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   VGH Bayern, 08.04.2021 - 20 NE 21.774   

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https://dejure.org/2021,8885
VGH Bayern, 08.04.2021 - 20 NE 21.774 (https://dejure.org/2021,8885)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.04.2021 - 20 NE 21.774 (https://dejure.org/2021,8885)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. April 2021 - 20 NE 21.774 (https://dejure.org/2021,8885)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 6, § 54 Abs. 1; BayIfSMV § 18 Abs. 1 S. 3, Abs. 4 S. 12
    Erfolgloser Eilantrag gegen Distanz- und Wechselunterricht in Bayern zur Eindämmung der Corona-Pandemie

  • rewis.io

    Besorgnis der Befangenheit, Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch, Außervollzugsetzung, Rechtsmißbrauch, Folgenabwägung, Antragstellers, Abgelehnter Richter, Eilverfahren, Verwaltungsgerichte, Kostenentscheidung, Festsetzung des Gegenstandswertes, Einstweilige ...

  • rechtsportal.de

    12. BayIfSMV § 18 Abs. 1 S. 3; VwGO § 47 Abs. 6
    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen die Besetzung des Gerichts; Eilantrag auf Außervollzugsetzung von § 18 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zur Abstandsregelungen auch an Grundschulen aufgrund schwerer, nicht mehr rückgängig ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen die Besetzung des Gerichts; Eilantrag auf Außervollzugsetzung von § 18 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zur Abstandsregelungen auch an Grundschulen aufgrund schwerer, nicht mehr rückgängig ...

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 15.02.2021 - 20 NE 21.411

    Normenkontroll-Eilantrag gegen coronabedingte Schulschließung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 20 NE 21.774
    Das Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit gegen die Mitglieder des 20. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in der Besetzung des Beschlusses vom 15. Februar 2021 (20 NE 21.411) wird verworfen.

    Nach Entscheidung des Senats über den Eilantrag der Antragsteller vom 20. Januar 2021 (20 NE 21.201 und 20 NE 21.411) sei ein erneuter Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO geboten.

    Das Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit ist unzulässig und durch die am Beschluss vom 15. Februar 2021 (20 NE 21.411) mitwirkenden Richter zu verwerfen, weil es offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist.

    Sie haben ihr Ablehnungsgesuch auf die gesamte Spruchgruppe des Senats bezogen, die über das Verfahren 20 NE 21.411 entschieden hat.

    Ihre Begründung erschöpft sich darin, dass die abgelehnten Richter das Hauptsacheverfahren der Antragsteller (20 N 20.1443) nicht weiter betrieben hätten und in den Beschlüssen vom 29. Januar 2021 (20 NE 21.201) und 15. Februar 2021 (20 NE 21.411) Sachvortrag der Antragsteller nicht berücksichtigt hätten; zudem belegten die überhöhten Gegenstandswertfestsetzungen in den Verfahren 20 NE 20.1444 und 20 NE 21.201, dass die Senatsmitglieder den Antragstellern nicht unvoreingenommen gegenüberständen.

  • VGH Bayern, 29.01.2021 - 20 NE 21.201

    Eilantrag gegen Schulschließungen abgelehnt

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 20 NE 21.774
    Nach Entscheidung des Senats über den Eilantrag der Antragsteller vom 20. Januar 2021 (20 NE 21.201 und 20 NE 21.411) sei ein erneuter Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO geboten.

    Ihre Begründung erschöpft sich darin, dass die abgelehnten Richter das Hauptsacheverfahren der Antragsteller (20 N 20.1443) nicht weiter betrieben hätten und in den Beschlüssen vom 29. Januar 2021 (20 NE 21.201) und 15. Februar 2021 (20 NE 21.411) Sachvortrag der Antragsteller nicht berücksichtigt hätten; zudem belegten die überhöhten Gegenstandswertfestsetzungen in den Verfahren 20 NE 20.1444 und 20 NE 21.201, dass die Senatsmitglieder den Antragstellern nicht unvoreingenommen gegenüberständen.

    Soweit sich die Antragsteller auf eine unüblich hohe Gegenstandswertfestsetzung in den Verfahren 20 NE 20.1444 und 20 NE 21.201 berufen, wird auf die ständige Rechtsprechung und Begründung des erkennenden Senats in Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO gegen Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen hingewiesen (vgl. nur etwa B.v. 22.3.2021 - 20 NE 21.754 - juris Rn. 36 u.v.m.), der insofern nichts hinzuzufügen ist.

