betroffene "jedenfalls" tags und auch nachts frei und unbeaufsichtigt außerhalb der Vollzugseinrichtung bewegen und seinen Aufenthaltsort frei bestimmen können muss und nicht fortlaufend über jene stützenden und begleitenden Hilfen verfügt, wie sie in einer Entziehungsanstalt zur Verfügung stehen.
  • VGH Bayern, 04.12.2012 - 11 CS 12.2192

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2020 - 11 ZB 19.2337
    Denn auch der Senat ist in der zitierten Entscheidung mit der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Koehl, ZfSch 2014, 4 [C.IV]; vgl. auch ThürOVG, B.v. 9.7.2014 - 2 EO 589/13 - VRS 128, 96 = juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 4.11.2017 - 11 CS 17.1726 - juris Rn. 21; B.v. 4.12.2012 - 11 CS 12.2192 - juris Rn. 25) ausdrücklich davon ausgegangen, dass die materiell-rechtliche Einjahresfrist innerhalb der freien Sozialgemeinschaft zurückgelegt worden sein muss.
  • BVerwG, 13.02.2019 - 1 B 2.19

    Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S. des § 60 Abs.

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2020 - 11 ZB 19.2337
    Dabei sind die divergierenden Rechtssätze einander präzise gegenüberzustellen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 13.2.2019 - 1 B 2.19 - juris Rn. 15 m.w.N.; Happ, a.a.O. § 124a Rn. 73 m.w.N.; Rudisile, a.a.O. § 124 Rn. 42).
  • VGH Bayern, 22.10.2014 - 11 C 14.386

    Entzug der Fahrerlaubnis; Punktesystem; Verwirkung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2020 - 11 ZB 19.2337
    Dabei kann dahinstehen, ob eine Verwirkung im Rahmen sicherheitsrechtlicher Befugnisse, die nicht im Ermessen der Behörde stehen, überhaupt in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2014 - 11 C 14.386 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 15.03.2019 - 11 CS 19.199

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Erreichen der Punktegrenze

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2020 - 11 ZB 19.2337
    Voraussetzungen für eine Verwirkung wäre jedenfalls, dass neben dem Verstreichen eines längeren Zeitraums weitere Umstände hinzukommen, die ein schutzwürdiges Vertrauen darauf begründen, die Fahrerlaubnisbehörde werde von ihrer Befugnis auch künftig keinen Gebrauch mehr machen (vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2019 - 11 CS 19.199 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.10.2014 - 2 B 52.14

    Enthebung eines Beamten aus dem Dienst wegen unerlaubten Fernbleibens als

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2020 - 11 ZB 19.2337
    Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (vgl. BVerwG, B.v. 27.10.2014 - 2 B 52.14 - juris Rn. 5).
  • OVG Thüringen, 09.07.2014 - 2 EO 589/13

    Konsum harter Drogen; Fahrerlaubnisentzug; Wiedererlangung der Fahreignung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2020 - 11 ZB 19.2337
    Denn auch der Senat ist in der zitierten Entscheidung mit der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Koehl, ZfSch 2014, 4 [C.IV]; vgl. auch ThürOVG, B.v. 9.7.2014 - 2 EO 589/13 - VRS 128, 96 = juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 4.11.2017 - 11 CS 17.1726 - juris Rn. 21; B.v. 4.12.2012 - 11 CS 12.2192 - juris Rn. 25) ausdrücklich davon ausgegangen, dass die materiell-rechtliche Einjahresfrist innerhalb der freien Sozialgemeinschaft zurückgelegt worden sein muss.
  • BVerwG, 20.03.2018 - 1 B 5.18

    Erstattung von Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung zugunsten

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2020 - 11 ZB 19.2337
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (vgl. BVerwG, B.v. 20.3.2018 - 1 B 5.18 - juris Rn. 2; B.v. 24.4.2017 - 1 B 22/17 - NVwZ 2017, 1204 = juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 7.7.2016 - 20 ZB 16.30003 - NVwZ 2017, 335 = juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 06.11.2017 - 11 CS 17.1726

    Fristverlängerung zur Durchführung eines Drogenabstinenzkontrollprogramms nach

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2020 - 11 ZB 19.2337
    Denn auch der Senat ist in der zitierten Entscheidung mit der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Koehl, ZfSch 2014, 4 [C.IV]; vgl. auch ThürOVG, B.v. 9.7.2014 - 2 EO 589/13 - VRS 128, 96 = juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 4.11.2017 - 11 CS 17.1726 - juris Rn. 21; B.v. 4.12.2012 - 11 CS 12.2192 - juris Rn. 25) ausdrücklich davon ausgegangen, dass die materiell-rechtliche Einjahresfrist innerhalb der freien Sozialgemeinschaft zurückgelegt worden sein muss.
  • BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 22.17

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Syrien; Flüchtlingsschutz; illegale

  • VGH Bayern, 07.07.2016 - 20 ZB 16.30003

    Kein Rechtsschutzinteresse für eine auf reine Verbescheidung durch das Bundesamt

  • BVerwG, 20.07.2016 - 6 B 35.16

    Berufungsbegründungsfrist; Verschulden des Bevollmächtigten; rechtliches Gehör;

  • VGH Bayern, 25.06.2020 - 11 CS 20.791

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Es kann dahinstehen, ob eine Verwirkung im Rahmen sicherheitsrechtlicher Befugnisse, die nicht im Ermessen der Behörde stehen, überhaupt in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 11 CS 20.123 - juris Rn. 32; v. 6.4.2020 - 11 CS 20.432 - juris Rn. 11; v. 8.4.2020 - 11 ZB 19.2337 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2743

    Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nach Trunkenheitsfahrt mit einem

    Dabei hat es dem Senat folgend letztlich offengelassen, ob dieses Rechtsinstitut im Rahmen sicherheitsrechtlicher Befugnisse, die nicht im Ermessen der Behörde stehen, überhaupt anzuwenden ist (BayVGH, B.v. 8.4.2020 - 11 ZB 19.2337 - juris Rn. 19; B.v. 30.3.2020 - 11 CS 20.123 - juris Rn. 32 jeweils m.w.N.).

    Der Eintritt der Verwirkung würde jedenfalls voraussetzen, dass zum Verstreichen eines längeren Zeitraums weitere Umstände hinzukommen, die ein schutzwürdiges Vertrauen darauf begründen, die Fahrerlaubnisbehörde werde von ihrer Befugnis auch künftig keinen Gebrauch mehr machen (BayVGH, B.v. 8.4.2020, a.a.O. Rn. 19 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 11.01.2022 - 11 ZB 21.2744

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Dass die Voraussetzungen einer Verwirkung erfüllt sind (vgl. BVerwG, B.v. 11.9.2018 - 4 B 34.18 - BauR 2019, 511 = juris Rn. 15, BayVGH, B.v. 8.4.2020 - 11 ZB 19.2337 - juris Rn. 19 jeweils m.w.N.) hat der Kläger - ungeachtet der offenen Frage, ob dieses Rechtsinstitut im Rahmen sicherheitsrechtlicher Befugnisse, die nicht im Ermessen der Behörde stehen, überhaupt anzuwenden ist - nicht dargelegt.
  • VGH Bayern, 16.07.2020 - 11 C 20.670

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten

    Insoweit fehlen allerdings bereits Anhaltspunkte auf ein schutzwürdiges Vertrauen, dass die Fahrerlaubnisbehörde von ihrer Befugnis auch künftig keinen Gebrauch mehr machen werde (vgl. BayVGH, B.v. 8.4.2020 - 11 ZB 19.2337 - juris Rn. 19).
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