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   VGH Bayern, 08.10.2013 - 22 M 13.40022   

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https://dejure.org/2013,29486
VGH Bayern, 08.10.2013 - 22 M 13.40022 (https://dejure.org/2013,29486)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.10.2013 - 22 M 13.40022 (https://dejure.org/2013,29486)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Oktober 2013 - 22 M 13.40022 (https://dejure.org/2013,29486)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigung eines vom Kostengläubiger mit dem Kostenfestsetzungsantrag eingeleiteten Kostenfestsetzungsverfahrens durch vorbehaltlose Zahlung des vom Gläubiger geltend gemachten Erstattungsbetrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 164; ZPO §§ 103 ff.
    Erledigung eines vom Kostengläubiger mit dem Kostenfestsetzungsantrag eingeleiteten Kostenfestsetzungsverfahrens durch vorbehaltlose Zahlung des vom Gläubiger geltend gemachten Erstattungsbetrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 160
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 27.12.2011 - 22 A 11.40003

    Kostenentscheidung nach übereinstimmenden Erledigterklärungen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2013 - 22 M 13.40022
    Der Verwaltungsgerichtshof stellte das Verfahren mit Beschluss vom 27. Dezember 2011 - 22 A 11.40003 - ein und überbürdete die Kosten des Verfahrens (ohne die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen) zur Hälfte dem Beklagten und im Übrigen zu jeweils gleichen Teilen den Klägern.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2019 - 3 A 7.18

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines abgabenrechtlichen

    Es handelt sich um ein dem Erkenntnisverfahren nachfolgendes, der Umsetzung der darin getroffenen Kostengrundentscheidung dienendes Sonderverfahren, das vor einem Gericht geführt wird (vgl. BSG, Urteil vom 10. Juli 2014 - B 10 ÜG 8/13 R - juris Rn. 13 ff.; s. auch VGH München, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 6 C 07.565 - juris Rn. 4; Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 22 M 13.40022 - juris Rn. 11; Beschluss vom 5. Juli 2016 - 10 C 15.474, 10 C 15.477 - juris Rn. 11; Beschluss vom 4. August 2016 - 4 C 16.755 - juris Rn. 10).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 1 AGH 9/18

    Festsetzung der Fahrtkosten des Sitzungsvertreters anlässlich der Wahrnehmung von

    Das Rechtsschutzinteresse des Klägers ist nicht entfallen, da seine Zahlung der festgesetzten Kosten nicht vorbehaltlos erfolgte (vgl. insoweit auch: BayVGH, Beschl. v. 08.10.2013 - 22 M 13.40022 - juris).
  • VGH Bayern, 07.04.2014 - 8 M 13.40028

    Erledigungsgebühr

    Das Verfahren über die Erinnerung ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet (§ 66 Abs. 8 GKG entsprechend; vgl. BayVGH, B.v. 8.10.2013 - 22 M 13.40022 - juris Rn. 27; B.v. 28.10.2013 - 8 M 13.747 - B.A. Rn. 2).
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