  • VGH Bayern, 22.03.2021 - 20 NE 21.754

    Erfolgloser Normenkontrolleilantrag gegen Schulschließung wegen Corona-Pandemie

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 20 NE 21.774
    Soweit sich die Antragsteller auf eine unüblich hohe Gegenstandswertfestsetzung in den Verfahren 20 NE 20.1444 und 20 NE 21.201 berufen, wird auf die ständige Rechtsprechung und Begründung des erkennenden Senats in Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO gegen Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen hingewiesen (vgl. nur etwa B.v. 22.3.2021 - 20 NE 21.754 - juris Rn. 36 u.v.m.), der insofern nichts hinzuzufügen ist.

    a) Zur Begründung fehlender Erfolgsaussichten der Hauptsache wird zunächst umfassend auf den Beschluss des Senats vom 22. März 2021 (20 NE 21.754 - juris Rn. 15 ff.) und auf die vorangegangenen Entscheidungen in Eilverfahren der Antragsteller verwiesen.

  • BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 13.11
    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 20 NE 21.774
    Die Grenze bilden nur willkürliche oder offensichtlich unhaltbare Entscheidungen (vgl. BVerwG, B.v. 7.4.2011 - 3 B 13.11 - juris Rn. 5, B.v. 1.12.2009 - 4 BN 58.09 u.a. - juris Rn. 3; B.v. 26.3.2015 - 4 BN 3.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.03.2015 - 4 BN 3.15

    Glaubhafte Versicherung eines Einzelanwalts hinsichtlich seines Nichtverschuldens

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 20 NE 21.774
    Die Grenze bilden nur willkürliche oder offensichtlich unhaltbare Entscheidungen (vgl. BVerwG, B.v. 7.4.2011 - 3 B 13.11 - juris Rn. 5, B.v. 1.12.2009 - 4 BN 58.09 u.a. - juris Rn. 3; B.v. 26.3.2015 - 4 BN 3.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.12.2009 - 4 BN 58.09

    Maßstäbe und Voraussetzungen an das Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 20 NE 21.774
    Die Grenze bilden nur willkürliche oder offensichtlich unhaltbare Entscheidungen (vgl. BVerwG, B.v. 7.4.2011 - 3 B 13.11 - juris Rn. 5, B.v. 1.12.2009 - 4 BN 58.09 u.a. - juris Rn. 3; B.v. 26.3.2015 - 4 BN 3.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.01.2019 - 9 B 6.19

    Unstatthaftigkeit einer Anhörungsrüge gegen einen die Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 20 NE 21.774
    Ein Ablehnungsgesuch kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung abgelehnter Richter als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts und deshalb als reine Formalentscheidung darstellt (vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 9 B 6.19 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VB 111/16
    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 20 NE 21.774
    Das ergibt sich schon aus der Wertung des § 152a VwGO, wonach über Anhörungsrügen der bisher zuständige Spruchkörper entscheidet (vgl. BVerwG, B.v. 16.7.2015 a.a.O.; VerfGH BW, B.v. 12.10.2017 - 1 VB 111/16 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 02.05.2018 - 6 B 118.18

    Ablehnungsgesuch gegen die Richter wegen Besorgnis der Befangenheit als

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 20 NE 21.774
    Solche Indizien ermöglichen die Annahme eines rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs, wenn zur Begründung des Rechtsmissbrauchs nicht auf den Verfahrensgegenstand selbst eingegangen werden muss (vgl. BVerwG, B.v. 2.5.2018 - 6 B 118.18 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 29.10.2021 - W 4 K 20.1854

    Unzulässige Klageänderung und Feststellungsklage

    Indizien für einen Missbrauch des Ablehnungsrechts können sein, dass die Begründung des Gesuchs nicht hinreichend konkret auf den bzw. die abgelehnten Richter bezogen ist, dass der Inhalt der Begründung von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen oder dass verfahrensfremde Zwecke, wie etwa das Ziel, den Prozess zu verschleppen, verfolgt werden (vgl. hierzu BVerfG, B.v. 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 - BeckRS 1013, 49263; BVerwG, B.v. 2.5.2018 - 6 B 118.18 - juris Rn. 3 m.w.N.; BayVGH, B.v. 8.4.2021 - 20 NE 21.774 - juris Rn. 10).
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