Rechtsprechung
VGH Bayern, 08.10.2013 - 8 ZB 12.2018 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zulassungsbegründung, Darlegungsgebot, gehobene wasserrechtliche Erlaubnis, Präklusion
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 30.07.2012 - 8 K 12.504
- VGH Bayern, 08.10.2013 - 8 ZB 12.2018
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 31.08.2011 - 8 ZB 10.1961
Wasserrechtliche Anlagengenehmigung für Erneuerung einer Brücke; Beweiswert von …
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2013 - 8 ZB 12.2018
Die Notwendigkeit einer Abweichung und evtl. Einholung weiterer Gutachten zur Aufhellung des Sachverhalts ist lediglich dann geboten, wenn sich dem Erstgericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamts unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Fachkunde oder der Unparteilichkeit des amtlichen Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Gutachter über neuere oder überlegenere Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substanziierte Einwände der Beteiligten ernsthaft infrage gestellt erscheinen (vgl. BVerwG, U.v. 6.2.1985 - 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38; BayVGH, B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - BayVBl 2012, 245 m.w.N.). - VGH Bayern, 02.02.2004 - 22 B 02.3084
Gewässerunterhaltung, öffentlich-rechtlicher Abwehr- und …
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2013 - 8 ZB 12.2018
Das Erstgericht ist dabei zutreffend davon ausgegangen, dass amtlichen Auskünften des Wasserwirtschaftsamts als der zuständigen Fachbehörde besondere Bedeutung zukommt und deren Richtigkeit nicht durch bloß laienhafte Erwägungen infrage gestellt werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 2.2.2004 - 22 B 02.3084 - m.w.N. juris). - VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879
Private Wasserkraftanlage im Naturschutzgebiet "Obere Ilz" unzulässig
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2013 - 8 ZB 12.2018
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass sich ein Tatsachengericht ohne einen Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht grundsätzlich auch auf gutachterliche Stellungnahmen anderer Behörden stützen kann, und zwar selbst dann, wenn sie von der federführenden Behörde bereits im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2007 - 8 ZB 06.879 - BayVBl 2008, 21/22 m.w.N.).
- VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2013 - 8 ZB 12.2018
Dass die Beigeladene ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat, ist deshalb billig (§ 162 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 VwGO), weil sie keinem Kostenrisiko ausgesetzt ist (BayVGH, B.v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1799 - BayVBl 2002, 378; U.v. 7.3.2002 - 1 N 01.2851 - NVwZ 2003, 237). - VGH Bayern, 07.03.2002 - 1 N 01.2851
Normenkontrolle einer Einbeziehungssatzung; Fehlende Ermächtigungsgrundlage als …
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2013 - 8 ZB 12.2018
Dass die Beigeladene ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat, ist deshalb billig (§ 162 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 VwGO), weil sie keinem Kostenrisiko ausgesetzt ist (BayVGH, B.v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1799 - BayVBl 2002, 378; U.v. 7.3.2002 - 1 N 01.2851 - NVwZ 2003, 237). - BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84
Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2013 - 8 ZB 12.2018
Die Notwendigkeit einer Abweichung und evtl. Einholung weiterer Gutachten zur Aufhellung des Sachverhalts ist lediglich dann geboten, wenn sich dem Erstgericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamts unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Fachkunde oder der Unparteilichkeit des amtlichen Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Gutachter über neuere oder überlegenere Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substanziierte Einwände der Beteiligten ernsthaft infrage gestellt erscheinen (vgl. BVerwG, U.v. 6.2.1985 - 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38; BayVGH, B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - BayVBl 2012, 245 m.w.N.).
- VG Ansbach, 11.11.2015 - AN 9 K 13.01552
Wasserrechtliche Erlaubnis, Bewirtschaftungsermessen, Grundwasser, …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs lassen sich aufgrund des Einschätzungsvorsprungs der im wasserrechtlichen Verfahren tätig gewordenen wasserrechtlichen Fachbehörden (hier Wasserwirtschaftsamt) die fachlichen Aussagen nicht allein durch pauschale Behauptungen und subjektive Befürchtungen entkräften (…vgl. BayVGH, B. v. 4.8.2014 - 8 ZB 14.385 - juris Rn. 5 ff; BayVGH B. v. 8.10.2013 - 8 ZB 12.2018 - juris Rn. 19;… BayVGH, U. v. 11.1.2013 - 22 B 12.2367 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47/48 m. zahlr. w. N. aus der st. Rspr.).Die Richtigkeit amtlicher Auskünfte des Wasserwirtschaftsamtes kann nicht schon durch laienhafte Erwägungen in Frage gestellt werden (vgl. BayVGH, B. v. 8.10.2013 - 8 ZB 12.2018 - juris Rn. 18).