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   VGH Bayern, 08.10.2013 - 8 ZB 12.2018   

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https://dejure.org/2013,29484
VGH Bayern, 08.10.2013 - 8 ZB 12.2018 (https://dejure.org/2013,29484)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.10.2013 - 8 ZB 12.2018 (https://dejure.org/2013,29484)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Oktober 2013 - 8 ZB 12.2018 (https://dejure.org/2013,29484)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulassungsbegründung, Darlegungsgebot, gehobene wasserrechtliche Erlaubnis, Präklusion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 31.08.2011 - 8 ZB 10.1961

    Wasserrechtliche Anlagengenehmigung für Erneuerung einer Brücke; Beweiswert von

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2013 - 8 ZB 12.2018
    Die Notwendigkeit einer Abweichung und evtl. Einholung weiterer Gutachten zur Aufhellung des Sachverhalts ist lediglich dann geboten, wenn sich dem Erstgericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamts unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Fachkunde oder der Unparteilichkeit des amtlichen Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Gutachter über neuere oder überlegenere Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substanziierte Einwände der Beteiligten ernsthaft infrage gestellt erscheinen (vgl. BVerwG, U.v. 6.2.1985 - 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38; BayVGH, B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - BayVBl 2012, 245 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.02.2004 - 22 B 02.3084

    Gewässerunterhaltung, öffentlich-rechtlicher Abwehr- und

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2013 - 8 ZB 12.2018
    Das Erstgericht ist dabei zutreffend davon ausgegangen, dass amtlichen Auskünften des Wasserwirtschaftsamts als der zuständigen Fachbehörde besondere Bedeutung zukommt und deren Richtigkeit nicht durch bloß laienhafte Erwägungen infrage gestellt werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 2.2.2004 - 22 B 02.3084 - m.w.N. juris).
  • VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879

    Private Wasserkraftanlage im Naturschutzgebiet "Obere Ilz" unzulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2013 - 8 ZB 12.2018
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass sich ein Tatsachengericht ohne einen Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht grundsätzlich auch auf gutachterliche Stellungnahmen anderer Behörden stützen kann, und zwar selbst dann, wenn sie von der federführenden Behörde bereits im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2007 - 8 ZB 06.879 - BayVBl 2008, 21/22 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2013 - 8 ZB 12.2018
    Dass die Beigeladene ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat, ist deshalb billig (§ 162 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 VwGO), weil sie keinem Kostenrisiko ausgesetzt ist (BayVGH, B.v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1799 - BayVBl 2002, 378; U.v. 7.3.2002 - 1 N 01.2851 - NVwZ 2003, 237).
  • VGH Bayern, 07.03.2002 - 1 N 01.2851

    Normenkontrolle einer Einbeziehungssatzung; Fehlende Ermächtigungsgrundlage als

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2013 - 8 ZB 12.2018
    Dass die Beigeladene ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat, ist deshalb billig (§ 162 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 VwGO), weil sie keinem Kostenrisiko ausgesetzt ist (BayVGH, B.v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1799 - BayVBl 2002, 378; U.v. 7.3.2002 - 1 N 01.2851 - NVwZ 2003, 237).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2013 - 8 ZB 12.2018
    Die Notwendigkeit einer Abweichung und evtl. Einholung weiterer Gutachten zur Aufhellung des Sachverhalts ist lediglich dann geboten, wenn sich dem Erstgericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamts unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Fachkunde oder der Unparteilichkeit des amtlichen Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Gutachter über neuere oder überlegenere Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substanziierte Einwände der Beteiligten ernsthaft infrage gestellt erscheinen (vgl. BVerwG, U.v. 6.2.1985 - 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38; BayVGH, B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - BayVBl 2012, 245 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 11.11.2015 - AN 9 K 13.01552

    Wasserrechtliche Erlaubnis, Bewirtschaftungsermessen, Grundwasser,

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs lassen sich aufgrund des Einschätzungsvorsprungs der im wasserrechtlichen Verfahren tätig gewordenen wasserrechtlichen Fachbehörden (hier Wasserwirtschaftsamt) die fachlichen Aussagen nicht allein durch pauschale Behauptungen und subjektive Befürchtungen entkräften (vgl. BayVGH, B. v. 4.8.2014 - 8 ZB 14.385 - juris Rn. 5 ff; BayVGH B. v. 8.10.2013 - 8 ZB 12.2018 - juris Rn. 19; BayVGH, U. v. 11.1.2013 - 22 B 12.2367 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47/48 m. zahlr. w. N. aus der st. Rspr.).

    Die Richtigkeit amtlicher Auskünfte des Wasserwirtschaftsamtes kann nicht schon durch laienhafte Erwägungen in Frage gestellt werden (vgl. BayVGH, B. v. 8.10.2013 - 8 ZB 12.2018 - juris Rn. 18).

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