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   VGH Bayern, 08.08.2017 - 9 ZB 17.30994   

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VGH Bayern, 08.08.2017 - 9 ZB 17.30994 (https://dejure.org/2017,32216)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.08.2017 - 9 ZB 17.30994 (https://dejure.org/2017,32216)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. August 2017 - 9 ZB 17.30994 (https://dejure.org/2017,32216)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 5, § 24, § 31, § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Personenverschiedenheit des Anhörenden und Entscheidenden im Verfahren beim Bundesamt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässige Personenverschiedenheit des Anhörenden und Entscheidenden im Asylverfahren beim Bundesamt

  • rewis.io

    Personenverschiedenheit des Anhörenden und Entscheidenden im Verfahren beim Bundesamt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht (Sierra Leone); Personenverschiedenheit des Anhörenden und Entscheidenden; personelle Einheit von Anhörer und Entscheider; Glaubwürdigkeit; Zulassungsantrag

  • rechtsportal.de

    Zulässige Personenverschiedenheit des Anhörenden und Entscheidenden im Asylverfahren beim Bundesamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.05.1996 - 9 B 174.96

    Vorliegen von Revisionszulassungsgründen - Begründung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2017 - 9 ZB 17.30994
    Das Verwaltungsgericht hat den Kläger angehört und sich damit selbst einen Eindruck von dessen Glaubwürdigkeit verschafft, so dass es darauf, ob sich auch der Entscheider des Bundesamts einen derartigen Eindruck hätte verschaffen müssen, nicht mehr ankommt (vgl. BVerwG, B.v. 13.5.1996 - 9 B 174.96 - JurionRS 1996, 21040).

    Danach gehört die Anhörung des Asylsuchenden nicht zu den Aufgaben des Entscheiders beim Bundesamt, auch wenn ihm diese Aufgabe zusätzlich übertragen werden kann; verfassungsrechtliche Bedenken sind insoweit nicht ersichtlich (vgl. BVerwG, B.v. 13.5.1996 a.a.O. zu § 5 Abs. 2 Satz 1, § 24 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG a.F.; ebs. BayVGH, B.v. 23.7.1997 - 24 B 96.32748 - BeckRS 1997, 25163; VGH BW. B.v. 31.1.2017 - A 9 S 1047.16 - juris).

    Dass die personelle Einheit von Anhörer und Entscheider sinnvoll sein mag, weil es in Asylsachen nicht selten entscheidend auf die Glaubwürdigkeit des Antragstellers ankommt (vgl. BVerwG, B.v. 13.5.1996 a.a.O.), führt ebenso wenig auf die Entscheidungserheblichkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage hin.

  • VGH Bayern, 02.10.2015 - 9 ZB 15.30097

    Asylrecht Türkei; Prozesskostenhilfe; rechtliches Gehör; medizinische und

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2017 - 9 ZB 17.30994
    Erforderlich ist die Formulierung einer konkreten Tatsachen- oder Rechtsfrage und das Aufzeigen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, sowie weshalb dieser Frage eine allgemeine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2015 - 9 ZB 15.30097 - juris Rn. 18 m.w.N.; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 72).
  • VGH Bayern, 24.07.2015 - 9 ZB 14.30457

    Asylrecht Sierra Leone; Abschiebungsverbot; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2017 - 9 ZB 17.30994
    Damit wird jedoch kein im Asylverfahrensrecht vorgesehener Zulassungsgrund angesprochen (vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2015 - 9 ZB 14.30457 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.07.1997 - 24 B 96.32748
    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2017 - 9 ZB 17.30994
    Danach gehört die Anhörung des Asylsuchenden nicht zu den Aufgaben des Entscheiders beim Bundesamt, auch wenn ihm diese Aufgabe zusätzlich übertragen werden kann; verfassungsrechtliche Bedenken sind insoweit nicht ersichtlich (vgl. BVerwG, B.v. 13.5.1996 a.a.O. zu § 5 Abs. 2 Satz 1, § 24 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG a.F.; ebs. BayVGH, B.v. 23.7.1997 - 24 B 96.32748 - BeckRS 1997, 25163; VGH BW. B.v. 31.1.2017 - A 9 S 1047.16 - juris).
  • VGH Bayern, 27.11.2017 - 9 ZB 17.31302

