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   VGH Bayern, 08.11.2013 - 10 ZB 13.227   

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VGH Bayern, 08.11.2013 - 10 ZB 13.227 (https://dejure.org/2013,34104)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.11.2013 - 10 ZB 13.227 (https://dejure.org/2013,34104)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. November 2013 - 10 ZB 13.227 (https://dejure.org/2013,34104)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2013 - 10 ZB 13.227
    Die alleinige Personensorgeberechtigung eines Elternteils liegt nämlich insbesondere nicht vor, wenn dem anderen Elternteil bei der Ausübung der Personensorge substantielle Mitentscheidungsrechte und -pflichten zustehen (BVerwG, U.v. 7.4.2009 - 1 C 17/08 - juris Rn. 16).

    Dies gilt solange, wie die verbleibenden Teile des Elternrechts nicht gemäß § 149 FamFG förmlich entzogen worden sind (OVG Berlin-Bbg, B.v. 21.12.2011 - OVG 12 M 40.11 - juris Rn. 2; BVerwG, U.v. 7.4.2009 - 1 C 17/08 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12

    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Bedarf;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2013 - 10 ZB 13.227
    Aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 2012 (BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 10 C 4/12 - juris) hätte das Gericht die ausländische Sorgerechtsentscheidung, wonach die Kläger zur Obhut und Erziehung dem Vater überlassen worden seien, anerkennen müssen.

    Aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 2012 (10 C 4/12) folgt nichts anderes.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - 12 M 40.11

    Kosovo; Kindernachzug zum Vater; alleiniges Sorgerecht; Entziehung der nach der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2013 - 10 ZB 13.227
    Dies gilt solange, wie die verbleibenden Teile des Elternrechts nicht gemäß § 149 FamFG förmlich entzogen worden sind (OVG Berlin-Bbg, B.v. 21.12.2011 - OVG 12 M 40.11 - juris Rn. 2; BVerwG, U.v. 7.4.2009 - 1 C 17/08 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 16.02.2012 - 1 B 22.11

    Ausnahme von der Titelerteilungssperre nach bestandskräftiger Ablehnung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2013 - 10 ZB 13.227
    Ein etwaiger Anspruch aus § 32 Abs. 4 AufenthG stellt wegen der im Rahmen dieser Vorschrift anzustellenden Ermessenserwägungen keinen strikten Rechtsanspruch im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG dar (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2008 - 1 C 37.07 - juris Rn. 20; B.v. 16.2.2012 - 1 B 22.11 - juris Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 02.03.2010 - 4 Ss 1558/09

    Unerlaubte Einreise in das Bundesgebiet: Persönlicher Strafausschließungsgrund

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2013 - 10 ZB 13.227
    Denn Art. 31 Abs. 1 GK setzt voraus, dass der Flüchtling unmittelbar aus einem Gebiet kommt, in dem sein Leben oder seine persönliche Freiheit bedroht waren, und er sich unverzüglich bei den Behörden meldet und die Gründe darlegt, die die unrechtmäßige Einreise oder den unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen (OLG Stuttgart, U.v. 2.3.2010 - 4 Ss 1558/09 - Rn. 12 f.).
  • VGH Bayern, 24.01.2013 - 10 CE 12.2065

    Ehegattennachzug; Duldung; Visumerfordernis; Anspruch auf Erteilung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2013 - 10 ZB 13.227
    Denn unter einem Anspruch in diesem Sinne ist ein strikter Rechtsanspruch zu verstehen, der nur vorliegt, wenn alle zwingenden und regelhaften Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind und die Behörde kein Ermessen mehr auszuüben hat (BVerwG, U.v. 16.11.2010 - 1 C 17.09 - juris Rn. 24 und 27; BayVGH, B.v. 24.1.2013 - 10 CE 12.2065 - juris Rn. 19).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2013 - 10 ZB 13.227
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils bestünden dann, wenn die Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hätten (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2013 - 10 ZB 13.227
    Ein etwaiger Anspruch aus § 32 Abs. 4 AufenthG stellt wegen der im Rahmen dieser Vorschrift anzustellenden Ermessenserwägungen keinen strikten Rechtsanspruch im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG dar (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2008 - 1 C 37.07 - juris Rn. 20; B.v. 16.2.2012 - 1 B 22.11 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 17.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Heirat in Dänemark;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2013 - 10 ZB 13.227
    Denn unter einem Anspruch in diesem Sinne ist ein strikter Rechtsanspruch zu verstehen, der nur vorliegt, wenn alle zwingenden und regelhaften Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind und die Behörde kein Ermessen mehr auszuüben hat (BVerwG, U.v. 16.11.2010 - 1 C 17.09 - juris Rn. 24 und 27; BayVGH, B.v. 24.1.2013 - 10 CE 12.2065 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 10 CS 13.2663

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Verlängerung einer

    Dann liegt aber der auch in § 16 Abs. 2 Satz 1 AufenthG vorausgesetzte strikte Rechtsanspruch (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 10 ZB 13.227 - juris Rn. 6; BVerwG, U.v. 16.11.2010 - 1 C 17.09 - Rn. 27) nicht vor.
  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 10 C 13.2664

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, einstweiliger Rechtsschutz,

    Dann liegt aber der auch in § 16 Abs. 2 Satz 1 AufenthG vorausgesetzte strikte Rechtsanspruch (vgl. z. B. BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 10 ZB 13.227 - juris Rn. 6; BVerwG, U.v. 16.11.2010 - 1 C 17.09 - Rn. 27) nicht vor.
  • VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.508

    Eine vor einem orthodoxen Priester in Deutschland geschlossene Ehe zwischen einem

    Der Erteilung der begehrten Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug gem. §§ 27, 28 Abs. 1 Satz 1 AufenthG vor der Ausreise steht die Titelerteilungssperre gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG für unanfechtbar abgelehnte Asylbewerber nur dann nicht nicht entgegen, wenn der Kläger einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hätte (§ 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG ), d.h. wenn er alle zwingenden und regelhaften Erteilungsvoraussetzungen erfüllen würde und die Behörde kein Ermessen mehr auszuüben hätte (BayVGH, B. v. 08.11.2013 - 10 ZB 13.227 - juris Rn. 6).
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