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   VGH Bayern, 08.11.2018 - 11 CS 18.832   

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https://dejure.org/2018,40125
VGH Bayern, 08.11.2018 - 11 CS 18.832 (https://dejure.org/2018,40125)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.11.2018 - 11 CS 18.832 (https://dejure.org/2018,40125)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. November 2018 - 11 CS 18.832 (https://dejure.org/2018,40125)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

  • ra.de
  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung wegen psychischer Erkrankung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens nach auffäliger und unsicherer Fahrweise im Straßenverkehr; Verdacht auf das Bestehen einer psychischer Erkrankung

  • rechtsportal.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens; ausreichende Hinweise auf eine psychische Erkrankung; Fahrerlaubnisentziehung; Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens; Fahreignung; Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2018 - 11 CS 18.832
    Allerdings darf die Beibringung des Gutachtens nur aufgrund konkreter Tatsachen, nicht auf einen bloßen Verdacht "ins Blaue hinein" bzw. auf Mutmaßungen, Werturteile, Behauptungen oder dergleichen hin verlangt werden (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 = juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 11 CS 15.1505 - juris Rn. 13; Siegmund in Freymann/Wellner jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 11 FeV Rn. 36).

    Die dort erzielten Ergebnisse liegen weit unter den für die Fahrzeuggruppen 1 und 2 erforderlichen Werten, was einen Eignungsmangel naheliegend erscheinen lässt (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001, a.a.O. Rn. 23).

  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 11 CS 15.1505

    Nichtbeibringung eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens; ausreichende Tatsachen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2018 - 11 CS 18.832
    Allerdings darf die Beibringung des Gutachtens nur aufgrund konkreter Tatsachen, nicht auf einen bloßen Verdacht "ins Blaue hinein" bzw. auf Mutmaßungen, Werturteile, Behauptungen oder dergleichen hin verlangt werden (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 = juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 11 CS 15.1505 - juris Rn. 13; Siegmund in Freymann/Wellner jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 11 FeV Rn. 36).
  • VGH Bayern, 08.08.2016 - 11 B 16.595

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis nach psychologischem

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2018 - 11 CS 18.832
    Soweit das Verwaltungsgericht das vorgelegte Gutachten vom 18. Februar 2016 als neue Tatsache gewertet hat, ist es der ständigen Rechtsprechung des Senats gefolgt, wonach zur Rechtswidrigkeit führende Fehler in der Gutachtensanordnung oder eine Überschreitung des Untersuchungsauftrags durch den Gutachter kein Verwertungsverbot des vorgelegten Gutachtens nach sich ziehen (vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 18, 24 f.; B.v. 22.1.2018 - 11 CS 17.2192 - juris Rn. 14 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2018 - 11 CS 18.832
    Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765 Rn. 19 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.01.2018 - 11 CS 17.2192

    Beeinträchtiugng der Fahreignung - Unverhältnismäßigkeit der nochmaligen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2018 - 11 CS 18.832
    Soweit das Verwaltungsgericht das vorgelegte Gutachten vom 18. Februar 2016 als neue Tatsache gewertet hat, ist es der ständigen Rechtsprechung des Senats gefolgt, wonach zur Rechtswidrigkeit führende Fehler in der Gutachtensanordnung oder eine Überschreitung des Untersuchungsauftrags durch den Gutachter kein Verwertungsverbot des vorgelegten Gutachtens nach sich ziehen (vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 18, 24 f.; B.v. 22.1.2018 - 11 CS 17.2192 - juris Rn. 14 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.05.2019 - 11 ZB 19.532

    Anforderungen an die Darlegung von Bedenken gegen die Fahreignung

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 8. November 2018 (11 CS 18.832) zurück.
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