    Beurteilung medizinischer Sachverhalte durch das Verwaltungsgericht im Rahmen

    Erforderlich ist die Formulierung einer konkreten Rechts- oder Tatsachenfrage und das Aufzeigen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, sowie weshalb dieser Frage eine allgemeine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 9 ZB 17.30994 - juris Rn. 2 m.w.N.; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 72).

    Damit wird jedoch kein im Asylverfahrensrecht vorgesehener Zulassungsgrund angesprochen (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 9 ZB 17.30994 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 23.11.2017 - 9 ZB 17.30302

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines Staatsangehörigen aus Sierra Leone

    Erforderlich ist die Formulierung einer konkreten Tatsachen- oder Rechtsfrage und das Aufzeigen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, sowie weshalb dieser Frage eine allgemeine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 9 ZB 17.30994 - juris Rn. 2 m.w.N.; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 72).

    Ein solches Vorbringen ist kein im Asylverfahrensrecht vorgesehener Zulassungsgrund (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 9 ZB 17.30994 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 14.12.2017 - 9 ZB 15.30129

    Anforderungen an die Darlegung von Berufungszulassungsgründen

    Dabei ist zur Darlegung des Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 21.8.2017 - 13a ZB 17.30529 - juris Rn. 3; B.v. 8.8.2017 - 9 ZB 17.30994 - juris Rn. 2 m.w.N.; Marx, AsylG, 9. Aufl. 2017, § 78 Rn. 24).

    Dies stellt aber keinen im Asylverfahrensrecht vorgesehenen Zulassungsgrund dar (vgl. BVerwG, B.v. 24.7.2014 - 1 B 10.14 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 9 ZB 17.30994 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 14.11.2017 - 9 ZB 16.30629

    Schutz vor Blutrache in Albanien

    Erforderlich ist die Formulierung einer konkreten Rechts- oder Tatsachenfrage und das Aufzeigen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, sowie weshalb dieser Frage eine allgemeine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 9 ZB 17.30994 - juris Rn. 2 m.w.N.; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 72).

    Ein solches Vorbringen ist kein im Asylverfahrensrecht vorgesehener Zulassungsgrund (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 9 ZB 17.30994 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 29.06.2018 - 9 ZB 18.31509

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Damit wird jedoch kein im Asylverfahrensrecht vorgesehener Zulassungsgrund angesprochen (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 9 ZB 17.30994 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.02.2018 - 11 ZB 17.31802

    Verweigerung des Wehrdienstes als asylrelevante Verfolgung

    Abgesehen davon ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass eine Personenidentität von Anhörer und Entscheider im Asylverfahren rechtlich nicht erforderlich und eine Personenverschiedenheit verfassungsrechtlich nicht bedenklich ist (vgl. vgl. § 5, §§ 24 f., § 31 AsylG, Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.6.2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes - Asylverfahrensrichtlinie - juris; BVerwG, B.v. 13.5.1996 - 9 B 174.96 - JurionRS 1996, 21040; BayVGH, B.v. 23.7.1997 - 24 B 96.32748 - BeckRS 1997, 25163; B.v. 8.8.2017 - 9 ZB 17.30994 - juris Rn. 5 m.w.N.; VGH BW, B.v. 31.1.2017 - A 9 S. 1047.16 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 09.11.2017 - 9 ZB 17.30771

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund religiöser Verfolgung

    Erforderlich ist die Formulierung einer konkreten Tatsachen- oder Rechtsfrage und das Aufzeigen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, sowie weshalb dieser Frage eine allgemeine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 9 ZB 17.30994 - juris Rn. 2 m.w.N.; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 72).
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