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   VGH Bayern, 08.05.2023 - 10 ZB 22.2234   

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https://dejure.org/2023,10475
VGH Bayern, 08.05.2023 - 10 ZB 22.2234 (https://dejure.org/2023,10475)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.05.2023 - 10 ZB 22.2234 (https://dejure.org/2023,10475)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Mai 2023 - 10 ZB 22.2234 (https://dejure.org/2023,10475)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; FreizügG/EU § 6 Abs. 4
    Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts eines Unionsbürgers infolge strafrechtlicher Verurteilung

  • rewis.io

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Verlustfeststellung, Recht auf Einreise und Aufenthalt, Zehnjährigen Aufenthalt im Bundesgebiet, Haft, Unterbrechung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 28 Abs. 3 Buchst. a RL 2004/38/EG, § 6 Abs. 5 Satz 1 FreizügG/EU
    Ausländerrecht: Unterbrechung der Kontinuität des zehnjährigen Aufenthalts im Sinne des Art. 28 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2004/38/EG bzw. § 6 Abs. 5 Satz 1 FreizügG/EU durch Inhaftierung | Ununterbrochener Aufenthalt von zehn Jahren im Aufnahmemitgliedstaat; ...

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 28 Abs. 3 Buchst. a RL 2004/38/EG, § 6 Abs. 5 Satz 1 FreizügG/EU
    Ausländerrecht: Unterbrechung der Kontinuität des zehnjährigen Aufenthalts im Sinne des Art. 28 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2004/38/EG bzw. § 6 Abs. 5 Satz 1 FreizügG/EU durch Inhaftierung | Ununterbrochener Aufenthalt von zehn Jahren im Aufnahmemitgliedstaat; ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 16.12.2021 - 10 ZB 21.1491

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2023 - 10 ZB 22.2234
    Daher ist Art. 28 Abs. 3 Buchst. a) der RL 2004/38/EG - und dementsprechend auch § 6 Abs. 5 Satz 1 FreizügG/EU - dahin auszulegen, dass ein Zeitraum der Verbüßung einer Freiheitsstrafe durch den Betroffenen grundsätzlich geeignet ist, die Kontinuität des Aufenthalts im Sinne dieser Bestimmung zu unterbrechen, wobei eine umfassende Gesamtbetrachtung anzustellen ist, ob die zuvor mit dem Aufnahmemitgliedstaat geknüpften Integrationsbande abgerissen sind, und zwar auch in dem Fall, dass sich diese Person vor der den Freiheitsentzug begründenden Straftat zehn Jahre lang im Aufnahmemitgliedstaat aufgehalten hat, wobei dieser Umstand bei der genannten umfassenden Gesamtbetrachtung, angemessen zu berücksichtigen ist (vgl. BayVGH, B.v. 16.12.2021 - 10 ZB 21.1491 - juris Rn. 15).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2023 - 10 ZB 22.2234
    a) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 17.01.2023 - 10 ZB 21.3201

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen Verlustfeststellung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2023 - 10 ZB 22.2234
    Zutreffend kann von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Kläger nicht die erforderliche Therapie erfolgreich abgeschlossen und - darüber hinaus - die damit verbundene Erwartung eines künftig straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2023 - 10 ZB 21.3201 - juris Rn. 11; B.v. 29.3.2022 - 10 ZB 21.1021 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 29.03.2022 - 10 ZB 21.1021

    Verlust des Rechts eines Unionsbürgers (Polen) auf Einreise und Aufenthalt

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2023 - 10 ZB 22.2234
    Zutreffend kann von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Kläger nicht die erforderliche Therapie erfolgreich abgeschlossen und - darüber hinaus - die damit verbundene Erwartung eines künftig straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2023 - 10 ZB 21.3201 - juris Rn. 11; B.v. 29.3.2022 - 10 ZB 21.1021 - juris Rn. 10).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2023 - 10 ZB 22.2234
    a) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • EuGH, 17.04.2018 - C-316/16

    Der verstärkte Schutz vor Ausweisung ist u. a. an die Voraussetzung geknüpft,

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2023 - 10 ZB 22.2234
    Sodann hat er in jener Entscheidung in der darauffolgenden Randnummer hinzugefügt, dass insbesondere bei einem Unionsbürger, der früher, noch vor der Begehung einer seine Inhaftierung begründenden Straftat, bereits die Voraussetzung eines ununterbrochenen Aufenthalts von zehn Jahren im Aufnahmemitgliedstaat erfüllte, nämlich der Umstand, dass er von den Behörden dieses Staates in Haft genommen wurde, nicht als geeignet angesehen werden kann, ohne Weiteres seine zuvor zum Aufnahmemitgliedstaat geknüpften Integrationsbande abreißen zu lassen sowie die Kontinuität seines Aufenthalts in dessen Hoheitsgebiet im Sinne des Art. 28 Abs. 3 Buchst. a) der Richtlinie 2004/38/EG zu unterbrechen und ihn damit um den verstärkten Ausweisungsschutz zu bringen, der durch diese Bestimmung verbürgt ist (vgl. EuGH , U.v. 17.4.2018 - C-316/16 u. C-424/16 - juris Rn. 70 f. - Unterstreichungen d. Senats).
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