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   VGH Bayern, 08.06.2018 - 9 CS 18.92, 9 CS 18.93   

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https://dejure.org/2018,19002
VGH Bayern, 08.06.2018 - 9 CS 18.92, 9 CS 18.93 (https://dejure.org/2018,19002)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.06.2018 - 9 CS 18.92, 9 CS 18.93 (https://dejure.org/2018,19002)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Juni 2018 - 9 CS 18.92, 9 CS 18.93 (https://dejure.org/2018,19002)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 35; BauNVO § 5; VwGO § 80 Abs. 5, § 80a Abs. 3, § 146
    Nachbarantrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen Tekturgenehmigung zur Errichtung eines weiteren Endlagerbehälters für Gärstoffe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarklage gegen eine erteilte Tekturgenehmigungen zur Errichtung eines weiteren Endlagerbehälters für Gärstoffe einer bereits genehmigten Biogasanlage; Unzumutbare Geruchsbelastungen durch die Erweiterung der Biogasanlage; Geruchsimmissionen

  • rewis.io

    Nachbarantrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen Tekturgenehmigung zur Errichtung eines weiteren Endlagerbehälters für Gärstoffe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarklage gegen eine erteilte Tekturgenehmigungen zur Errichtung eines weiteren Endlagerbehälters für Gärstoffe einer bereits genehmigten Biogasanlage; Unzumutbare Geruchsbelastungen durch die Erweiterung der Biogasanlage; Geruchsimmissionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 30.09.2015 - 9 CS 15.1115

    Nachbarrechtsbehelf; Seniorenwohn- und -pflegeheim; Gebot der Rücksichtnahme;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2018 - 9 CS 18.92
    Die Ergänzung der Auflage zur Verweildauer bzw. eine Bezugnahme auf den Ausgangsbescheid vom 15. Oktober 2013 in der Fassung des Ergänzungsbescheids vom 12. November 2013 und den Änderungsbescheid vom 10. Februar 2014 ist jedoch ohne Eingriffe in die Bausubstanz im Wege einer Bescheidergänzung ohne Weiteres noch möglich (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2015 - 9 CS 15.1115 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 09.08.2010 - 1 ZB 08.3038

    Berufungszulassung (abgelehnt); Nachbarklage; Baugenehmigung zum Umbau eines als

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2018 - 9 CS 18.92
    Darüber hinaus geht das Beschwerdevorbringen nicht darauf ein, dass das Grundstück in einem durch Ortsabrundungssatzung des Marktes W ... festgesetzten Dorfgebiet liegt, die grundsätzlich für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Immissionen maßgeblich ist; im Falle deren Unwirksamkeit spricht hier sogar einiges dafür, dass das Grundstück der Antragstellerin dem planungsrechtlichen Außenbereich zuzurechnen sein dürfte (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2010 - 1 ZB 08.3038 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16

    Aufklärung; Außenbereich; Baugenehmigung; Ferkelaufzuchtstall; Gebot der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2018 - 9 CS 18.92
    Entgegen dem Beschwerdevorbringen hat das Verwaltungsgericht auch zu Recht die schutzmindernde Vorbelastung aufgrund des landwirtschaftlichen Betriebes des Beigeladenen berücksichtigt (vgl. BVerwG, U.v. 27.6.2017 - 4 C 3.16 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 10.05.2016 - 2 B 16.231

    Baugenehmigung für Doppelhaushälfte im Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2018 - 9 CS 18.92
    Da der Außenbereich nach § 35 BauGB dazu dient, privilegierte Vorhaben wie etwa landwirtschaftliche Betriebe unterzubringen, müssen Eigentümer von Wohnhäusern im Randgebiet zum Außenbereich - wie hier die Antragstellerin, deren Grundstück im Osten an den Außenbereich grenzt - mit der Ansiedelung solcher Betriebe rechnen und sind bereits deswegen in ihrer Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit gemindert (vgl. BayVGH, U.v. 10.5.2016 - 2 B 16.231 - juris Rn. 29; B.v. 3.5.2016 - 15 CS 15.1576 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 15 CS 15.1576

    Nachbarschutz gegen Geruchs- und Lärmimmissionen aus landwirtschaftlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2018 - 9 CS 18.92
    Da der Außenbereich nach § 35 BauGB dazu dient, privilegierte Vorhaben wie etwa landwirtschaftliche Betriebe unterzubringen, müssen Eigentümer von Wohnhäusern im Randgebiet zum Außenbereich - wie hier die Antragstellerin, deren Grundstück im Osten an den Außenbereich grenzt - mit der Ansiedelung solcher Betriebe rechnen und sind bereits deswegen in ihrer Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit gemindert (vgl. BayVGH, U.v. 10.5.2016 - 2 B 16.231 - juris Rn. 29; B.v. 3.5.2016 - 15 CS 15.1576 - juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2016 - 2 L 98/13

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2018 - 9 CS 18.92
    Dementsprechend sehen auch die Begründung und die Anwendungshinweise zu Nr. 3.1 der GIRL vor, dass beim Übergang vom Außenbereich zur geschlossenen Wohnbebauung in Abhängigkeit vom Einzelfall Zwischenwerte bis maximal 0, 15 (der Jahresstunden) zur Beurteilung herangezogen werden können (vgl. OVG LSA, U.v. 21.9.2016 - 2 L 98/13 - juris Rn. 101).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.10.2013 - 1 LB 10/12

    Erledigung einer Baugenehmigung bei Ausnutzung einer anderen Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2018 - 9 CS 18.92
    Denn der mit Bescheid vom 9. März 2016 genehmigte Endlagerbehälter mit einem Innendurchmesser von 26 m wurde baulich bereits vollständig umgesetzt, so dass sich der Bescheid vom 24. September 2014 gemäß Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG erledigt haben dürfte (vgl. OVG SH, U.v. 17.10.2013 - 1 LB 10/12 - juris Rn. 22; BayVGH, U.v. 7.7.1998 - 2 B 95.3824 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 07.07.1998 - 2 B 95.3824
    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2018 - 9 CS 18.92
    Denn der mit Bescheid vom 9. März 2016 genehmigte Endlagerbehälter mit einem Innendurchmesser von 26 m wurde baulich bereits vollständig umgesetzt, so dass sich der Bescheid vom 24. September 2014 gemäß Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG erledigt haben dürfte (vgl. OVG SH, U.v. 17.10.2013 - 1 LB 10/12 - juris Rn. 22; BayVGH, U.v. 7.7.1998 - 2 B 95.3824 - juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2021 - 2 L 79/17

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Änderung einer

    Dementsprechend sehen die Anwendungshinweise zu Nr. 3.1 GIRL vor, dass beim Übergang vom Außenbereich zur geschlossenen Wohnbebauung in Abhängigkeit vom Einzelfall Zwischenwerte bis maximal 0, 15 (der Jahresstunden) zur Beurteilung herangezogen werden können (vgl. Urteil des Senats vom 21. September 2016 - 2 L 98/13 - a.a.O. Rn. 101; BayVGH, Beschluss vom 8. Juni 2018 - 9 CS 18.92, 9 CS 18.93 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 14.08.2019 - 9 ZB 19.766

    Bauvorbescheid für Schweinestall - Voraussetzungen einer erfolgreichen

    Der vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegte Ansatzpunkt einer geminderten Schutzwürdigkeit von Wohngebäuden am Rande zum Außenbereich ist jedenfalls nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH, B.v. 8.6.2018 - 9 CS 18.92 - juris Rn. 23).
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